Nach elf Jahren: Adlkofer anerkennt Lerchl de facto als Sieger (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 11.08.2019, 16:25 (vor 1738 Tagen)

Nach seiner jüngsten Niederlage im Streit mit der Süddeutschen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG Hamburg), räumt Franz Adlkofer de facto seine Niederlage im elf Jahre andauernden Streit mit Alexander Lerchl ein. Aus meiner Sicht sogar ohne Not. Zu dieser Einschätzung bringt mich der Artikel Auf einer Wellenlänge, den Adlkofer im Juli 2019, nach der Urteilsverkündung des Gerichts am 4. Juni 2019, für das umstrittene Alternativmagazin Rubikon geschrieben hat. Adlkofer will damit auf bekannte Art und Weise seine These verbreiten, Kungelei der Mobilfunkindustrie mit der Politik zeige deutlich, wie Lobbyismus unsere Demokratie unterhöhle. Kurios, einen solchen Vorwurf von einem Mann zu lesen, der viele Jahre lang Lobbyismus für die Tabakindustrie betrieben hat, und dem u.a. das "Verdienst" zugeschrieben wird, das schon für 1998 geplante Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in Deutschland erfolgreich um rund zehn Jahre verzögert zu haben.

Nach der schon gewohnten Polemik gegenüber Lerchl und dem IZgMF, auf die ich jetzt nicht eingehen will, zitiert Adlkofer ein älteres Posting von mir (damals geschrieben unter dem Pseudonym Spatenpauli) und nennt es "durchaus zutreffend". Er schreibt:

Der Moderator des IZgMF, Spatenpauli, äußert sich unter der Überschrift: „REFLEX-Fälschungsskandal: Showdown in Hamburg“ 2012 etwas einseitig, aber durchaus zutreffend folgenderweise:

„Der Streit um die Reflex-Mobilfunkstudien (UMTS, GSM) geht ins fünfte Jahr und schwelt noch immer. Für Prof. Lerchl sind diese Studien gefälscht, für den Studienkoordinator Dr. Adlkofer sind sie es nicht. Zwei wissenschaftliche Untersuchungskommissionen (Uni Wien und ÖAWI) fällten im Laufe der Jahre Urteile, die keinen der beiden Kontrahenten zum Sieger erklärten. Jetzt hat Dr. Adlkofer den Streit zur Klärung dem Landgericht Hamburg überantwortet. Vordergründig ist sein Prozessgegner eine große deutsche Tageszeitung, tatsächlich aber geht es um Adlkofer ./. Lerchl. Und auch um Reflex geht es nicht direkt, sondern darum, ob Reflex erfolgreich repliziert werden konnte. Sollte dies vor Gericht festgestellt werden, hat Dr. Adlkofer sein Ziel erreicht. Andernfalls hat er es verfehlt und Prof. Lerchl die Oberhand“.

Wenn aber Adlkofer diesen Text unerwarteterweise als "durchaus zutreffend" einstuft, dann anerkennt er damit zugleich indirekt auch den Sieg Lerchls im Dauerstreit um "Reflex". Denn das OLG Hamburg hat das erstinstanzliche Urteil des LG Hamburg, es war zugunsten Adlkofers, kassiert, und hat in zweiter Instanz der "großen deutschen Tageszeitung" Recht gegeben, womit letztlich Lerchl Oberhand über Adlkofer gewonnen hat.

Doch Adlkofer will nicht aufgeben. In seinem Artikel setzt er fort:

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hob aus nicht nachvollziehbaren Gründen das Urteil des Landgerichts auf und entschied erstaunlicherweise zu Gunsten der SZ. Das letzte Wort in der Angelegenheit wird der Bundesgerichtshof haben.

Was Adlkofer en passant mit "nicht nachvollziehbaren Gründen" und "erstaunlicherweise zugunsten der SZ" vom Tisch wischt, ist in dem elfseitigen Urteil des OLG Hamburg (Az.: 7 U 14/13) aus meiner Sicht sehr ausführlich und schlüssig begründet sowie keineswegs erstaunlich, sondern nur folgerichtig. Pikanterweise lässt das Urteil für den Kläger Adlkofer sogar ein Hintertürchen offen, denn das Gericht hat sich nur mit der Frage befasst, ob "Reflex" irgendwann und irgendwo mit exakt demselben Studiendesign erfolgreich reproduziert werden konnte (was nicht der Fall ist), nicht aber mit der Frage, ob "Reflex" irgendwann und irgendwo mit abweichendem Studiendesign reproduziert werden konnte. Im Urteil heißt es dazu lakonisch:

Soweit der Kläger meint, es komme nicht darauf an, ob die „R. ...-Studie“ in allen Einzelheiten reproduziert worden sei, so folgt der Senat dem nicht. Denn die Äußerung in der Berichterstattung ist nach Auffassung des Senates nur in diesem Sinne zu verstehen.

Auf die [vom Kläger; Anm. Postingautor] angebotenen Beweise kommt es daher nicht an. Denn ob die in der R. ...-Studie festgestellte Schädigung der Gene durch Hochfrequenzstrahlung inzwischen bestätigt sei, kann dahinstehen. Dies ist nicht der Äußerungsgehalt der angegriffenen Berichterstattung.

Will Adlkofer Lerchl jetzt noch vom Siegerpodest holen, steht ihm ein mühsamer Weg bevor. Denn das OLG Hamburg hat keine Gründe für eine Zulassung der Revision gesehen, etwa weil dem Streit keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Will der "Reflex"-Koordinator tatsächlich noch bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, muss er zunächst einmal eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gemäß Zivilprozessordnung erfolgreich durchbringen. Die Beschwerde ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils, spätestens aber bis zum Ablauf von sieben Monaten nach der Verkündung des Urteils zu begründen. Nur wenn er diese Hürde nimmt, woran ich erhebliche Zweifel habe, kann Adlkofer sich auf den Weg nach Karlsruhe machen und versuchen, die Richter am BGH zu überzeugen. In Anbetracht von Adlkofers fortgeschrittenem Alter (82) ist sein Vorhaben ein großes Wagnis.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Aktenzeichen, Adlkofer, Hamburg, OLG, Rubikon

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