Daubert-Kriterien: Juristischer Prüfstand für Sachverständige (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 09.08.2023, 15:16 (vor 474 Tagen)

Im großen US-amerikanischen Hirntumorprozess Murray vs. Motorola scheiterten alle sechs Sachverständigen der Kläger aus Sicht des Richters an den "Daubert-Kriterien", so dass er das Verfahren notgedrungen einstellen musste. Doch was bedeutet ein Scheitern an Daubert nun im Klartext? Das fragte ich die KI der Suchmaschine Bing. Hier die Antwort.

Es bedeutet, dass das Gericht die wissenschaftliche Zuverlässigkeit und Validität der Sachverständigengutachten anzweifelt. Die Daubert-Kriterien sind ein Maßstab, der von einigen US-amerikanischen Gerichten verwendet wird, um zu beurteilen, ob eine wissenschaftliche Methode oder Theorie als Beweismittel zugelassen werden kann. Die vier Daubert-Kriterien sind:

► Empirische Überprüfbarkeit: Lässt sich die verwendete Methode bzw. die Theorie verifizieren oder falsifizieren?
► Wurde die Methode in einer Fachzeitschrift veröffentlicht und dabei einer Peer-Review unterzogen?
► Gibt es eine Aussage über die Unsicherheit der Methode und wird diese Aussage bei der Bewertung der Ergebnisse berücksichtigt?
► Ist die Methode in einer maßgeblichen wissenschaftlichen Gemeinschaft allgemein anerkannt?

Wenn ein Sachverständigengutachten diese Kriterien nicht erfüllt, kann das Gericht es als unwissenschaftlich oder spekulativ abweisen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Gutachten auf Tierversuchen, chemischen Analysen oder unveröffentlichten Studien basiert, die nicht mit den menschlichen Fällen übereinstimmen oder nicht von anderen Experten überprüft wurden. Ein bekanntes Beispiel für die Anwendung der Daubert-Kriterien ist der Fall Daubert v. Merrell Dow Pharmaceuticals, in dem zwei Personen gegen einen Pharmahersteller klagten, weil sie Missbildungen bei ihrer Geburt auf ein Medikament zurückführten, das ihre Mütter während der Schwangerschaft eingenommen hatten. Das Gericht lehnte ihre Beweismittel aufgrund des Daubert-Standards ab.

Kommentar: Unter den Gutachtern befanden sich drei aus Europa, die beiden Österreicher Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller sowie der Grieche Dimitris Panagopoulos. Alle drei zählen seit Jahren aufseiten der Mobilfunkkritiker in Europa zu den Wortführern der Mobilfunkdebatte. Ihr kollektives Scheitern vor dem Superior Court von Washington D.C. ist für die Glaubwürdigkeit der drei Wissenschaftler eine schwere Hypothek. Mehr noch für die vielen Laien in der Mobilfunkdebatte, die sich mangels Eigenkompetenz auf die wissenschaftliche Autorität von Kundi, Mosgöller und Panagopoulos verließen und deren Verlautbarungen als erwiesene Tatsachen verbreitet haben. Die Verfahrenseinstellung in den USA ist deshalb nicht nur für den kleinen Kreis mobilfunkkritischer Wissenschaftler eine Ohrfeige, auch die ohnehin schon marode Glaubwürdigkeit von Anti-Mobilfunk-Vereinen gerät dadurch noch mehr unter Druck.

Möglicherweise wirkt sich das Scheitern aller mobilfunkkritischen Sachverständigen in dem US-Hirntumorprozess sogar auf die für 2024 geplante Neubewertung des Hirntumorrisikos infolge HF-EMF-Einwirkung durch die Krebsagentur der WHO (Iarc) aus. Mobilfunkkritiker zeigten sich bislang zuversichtlich, dieses Risiko würde von der momentanen Bewertung 2B (möglicherweise krebserregend) auf 2A (wahrscheinlich krebserregend) oder sogar auf 1 (krebserregend für Menschen) hochgestuft. Die Verfahrenseinstellung in den USA dürfte dieser Zuversicht einen schmerzhaften Dämpfer zugefügt haben.

Hintergrund
Murray vs. Motorola: US-Hirntumorverfahren wird eingestellt

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Kundi, Glaubwürdigkeit, Mosgöller, USA, Sammelklage, Gutachter, Sachverständige, Daubert, Panagoulos, Verfahrenseinstellung

Sachverständige scheiterten in der USA an den Daubert-Kriterien

KlaKla, Donnerstag, 10.08.2023, 07:21 (vor 473 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: Unter den Gutachtern befanden sich drei aus Europa, die beiden Österreicher Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller sowie der Grieche Dimitris Panagopoulos. Alle drei zählen seit Jahren aufseiten der Mobilfunkkritiker in Europa zu den Wortführern der Mobilfunkdebatte. Ihr kollektives Scheitern vor dem Superior Court von Washington D.C. ist für die Glaubwürdigkeit der drei Wissenschaftler eine schwere Hypothek...

Nicht zu vergessen, Igor Belyaev und Christopher J. Portier. Und schon im Jahr 2002 scheiterten die Szene bekannten Sachverständigen Henry Lai und Lenard Hardell im USA-Verfahren Christopher Newman gegen Motorola.

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Hardell, Washington, USA, Schadenersatzklage, Belyaev, Gutachter, Baltimore, Sachverständige, Henry Lai, Newmann

Außenseiterpositionen in der Wissenschaft

Schutti2, Donnerstag, 10.08.2023, 11:43 (vor 473 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: Unter den Gutachtern befanden sich drei aus Europa, die beiden Österreicher Michael Kundi und Wilhelm Mosgöller sowie der Grieche Dimitris Panagopoulos. Alle drei zählen seit Jahren aufseiten der Mobilfunkkritiker in Europa zu den Wortführern der Mobilfunkdebatte. Ihr kollektives Scheitern vor dem Superior Court von Washington D.C. ist für die Glaubwürdigkeit der drei Wissenschaftler eine schwere Hypothek.

Immerhin handelt es sich aber um Wissenschaftler.
Dies bringt manche Laien zu der irrigen Meinung, eine bestimmte Frage sei ernsthaft strittig: "Die einen sagen so, die anderen sagen so". Im englischen wird diese Fehleinschätzung "false balance" genannt.
Dies bringt manche "Diagnostiker" dazu, selektiv nur solche Außenseitermeinungen zusammenzustellen und damit Laien zu beeindrucken.

Der wissenschaftliche Konsens ist m. E., schwache Mobilfunkfelder wie sie von den Masten abgestrahlt werden, bergen keine Gesundheitsgefahr.

Manchmal hört man den Satz:
"Wenn es Wissenschaft ist, gibt es keinen Konsens. Wenn es Konsens ist, ist es keine Wissenschaft."
Zu dem Thema gibt es gerade bei den Skeptikern einen sehr lesenswerten Beitrag.
Zwar zum Stichwort Klimawandel, aber das lässt sich durchaus verallgemeinern.

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