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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
<item>
<title>NTP-Replikationen: Melnick et al. (2026) auf dem Prüfstand (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Wer nur den neuen Kommentar von Ronald Melnick und Mitautoren liest, kann leicht den Eindruck gewinnen, methodische Schwächen der japanischen und koreanischen NTP-Replikationsstudien würden erst jetzt sichtbar. Doch der Eindruck täuscht. Denn der Abgleich mit den Originalarbeiten zeichnet ein ganz anderes Bild. Und das schauen wir uns jetzt mal an.</strong></span><br />
 <br />
Wenn einer die NTP-Studie verteidigen möchte, dann wohl Ronald Melnick. Er gehörte zu ihren maßgeblichen Wegbereitern und setzte sich über viele Jahre für ihre Durchführung ein. Sein kritischer Kommentar (<a href="https://link.springer.com/article/10.1186/s12940-026-01324-5">Volltext</a>) zu der japanischen und der koreanischen Replikationsstudie überrascht deshalb nicht.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die zentrale Kritik von Melnick et al.</span></p>
<p>Im Mittelpunkt des Kommentars stehen drei Vorwürfe: Die Replikationsstudien hätten mit nur einer Expositionsstufe gearbeitet, die Tierzahl sei für seltene Tumoren zu gering gewesen und dadurch habe die statistische Aussagekraft gegenüber der NTP-Studie erheblich gelitten. Aus Sicht von Melnick et al. seien die Studien deshalb ungeeignet, die positiven NTP-Befunde zu bestätigen oder zu widerlegen.</p>
<p>Diese Kritik wirkt zunächst überzeugend. Wer ausschließlich den Kommentar liest, kann leicht den Eindruck gewinnen, die japanischen und koreanischen Autoren hätten wesentliche Schwächen ihres Studiendesigns übersehen oder zumindest nicht ausreichend berücksichtigt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Ein Blick in die Originalarbeiten</span></p>
<p>Dieser Eindruck bestätigt sich jedoch nicht. Die japanischen Autoren schreiben ausdrücklich, dass die geringere Tierzahl und die Beschränkung auf eine einzige Expositionsstufe die statistische Aussagekraft gegenüber der mehrstufigen NTP-Studie zwangsläufig einschränken. Gleichzeitig stellen sie klar, dass ihre Untersuchung keine quantitative Replikation der NTP-Studie sein sollte. Ziel der Studie war vielmehr zu untersuchen, ob sich unter den gewählten Versuchsbedingungen überhaupt eine kanzerogene Wirkung nachweisen lässt. Kleine Restrisiken könnten mit diesem Studiendesign nicht vollständig ausgeschlossen werden.</p>
<p>Noch deutlicher wird die koreanische Arbeitsgruppe. Dort wird eingeräumt, dass 70 Tiere pro Gruppe für seltene Tumoren nur eine begrenzte statistische Aussagekraft besitzen. Herz-Schwannome sind sehr seltene Tumoren. Schon geringe Unterschiede in der Zahl der beobachteten Fälle können deshalb die statistische Bewertung erheblich beeinflussen. Die Autoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass mit 70 Tieren pro Gruppe kleinere Veränderungen der Tumorinzidenz nur schwer nachweisbar sind. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise etwa 20-prozentige Erhöhungen von Herz-Schwannomen oder malignen Gliomen mit dieser Gruppengröße kaum zu erkennen wären. Sie empfehlen deshalb eine vorsichtige Interpretation dieser Tumorbefunde und sehen weiteren Forschungsbedarf.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Neue Kritik oder neue Bewertung?</span></p>
<p>Damit verändert sich die Einordnung des Kommentars von Melnick et al. erheblich.</p>
<p>Die wesentlichen Limitationen der beiden Replikationsstudien werden mit dem Kommentar nicht erstmals aufgedeckt. Sie werden von den Studienautoren vielmehr selbst offen beschrieben und begründet. Neu ist, dass Melnick et al. aus denselben Voraussetzungen deutlich weitergehende Schlussfolgerungen ziehen und die Aussagekraft der beiden Replikationsstudien erheblich geringer bewerten.</p>
<p>Der eigentliche wissenschaftliche Dissens liegt deshalb nicht in den Tatsachen, sondern in deren Interpretation. Während die japanische und die koreanische Arbeitsgruppe ihre Untersuchungen ausdrücklich als OECD-konforme Standard-Kanzerogenitätsstudien verstehen, beurteilen Melnick et al. sie ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer möglichst sensitiven Replikation der NTP-Studie.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Was der Kommentar tatsächlich neu beiträgt</span></p>
<p>Ganz ohne neue Aspekte ist der Kommentar allerdings nicht. Er enthält erstmals eine ausführliche statistische Argumentation zur Frage der Teststärke (&quot;Power&quot;) und versucht abzuschätzen, wie viele Tiere erforderlich gewesen wären, um die in der NTP-Studie beobachteten seltenen Tumoren mit hoher Wahrscheinlichkeit nachweisen zu können. Melnick et al. errechnen, dass für eine Teststärke (Power) von 80 Prozent etwa 258 Tiere pro Gruppe, für eine Power von 90 Prozent sogar 323 Tiere pro Gruppe erforderlich gewesen wären. Über diese Zahlen lässt es sich wissenschaftlich diskutieren.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Fazit</span></p>
<p>Der Kommentar von Melnick et al. ist keine Demontage der japanischen und koreanischen Replikationsstudien. Er ist vielmehr eine engagierte Neuinterpretation ihres Studiendesigns. Die meisten der als gravierend dargestellten Einschränkungen werden von den Autoren der beiden Originalarbeiten bereits selbst offen benannt und begründet. Wer die Kontroverse sachgerecht beurteilen möchte, sollte deshalb nicht nur den Kommentar lesen, sondern auch die beiden Originalstudien. Erst dann wird deutlich, dass sich die Debatte nicht um verschwiegene Limitationen dreht, sondern um die Frage, welche Anforderungen eine Replikationsstudie überhaupt erfüllen muss.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://academic.oup.com/toxsci/article/209/3/kfag002/8423504">Japanische NTP-Replikation</a><br />
<a href="https://academic.oup.com/toxsci/article/209/3/kfag001/8428133">Koreanische NTP-Replikation</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 03 Aug 2026 11:34:59 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Funkmast brennt lichterloh</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Was soll an einem Stahlgittermast für Mobilfunk schon groß brennen? Anscheinend gibt es da eine ganze Menge, wie das Video aus Indien zeigt (wahrscheinlich kunststoffummantelte Kabel zu den Antennen). Die Faktenchecker von Correctiv schreiben dazu: Ein seit Jahren verbreitetes Video eines brennenden Mobilfunkmastes hat nichts mit der Einführung des Mobilfunkstandards 5G in Indien zu tun. Es stammt aus dem Jahr 2018, als es noch kein 5G in Indien gab. <a href="https://correctiv.org/faktencheck/2026/07/22/video-eines-brennenden-sendemastes-in-indien-hat-keinen-bezug-zu-5g/">mehr ...</a></p>
<p><iframe width="560" height="315" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/bLJcldxIoYA" frameborder="0" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen>Your browser does not support iframes. Please visit <a href="https://www.youtube.com/watch?v=bLJcldxIoYA">https://www.youtube.com/watch?v=bLJcldxIoYA</a>.</iframe></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 22:42:53 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Ultranet-Inbetriebnahme: Auswirkungen auf EMF-Risikowahrnehmung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Ziel des BfS-Forschungsvorhabens 3626EMF127 ist es, zu neuen Erkenntnissen über die zeitlichen Dynamiken der Risikowahrnehmung von elektromagnetischen Feldern (EMF) zu gelangen. Aus der einschlägigen Forschung ist bekannt, dass sie erhöht wird, wenn sie durch bestimmte Ereignisse in das Bewusstsein von Personen rückt. Dies geschieht durch mediale Berichterstattung oder sozialen Austausch, insbesondere jedoch aber mit dem Beginn oder der Durchführung von technologischen Infrastrukturausbauvorhaben in eigener räumlicher Nähe, z.B. Hoch- bzw. Höchstspannungsleitungen (HSL), bei denen niederfrequente elektrische und magnetische Felder entstehen (NF-EMF). Dementsprechend können EMF als sogenannte &quot;switching risks&quot; charakterisiert werden. Detailuntersuchungen zur zeitlichen Dynamik dieses &quot;Switching&quot;-Prozesses liegen jedoch nicht vor.</p>
<p>Die großflächige Inbetriebnahme der Hybrid-Höchstspannungsleitung &quot;Ultranet&quot; voraussichtlich Ende 2026 in vier deutschen Bundesländern (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen) stellt die Möglichkeit in Aussicht, auf die beschriebenen &quot;Switching&quot;-Prozesse bezogene Forschungsfragen für den Fall von NF-EMF zu beantworten: Wie verändert sich die EMF-Risikowahrnehmung im zeitlichen Umfeld der Inbetriebnahme einer HSL und im weiteren zeitlichen Verlauf? Unter welchen Bedingungen finden &quot;Switching&quot;-Prozesse statt? Welche Einflussfaktoren wirken auf diese Prozesse ein? Beantwortet werden soll dies mittels quantitativer Befragungen zu vier verschiedenen Zeitpunkten: Vor der Inbetriebnahme/Q4 2026, unmittelbar nach der Inbetriebnahme/Q2 2027, ein weiterer Zeitpunkt im ersten Jahr nach der Inbetriebnahme/Q4 2027, ein letzter ein weiteres Jahr später/Q4 2028 (Zeitpunkte können sich bei Verschiebung der Inbetriebnahme teilweise ändern). Die Ausführungsfrist beträgt 34 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung.</p>
