2001 - Schutzzone für "Elektrosensible" in München beantragt (Allgemein)
Im Juni 2001 beantragte die damals einzige Stadträtin der ÖDP in München die Einrichtung von Schutzzonen - nach dem Vorbild der Nichtraucherzonen - für "Elektrosensible" der Bayerischen Landeshauptstadt. In diesen Schutzzonen sollte die Errichtung von Mobilfunksendern und der Gebrauch von Handys verboten sein. Der Gesundheits- und Krankenhausausschuss des Stadtrats beriet am 27. September 2001 den Antrag – und lehnte diesen ab.
Auszüge aus dem Beschlussentwurf des Referats für Gesundheit und Umwelt (RGU) anlässlich der Ausschusssitzung:
Mit ihrem Antrag „Einrichtung von Schutzzonen für Elektrosensible“ vom 28. Juni 2001 bittet Frau Stadträtin von Walter von der Ökologisch-Demokratischen Partei im Münchener Rathaus den Stadtrat, er möge beschließen, dass die Landeshauptstadt München Konzepte entwickelt, „mit deren Hilfe erreicht werden soll, dass in Gebieten, die mit Elektrosmogbelastet sind, Schutzzonen - nach dem Vorbild der Nichtraucherzonen - für Elektrosensible eingerichtet werden, in denen Mobilfunksender und der Gebrauch von Handys verboten sind. In allen öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altersheimen und Kurkliniken sollen solche Schutzzonen ausgewiesen werden, solange es noch nicht gelungen ist, dort generell den Gebrauch von Handys zu verbieten, wie zum Beispiel in den Bereichen des städtischen öffentlichen Nahverkehrs.“ Zur Begründung führt die Antragstellerin aus, dass in einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien nachgewiesen sei, dass „elektromagnetische Felder und Wellen gesundheitliche Beeinträchtigungen und Schäden verursachen“. Nach Ansicht der Antragstellerin „müssen dringend Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden, um Kinder, Kranke, alte Menschen und Elektrosensible vor den schädlichen Auswirkungen des Elektrosmogs zu schützen. Zumindest muss es Bereiche geben, in die sich diese Gruppen der Bevölkerung zurückziehen können.“
[...]
Die Ausweisung von Schutzzonen in Gebäude, in denen sich Elektrosensible aufhalten, lässt sich unser Erachtens [RGU; Anm. Postingautor] nicht in die Praxis umsetzen, da aus o.g. Gründen das Vorliegen einer Elektrosensibilität im Einzelfall schwer zu belegen ist und die Patientengruppe der Elektrosensiblen durch medizinische Untersuchungen nicht einzugrenzen ist. Eine solche Ausweisung von Schutzzonen durch die Stadt München ist zudem auch für andere Personengruppen nicht vorgesehen, wie z.B. Allergiker (mehr als 10 % der Bevölkerung) oder schwer infektionsgefährdete Patienten. Für diese Patientengruppen werden Informationen bereit gestellt, anhand derer die Patienten für sie gesundheitsgefährdende Expositionen erkennen und vermeiden können. Es wird letztlich an die Selbstverantwortung der Patienten appelliert, sich ihren Alltag und ihre Umgebung so zu gestalten, dass möglichst wenige Gefährdungen aufgrund ihrer vorbestehenden Erkrankung auftreten. So können z.B. für AIDS-Patienten auch keine keimarmen Schutzzonen eingerichtet werden, damit diese der für sie z.T. lebensgefährlichen alltäglichen Keimbelastung entgehen. In einer Schutzzone für Elektrosensible müssten nach Meinung der Betroffenen nicht nur eine Handy-freie Zone errichtet werden, sondern auch umfangreiche technische Umbaumaßnahmen zur Abschirmung von elektromagnetischen Feldern erfolgen sowie eingreifende Verhaltensempfehlungen gelten.
[...]
Antrag des Referenten
1. Die Einrichtung von speziellen Schutzzonen für Elektrosensible ist aus technischen, rechtlichen und finanziellen Gründen nicht möglich.
2. Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird beauftragt, der Patientengruppe der Elektrosensiblen Möglichkeiten zu zeigen, die Belastung mit elektromagnetischen Feldern am Wohn- und Arbeitsort zu verringern.
3. Das Referat für Gesundheit und Umwelt bleibt aufgefordert, sich für die Einführung reduzierter Grenzwerte für Mobilfunkanlagen nach Schweizer Vorbild einzusetzen.
4. Der Antrag Nr. 2981 von Frau Stadträtin von Walter vom 28.06.2001 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
Hintergrund
2003 stimmte der Stadtrat für das Münchener Mobilfunk-Vorsorgemodell, 2017 schaffte er es ersatzlos wieder ab.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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