Stoff für Verschwörungstheoretiker (Allgemein)

Wolf, Freitag, 09.08.2013, 09:26 (vor 4023 Tagen) @ Lilith

Habe ich nicht so gehört. Sie sagte, sie sei froh, dass der Fall neu aufgerollt wird. Auf den Antrag ihres Ministeriums hin.

Nicht nur. Die Wiederaufnahme des Verfahrens beruht auch auf einem Antrag, den Mollath selbst (bzw. sein Anwalt, RA Strate) gestellt hat.

Der Fall wird also neu verhandelt, freigelassen ist Mollath demnach derzeit nur auf Zeit.

Das Schlimmste, was ihm passieren kann, ist die Fortsetzung der Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt.

§ 373 StPO besagt, dass "das frühere Urteil in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Verurteilten geändert werden (darf), wenn lediglich der Verurteilte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter wie Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hat."

Er wird seine Unschuld beweisen müssen. Ist bei den gegebenen Verdachtsmomenten auch in Ordnung.

Hmm, nach meinem Rechtsverständnis muss nicht der Beschuldigte seine Unschuld beweisen, sondern der Staat dessen Schuld.

Wolf


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