Murray vs. Motorola: US-Hirntumorverfahren wird eingestellt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 23.07.2023, 21:40 (vor 489 Tagen)

Anlässlich der Statusanhörung am 19. Juli 2023 haben das Gericht und die Parteien den Stand des Verfahrens erörtert. Wie das Gericht noch am selben Tag mitteilte, haben die Parteien, namentlich die federführenden Anwälte Seamus C. Duffy, Terrence J. Dee und Jeffrey B. Morganroth, einer Einstellung des Verfahrens in den Murray-Fällen zugestimmt (Originaltext: [...] Parties consent to a dismissal as to the Murray cases. [...]). Bis zum 28. Juli 2023 werden sie Richter Irving einen Beschlussvorschlag unterbreiten. Die Kläger können einen Beweisantrag stellen, die Beklagten hingegen einen Antrag auf ein summarisches Urteil. Ein Antrag ist innerhalb von zwei Wochen, die Antwort innerhalb von dreißig Tagen und die Erwiderung innerhalb von vierzehn Tagen nach der Antwort fällig. Das Gericht wird den Parteien mitteilen, ob ein Beweisbeschluss oder ein Antrag auf ein summarisches Urteil erforderlich ist. Ist eine Anhörung zu einem Antrag nötig, ist diese auf den 4. Dezember 2023 angesetzt.

Die Verhandlung im Fall Murray vs. Motorola (Aktenzeichen 2001-CA-008479-B) begann vor rd. 22 Jahren im November 2001. Dem Verfahren schlossen sich im Laufe der Zeit weitere Kläger an, wie viele das waren und jetzt von der Einstellung des Verfahrens betroffen sind kann ich momentan anhand der mir vorliegenden Informationen nicht verbindlich sagen.

Noch verhökert der Verein Diagnose-Funk die DVD mit einer dramatischen Verfilmung des Verfahrens durch den Filmemacher Klaus Scheidsteger für 17,90 Euro zuzügl. Versandkosten. Der von A bis Z irreführende Film erweckt seit 2016 den Eindruck, die Kläger seien auf der Erfolgsspur. Wenn der Verein Diagnose-Funk einen Funken Anstand hat, nimmt er die DVD spätestens dann aus seinem Vertriebsprogramm, wenn die Einstellung des Verfahrens zweifelsfrei fest steht. Das tut sie mMn zwar jetzt schon, da die Information von der mit der Verhandlung betrauten Kammer des Gerichts kommt. Da ich meine Quelle jedoch nicht verlinken möchte, muss der Verein zur Vergewisserung warten, bis die Presse von der Entwicklung Wind bekommt und berichtet.

Hintergrund
Fußabdruck von Murray vs. Motorola im IZgMF-Forum

Nachtrag: Dieser Strang endet mit der Einstellung des Verfahrens in erster Instanz zugunsten der Beklagten. Doch damit ist der Verfahrensgang nicht am Ende, denn alle Kläger legten Berufung gegen das Urteil ein. Über den Fortgang des Verfahrens in zweiter Instanz berichtet der neue Strang Murray vs. Motorola: Berufungsverhandlung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Murray vs. Motorola: Richterliche Verfügung vom 1. August 2023

H. Lamarr @, München, Sonntag, 06.08.2023, 23:50 (vor 475 Tagen) @ H. Lamarr

Am 1. August 2023 hat Richter Alfred S. Irving (Jr.) folgende endgültige Verfügung in den Fällen Murray et al. vs. Motorola et al. zugunsten der Beklagten erlassen (deutsche Übersetzung des amerikanischen Originaltexts):

ENDGÜLTIGE VERFÜGUNG (Final Judgment Order)

Am 19. Juli 2023 hielt das Gericht eine Anhörung zur Sachlage in den oben genannten Fällen ab. Während der Anhörung kamen die Parteivertreter überein, dass angesichts des Gerichtsbeschlusses vom 25. April 2023, mit dem die Zeugenaussagen von Dr. Laura Plunkett, Abraham Liboff, Michael Kundi, Igor Belyaev, Dimitris Panagopoulos und Wilhelm Mosgoeller ausgeschlossen wurden, sowie der zugrundeliegenden Anordnungen, der Erlass eines Urteils gemäß Regel 56(f) der Superior Court Rules of Civil Procedure angemessen ist.

Die Kläger haben der Form der vorliegenden Verfügung zugestimmt.

