Baurekursgericht: Nächste Pleite für Jakob-Anhänger (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 08.04.2022, 00:11 (vor 793 Tagen) @ H. Lamarr

Unbeirrbar hält Gigaherz-Präsident Jakob sich für einen technischen Experten in Sachfragen der Mobilfunktechnik. Von Fachleuten belächelt findet Jakob unter Laien immer wieder welche, die auf seine Faktenverdrehungen hereinfallen und versuchen, mit Jakobs Unterstützung geplante Funkmasten vor Gericht zu verhindern. Das Baurekursgericht Zürich machte kürzlich mit Scheinargumenten des Ex-Elektrikers allerdings kurzen Prozess.

Und schon wieder lässt ein Gericht diesmal zwei Beschwerdeführer abblitzen, die mit typischer Jakob-Argumentation punkten wollten. Ihr Vertrauen in die Gigaherz-Nis-Schwachstelle kostete sie 6000 CHF an Gerichtsgebühr.

Sachverhalt
Mit Beschluss vom 7. September 2021 erteilte die Baubehörde einer Gemeinde im Kanton Zürich einem Mobilfunknetzbetreiber die Bewilligung für den Neubau einer Mobilfunkantennenanlage, die nach Fertigstellung mit einem Korrekturfaktor unter gleichzeitigem Einsatz einer automatischen Leistungsbegrenzung arbeiten soll. Am 6. Oktober 2021 erhoben zwei Anwohner Rekurs an das Baurekursgericht des Kantons und beantragten, der angefochtene Beschluss sei aufzuheben. Ersatzweise sei dieser mit der Auflage zu ergänzen, die adaptiven Antennen dürfen nicht mit einem Korrekturfaktor betrieben werden. Weiter stellten die Rekurrenten die Verfahrensanträge, der Mobilfunknetzbetreiber sei zu verpflichten, Belege für ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem, insbesondere in Bezug auf adaptive Antennen, einzureichen und es sei ein Amtsbericht oder ein unabhängiges Gutachten einzuholen zu den Fragen, ob bei adaptiven Antennen bereits Abnahmemessungen durchgeführt werden können und ob bereits erfolgte Abnahmemessungen von in Betrieb genommenen Anlagen den im Standortdatenblatt prognostizierten Werten entsprechen.

Mit welchen Begründungen das Gericht sämtliche Anträge der zwei Beschwerdeführer in die Wüste schickte, kann jeder selbst im 34-seitigen noch nicht rechtskräftigen Urteil R3.2021.00173 vom 16. März 2022 nachlesen. Die Lektüre lohnt sich für ebenso leichtsinnige wie klagefreudige Jakob-Anhänger insbesondere dann, wenn sie keine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung schriftlich vorliegen haben. Alle anderen können sich einfach nur an der Argumentation des Gerichts erfreuen.

Damit kein Irrtum aufkommt: Das vorliegende Urteil habe ich nicht gesucht, es ist mir zufällig über den Weg gelaufen. Mit einiger Sicherheit darf deshalb angenommen werden, vielen unentdeckten namenlosen Rekurrenten, die auf den Doyen der Mobilfunkgegner hereingefallen sind, ist es genauso ergangen oder wird es genauso ergehen wie den beiden Unglücksraben aus dieser Episode hier. Schweizer Mobilfunkgegner prahlen gerne mit der großen Anzahl der Einsprachen gegen Mobilfunksendeanlagen, vom häufig dicken Ende dieser Abenteuer erzählen sie nichts.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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