<p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0&amp;id=880047&amp;cookieCheck">Untersuchung der Veränderung der EMF-Risikowahrnehmung über die Zeit im Kontext der Ultranet-Inbetriebnahme</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75810</link>
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<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 21:34:35 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>Gast</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die entscheidende Frage ist allerdings eine andere: Wie erfährt die Bundesnetzagentur von einem neu errichteten Gebäude? Erfolgt dies zuverlässig durch den Betreiber? Gibt es einen systematischen Abgleich mit Baugenehmigungen? Oder verlässt man sich darauf, dass Änderungen irgendwann auffallen?</p>
</blockquote><p>Ja genau! Vor ein paar Jahren war Gevatter Zufall noch dafür verantwortlich, dass die BNetzA Wind von einem Neubau im Nahnereich eines Funkmasten bekam.</p>
<p>Auf einem freien Grundstück neben einem flachen Gebäude mit Funkmast obendrauf wurde ein Neubau hochgezogen. Und ich durfte staunend zuschauen, wie die Bauarbeiter auf einem Baugerüst in maximal etwa sechs Meter Abstand zu den Antennen mauerten, verputzten und zuletzt kamen die Anstreicher. Im obersten Stockwerk (dort sind die Schlafräume vorgesehen) wurde nicht mehr gemauert, dort wurden Holzplatten verbaut. Das liest sich jetzt ziemlich langweilig, wir haben den Sachverhalt jedoch ausführlicher und auch mit Fotos illustriert <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=61253">in diesem Posting</a> festgehalten. Dort ist auch das Ergebnis einer Anfrage bei der BNetzA nachzulesen.</p>
<p>Ob während dem Bau die Antennen gedrosselt waren, kann ich weder bestätigen noch beweisen. Abgeschaltet waren sie jedenfalls nicht, dafür waren unsere Messwerte vor Ort zu hoch. Das ist jetzt auch schon wieder elf Jahre her. Wenn sich an der Auskunft der BNetzA von damals nichts geändert hat, dann haben die Mobilfunknetzbetreiber die Ar...karte: Passiert was, sind sie dran. Bei Licht besehen ist die Wahrscheinlichkeit, dass was passiert aber nahe null, zumal ich noch nie was von &quot;elektrosensiblen&quot; Bauarbeitern gehört oder gelesen habe. Nahe null dürfte aber mit der staatlichen Fürsorgepflicht und dem deutschen Regelungswahn nicht vereinbar sein. Wenn das Risiko nicht null ist, muss es genullt werden. Ergo kann ich mir vorstellen, dass sich in den elf Jahren etwas getan hat, damit das, was wir 2015 beobachten konnten, heute so nicht mehr möglich ist.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75809</link>
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<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 17:08:04 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ich sehe darin trotz allem einen Rückschritt, denn so sparsam die Angaben bisher auch waren, sie erlaubten Anwohnern zumindest überschlägig die Beurteilung einer konkreten Befeldungssituation. Jetzt aber geht überhaupt nichts mehr, man ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass die BNetzA alles im Griff hat. Bei Neubauten neben vorhandenen Sendeanlagen habe ich daran aber berechtigte Zweifel.</p>
</blockquote><p>Ich kann den Einwand nachvollziehen. Dabei würde ich allerdings zwischen Transparenz und Sicherheit unterscheiden.</p>
<p>Aus Sicht der Transparenz ist die Änderung tatsächlich ein Rückschritt. Früher konnte ein Anwohner aus den veröffentlichten Sicherheitsabständen zumindest grob ableiten:</p>
<p>► Wie weit reicht der Hauptstrahl rechnerisch?<br />
► Wie groß ist der vertikale Sicherheitsabstand?<br />
► Liegt mein Balkon möglicherweise in diesem Bereich?<br />
► Hat sich nach einer Umrüstung etwas geändert?</p>
<p>Diese Möglichkeit entfällt bei feldtheoretisch bewerteten Standorten vollständig. Die Öffentlichkeit erhält nur noch das Ergebnis: &quot;Alles liegt innerhalb des kontrollierbaren Bereichs.&quot; Der Weg dorthin bleibt unsichtbar.</p>
<p>Aus Sicht der Sicherheit folgt daraus jedoch nicht zwangsläufig, dass die Bewertung schlechter geworden ist. Im Gegenteil: Eine vollständige Feldsimulation ist physikalisch leistungsfähiger als ein vereinfachtes Abstandskonzept. Das Problem liegt also weniger im Verfahren selbst als in der mangelnden Nachvollziehbarkeit für Außenstehende.</p>
<p>Deinen letzten Punkt halte ich für den interessanteren. Bei Neubauten in der Nähe bestehender Mobilfunkstandorte setzt die Aussage &quot;der Schutzbereich liegt innerhalb des kontrollierbaren Bereichs&quot; voraus, dass der kontrollierbare Bereich auch tatsächlich kontrollierbar bleibt. Wird Jahre später ein höheres Gebäude errichtet, können plötzlich Bereiche entstehen, die zuvor unzugänglich waren.</p>
<p>Genau deshalb enthält die BEMFV Regelungen für solche Fälle: Der Betreiber muss die Bundesnetzagentur informieren, wenn sich die für die Standortbescheinigung maßgeblichen Verhältnisse ändern. Dazu können auch bauliche Veränderungen in der Umgebung gehören, sofern sie Auswirkungen auf den Schutzbereich haben. Außerdem darf eine Funkanlage nur entsprechend einer gültigen Standortbescheinigung betrieben werden.</p>
<p>Die entscheidende Frage ist allerdings eine andere: Wie erfährt die Bundesnetzagentur von einem neu errichteten Gebäude? Erfolgt dies zuverlässig durch den Betreiber? Gibt es einen systematischen Abgleich mit Baugenehmigungen? Oder verlässt man sich darauf, dass Änderungen irgendwann auffallen?</p>
<p>Gerade hier sehe ich – unabhängig von der Qualität der Feldberechnung – einen möglichen Transparenz- und Vollzugsaspekt. Die physikalische Berechnung kann noch so gut sein; wenn sich die Randbedingungen ändern und niemand die Standortbescheinigung überprüft, hilft die beste Berechnung nichts.</p>
<p>Das wäre aus meiner Sicht auch der stärkste Kritikpunkt: Nicht die feldtheoretische Berechnung ist problematisch, sondern dass Außenstehende keinerlei Möglichkeit mehr haben, ihre Plausibilität oder die Aktualität der zugrunde liegenden Randbedingungen wenigstens überschlägig nachzuvollziehen. Diese Möglichkeit boten die veröffentlichten Sicherheitsabstände zumindest ansatzweise.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75808</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75808</guid>
<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 16:32:26 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Schutzbereich einer solchen Anlage besitzt häufig keine einfache geometrische Form mehr. Er kann je nach Richtung unterschiedlich weit reichen und unregelmäßige Ausbuchtungen oder Einschnürungen aufweisen. Ein einzelner Sicherheitsabstand in Metern wäre daher nur eine grobe Vereinfachung und könnte sogar zu Fehlinterpretationen führen. Die Bundesnetzagentur verzichtet deshalb auf die Veröffentlichung einzelner Abstandswerte und beschränkt sich auf die Kernaussage, dass der gesamte Schutzbereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt.</p>
</blockquote><p>Ich sehe darin trotz allem einen Rückschritt, denn so sparsam die Angaben bisher auch waren, sie erlaubten Anwohnern zumindest überschlägig die Beurteilung einer konkreten Befeldungssituation. Jetzt aber geht überhaupt nichts mehr, man ist auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass die BNetzA alles im Griff hat. Bei Neubauten neben vorhandenen Sendeanlagen habe ich daran aber berechtigte Zweifel.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75807</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75807</guid>
<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 16:28:21 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>BNetzA: EMF-Karte zeigt keine Sicherheitsabstände mehr</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Warum werden in der EMF-Karte der BNetzA bei zunehmend mehr Standorten keinerlei Sicherheitsabstände mehr genannt, sondern nur pauschal geschrieben: &quot;Die Bewertung des Standorts erfolgte mit Hilfe eines feldtheoretischen Berechnungsverfahrens. Mit diesem konnte nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Schutzbereiche des Funkanlagenstandorts innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegen.&quot; Zu sehen ist das z.B. bei dem <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html?p=haFjgqNsYXTLQEgYQQZ6UjKjbG5ny0AnOtjgHPJuoXoQoW2oRU1GS2FydGWhbJarU3RPQkFubGFnZW6qQUZ1QW5sYWdlbqhBTVNha3RpdqhNZXNzb3J0ZbVOaWVkZXJmcmVxdWVuekFubGFnZW6wU21hbGxDZWxsQW5sYWdlbqFkg6FswKFpwKFzwg">Standort 531194</a> in München. ChatGPT antwortet.</strong></span><br />