Die Kläger haben angegeben, dass sie gegen das Endurteil Berufung einlegen wollen. Die Kläger beanstanden diese Verfügung sowie die zugrunde liegenden Verfügungen, auf die sie sich stützt, als fehlerhaft und behalten sich alle Rechte vor, gegen diese Verfügung sowie die zugrunde liegenden Verfügungen und Entscheidungen Berufung einzulegen, einschließlich folgende:

► Die richterliche Verfügung vom 16. März 2017, mit der der Antrag der Kläger auf zusätzliche Offenlegung abgelehnt wurde (Richter: Weisberg);
► Die geänderte Verfügung vom 28. August 2018 (Richterin: Josey-Herring), mit der dem Antrag der Beklagten vom 1. September 2017 auf Streichung unzulässiger Teile der ergänzenden Sachverständigengutachten stattgegeben wurde;
► Die Verfügung vom 3. Juli 2019 (Josey-Herring), mit der der Antrag der Kläger auf erneute Prüfung der geänderten Verfügung vom 28. August 2018 abgelehnt wurde;
► Die Verfügung des Gerichts vom 21. April 2021, mit der der Antrag der Kläger auf Zulassung eines Sachverständigen für allgemeine Schadensursachen für die Phase I der Beweisaufnahme abgelehnt wurde (Irving);
► Die Ablehnung des Antrags der Kläger auf Prüfung der gesamten Sachverständigenberichte und ergänzenden Sachverständigenberichte während der Daubert-Anhörung im September 2022 (Irving); und
► die Verfügung des Gerichts vom 25. April 2023 (Irving), mit der dem Antrag der Beklagten auf Ausschluss der Sachverständigenaussagen der Kläger stattgegeben wurde.

Dementsprechend ordnet das Gericht am 1. August 2023 hiermit an, dass gemäß Super. Ct. Civ. R. 56(f) ein Urteil im summarischen Verfahren zugunsten der Beklagten in Bezug auf alle Ansprüche in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen erlassen wird; und es wird ferner verfügt, dass ein Endurteil zugunsten aller Beklagten in Bezug auf alle von den Klägern in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen geltend gemachten Ansprüche ergeht.

Hinweise

► Im US-Recht ist eine "Order" eine richterliche Verfügung, die nicht am Ende eines Prozesses, sondern jederzeit erlassen werden kann. Eine "Final Judgment Order" ist eine endgültige richterliche Verfügung (aber kein Urteil mit Begründung, denn das wäre ein "Judgment"), die einen Rechtsfall endgültig abschließt. Eine "Final Judgment Order" ist nicht mehr anfechtbar, es sei denn, es gibt einen Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens (Quelle: KI der Suchmaschine Bing).
► Die oben rot markierten Passagen sind im Original fett und in Versalien formatiert.
► Welche verhandelten Fälle von der endgültigen Verfügung betroffen sind, wird demnächst in einem Folgeposting nachzulesen sein.
► Das amerikanische Original von Richter Irvings endgültiger Verfügung (PDF) werde ich umgehend zum Download einstellen.

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Murray vs. Motorola: Verfahrenseinstellung betrifft 13 Fälle

H. Lamarr @, München, Montag, 07.08.2023, 22:35 (vor 474 Tagen) @ H. Lamarr

► Welche verhandelten Fälle von der endgültigen Verfügung betroffen sind, wird demnächst in einem Folgeposting nachzulesen sein.

Von Richter Irvings endgültiger Verfügung der Verfahrenseinstellung sind die folgenden 13 Fälle betroffen. Die Liste nennt das Aktenzeichen, den Hauptkläger und den Hauptbeklagten. Der lateinische Hinweis "et al." (und andere) weist darauf hin, dass es neben dem Hauptkläger noch Nebenkläger gibt, Entsprechendes gilt auch für die Beklagten. Beispielsweise gibt es im Fall Murray neben dem inzwischen verstorbenen Hauptkläger die Nebenklägerin Patricia Ann Murray (Ehefrau). Bereits 2014 waren von den 13 Hauptklägern sechs verstorben. Der Fall Murray vs. Motorola ist der älteste und damit der am längsten verhandelte der 13 Fälle, dieses Hauptverfahren begann am 15. November 2001 mit Michael Patrick Murray und seiner Ehefrau als Kläger und nicht weniger als 19 beklagten Unternehmen der Telekommunikationsbranche. Die übrigen zwölf Fälle schlossen sich dem Murray-Verfahren zwischen 2002 und 2011 an.

Case No. 2001 CA 008479 B
Michael Patrick Murray et al. vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2002 CA 001371 A
Dino Schofield vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2002 CA 001369 A
Pamela Cochran et al. vs. Audiovox Communications Corp. et al.

Case No. 2002 CA 001372 A
David Keller et al. vs. Nokia Inc. et al.

