Einspruch (Allgemein)

Helmut Breunig, Dienstag, 18.07.2006, 09:17 (vor 6685 Tagen) @ H. Lamarr

Einspruch: Die unter dem Link nachlesbaren Ausführungen von Dr. Scheiner geben keinen belastbaren Anhaltspunkt dafür, dass die unstrittige unfallträchtige Ablenkung von Autofahrern durch Telefongespräche (mit Handy oder via Freisprecheinrichtung) auf dem elektromagnetischen Funkfeld der Handys beruht. Links zu den genannten Studien wären hilfreich gewesen, die vagen Quellenangaben zu recherchieren kostet unverhältnismäßig viel Zeit.

Einfach blöd, wenn man nicht richtig bedient wird.

Klingt plausibel, ist es aber nicht, zumindest nicht immer. Handys schalten in Autos nicht grundsätzlich auf die höchste Leistungsstufe.

Ja , es gibt verschiedene Käfige und unterschiedlich ausgestattete Insassen.


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