 <br />
Das ist eine interessante Entwicklung. Sie hängt mit einer Änderung des Bewertungsverfahrens zusammen und bedeutet keineswegs, dass die Bundesnetzagentur auf Sicherheitsabstände verzichtet hätte. Die besagte Formulierung erscheint vor allem bei neueren Standortbescheinigungen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Ein genaueres Berechnungsverfahren</span></p>
<p>Früher wurden Mobilfunkstandorte überwiegend mit vereinfachten Berechnungsmodellen bewertet. Daraus ließen sich für jede Antenne Sicherheitsabstände in Hauptstrahlrichtung und senkrecht zur Antenne angeben. Diese Werte waren ausreichend, solange die Antennenkonfigurationen vergleichsweise einfach aufgebaut waren.</p>
<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202608022100486a6fb000b5639.png" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="360" height="255" /><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202608022101076a6fb013d38f0.png" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="360" height="255" />◄ Sicherheitsabstände in der EMF-Karte; Links: traditionelle Anzeige, Rechts: neue Anzeige <br />
 <br />
Bei modernen Standorten stößt dieses Verfahren jedoch an seine Grenzen. Mehrere übereinander montierte Antennen, aktive 5G-Antennen (Massive MIMO), Beamforming oder komplexe Nahfeldverhältnisse führen dazu, dass sich die Feldverteilung nicht mehr sinnvoll durch wenige Abstandsangaben beschreiben lässt. Deshalb verwendet die Bundesnetzagentur in solchen Fällen ein feldtheoretisches Berechnungsverfahren. Dabei wird das elektromagnetische Feld dreidimensional numerisch berechnet und unmittelbar geprüft, an welchen Orten die gesetzlichen Grenzwerte erreicht oder unterschritten werden.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Warum keine Sicherheitsabstände mehr veröffentlicht werden</span></p>
<p>Der Schutzbereich einer solchen Anlage besitzt häufig keine einfache geometrische Form mehr. Er kann je nach Richtung unterschiedlich weit reichen und unregelmäßige Ausbuchtungen oder Einschnürungen aufweisen. Ein einzelner Sicherheitsabstand in Metern wäre daher nur eine grobe Vereinfachung und könnte sogar zu Fehlinterpretationen führen. Die Bundesnetzagentur verzichtet deshalb auf die Veröffentlichung einzelner Abstandswerte und beschränkt sich auf die Kernaussage, dass der gesamte Schutzbereich innerhalb des kontrollierbaren Bereichs liegt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Was ist der kontrollierbare Bereich?</span></p>
<p>Als kontrollierbarer Bereich gilt der Teil des Standorts, zu dem der Betreiber den Zutritt wirksam beschränken kann. Dazu gehören beispielsweise der Antennenträger, der Mast, eine Dachfläche oder ein eingezäuntes Betriebsgelände.</p>
<p>Vor Erteilung der Standortbescheinigung prüft die Bundesnetzagentur, ob sich sämtliche Bereiche, in denen die Grenzwerte überschritten werden könnten, vollständig innerhalb dieses kontrollierbaren Bereichs befinden. Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die Standortbescheinigung erteilt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Bedeutung für Anwohner</span></p>
<p>Für Anwohner ändert sich durch das neue Berechnungsverfahren nichts. Maßgeblich bleibt, dass außerhalb des kontrollierbaren Bereichs die gesetzlichen Grenzwerte für die Allgemeinbevölkerung eingehalten werden. Genau dies bestätigt die Standortbescheinigung. Geändert hat sich also nicht das Schutzniveau, sondern ausschließlich die Methode, mit der dessen Einhaltung nachgewiesen wird.<br />
 <br />
<strong>Hintergrund</strong><br />
Die Umstellung auf feldtheoretische Berechnungsverfahren dürfte vor allem durch die zunehmende Komplexität moderner Mobilfunkstandorte motiviert sein. Insbesondere aktive 5G-Antennen mit elektronischer Strahlschwenkung lassen sich mit den früher verwendeten vereinfachten Modellen nur unzureichend beschreiben. Eine dreidimensionale Feldberechnung liefert hier einen wesentlich realistischeren Nachweis der Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75806</link>
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<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 16:17:54 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>AUVA vs. INAIL: schwacher Alarm schlägt starke Entwarnung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>2008 meldete eine von der österreichischen Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (Auva) finanzierte Experimentalstudie alarmierende Befunde zur Genotoxizität von UMTS-Feldern. Sechzehn Jahre später erschien eine von der italienischen Unfallversicherung Inail geförderte systematische Review, die nach Auswertung von 159 In-vitro-Studien zu einem deutlich weniger alarmierenden Ergebnis gelangte. Zwei staatlich finanzierte Forschungsprojekte, dieselbe Fragestellung – und eine bislang auffallend unterschiedliche Rezeption der Befunde.</strong></span><br />
 <br />
Dass gesetzliche Unfallversicherungen Forschung zu möglichen Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder fördern, gehört eher zu den Ausnahmen. Umso bemerkenswerter ist es, wenn sowohl die österreichische Auva als auch die italienische Inail Arbeiten zur möglichen Genotoxizität hochfrequenter elektromagnetischer Felder finanzierten. Bei näherem Hinsehen ergibt sich daraus ein ungewöhnlicher Vergleich. Denn beide Projekte befassten sich mit derselben Fragestellung, kamen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Erhellend ist auch die Frage, wie diese Ergebnisse außerhalb der Fachwelt in der Öffentlichkeit aufgenommen wurden.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Von Athem-2 zur systematischen Review</span></p>
<p>Die Auva finanzierte im Rahmen des Forschungsprogramms Athem-2 unter anderem die Arbeit von <a href="https://www.emf-portal.org/en/article/15682">Schwarz et al. (2008)</a>. Die Autoren berichteten über genotoxische Effekte einer schwachen UMTS-Exposition in menschlichen Fibroblasten, während Lymphozyten unter denselben Versuchsbedingungen keine entsprechenden Veränderungen zeigten. Die Befunde wurden als alarmierende Bestätigung der &quot;Reflex&quot;-Studie (<a href="https://www.emf-portal.org/en/article/11910">Diem et al., 2005</a>) gesehen, gerieten aber noch 2008 unter Verdacht, dass sie nicht mit rechten Dingen zustande gekommen sind.</p>
<p>2024 veröffentlichte eine italienische Arbeitsgruppe um Stefania Romeo <a href="https://www.emf-portal.org/en/article/61887">eine systematische Review</a> zur Genotoxizität hochfrequenter elektromagnetischer Felder in vitro. Die Arbeit entstand im Rahmen des von Inail geförderten Projekts BRiC 2018/06 und wertete 159 experimentelle Studien systematisch nach einem vorab veröffentlichten Protokoll aus (nicht verwechseln mit den zehn systematischen Reviews im Auftrag der WHO). Die Auswertung ergab, dass vier von fünf Experimenten (80 Prozent) keine statistisch signifikanten genotoxischen Effekte fanden. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass HF-EMF wahrscheinlich keine Zunahme genotoxischer Effekte in vitro verursachen und dass positive (alarmierende) Befunde überwiegend aus Studien geringerer methodischer Qualität stammen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Schwarz et al. wurde ausdrücklich berücksichtigt</span></p>
<p>Die italienischen Autoren ignorierten die Auva-Studie nicht. Schwarz et al. (2008) wurde in die systematische Review aufgenommen und nach denselben <a href="https://ntp.niehs.nih.gov/research/assessments/noncancer/handbook?utm_source=chatgpt.com">OHAT-Kriterien</a> bewertet wie alle übrigen eingeschlossenen Arbeiten. Die Studie floss somit ausdrücklich in die Gesamtevidenz ein.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Diem oder Schwarz – wurden die Studien verwechselt?</span></p>
<p>Die Autoren der Arbeitsgruppe Romeo schließen Diem et al. (2005) mit der Begründung aus, die Studie sei aufgrund der &quot;Kontroverse um die Wahrhaftigkeit der Daten&quot; nicht für die Evidenzbewertung geeignet; als Beleg wird auf Tuffs (2008) verwiesen.</p>
<p>Diese Entscheidung wirft jedoch Fragen auf. Denn die ab 2008 eskalierte Reflex-Affäre betraf nach meinem Kenntnisstand nicht Diem et al. (2005), sondern Schwarz et al. (2008). Damals erhob Alexander Lerchl Fälschungsvorwürfe gegen die UMTS-Studie, deren Daten seien mit anerkannten Regeln der Statistik nicht vereinbar. Zur Rede gestellt, räumte eine Laborantin gegenüber einer Untersuchungskommission ein, den Verblindungscode der Expositionskammern gekannt zu haben und Studienleiter Hugo Rüdiger erklärte sich vorübergehend sogar bereit, die Publikation zurückzuziehen. Eine vergleichbare Beweislage gegen Diem et al. lag zu diesem Zeitpunkt (2008) nach meinem Kenntnisstand noch gar nicht vor. Die ältere Studie geriet erst später im Verlauf der Auseinandersetzung in Lerchls Schusslinie, zu spät für Tuffs (2008). Es ist daher nicht auszuschließen, dass Romeo et al. mit Diem et al. irrtümlich die falsche Studie (anstelle von Schwarz et al.) von der Evidenzbewertung ausgeschlossen haben. Sollte dieser Verdacht zutreffen, wird dies am Ergbnis der Review höchstwahrscheinlich nichts ändern. <br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Ein erklärungsbedürftiger Widerspruch</span></p>