Case No. 2002 CA 001370 A
Richard Schwamb et al. vs. Qualcomm Inc. et al.

Case No. 2002 CA 001368 A
Baldassare Agro et al. vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2010 CA 003206 B
Alan Marks et al. vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2010 CA 007995 B
Shawn Kidd et al. vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2011 CA 002113 B
Cristin Prischman als persönliche Bevollmächtigte des Nachlasses von Paul G. Prischman vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2011 CA 002453 B
Bret Kenyon Bocook und Laura Lynn Bocook vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2011 CA 006710 B
Mindy S. Kemp Brown, einzeln und als Sonderverwalterin des Nachlasses von Daniel Todd Brown vs. Nokia Inc. et al.

Case No. 2011 CA 008472 B
Monique Solomon, einzeln und als Sonderverwalterin des Nachlasses von Andrew J. Solomon vs. Motorola Inc. et al.

Case No. 2011 CA 008854 B
Robert P. Noroski, einzeln und als persönlicher Bevollmächtigter des Nachlasses von Heather Lynn Noroski vs. Samsung Telecomm America LLC et al.

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Murray vs. Motorola: Terrence J. Dee "Jurist der Woche"

H. Lamarr @, München, Montag, 07.08.2023, 23:33 (vor 474 Tagen) @ H. Lamarr

Anlässlich der Statusanhörung am 19. Juli 2023 haben das Gericht und die Parteien den Stand des Verfahrens erörtert. Wie das Gericht noch am selben Tag mitteilte, haben die Parteien, namentlich die federführenden Anwälte Seamus C. Duffy, Terrence J. Dee und Jeffrey B. Morganroth, einer Einstellung des Verfahrens in den Murray-Fällen zugestimmt (Originaltext: [...] Parties consent to a dismissal as to the Murray cases. [...]).

Terrence J. Dee vertritt in dem Verfahren Motorola Mobility. Nachdem er u.a. maßgeblich dazu beigetragen hat, dass im September 2022 sämtliche Sachverständigen der Kläger anlässlich einer Anhörung vor dem Gericht in Washington D.C. an ihrer Qualifikationsbewertung gemäß Daubert-Standard scheiterten, wurde Dee am 28. April 2023 von dem Fachportal The Am Law Litigation Daily zum "Jurist der Woche" gekürt.

Der Untergang der Sachverständigen war ein erstes deutliches Signal, dass die unter dem Verfahren Murray vs. Motorola verhandelten Fälle nach maximal rd. 22 Jahren Verhandlungsdauer sich auf eine Entscheidung hinbewegten. Da es in den 13 Fällen nicht um Forderungen in Höhe von Millionen Dollar geht, sondern um Milliarden, sollte man meinen, die Presse in USA hätte sich auf die Lauer gelegt, um die Entscheidung nicht zu verpassen. Doch nichts dergleichen geschah. Die Ankündigung der Verfahrenseinstellung durch das Gericht am 19. Juli blieb ebenso unbeachtet wie die endgültige Verfügung von Richter Irving vom 1. August 2023. Dabei ist die Entscheidung wegen der weltweiten Verbreitung von Smartphones international von beträchtlichem öffentlichen Interesse. Soeben in Google News nachgeschaut, konnte ich jedoch keinerlei Reaktionen der Weltpresse finden. Auch Microwave News schweigt. Da investigative Journalisten anscheinend anderweitig beschäftigt sind, muss wohl der D.C. Superior Court erst eine Pressemitteilung verfassen, damit der Zug ins Rollen kommt ... :no:.

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Murray vs. Motorola: Richterliche Verfügung vom 1. August 2023

e=mc2, Dienstag, 08.08.2023, 17:59 (vor 473 Tagen) @ H. Lamarr

Am 1. August 2023 hat Richter Alfred S. Irving (Jr.) folgende endgültige Verfügung in den Fällen Murray et al. vs. Motorola et al. zugunsten der Beklagten erlassen

Gibt es einen Link zu dieser endgültigen Verfügung?

Murray vs. Motorola: Richterliche Verfügung vom 1. August 2023

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.08.2023, 19:29 (vor 473 Tagen) @ e=mc2

Am 1. August 2023 hat Richter Alfred S. Irving (Jr.) folgende endgültige Verfügung in den Fällen Murray et al. vs. Motorola et al. zugunsten der Beklagten erlassen

Gibt es einen Link zu dieser endgültigen Verfügung?

Ja, gibt's. Heute Abend werde ich das amerikanische Original der Verfügung, das mir als PDF vorliegt, jedoch ohnehin hier im Forum zum Download einstellen. Sollten Sie dann noch immer den Originallink benötigen, schreiben Sie mir eine E-Mail.

