Helmut, fragen Sie doch bitte mal T-Mobile (Allgemein)

Marianne, Mittwoch, 09.08.2006, 19:12 (vor 6486 Tagen) @ H. Lamarr

Ach ja, dann lassen Sie sich auch gleich mal die Geschichte aus Ammersbek erklären, lieber Helmut, wieso die Deutsche Funkturm (T-Mobile) sich dort durch einen Satz, bezüglich Haftung, im Vertrag verjagen ließen, interessant auch für viele andere:
Deutsche Funkturm scheut generelle Haftungsübernahme
Axel Bärendorf, Bürgermeister von Ammersbek (bei Hamburg), hat die Funkturmpläne von T-Mobile in seiner Gemeinde zu Fall gebracht. Und dazu waren weder eine Bauleitplanung noch eine Veränderungssperre nötig, es genügte die hartnäckige Forderung nach einem Haftungsausschluss. Als Mitte 2004 erstmals die Akquisiteure anklopfen, bietet Bärendorf Hilfe bei der Suche nach einem Standort an. Seine Devise damals: Verhindern kann die Gemeinde den Funkmast nicht. Also gestaltet sie besser mit. Denn Antennenträger gelten als privilegierte Bauvorhaben, liegt eine Standortbescheinigung vor, muss die Gemeinde - ob sie will oder nicht - einem Bauantrag zustimmen. Mit knapper Mehrheit beschließen die Gemeindevertreter, den Fußballplatz als Standort anzubieten. Bei der Ausgestaltung des Pachtvertrags aber legt der Bürgermeister Wert darauf, dass die Gemeinde von niemandem haftbar gemacht werden kann. Er fügt die Klausel ein: "Der Pächter stellt den Verpächter von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus dem Bau, dem Betrieb oder dem Rückbau sowie sonst aus der Nutzung der Pachtsache ergeben, frei." Vertragspartner ist die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm GmbH: Sie streicht den generellen Haftungsausschluss aus dem Vertragstext und fügt statt dessen ein, dass die Deutsche Funkturm "lediglich im Rahmen und im Umfang ihres Versicherungsschutzes" hafte. Wie hoch der ist, will die Deutsche Funkturm jedoch nicht preisgeben. Außerdem sieht die neue Haftungsklausel vor, dass Ammersbek im Falle eines Schadens vor Gericht ziehen müsste, um Ansprüche gegen den Turmbetreiber geltend zu machen. Gemäß Deutsche Funkturm sind das standardisierte Vertragsklauseln, auf die sich angeblich alle Vertragspartner einließen. Nicht so Bärendorf: "Ich will in kein Gerichtsverfahren hineingezogen werden, und ich will mich nicht mit Versicherungen herumschlagen müssen." Lohn der Mühe: Die Deutsche Funkturm erklärte die Verhandlungen für gescheitert. Hat nun die Suche nach einem Alternativstandort mit privatem Verhandlungspartner keinen Erfolg, haben die Ammersbeker den Mobilfunker endgültig aus ihrer Gemeinde verjagt (02.07.05-Abendblatt/Obermann/-ll).
Aber für Helmut ist es schon zu spät, wie schade aber auch...
Marianne.

Tags:
Standortbescheinigung, Buchmann, Rückbau


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