<p>Bei der Durchsicht der Supplemente zu Romeo et al. fiel eine weitere Auffälligkeit auf. In <a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412024006901?via%3Dihub#s0135">Appendix A</a>, Supplement 2, erhält Schwarz et al. (2008) für die Bewertungsdisziplin &quot;Outcome assessment&quot; die schlechtestmögliche Einstufung (definitely high risk of bias). In den studienbezogenen Erläuterungen (Supplement 4) findet sich dagegen eine Beschreibung, die aus meiner Sicht überhaupt nicht zu dieser Bewertung passt. Denn dort werden unter anderem eine verblindete Auswertung, Positivkontrollen und standardisierte Testverfahren ausdrücklich positiv hervorgehoben. Ob es sich hierbei um einen redaktionellen Fehler oder um einen bislang nicht erkannten Zusammenhang handelt, lässt sich den Supplementen nicht entnehmen. Hierzu habe ich die Erstautorin der Review jedoch um Klarstellung gebeten.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Eine auffällige Asymmetrie</span><br />
<img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202608021432396a6f55071c34c.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="550" height="433" />◄ Suchergebnisse vom 02.08.2026 in der <a href="https://www.emfdata.org/de">Alarmstudiendatenbank</a> von Diagnose-Funk.<br />
Oben: Suche nach &quot;Romeo&quot; (0 Treffer)<br />
Unten: Suche nach &quot;Schwarz&quot; (4 Treffer)<br />
<span style="font-size:smaller;">Bildmontage: IZgMF</span></p>
<p>Sind die wissenschaftlichen Ergebnisse von Schwarz et al. vs. Romeo et al. schon kontrovers, trifft dies noch mehr auf die öffentliche Rezeption der beiden Arbeiten zu. Die Studie von Schwarz et al. gehört seit Jahren zum festen Repertoire organisierter Mobilfunkgegner. Sie wird unter anderem auf den Websites von Diagnose-Funk und Environmental Health Trust (EHT) als Beleg für genotoxische Wirkungen angeführt und ist außerdem in der privaten Alarmstudiendatenbank EMF-Data erfasst.</p>
<p>Demgegenüber ließ sich die systematische Review von Romeo et al. bislang weder auf der Website von Diagnose-Funk noch in der Datenbank EMF-Data oder auf der Website von Environmental Health Trust nachweisen. Dieses Ergebnis beweist nicht, dass die entwarnende Arbeit bewusst ignoriert wird. Es zeigt jedoch eine auffällige Asymmetrie. Eine alarmierende Einzelstudie wird auf mehreren zentralen Plattformen der Mobilfunkkritik seit Jahren intensiv gepflegt, während eine jüngere systematische Review, die nach Auswertung von 159 In-vitro-Studien zu einem gegenteiligen Ergebnis gelangt, dort bislang keinen vergleichbaren Niederschlag gefunden hat. Es gehört mMn nicht viel Fantasie dazu, diesen Sachverhalt als irreführenden Rezeptionsbias zugunsten alarmierender Studien auf den Websites überzeugter Mobilfunkgegner zu sehen.</p>
<p>Systematische Reviews stehen in der Evidenzpyramide an der Spitze. Derartige Studien gelten als besonders aussagekräftig, weil sie ihre Schlussfolgerungen nicht auf eine einzelne Arbeit stützen, sondern auf die Gesamtheit der verfügbaren Evidenz, die nicht willkürlich bewertet wird, sondern nach einheitlichen und vorab definierten Kriterien.</p>
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<pubDate>Sun, 02 Aug 2026 14:06:22 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Power Reduction Factor: Details zu den FUB-Verfahren (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Ausgangspunkt der Recherche war eigentlich die Frage, welche neuen Fallstudien die IEC TR 62669 Edition 3 enthält. Dabei stieß ich auf einen Hinweis der italienischen <a href="https://www.fub.it/5g-e-conformita-elettromagnetica-fub-presenta-nuove-metodologie-di-valutazione-allieec/">Fondazione Ugo Bordoni (FUB)</a>, die im Frühjahr 2026 zwei neue Verfahren zur Bestimmung des &quot;Power Reduction Factors&quot; im IEC TC 106 vorgestellt hat. Nach Angaben der FUB wurde diese Arbeit bereits als technischer Referenzbeitrag für eine künftige Ausgabe der IEC TR 62669 vorgeschlagen. Für die jetzt erschienene Edition 3 kam sie damit zeitlich zu spät.</p>
</blockquote><p><a href="https://ieeexplore.ieee.org/abstract/document/11288027">Hier weitere Details</a> zu den von FUB vorgeschlagenen Verfahren.</p>
<p>Der verlinkte Beitrag stellt eine neuartige Erweiterung des von der IEC (International Electrotechnical Committee) definierten &quot;Effective-Maximum&quot;-Ansatzes vor, bei der räumliche Dynamiken aus Echtzeitmessungen an Basisstationen einbezogen werden. Diese Messungen werden in Zählern gespeichert, die die dreidimensionale (3D) Leistungsverteilung der gesendeten Signale erfassen und so eine genauere Darstellung der tatsächlichen Betriebsbedingungen ermöglichen. Es werden zwei innovative Methoden vorgeschlagen (semivektorielle und vektorielle), die beide im Vergleich zu derzeit verwendeten Methoden zu einer realistischeren Abschätzung der HF-EMF-Exposition führen. Jede Methode verwendet unterschiedliche Leistungsreduktionsfaktoren, um die zeitlichen und räumlichen Veränderungen der Signale widerzuspiegeln. Im Gegensatz zu bestehenden Modellen erfassen die beiden neuen Ansätze die gesamte räumlich-zeitliche Komplexität von 5G-Emissionen und bieten damit einen in seiner Art einzigartigen Rahmen für eine realistische Bewertung der HF-EMF-Exposition. Eine Fallstudie aus der Praxis zeigt, dass diese Methodik die konservative Auslegung der Grenzwerte deutlich verringert, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen. Diese Erkenntnisse sind besonders wertvoll für Regulierungsbehörden und politische Entscheidungsträger, da sie genauere und verhältnismäßigere Methoden zur Expositionsbewertung ermöglichen, die den sicheren und effizienten Einsatz von 5G und zukünftigen Funktechnologien unterstützen.</p>
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<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 21:55:22 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsche Schlüsse (334): Marschkolonne (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Das Leben in Zelten und Kübelwagen war anstrengend, und oft waren wir hundemüde. Dann wirkten heitere Episoden, die wir erlebten, so winzig sie auch waren, aufmunternd.</p>
<p>So murksten wir uns einmal quälend langsam inmitten der Marschkolonne der 3. mot. Division auf einem schmalen Weg, der kein Überholen gestattete, vorwärts. Wir fuhren in einer undurchdringlichen Staubwolke. Über den Kühler konnten wir höchstens den Schatten des vor uns fahrenden Fahrzeugs oder das Schlusslicht, das es vorsorglich leuchten ließ, ausmachen.</p>
<p>An einer Wegekreuzung in einem Dorfe gab es einen Stopp. Die Staubwolke lichtete sich etwas und verwehte langsam. Wir sahen nach vorn, und unsere Gesichter wurden ziemlich lang. Für einige Sekunden saßen wir regungslos.</p>
<p>Vor uns erkannten wir zwei sowjetische Panzer-Spähwagen. Sie waren ahnungslos schon längere Zeit in unserer Kolonne mitgefahren. Jedoch schienen zu unserem Glück ihre Insassen nicht weniger verdattert als wir zu sein, als sie merkten, wo sie sich befanden. Bei einiger Geistesgegenwart hätten sie aus allen Rohren feuern müssen. So aber sahen wir sie mit aufheulenden Motoren nach links auf den die Straße kreuzenden Nebenweg entwetzen.</p>
<p><span style="font-size:smaller;">Erich von Manstein</span></p>
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<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 19:32:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Power Reduction Factor: größter Nutzen bei den Netzbetreibern (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Was genau ist denn mit &quot;realistischer bewerten&quot; gemeint, schließlich gibt es da zwei Betrachtungsweisen.</p>
<p><strong>Aus Sicht der Mobilfunknetzbetreiber</strong>: Der grobe Korrekturfaktor über einen kompletten Sektor hinweg kann die Möglichkeiten einer Erhöhung der Sendeleistung nicht voll ausreizen und verschenkt so Reichweite oder Übertragungskapazität. Die realistischere Bewertung über kleine Winkelbereiche verschenkt nichts mehr, sie reizt hingegen die zulässigen Emissionswerte voll aus.</p>
<p><strong>Aus Sicht der Mobilfunkgegner</strong>: Mobilfunkgegner trauen der groben sektorweiten Sendeleistungsbegrenzung nicht über den Weg, sie fürchten beim Beamforming unerkannte oder heimliche Überschreitungen der zulässigen Emissionswerte. Von der realistischeren Bewertung über kleine Winkelbereiche erhoffen sie sich die strikte Einhaltung der zulässigen Emissionswerte.</p>