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Murray vs. Motorola: Original der richterlichen Verfügung

H. Lamarr @, München, Dienstag, 08.08.2023, 21:17 (vor 473 Tagen) @ H. Lamarr

► Das amerikanische Original von Richter Irvings endgültiger Verfügung (PDF) werde ich umgehend zum Download einstellen.

Hier nun also das Original der Final Judgment Order (PDF, 7 Seiten), mit der Richter Irving am 1. August 2023 das Verfahren Murray et al. vs. Motorola et al. eingestellt hat. Das PDF habe ich unverändert vom D.C. Superior Court übernommen.

Wenn ich den Richter richtig verstehe ist alles, was jetzt noch von ihm kommt ein Urteil, in dem er seine Entscheidung erläutert, das Verfahren einzustellen. Danach sind die Kläger am Zug und es bleibt abzuwarten, ob sie ihre Ankündigung, in Berufung zu gehen, wahr machen. Sollte dies der Fall sein, startet das Berufungsgericht die Beweisaufnahme und Zeugeneinvernahme nicht erneut, sondern prüft nur, ob das untergeordnete Gericht bei der Urteilsfindung die rechtlichen Bestimmungen befolgt hat. Dies sollte merklich schneller gehen, als die 22 Jahre Verhandlungsdauer in der Vorinstanz.

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Murray vs. Motorola: Richterliche Verfügung vom 1. August 2023

e=mc2, Dienstag, 08.08.2023, 21:17 (vor 473 Tagen) @ H. Lamarr

:clap:

Murray vs. Motorola: Microwave News mit Notiz

H. Lamarr @, München, Montag, 04.09.2023, 18:26 (vor 446 Tagen) @ H. Lamarr

Soeben in Google News nachgeschaut, konnte ich jedoch keinerlei Reaktionen der Weltpresse finden. Auch Microwave News schweigt.

Am 31. August 2023 berichtete auch Microwave News über die Verfahrenseinstellung. Allerdings nicht in großer Aufmachung, sondern nur als Update des ausführlichen Artikels, mit dem Louis Slesin im Mai 2023 auf den Abschuss sämtlicher Gutachten/Gutachter der Kläger durch Richter Irving reagierte (am Linkziel weit nach unten scrollen).

Auf Nachfrage teilte mir Louis mit, die Verfahrenseinstellung durch den Superior Court am 1. August 2023 war für ihn keine Überraschung. Nach der Ablehnung der Klagegutachten im April sei dies der zu erwartende nächste logische Schritt gewesen. Denn ohne die Gutachten oder Gutachter der Kläger könne das Verfahren nicht weiter geführt werden. Deshalb habe er sich mit dem Update begnügt.

Medienresonanz hätte es aus Sicht von Louis dann gegeben, wäre die Akte Murray vs. Motorola endgültig geschlossen worden, weil die Kläger auf den Schritt in die Berufungsinstanz verzichtet hätten. Bekanntlich ist dies jedoch nicht der Fall.

Überrascht zeigte sich Louis von der zeitnahen Berichterstattung über die Verfahrenseinstellung im IZgMF-Forum. Sogar manche Kläger hätten die Einstellung ihres Verfahrens am Superior Court von Washington D.C. erst später erfahren :-). Klar, dass er (vergeblich) nach der Quelle fragte. Er vermutet, wir hätten beiden dieselbe, doch das sehe ich nicht. Ich habe vielmehr den Verdacht, Louis wurden von der hiesigen Anti-Mobilfunkszene die Informationen aus dem IZgMF-Forum zugespielt, denn sein spartanisches Update enthält keinerlei weiterführende Informationen.

Meine Quelle ist äußerst ergiebig, sie enthält alle Gerichtsdokumente beginnend mit der Klageeinreichung von Michael Murray und Ehefrau am 15. November 2001. Ein einzelner Mensch kann die tausenden von Dokumenten mMn gar nicht auswerten. Gefunden habe ich diesen Schatz während einer aufwendigen Recherche nach der Nadel im Heuhaufen per Zufall, deshalb hüte ich ihn. Möglicherweise schöpfe ich sogar aus einem bislang unerkannten Datenleck. Noch sprudelt die Quelle. Ob sie dies auch noch tut, wenn das Verfahren am Court of Appeals von Washington D.C. weiter geführt wird, muss sich zeigen. Versiegt sie, werde ich für rückwärts gerichtete Recherchen von Trüffelschweinen den Zugriff darauf frei geben.

