Zustimmung zur Lockerung des Vorsorgewerts auf 14,5 V/m (Allgemein)
Leider geht die Original-Pressemitteilung des Ministerpräsidenten der Region Brüssel nicht weiter auf technische Details der geplanten Neuregelung ein, auch Links zu Hintergrundinfos gibt es nicht.
Offensichtlich ist es so, dass die Region den bisherigen frequenzunabhängigen Vorsorgewert von 9,1 V/m aufgibt und gegen 14,5 V/m ersetzt. Dies dürfte besonders in der Schweiz aufmerksam beobachtet werden. Die Brüsseler Regierung folgt damit einer Empfehlung der belgischen Regulierungsbehörde (BIPT), die für 5G bereits 2018 eine Anhebung des in Brüssel geltenden Vorsorgewerts auf 14,5 V/m bis 41,5 V/m empfohlen hat, je höher desto besser.
Dass die Immission durch Radio- und TV-Sender bei der Gesamtimmission berücksichtigt werden ist eigentlich so selbstverständlich und andernorts üblich, dass es keiner näheren Betrachtung bedarf. Schon interessanter ist die Ankündigung der Brüsseler Regierung, bis Ende dieses Jahres zu Vorschlägen Stellung zu nehmen, die Besteuerung von Mobilfunkantennen zu harmonisieren. Ähnlich wie bei Autoabgasen soll die Besteuerung eine Umweltdimension erhalten, was wohl bedeutet: Je stärker Antennen strahlen, desto höher werden sie besteuert. Ob diese Idee den Segen der EU bekommen wird ist freilich noch offen. In Deutschland hegten einige Kommunen um 2010 herum ähnliche Hoffnungen (z.B. Remscheid), das Stadtsäckel mit einer Mobilfunkmastensteuer zu füllen. Durchsetzen konnte sich diese Idee jedoch nirgends, in Düsseldorfer Regierungskreisen hieß es z.B., eine solche Steuer erfülle nicht die Voraussetzungen zur Erhebung einer Aufwandsteuer. Ein Hinderungsgrund bei ländlichen Kommunen war die Erkenntnis, eine solche Steuer sei dem ohnehin trägen Aufbau der Mobilfunknetze in ertragsschwachen Regionen nicht förderlich.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
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25.07.2021, 05:56
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04.08.2020, 20:14