<p>Aus meiner Sicht bedient die FUB eher die Sicht der Mobilfunknetzbetreiber. Deren Interessenlage ist rational nachvollziehbar (wenn schon Vorsorgewerte, dann diese voll ausschöpfen), die der Mobilfunkgegner hingegen nicht (Vorsorgewerte sind keine Gefährdungswerte).</p>
<p>Wie siehst du das?</p>
</blockquote><p>Ich denke, du triffst den Kern ziemlich gut. Allerdings würde ich die Rollen etwas anders formulieren, um näher an den Veröffentlichungen der FUB zu bleiben.</p>
<p>Zunächst einmal: Die FUB spricht <span class="underline">nicht</span> davon, die Exposition zu senken. Sie spricht davon, sie <span class="underline">präziser</span> bzw. <span class="underline">realistischer</span> zu bewerten. Das ist ein wichtiger Unterschied.</p>
<p>Nun stellt sich die Frage: Wem nützt eine präzisere Bewertung?<br />
 <br />
<strong>Aus Sicht der Mobilfunknetzbetreiber</strong></p>
<p>Hier sehe ich den größten unmittelbaren Nutzen. Ein einziger sektorweiter Power Reduction Factor muss zwangsläufig konservativ gewählt werden, weil er für alle Richtungen eines Sektors gelten soll. Dadurch werden Richtungen, in denen tatsächlich nur wenig Leistung abgestrahlt wird, ebenso behandelt wie solche mit hoher Auslastung. Ein richtungsabhängiger FPR kann diese Unterschiede berücksichtigen. Die Folge ist nicht zwangsläufig eine geringere Exposition, sondern eine <span class="underline">weniger konservative Bewertung</span>.</p>
<p>Das eröffnet die Möglichkeit,</p>
<p>► Standorte günstiger auszulegen,<br />
►  vorhandene Leistungsreserven besser auszunutzen,<br />
►  und bei gleicher Einhaltung der Grenzwerte mehr Netzkapazität bereitzustellen.</p>
<p>Ich glaube, genau das ist die Motivation der FUB.<br />
 <br />
<strong>Aus Sicht der Aufsichtsbehörden</strong></p>
<p>Hier sehe ich den zweiten Nutzen. Ein Verfahren, das auf tatsächlichen Betriebsdaten beruht, lässt sich besser begründen als ein pauschaler statistischer Faktor. Das erhöht die Nachvollziehbarkeit behördlicher Entscheidungen. Ob die Exposition dadurch höher oder niedriger ausfällt, ist zunächst zweitrangig. Entscheidend ist, dass die Bewertung enger an den realen Betriebszustand gekoppelt wird.<br />
 <br />
<strong>Aus Sicht der Mobilfunkgegner</strong></p>
<p>Hier bin ich etwas skeptischer als du. Theoretisch könnte man argumentieren:</p>
<p>► Je feiner die räumliche Bewertung erfolgt, desto geringer ist das Risiko, dass lokale Maxima übersehen werden.</p>
<p>Das ist sachlich nachvollziehbar. Praktisch bezweifle ich allerdings, dass organisierte Mobilfunkgegner daraus Vertrauen schöpfen würden.</p>
<p>Denn die eigentliche Kritik richtet sich meist nicht gegen den Power Reduction Factor, sondern gegen das gesamte Konzept der zeitlichen Mittelung und gegen die Annahme, dass kurzzeitige Spitzenwerte gesundheitlich weniger relevant seien. Ein besserer FPR würde diese grundsätzliche Kritik nicht ausräumen.<br />
 <br />
<strong>Meine Einschätzung</strong></p>
<p>Ich glaube ebenfalls, dass die FUB in erster Linie die Interessen der Netzbetreiber bedient – allerdings würde ich das nicht negativ formulieren. Die FUB versucht aus meiner Sicht, ein Verfahren zu entwickeln, das unnötigen Konservatismus vermeidet, ohne den regulatorischen Schutzanspruch aufzugeben.</p>
<p>Das halte ich für die treffendste Beschreibung.</p>
<p>Der bisherige sektorweite Faktor enthält bewusst Sicherheitsreserven. Wenn sich durch reale Betriebsdaten zeigen lässt, dass diese Reserven an vielen Stellen größer sind als erforderlich, entsteht der Wunsch, sie zu verkleinern. Das bedeutet nicht automatisch höhere Expositionen.</p>
<p>Es bedeutet zunächst einmal, dass die <span class="underline">zulässigen Spielräume</span> besser ausgeschöpft werden können. Hier liegt vermutlich der eigentliche politische Konflikt:</p>
<p>► Netzbetreiber sagen: Wenn schon ein Vorsorgewert gilt, dann sollte er auch vollständig genutzt werden dürfen.<br />
► Mobilfunkgegner sagen: Wenn schon ein Vorsorgewert gilt, sollte jede Unsicherheit zusätzlich zugunsten der Vorsorge ausgelegt werden.</p>
<p>Das sind zwei unterschiedliche regulatorische Philosophien.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75802</link>
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<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 15:07:52 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Power Reduction Factor: Wen hat die Fondazione im Sinn? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Nach Auffassung der italienischen Fondazione Ugo Bordoni bildet ein solcher sektorweiter Faktor die tatsächliche Leistungsabgabe jedoch nur unzureichend ab. Die Forscher schlagen deshalb zwei neue Verfahren vor, die wesentlich stärker auf den realen Betriebsdaten einer Basisstation beruhen.</p>
<p>Beim &quot;semi-vectorial Power Reduction Factor&quot; wird der Antennensektor in einzelne Winkelbereiche unterteilt. Für jede dieser Richtungen wird aus den tatsächlich beobachteten Leistungswerten ein eigener statistischer Reduktionsfaktor bestimmt. Dadurch hängt der anzusetzende Faktor nicht mehr nur vom Antennensektor insgesamt, sondern auch von der räumlichen Richtung ab.</p>
<p>Das &quot;vectorial&quot;-Verfahren geht noch einen Schritt weiter. Hier werden dreidimensionale Leistungsdaten der Basisstation ausgewertet, aus denen hervorgeht, wann, wohin und mit welcher Leistung tatsächlich gesendet wurde. Anstelle eines einzigen Reduktionsfaktors entsteht damit eine räumlich-zeitliche Beschreibung der Leistungsabgabe. Nach Auffassung der Autoren lässt sich die Exposition auf diese Weise realistischer bewerten als mit einem pauschalen sektorweiten Faktor.</p>
</blockquote><p>Was genau ist denn mit &quot;realistischer bewerten&quot; gemeint, schließlich gibt es da zwei Betrachtungsweisen.</p>
<p><strong>Aus Sicht der Mobilfunknetzbetreiber</strong>: Der grobe Korrekturfaktor über einen kompletten Sektor hinweg kann die Möglichkeiten einer Erhöhung der Sendeleistung nicht voll ausreizen und verschenkt so Reichweite oder Übertragungskapazität. Die realistischere Bewertung über kleine Winkelbereiche verschenkt nichts mehr, sie reizt hingegen die zulässigen Emissionswerte voll aus.</p>
<p><strong>Aus Sicht der Mobilfunkgegner</strong>: Mobilfunkgegner trauen der groben sektorweiten Sendeleistungsbegrenzung nicht über den Weg, sie fürchten beim Beamforming unerkannte oder heimliche Überschreitungen der zulässigen Emissionswerte. Von der realistischeren Bewertung über kleine Winkelbereiche erhoffen sie sich die strikte Einhaltung der zulässigen Emissionswerte.</p>
<p>Aus meiner Sicht bedient die FUB eher die Sicht der Mobilfunknetzbetreiber. Deren Interessenlage ist rational nachvollziehbar (wenn schon Vorsorgewerte, dann diese voll ausschöpfen), die der Mobilfunkgegner hingegen nicht (Vorsorgewerte sind keine Gefährdungswerte).</p>
<p>Wie siehst du das?</p>
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<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 14:54:02 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Power Reduction Factor: Gegenteil des CH Korrekturfaktors? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Bei der Recherche zur neu erschienenen IEC TR 62669 Edition 3 bin ich auf einen Begriff gestoßen, der in der öffentlichen Diskussion bislang kaum vorkommt: den &quot;Power Reduction Factor&quot; (FPR). Auf den ersten Blick erinnert er an den Schweizer Korrekturfaktor für adaptive Antennen. Tatsächlich beruhen beide Konzepte zwar auf derselben Physik des Beamforming, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Je länger ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, dass eine Gleichsetzung der beiden Faktoren in die Irre führen würde.</strong></span></p>
<p>Ausgangspunkt der Recherche war eigentlich die Frage, welche neuen Fallstudien die IEC TR 62669 Edition 3 enthält. Dabei stieß ich auf einen Hinweis der italienischen <a href="https://www.fub.it/5g-e-conformita-elettromagnetica-fub-presenta-nuove-metodologie-di-valutazione-allieec/">Fondazione Ugo Bordoni (FUB)</a>, die im Frühjahr 2026 zwei neue Verfahren zur Bestimmung des &quot;Power Reduction Factors&quot; im IEC TC 106 vorgestellt hat. Nach Angaben der FUB wurde diese Arbeit bereits als technischer Referenzbeitrag für eine künftige Ausgabe der IEC TR 62669 vorgeschlagen. Für die jetzt erschienene Edition 3 kam sie damit zeitlich zu spät.</p>
<p>Der Begriff <em>Power Reduction Factor</em> ließ mich sofort an den Schweizer Korrekturfaktor denken. Schließlich berücksichtigen beide Konzepte, dass adaptive Antennen ihre maximale Leistung nicht dauerhaft in dieselbe Richtung abstrahlen. Je tiefer ich jedoch in die Materie einstieg, desto deutlicher wurde, dass sich hinter der scheinbaren Ähnlichkeit zwei völlig unterschiedliche regulatorische Denkansätze verbergen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Der Power Reduction Factor beschreibt die Expositionsbewertung</span></p>
