"Montagehöhe über Grund" (Allgemein)

hertzklopfer, Freitag, 16.06.2006, 11:16 (vor 6705 Tagen) @ Doris

Soweit mir bekannt ist, fallen solche Anlagen, die auf entsprechend hohe
Stahlgittermasten montiert werden unter die Genehmigungspflicht. In diesem
Fall wird dann das Stahlgerüst ja nicht einem Gebäude gleichgesetzt. Denn
die eigentliche Antenne, die auf so ein Stahlgerüst montiert wird,
überschreitet ja die 10 m auch nicht.

Woher ist Ihnen das bekannt?

Die Frage stelle ich, weil ich sehe, dass ein genehmigungspflichtiger Stahlgittermast vorsorglich oben mit einem Flanschrohr zur Einführumg einer Antennenhalterungsstange versehen wurde. Die aktuell montierten Antennen hängen in Höhe am Mastende.
Welche Verfahrensweise wäre für die betreiber bei einer Aufrüstung mit weiteren Antennen unter Benutzung des Flansches (faktische Erhöhung des Turms) vorgeschrieben?


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