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Murray vs. Motorola: acht von 13 Klägern verstorben

H. Lamarr @, München, Freitag, 16.02.2024, 16:21 (vor 281 Tagen) @ H. Lamarr

Bis heute sind von den 13 Hauptklägern der Sammelklage Murray et al. v. Motorola et al. in dem von Murray im Jahr 2001 angestrengten Verfahren acht verstorben (siehe unten). Die Verstorbenen werden im Verfahren durch Familienangehörige, meist Ehepartner, vertreten.

Michael Patrick Murray †
Dino Schofield
Pamela Cochran †
David Keller
Richard Schwamb
Baldassare Agro
Alan Marks †
Shawn Kidd
Paul G. Prischman †
Bret Kenyon Bocook †
Daniel Todd Brown †
Andrew J. Solomon †
Heather Lynn Noroski †

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Murray vs. Motorola: Verfahrenseinstellung vom 24. August 2007

H. Lamarr @, München, Freitag, 16.02.2024, 21:08 (vor 281 Tagen) @ H. Lamarr

Dementsprechend ordnet das Gericht am 1. August 2023 hiermit an, dass gemäß Super. Ct. Civ. R. 56(f) ein Urteil im summarischen Verfahren zugunsten der Beklagten in Bezug auf alle Ansprüche in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen erlassen wird; und es wird ferner verfügt, dass ein Endurteil zugunsten aller Beklagten in Bezug auf alle von den Klägern in den oben genannten konsolidierten Rechtssachen geltend gemachten Ansprüche ergeht.

Beim Stöbern im Verfahrensverlauf ist mir aufgefallen, dass das Verfahren am 1. August 2023 in erster Instanz nicht zum ersten Mal eingestellt wurde. Bereits zuvor ist es zweimal eingestellt worden! Es gab somit drei Verfahrensabschnitte mit Pausen dazwischen:

► 19.11.2001 bis 02.01.2002
Pause
► 26.08.2004 bis 24.08.2007
Pause
► 21.12.2009 bis 01.08.2024

Warum das Verfahren erstmals schon am 02. Januar 2002 eingestellt wurde konnte ich nicht ausfindig machen. Den Grund der Verfahrenseinstellung am 24. August 2007 hingegen schon, denn dazu gibt es ein 69-seitiges Dokument des Gerichts, in dem es am Schluss unter "Conclusions" (übersetzt) heißt:

Es gibt drei verschiedene Doktrinen zur bundesstaatlichen Vorwegnahme einer Gerichtsentscheidung, von denen jede für sich genommen ausreichen würde, um jeden Anspruch in diesen Fällen auszuschließen. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Beklagten Gründe für den Ausschluss aller Ansprüche nach allen drei Doktrinen nachgewiesen haben. Daher sind alle Klagen vorläufig abzuweisen.

Dementsprechend hat das Gericht am 24. August 2007 angeordnet, dass dem Antrag auf Klageabweisung im Namen aller Beklagten in allen Zivilklagen stattzugeben ist. Es hat ferner angeordnet, dass alle Klagegründe in jeder der hier bezeichneten Zivilklagen vorläufig abgewiesen werden.

Verfügt hatte dies seinerzeit Richterin Cheryl M. Long.

Hier der englische Originaltext des Textauszugs:

There are three, distinct doctrines of federal preemption, any one of which would be sufficient to preclude each and every claim in these cases. This Court is fully convinced that the defendants have established the grounds for preemption of all claims, under all three of the doctrines. Thus, all of the Complaints must be dismissed with prejudice.

WHEREFORE, it is by the Court this 24th day of August 2007
ORDERED that the Motion to Dismiss filed on behalf of all defendants in each civil action captioned herein is granted; and it is
FURTHER ORDERED that all causes of action in each civil action captioned herein are dismissed with prejudice.

Aus meiner Sicht ist dies ein bemerkenswerter Zwischenstand des Verfahrens, mit dessen Kenntnis die finale erstinstanzliche Verfahrenseinstellung durch Richter Alfred S. Irving (Jr.) am 1. August 2023 nicht mehr ganz so unerwartet über die Anti-Mobilfunk-Szene hereingebrochen wäre. In seinem Märchenfilm "Thank you for Calling" hat Klaus Scheidsteger die 2007 aufgezogenen dunklen Wolken über den Fall jedenfalls mit keinem Wort erwähnt. Stattdessen fabulierte er 2015/2016 auf gut Glück von einem "Durchbruch" nach 20 Jahren, den es rückblickend jedoch nie gegeben hat. Bis heute weiß ich nicht, aus welchem Finger sich Scheidsteger diesen angeblichen Durchbruch gesaugt hat, auf meine Quellenanfrage bei dem Filmemacher bekam ich keine Antwort.

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