<p>Der <em>Power Reduction Factor</em> ist Bestandteil der IEC 62232 und dient der Bewertung der Exposition im Umfeld einer Basisstation. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass eine Massive-Mimo-Antenne ihre maximal mögliche Leistung zwar bereitstellen kann, diese Leistung wegen des Beamforming jedoch nur kurzfristig und richtungsabhängig abgibt. Die abgestrahlte Energie verteilt sich zeitlich und räumlich auf unterschiedliche Nutzer. Für einen festen Beobachtungspunkt fällt die zeitlich gemittelte Exposition deshalb deutlich geringer aus als die theoretisch maximal mögliche.</p>
<p>Der <em>Power Reduction Factor</em> trägt genau diesem Umstand Rechnung. Er reduziert nicht die tatsächlich abgestrahlte Leistung der Basisstation, sondern den Rechenansatz zur Abschätzung der zeitlich gemittelten Exposition. Ziel ist es, aus der installierten Maximalleistung eine möglichst realistische Expositionsbewertung abzuleiten. Der FPR ist damit Bestandteil eines technischen Bewertungsverfahrens und beschreibt keine Vorgabe für den Betrieb der Funkanlage.</p>
<p>Gerade deshalb arbeitet die IEC an einer Weiterentwicklung dieses Faktors. Nach Auffassung der FUB bildet ein einziger statistischer Faktor für einen gesamten Antennensektor die reale Leistungsabgabe nur unzureichend ab. Vorgeschlagen werden deshalb Verfahren, die die räumliche Verteilung der abgestrahlten Leistung wesentlich feiner auflösen und damit eine realistischere Bewertung der Exposition ermöglichen sollen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Vom pauschalen Faktor zur räumlichen Leistungsstatistik</span></p>
<p>Der bisherige IEC-Ansatz arbeitet im Wesentlichen mit einem einzigen statistischen <em>Power Reduction Factor</em> für den gesamten Antennensektor. Dieser basiert auf typischen Verkehrsverhältnissen und beschreibt vereinfacht, dass eine Massive-Mimo-Antenne ihre maximale Leistung nur selten dauerhaft in eine bestimmte Richtung abstrahlt.</p>
<p>Nach Auffassung der italienischen Fondazione Ugo Bordoni bildet ein solcher sektorweiter Faktor die tatsächliche Leistungsabgabe jedoch nur unzureichend ab. Die Forscher schlagen deshalb zwei neue Verfahren vor, die wesentlich stärker auf den realen Betriebsdaten einer Basisstation beruhen.</p>
<p>Beim &quot;semi-vectorial Power Reduction Factor&quot; wird der Antennensektor in einzelne Winkelbereiche unterteilt. Für jede dieser Richtungen wird aus den tatsächlich beobachteten Leistungswerten ein eigener statistischer Reduktionsfaktor bestimmt. Dadurch hängt der anzusetzende Faktor nicht mehr nur vom Antennensektor insgesamt, sondern auch von der räumlichen Richtung ab.</p>
<p>Das &quot;vectorial&quot;-Verfahren geht noch einen Schritt weiter. Hier werden dreidimensionale Leistungsdaten der Basisstation ausgewertet, aus denen hervorgeht, wann, wohin und mit welcher Leistung tatsächlich gesendet wurde. Anstelle eines einzigen Reduktionsfaktors entsteht damit eine räumlich-zeitliche Beschreibung der Leistungsabgabe. Nach Auffassung der Autoren lässt sich die Exposition auf diese Weise realistischer bewerten als mit einem pauschalen sektorweiten Faktor.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Der Schweizer Korrekturfaktor verfolgt ein anderes Ziel</span></p>
<p>Auch die Schweiz berücksichtigt bei adaptiven Antennen, dass die maximale Sendeleistung nicht dauerhaft in dieselbe Richtung abgegeben wird. Daraus könnte man vorschnell schließen, der Schweizer <em>Korrekturfaktor</em> entspreche dem <em>Power Reduction Factor</em> der IEC. Genau das ist jedoch nicht der Fall.</p>
<p>Der <em>Korrekturfaktor</em> nach der NISV dient nicht dazu, die tatsächlich zu erwartende Exposition zu bestimmen. Er ist vielmehr Bestandteil des baurechtlichen Bewilligungsverfahrens. Seine Aufgabe besteht darin festzulegen, wie hoch die installierte maximale Sendeleistung einer adaptiven Antenne sein darf, damit am maßgeblichen Ort mit empfindlicher Nutzung der Anlagegrenzwert eingehalten wird.</p>
<p>Damit verschiebt sich die Fragestellung grundlegend. Die IEC interessiert sich für eine möglichst realistische Bewertung der Exposition im praktischen Betrieb. Die Schweizer Regelung beschäftigt sich dagegen mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Anlage überhaupt bewilligt werden kann. Beide Ansätze nutzen dieselbe physikalische Eigenschaft des Beamforming, verfolgen regulatorisch jedoch unterschiedliche Ziele.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Die Gemeinsamkeit endet bei der Physik</span></p>
<p>Die Recherche hat gezeigt, dass der erste Eindruck täuscht. Zwar beruhen sowohl der <em>Power Reduction Factor</em> als auch der Schweizer <em>Korrekturfaktor</em> auf der Erkenntnis, dass adaptive Antennen ihre maximale Leistung räumlich und zeitlich verteilen. Daraus folgt jedoch nicht, dass beide Faktoren mathematisch oder regulatorisch unmittelbar miteinander vergleichbar wären.</p>
<p>Die IEC beantwortet die Frage, welche zeitlich gemittelte Exposition an einem bestimmten Ort realistischerweise zu erwarten ist. Die Schweizer NISV beantwortet dagegen die Frage, wie hoch die installierte maximale Sendeleistung einer adaptiven Antenne sein darf, ohne dass am Ort mit empfindlicher Nutzung der Anlagegrenzwert überschritten wird. Das sind zwei unterschiedliche Betrachtungsweisen derselben physikalischen Gegebenheit.</p>
<p>Ob sich zwischen beiden Ansätzen dennoch mathematische Beziehungen herstellen lassen, lässt sich anhand der bislang öffentlich verfügbaren Unterlagen nicht beurteilen. Eine Gleichsetzung beider Faktoren oder die Vermutung, der eine sei lediglich der Kehrwert des anderen, wäre nach derzeitigem Kenntnisstand jedenfalls nicht belastbar.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75800</link>
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<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 14:28:08 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Freiraummodell und Messung: Überraschend große Abweichungen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;"><strong>Freiraumberechnung und Messung:<br />
Überraschend große Abweichungen bei 5G-Beamforming</strong></span></p>
<p><span style="color:#666;"><strong>Ein Konferenzbeitrag aus dem Jahr 2024, der auf einer für die neue IEC TR 62669 Edition 3 entwickelten Fallstudie basiert, wirft eine interessante Frage auf: Wie gut beschreibt eine einfache Freiraumberechnung die tatsächlich gemessene Exposition im Umfeld einer 5G-Basisstation? Die Antwort fällt überraschend aus. Je nach Messpunkt lagen die gemessenen Leistungsdichten um den Faktor zwei bis fast sechs über der Freiraumprognose. Die Autoren liefern dafür mehrere Erklärungen – eine eindeutige Ursache lässt sich aus der Studie jedoch nicht ableiten.</strong></span><br />
 <br />
Der Konferenzbeitrag (<a href="https://www.researchgate.net/profile/Darko-Suka-2/publication/385978664_5G_FR1_Exposure_Measurements_Comparison_of_Different_IEC_622322022_Extrapolation_Methods/links/673e4fb2440ad82b18a05b8c/5G-FR1-Exposure-Measurements-Comparison-of-Different-IEC-622322022-Extrapolation-Methods.pdf?origin=publication_detail&amp;_tp=eyJjb250ZXh0Ijp7ImZpcnN0UGFnZSI6InB1YmxpY2F0aW9uIiwicGFnZSI6InB1YmxpY2F0aW9uRG93bmxvYWQiLCJwcmV2aW91c1BhZ2UiOiJwdWJsaWNhdGlvbiJ9fQ">Volltext</a>) ist nicht zuletzt deshalb interessant, weil die Autoren ausdrücklich darauf hinweisen, dass die untersuchte Fallstudie ursprünglich für die kommende IEC TR 62669 Edition 3 entwickelt wurde. Damit erhält man bereits vor Erscheinen des Technical Reports einen Einblick in die Erprobung der dort beschriebenen Verfahren zur Bewertung der Exposition an 5G-Basisstationen mit Beamforming.</p>
<p>Aufhorchen ließ mich allerdings weniger die eigentliche Messmethodik als ein anderes Ergebnis. Die Unterschiede zwischen einer einfachen Freiraumberechnung und der Referenzmessung fielen deutlich größer aus, als ich erwartet hätte. Deshalb habe ich mir den Vergleich der beiden Verfahren etwas genauer angesehen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Deutlich größere Unterschiede als erwartet</span></p>
<p>Untersucht wurden fünf Verfahren zur Bestimmung der maximalen Exposition an 5G-Basisstationen mit Massive-Mimo-Antennen. Als Referenz diente eine Messung unter künstlich erzeugter maximaler Netzlast (&quot;forced maximum traffic load&quot;), die den tatsächlich erreichbaren Maximalwert möglichst realitätsnah erfassen soll. Vergleicht man diese Referenz mit einer einfachen Freiraumberechnung, ergeben sich erstaunlich große Unterschiede. Je nach Messpunkt lag die gemessene Leistungsdichte um den Faktor 2 bis 5,8 höher als berechnet. Da die Feldstärke mit der Quadratwurzel der Leistungsdichte zunimmt, entsprechen diese Abweichungen einer Erhöhung der Feldstärke um etwa den Faktor 1,4 bis 2,4. Die von André Masson in der Schweiz reklamierte Vernachlässigung von Signalreflexionen ist deshalb nicht so abwegig, wie es scheint (siehe Hintergrund).</p>
