Déjà-vu: Gigaherz-Jakob erfolglos auf Mückenjagd (Allgemein)
Gigaherz-Jakob bläht in seinem jüngsten Beitrag abermals eine aus dem oxidativen Gleichgewicht gefallene Mücke zu einem wütenden Elefanten auf. Einen ernst zu nehmenden Fakt hat er indes nicht zu bieten. Und damit das nicht jedem gleich auffällt, umwickelt Jakob seine fadenscheinige Geschichte mit einer gewaltigen Menge Blabla, in der er, das kennen wir schon, seinem ohnmächtigen Frust gegenüber Bafu und Bundesgericht freien Lauf lässt.
Ohne das Blabla bleibt von Jakobs Beitrag 5G: BAFU fälscht BERENIS Schlussfolgerungen nahezu nichts übrig, nur ein Textfragment, das Jakob dem Leiter der Abteilung Recht des Bundesamtes zuschreibt. Siegessicher macht Jakob, dass er es mit einem Juristen zu tun hat. Deshalb glaubt der Ex-Elektriker, ihm die Leviten lesen zu können, indem er sich über folgende Passage aus dem Textfragment ereifert:
[...] In den erwähnten Publikationen kommen die Autorin und der Autor jeweils zu denselben Schlüssen: Sie halten fest, dass die Mehrzahl der Zell- und Tierstudien Hinweise auf vermehrten oxydativen Stress bei Exposition mit nichtionisierender Strahlung liefert. Auch unter Berücksichtigung methodischer Schwächen der beurteilten Studien zeichnet sich somit der Trend ab, dass die Exposition durch nichtionisierende Strahlung, auch im niedrigen Dosisbereich, zu zumindest vorübergehenden Veränderungen des oxydativen Gleichgewichts führen kann. [...]
Wer sich jetzt verzweifelt fragt, was an dieser Passage so schlimm ist, den belehrt Jakob:
Unterschlagen wird da vom Bundesjuristen offensichtlich mit Absicht, das schwerwiegendste Argument: «alles auch im Bereich der Anlage-Grenzwerte».
Jakob hat sich sein kurzes Zitat aus dem Berenis-Sondernewsletter (dort auf Seite 8 "Schlussfolgerungen") gefischt und dabei das Wort "alles" hinzugedichtet. Der angegriffene Jurist hingegen verwendet anstelle von "im Bereich der Anlage-Grenzwerte" die nahezu gleichbedeutende Formulierung "auch im niedrigen Dosisbereich". Hat er sich diese selbst ausgedacht, um etwas zu verschleiern? Nein, er hat mutmaßlich nur die bessere Quelle verwendet, nämlich nicht den 10-seitigen Berenis-Sondernewsletter, sondern den vollständigen 39 Seiten umfassenden Abschlussbericht der beiden Studienautoren Schürmann und Mevissen. Dort findet sich auf Seite 30 (Fazit) die Vorlage für die Formulierung des Juristen, von "Anlage-Grenzwerten" ist in diesem Fazit nicht die Rede. Womit der Einwand von Jakob getrost als Altweibergeschwätz verworfen werden darf.
Hintergrund
Jakob lernt nichts aus seinen Pleiten. So wie er jetzt dem Bafu an den Karren fahren wollte, versuchte er es nahezu auf die gleiche Weise im Oktober 2021 mit dem Baurekursgericht Zürch. Auch damals war es ein Kinderspiel, ihn zu tranchieren.
[Admin: Text editiert am 15.03.2022]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
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