"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

Raylauncher @, Freitag, 16.06.2006, 19:30 (vor 6630 Tagen) @ hertzklopfer

Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit
weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des
Turms) vorgeschrieben?

Solange der aufgesetzte Mast mit Antenne die genehmigte Struktur um weniger als 10 m überragt, ist keine weitere baurechtliche Genehmigung erforderlich.

Raylauncher

Tags:
Baugenehmigung, Montagehöhe


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