<p>Dass ein vereinfachtes Freiraummodell die Realität nicht vollständig beschreibt, überrascht nicht. Überraschend ist vielmehr die Größenordnung der Abweichungen. Ehrlich gesagt hätte ich Unterschiede von einigen Prozent oder vielleicht wenigen dB erwartet – nicht aber Werte, die einer mehr als doppelt so hohen Feldstärke entsprechen können.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Eigentlich werden zwei unterschiedliche Ansätze verglichen</span></p>
<p>Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings, dass das Paper nicht zwei gleichartige Verfahren miteinander vergleicht. Die Freiraumberechnung ist ein theoretisches Ausbreitungsmodell unter idealisierten Freiraumbedingungen. Die Referenzmethode dagegen ist eine Messung unter definierten Betriebsbedingungen, die möglichst nahe an der tatsächlich erreichbaren maximalen Exposition liegen soll.</p>
<p>Streng genommen wird also nicht untersucht, welches Verfahren &quot;richtiger&quot; ist. Vielmehr geht es um die Frage, wie gut ein vereinfachtes Berechnungsmodell die Realität beschreibt. Der Vergleich ist deshalb durchaus sinnvoll, sollte aber nicht dahingehend missverstanden werden, die Freiraumberechnung sei grundsätzlich ungeeignet. Vielmehr zeigt er, wie stark sich reale Ausbreitungsbedingungen von einem idealisierten Modell unterscheiden können.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Reflexionen sind vermutlich nur ein Teil der Erklärung</span></p>
<p>Als wichtigste Ursache nennen die Autoren Reflexionen an Gebäuden. Das erscheint plausibel, denn das Freiraummodell berücksichtigt Mehrwegeausbreitung grundsätzlich nicht. Gleichzeitig weisen sie aber selbst darauf hin, dass weitere Unsicherheiten eine Rolle spielen können. Genannt werden unter anderem die Bestimmung der geometrischen Beziehung zwischen Antenne und Messpunkt, die vereinfachte Modellierung des Antennendiagramms sowie die Messunsicherheit des verwendeten Systems. Welchen Anteil die einzelnen Faktoren an den beobachteten Abweichungen haben, bleibt offen. Die Studie weist lediglich nach, dass die Differenzen existieren, nicht jedoch, wodurch sie im Einzelnen verursacht werden.</p>
<p>Gerade dieser Punkt macht die Ergebnisse für mich besonders interessant. Vier der fünf Messpunkte zeigen eine höhere Exposition als die Freiraumberechnung. Das spricht dafür, dass hier mehr als nur zufällige Messabweichungen vorliegen. Ob Reflexionen tatsächlich den größten Anteil daran haben oder ob andere Modellvereinfachungen ähnlich stark ins Gewicht fallen, lässt sich aus dem Paper jedoch nicht beantworten.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Andere Funkquellen scheiden als Erklärung weitgehend aus</span></p>
<p>Mein erster Gedanke war, dass die Messungen möglicherweise auch benachbarte Funkquellen erfasst haben könnten, die in der Freiraumberechnung naturgemäß nicht berücksichtigt werden. Tatsächlich haben die Autoren diesen Punkt jedoch beachtet. Gemessen wurde mit einem Spektrumanalysator ausschließlich im belegten 100-MHz-5G-Kanal. Andere Funkdienste wie LTE auf anderen Frequenzen, WLAN oder Rundfunk gingen deshalb nicht in die Messergebnisse ein. Darüber hinaus wurden die Messpunkte gezielt so ausgewählt, dass jeweils ein einzelner Sektor die Exposition dominierte. Bei den SSS-Messungen wurde ausschließlich der stärkste Beam des relevanten Sektors ausgewertet; andere Beams und Sektoren seien vernachlässigbar gewesen.</p>
<p>Damit scheiden zusätzliche Funkquellen als Erklärung weitgehend aus. Die beobachteten Unterschiede müssen daher überwiegend auf den Vergleich zwischen vereinfachtem Ausbreitungsmodell und realer Ausbreitung zurückzuführen sein.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Neugierig auf den vollständigen Technical Report</span></p>
<p>Der Konferenzbeitrag liefert interessante Ergebnisse, beantwortet aber nicht alle Fragen. Insbesondere bleibt offen, welcher Anteil der beobachteten Abweichungen tatsächlich auf Reflexionen zurückzuführen ist und welcher auf die vereinfachte Modellierung oder andere Unsicherheiten.</p>
<p>Gerade deshalb macht die Arbeit neugierig auf die neue im Juli 2026 erschienene <a href="https://standardsdevelopment.bsigroup.com/projects/2023-02437?">IEC TR 62669 Edition 3</a>. Der Konferenzbeitrag weist ausdrücklich darauf hin, dass die zugrunde liegende Fallstudie ursprünglich für diesen Technical Report entwickelt wurde. Es bleibt zu hoffen, dass dort die Ursachen der zum Teil erheblichen Unterschiede zwischen Freiraumberechnung und Messung ausführlicher analysiert werden als in dem zwölfseitigen Konferenzbeitrag.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=73266">Ex-Physiklehrer füsiliert Physik von Signalreflexionen</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75799</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75799</guid>
<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 13:13:45 +0000</pubDate>
<category>Forschung</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>190a. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich Jakob (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/geschichten-aus-einem-langen-leben-episode-1/">Geschichten aus einem langen Leben – Episode 1</a><br />
<strong>Datum</strong>: 25. Juli 2026</p>
</blockquote><p>In <a href="https://www.gigaherz.ch/episode-nr-2-horror-auf-dem-horbuehlpass/">Episode 2 seiner Erzählungen</a> aus 1001 Verdrehung der Tatsachen berichtet der Freizeitforscher:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Die Daten liessen sich auf einen PC mit Windows 96 Betriebssystem auslesen und mit der Aufzeichnungssoftware von Chauvin-Arnoux konnte man wunderschöne Ganglinien herstellen und erst noch ausdrucken. [...]</strong></em></span></p>
<p>Aber: Windows 96 kam nie auf den Markt. Jakob verwechselt es entweder mit Windows 95 oder Windows 98. Jedwede weitere Entgegnung zur Darstellung des Wüterrichs findet sich im Strang <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=51792">Warum der Sender Schwarzenburg wirklich abgeschaltet wurde</a>, der 2012 seinen Anfang nahm. Was als schlichtes Gegengewicht zu haltlosen Dauerbehauptungen des damaligen Gigaherz-Präsidenten begann, entwickelte sich schnell zu einer der verbissensten Feldschlachten zwischen Jakob und dem Postingautor.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75798</link>
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<pubDate>Sat, 01 Aug 2026 12:16:32 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>&quot;Wir&quot; vs. Hensiger, Polt &amp; Zbornik: Sturm im Wasserglas (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Genug ist genug. Fortsetzung folgt.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Oh, bitte nicht!</p>
</blockquote><p>Der Verein &quot;Wir(r)&quot; <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /> kündigte nach den Vorgängen um die Podiumsdiskussion eine rechtliche Prüfung an. Über das Ergebnis dieser Prüfung oder über eingeleitete rechtliche Schritte wurde anschließend nichts mehr öffentlich bekannt. Der Fall verlief damit – soweit öffentlich nachvollziehbar – im Sande.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:32:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsche Schlüsse (333): Freund und Helfer (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>In München fragte sich ein 42-Jähriger, ob er womöglich steckbrieflich gesucht wird. Um Gewissheit zu bekommen, ging er in eine Polizeidienststelle und fragte nach. Dort wurde er auf der Stelle verhaftet. (<a href="https://www.spiegel.de/panorama/justiz/muenchen-mann-fragt-nach-fahndung-nach-sich-und-wird-verhaftet-offener-haftbefehl-a-86435d42-0eae-43c9-b398-1366f00fc6b3">Quelle</a>)</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 09:05:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Falsche Schlüsse (332): Kurssturz (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202607310848416a6c616976fa8.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="141" height="211" />Schwarzer Freitag für Nestle. Der Aktienkurs brach heute dramatisch ein (Bild). Wird sich der Lebensmittelkonzern davon jemals erholen? Übernahmegerüchte machen bereits die Runde.<br />
<span style="color:#fff;">.<br />
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<img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202607310851196a6c6207d250e.jpg" loading="lazy" class="left" alt="[image]" width="400" height="382" />Alles Blödsinn. Wie das nebenstehende Bild zweifelsfrei zeigt, macht der vermeintlich dramatische Kurssturz der Aktie nur einige Cent aus. Allein durch Weglassen der Skalierung konnte bei Börsenneulingen ein falscher Eindruck erweckt werden. Organisierte Mobilfunkgegner benutzen den Trick der Weglassung gerne, um eher belanglose Meldungen zu Schreckensmeldungen hochzujazzen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 31 Jul 2026 08:59:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Was Italiens Kassation entschieden hat – und was nicht (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Der Beschluss der italienischen Kassation wird bereits als Beleg dafür interpretiert, Mobiltelefone seien gesundheitsschädlich und Hersteller müssten deshalb vor Krebs warnen. Wer den 41 Seiten umfassenden Beschluss liest, stößt jedoch auf eine deutlich differenziertere Argumentation.</strong></span></p>
