Erfolg ? Mobilfunkgegner blenden BGH-Richter (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 25.01.2014, 14:45 (vor 3883 Tagen) @ Trebron

Darf man das auch anders lesen?

Selbstverständlich, was für eine Frage, vernünftige andere Sichtweisen sind doch das Salz in der Suppe.

[...]
Die Richter am BGH haben sich auch nicht vom Getöse der Mobilfunkgegner blenden lassen und sich beiläufig und äußerst vorsichtig (eigentlich gar nicht) zur Frage des Wertverlustes von Immobilien geäußert.

Ach doch, was den angeblichen Wissenschaftsstreit anbelangt, da haben die Richter den bisher verfügbaren Quellen zufolge eben schon genau das Zerrbild gesehen, das von den vereinigten Mobilfunkgegnern so kunstvoll auf allen erreichbaren Projektionsflächen abgebildet wird.

Der Mast auf dem Dach als Aufhänger ist gewissermaßen nur ein Beispiel.

Unglückliches Beispiel, der Taubenschlag aufm Dach wäre tatsächlich besser gewesen.

[...]
Da der Fehler im Kopf des Lesers entsteht, wird die einschlägige Szene jetzt trotzdem in wildes Jubelgeschrei ausbrechen, vermute ich mal. Vorschlag für eine Überschrift, z.B. bei einer Verbraucherschutzorganisation: „BGH bestätigt Wertverlust bei Immobilien durch Mobilfunkmast“.

Liest sich ganz nach dem Titel einer "Presse-Information" aus gleichem Hause.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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