Gigaherz-Jakob wirft Baurekursgericht Zürich Fälschung vor (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 25.10.2021, 00:44 (vor 887 Tagen) @ H. Lamarr

Und so geht es in dem Urteil BRGE IV Nr. 0150/2021 vom 23. September 2021 weiter. Am Ende kam dem Rekurrenten seine Gutgläubigkeit gegenüber Jakob teuer zu stehen, das Gericht entschied zu 9/10 gegen ihn. Entsprechend hat er die Gerichtsgebühr von 6'500 CHF zu tragen zuzüglich 1'600 CHF Erstattung der Anwaltskosten von Sunrise zu leisten. Aber: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Rekurrent könnte noch zum Bundesgericht weiter ziehen.

Mit ordentlicher Verspätung hat jetzt auch Gigaherz-Jakob auf das für ihn desaströse Urteil des Baurekursgerichts Zürich reagiert. In einem Beitrag, der ebenso wirr wie umfangreich ist, versucht er mit seinen begrenzten kognitiven Mitteln eine Entwertung des Urteils zuwege zu bringen und startet forsch mit dem anklagenden Vorspann:

Das Baurekursgericht des Kantons Zürich scheint zu einer PR-Abteilung der Mobilfunkbetreiber verkommen zu sein. So liest sich wenigstens das jüngste Urteil zu einer Sammeleinsprache aus dem Zürcher Weinland.
Nachdem es das Baurekursgericht ZH zwecks Abschreckung weiterer Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer auch noch für notwendig erachtet hat, das Urteil in voller Länge ins Internet zu stellen, erachtet es Gigaherz.ch ebenfalls als notwendig, die Fakten, welche für einen Weiterzug an die nächste Instanz (Verwaltungsgericht ZH) sprechen, ebenfalls öffentlich zugänglich zu machen.

Anscheinend ärgert es den Gigaherz-Präsidenten erheblich, dass das IZgMF das Urteil vor ihm gefunden und im Startposting oben zu seinen Lasten ausgewertet hat. Das ist zwar kleinlich aber menschlich und deshalb verständlich. Nicht verständlich ist hingegen, dass der Gigaherz-Präsident das Gericht der Fälschung bezichtigt. Ich habe mir nur diesen einen Punkt aus seinem Sermon herausgepickt, da dieser Punkt mühelos zu widerlegen ist. Den Rest habe ich nur überflogen und bin zu der Einschätzung gekommen, dass dieser eine ernsthafte Auseinandersetzung nicht wert ist.

Hier also Jakobs Fälschungsvorwurf gegenüber dem Gericht:

G) Gesundheitliche Effekte

Was wir nicht für möglich gehalten hätten: Das Baurekursgericht ZH fälscht in seiner Voreingenommenheit und Parteinahme für die Baugesuchsteller sogar Zitate aus einer umfassenden wissenschaftlichen Arbeit.
Siehe Baurekursgericht Kapitel 9.3

Die Arbeitsgruppe BERENIS, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung berät, sah sich im Januar 2021 zu der Herausgabe eines alarmierenden Sonder-Newsletters mit folgender Schlussfolgerung veranlasst.
Zitat: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Mehrzahl der Tierstudien und mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxidativen Stress durch HF-EMF und NF-MF gibt. Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte. Ende Zitat.
Das Baurekursgericht ZH hat sich erlaubt, den Satz «Dies beruht auf Beobachtungen bei einer Vielzahl von Zelltypen, Expositionszeiten und Dosierungen (SAR oder Feldstärken), auch im Bereich der Anlagegrenzwerte.» einfach herauszunehmen.
Wir haben solche Fälschungen befürchtet und deshalb den Original-Newsletter auf unserem eigenen Server inklusive Datensicherung für alle Zeiten gespeichert. [...]

Zunächst ist anzumerken, Jakob hat entgegen seiner sonstigen Gewohnheit das Urteil des Baurekursgerichts verlinkt. Möglicherweise sah er sich dazu genötigt, steht der Link doch schon seit Wochen im IZgMF-Forum. Das ist gut so, denn ohne Blick in das Urteil bleibt Jakobs absurder Vorwurf, – er kann es nicht artikulieren, meint aber eine Zitatfälschung –, völlig unverständlich.

Schaut man sich Abschnitt 9.3 des angegriffenen Urteils an, ist die Widerlegung des Gigaherz-Jakob ein Kinderspiel, denn im Zusammenhang mit seinem Vorwurf zitiert das Gericht keine einzige Textpassage des Berenis-Sondernewsletters wortwörtlich. Wenn das Gericht Berenis jedoch nicht wörtlich zitiert, eine dem Sondernewsletter entnommene Textpassage also nicht mit Anführungszeichen als Zitat kenntlich macht, kann es auch keine Zitatfälschung geben – oder auch nur eine Zitatverfälschung. Der Gigaherz-Präsident ist mutmaßlich der einzige Erwachsene in Mitteleuropa, dem dieser simple Zusammenhang nicht geläufig ist.

Das Gericht bedient sich zur Wiedergabe dessen, was in dem Berenis-Sondernewsletter zu lesen ist, nicht der direkten Rede, sondern der indirekten Rede und schreibt völlig legitim:

[...] In der vom Rekurrenten erwähnten Newsletter-Sonderausgabe Januar 2021 kommt die vom BAFU einberufene Beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) zusammengefasst zum Schluss, dass sich – trotz einigen methodischen Schwächen – ein Trend abzeichne, nämlich, dass EMF-Exposition, sogar im niedrigen Dosisbereich, durchaus zu Veränderungen des oxidativen Gleichgewichtes führen könne. [...]

Völlig legitim ist diese Zusammenfassung deshalb, weil auch im Berenis-Sondernewsletter eben diese Formulierungen im Abschnitt "Schlussfolgerungen" (Seite 8) verwendet werden. Entgegen Jakobs Darstellung hat das Gericht weder etwas Substanzielles weggelassen, noch etwas hinzugefügt und schon gar nichts "gefälscht". Das Gericht hat sich lediglich erlaubt, auf einen anderen Satz aus den Schlussfolgerungen Bezug zu nehmen, als den Satz, den Jakob sich beliebte herauszupicken :no:.

Noch einen Tick lächerlicher als den missglückten Fälschungsvorwurf sehe ich Jakobs Imponiergehabe, Gigaherz habe solche Fälschungen befürchtet und deshalb den Original-Newsletter auf seinem eigenen Server inklusive Datensicherung für alle Zeiten gespeichert. Was will uns der greise Ex-Elektriker damit sagen? Er allein weiß es, wissen will ich es jedoch nicht, denn der Zeiträuber aus Schwarzenburg kann keine Antworten mit Mehrwert geben.

Tatsache ist: Jakob ist selbstverständlich nicht im Besitz des "Original-Newsletters", er hat lediglich ein von Berenis in Umlauf gebrachtes PDF des Originals. Das Original ist eine Textdatei, die von Stefan Dongus (Berenis) mit Microsoft-Word 2016 verfasst wurde und auf einem Fileserver des Swiss TPH, Basel, lagert. Das PDF dieses Originals muss sich niemand aus der dubiosen Quelle eines unter Verfolgungswahn leidenden Mobilfunkgegners besorgen (wer weiß schon, was einem dort untergeschoben wird), es liegt wie alle anderen Sonderausgaben und regulären Ausgaben des Berenis-Newsletters auf dieser Webseite des Bafu mit Sicherheit unverändert und sauber chronologisch geordnet zum Download durch jedermann bereit.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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