<p>Im Mittelpunkt der Entscheidung stand nicht die wissenschaftliche Bewertung möglicher Gesundheitsrisiken durch Mobiltelefone. Zu prüfen war vielmehr, ob das Berufungsgericht Bologna die Informationspflichten eines Smartphoneherstellers gegenüber seinen Kunden nach den zutreffenden rechtlichen Maßstäben beurteilt hatte.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Keine Entscheidung über Krebsrisiken</span></p>
<p>Die Kassation bewertet die wissenschaftliche Literatur nicht neu. Vielmehr beschreibt sie den Erkenntnisstand als nicht abschließend und verweist mehrfach auf bestehende wissenschaftliche Unsicherheiten.</p>
<p>Gerade deshalb stellt das Gericht nicht die Frage, ob ein Gesundheitsrisiko bewiesen ist. Es prüft vielmehr, welche rechtlichen Folgen sich aus einer wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärten Sachlage für die Informationspflichten eines Herstellers ergeben können.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Zwei unterschiedliche Rechtsfragen</span></p>
<p>Ein zentrales Element des Beschlusses ist die Trennung zweier Rechtsbereiche.</p>
<p>Zum einen geht es um die staatliche Regulierung elektromagnetischer Felder. Hier verweist die Kassation auf die gesetzlichen Grenzwerte und die Zuständigkeit des Gesetzgebers, diese festzulegen.</p>
<p>Davon unterscheidet sie ausdrücklich die zivilrechtlichen Pflichten eines Herstellers gegenüber seinen Kunden. Nach Auffassung des Gerichts beantwortet die Einhaltung technischer Vorschriften oder das Vorliegen einer CE-Kennzeichnung nicht automatisch die Frage, ob ein Hersteller seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen ist.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Darum beanstandet die Kassation das Berufungsurteil</span></p>
<p>Nach Auffassung der Kassation hat das Berufungsgericht einen unzutreffenden rechtlichen Maßstab angelegt.</p>
<p>Es habe die weitergehenden Informationspflichten des Herstellers im Wesentlichen deshalb verneint, weil die wissenschaftliche Evidenz zu möglichen Gesundheitsrisiken nicht abschließend sei. Nach Auffassung der Kassation genügt diese Begründung nicht. Vielmehr müsse geprüft werden, ob sich bereits aus den Vorschriften des Verbraucherrechts und den dort geregelten Informationspflichten weitergehende Anforderungen an den Hersteller ergeben.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Der Rechtsstreit ist weiterhin offen</span></p>
<p>Der Beschluss bedeutet weder einen Erfolg der Klägerin noch eine Niederlage Apples in der Sache.</p>
<p>Die Kassation hat weder festgestellt, dass Apple seine Informationspflichten verletzt hat, noch Schadensersatz zugesprochen. Sie hat ausschließlich das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht Bologna zurückverwiesen.</p>
<p>Dort muss nun geprüft werden, ob Apple den sich aus dem Verbraucherrecht ergebenden Informationspflichten im konkreten Fall ausreichend nachgekommen ist.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Die eigentliche Bedeutung der Entscheidung</span></p>
<p>Der Beschluss dürfte vor allem deshalb Beachtung finden, weil er den Schwerpunkt des Verfahrens verschiebt. Im Mittelpunkt steht nicht die wissenschaftliche Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren durch Mobiltelefone, sondern die Frage, welche Anforderungen das Verbraucherrecht an die Information von Käufern stellt.</p>
<p>Ob Apple diese Anforderungen im konkreten Fall erfüllt hat, muss nun das Berufungsgericht Bologna entscheiden.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75794</link>
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<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 20:58:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Italiens Kassation pfeift Berufungsgericht zurück</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Nicht die Mobilfunk-Krebsfrage stand vor Italiens höchstem Zivilgericht zur Entscheidung, sondern die Informationspflicht eines Smartphoneherstellers gegenüber seinen Kunden. Das Urteil könnte sich als wichtiger für das Verbraucherrecht erweisen als für die Mobilfunkdebatte.</strong></span><br />
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Ausgangspunkt der Berichterstattung war eine Mitteilung der französischen Organisation Phonegate Alert. Grundlage dieses Beitrags ist jedoch der vollständige, 41 Seiten umfassende <a href="https://phonegatealert.org/wp-content/uploads/2026/07/Cour-supreme-de-cassation-italie.pdf">Beschluss der Corte Suprema di Cassazione</a> vom 24. Juli 2026. Er zeigt, dass der Fall deutlich differenzierter liegt, als manche Schlagzeilen vermuten lassen.<br />
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<span style="font-size:x-large;">Keine Klage wegen einer Erkrankung</span></p>
<p>Die Klägerin Monica Briganti kaufte nach den Feststellungen des Gerichts im Juni 2016 ein iPhone und nutzte es nach eigenen Angaben intensiv. Erst zwei Jahre später stieß sie auf Veröffentlichungen der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) über mögliche gesundheitliche Risiken hochfrequenter elektromagnetischer Felder.</p>
<p>Bemerkenswert ist, was Briganti <em>nicht</em> geltend machte: Sie behauptete weder, an Krebs erkrankt zu sein, noch verlangte sie Schadensersatz wegen einer Gesundheitsschädigung. Ihr Vorwurf lautete vielmehr, Apple habe sie nicht ausreichend über Vorsichtsmaßnahmen beim Gebrauch des Smartphones informiert. Wäre sie entsprechend informiert worden, hätte sie das Gerät nach eigenen Angaben anders genutzt.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Zweimal abgeblitzt</span></p>
<p>Das Landgericht Bologna wies die Klage 2020 ab. Das Berufungsgericht Bologna bestätigte diese Entscheidung 2024. Beide Gerichte vertraten im Wesentlichen die Auffassung, das Vorsorgeprinzip richte sich an Gesetzgeber und Behörden, nicht jedoch unmittelbar an Hersteller. Außerdem fehle ein wissenschaftlich gesicherter Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Nutzung von Mobiltelefonen und Tumorerkrankungen.<br />
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<span style="font-size:x-large;">Die Kassation setzt andere Maßstäbe</span></p>
<p>Die Kassation folgt dieser Argumentation nicht.</p>
<p>Sie stellt ausdrücklich <em>nicht </em>fest, dass Mobiltelefone Krebs verursachen oder gesundheitsschädlich sind. Ebenso wenig bewertet sie den wissenschaftlichen Erkenntnisstand neu. Vielmehr weist sie mehrfach darauf hin, dass die Datenlage wissenschaftlich noch nicht abschließend geklärt ist.</p>
<p>Nach Auffassung des Gerichts durfte das Berufungsgericht daraus jedoch nicht ohne Weiteres schließen, dass deshalb auch keine weitergehenden Informationspflichten des Herstellers bestehen könnten.<br />
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<span style="font-size:x-large;">CE-Kennzeichnung ist nicht alles</span></p>
<p>Ausführlich setzt sich die Kassation mit den Informationspflichten eines Herstellers auseinander. Danach kann ein Produkt auch dann einen Informationsmangel aufweisen, wenn es sämtliche technischen Vorschriften erfüllt und eine CE-Kennzeichnung trägt. Die technische Konformität schließe nicht automatisch aus, dass Warnhinweise oder Gebrauchshinweise fehlen könnten, die für eine informierte Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sind. Gerade bei Risiken, die für den Verbraucher nicht unmittelbar erkennbar seien, müsse geprüft werden, ob der Hersteller seinen Informationspflichten ausreichend nachgekommen sei.<br />
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<span style="font-size:x-large;">Apple hat noch nicht verloren</span></p>
<p>Die Entscheidung bedeutet keinen Sieg der Klägerin. Die Kassation hat weder festgestellt, dass Apple seine Informationspflichten verletzt hat, noch wurde das Unternehmen zu Schadensersatz verurteilt. Das oberste Zivilgericht beanstandete ausschließlich den rechtlichen Maßstab, den das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hatte.</p>
<p>Der Rechtsstreit geht deshalb zurück nach Bologna. Dort muss nun erneut geprüft werden, ob Apple seine Informationspflichten gegenüber der Klägerin tatsächlich verletzt hat.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75793</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75793</guid>
<pubDate>Thu, 30 Jul 2026 20:33:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KI</dc:creator>
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