Belgien: Vorläufige 5G-Lizenzen für fünf Netzbetreiber (Allgemein)
In Bezug auf die vom Belgischen Institut für Postdienste und Telekommunikation (BIPT, belgische Regulierungsbehörde) erteilten vorläufigen 5G-Betriebsgenehmigungen mahnte die Brüsseler Regierung an, dass jede Nutzung auf Grundlage der vorläufigen Lizenzen, insbesondere während 5G-Tests, im aktuellen normativen Rahmen des Vorsorgeprinzips durchgeführt werden muss.
Das BIPT organisierte vom 24. März bis 24. April 2020 eine öffentliche Konsultation über die Gewährung vorläufiger Nutzungsrechte und erhielt mehrere tausend Kommentare, die alle von der Behörde geprüft wurden. Viele davon betrafen Bedenken hinsichtlich möglicher Risiken im Zusammenhang mit der EMF-Exposition, die von 5G-Antennen ausgeht. Der Schutz der öffentlichen Gesundheit fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des BIPT. Das Verfassungsgericht entschied, dass die allgemeine Zuständigkeit der Regionen (Brüssel, Wallonien, Flandern) für die Regelung des Umweltschutzes auch die Kompetenz einschließt, Maßnahmen zur Verhütung und Begrenzung der mit EMF verbundenen Risiken zu ergreifen, einschließlich der Begrenzung der Exposition.
Am 15. Juli 2020 veröffentlichte das BIPT seine Entscheidung, derzufolge fünf Mobilfunknetzbetreibern vorübergehende Nutzungsrechte im eingeschränkten Frequenzband 3600 MHz bis 3800 MHz gewährt werden: Cegeka, Entropia, Orange, Proximus und Telenet. Die Betreiber haben damit die Möglichkeit, erste 5G-Entwicklungen innerhalb dieses Frequenzbandes in Belgien zu erproben. Details der übergangsweise geltenden Lizenzbedingungen lassen sich, vertrauliche Vereinbarungen ausgenommen, <hier> einsehen (Sprache französisch und niederländisch).
Das Frequenzband 3600 MHz bis 3800 MHz bietet insgesamt 200 MHz Bandbreite. Es ist daher möglich, jedem der fünf in Frage kommenden Bewerbern 40 MHz zuzuweisen. Diese Nutzungsrechte bleiben so lange gültig, bis neue Nutzungsrechte im Rahmen eines klassischen Auktionsverfahrens auf Grundlage eines neuen Königlichen Erlasses für das gesamte Frequenzband 3400 MHz bis 3800 MHz erteilt werden, sobald sich die politischen Instanzen hierüber geeinigt haben.
Allerdings müssen die Betreiber auf Basis der vorübergehenden Nutzungsrechte weiterhin die geltenden Vorschriften der regionalen belgischen Behörden für die Antennenerrichtung und die regional geltenden Grenzwerte einhalten. In der Region Brüssel, für die gegenwärtig laut BIPT im Frequenzbereich 2 GHz bis 300 GHz der konstante Grenzwert 220 mW/m² (9,1 V/m) gilt, ist es wegen des hohen Antennengewinns smarter elektronisch ausrichtbarer 5G-Richtantennen nahezu unmöglich, 5G mit allen seinen Vorzügen (große Bandbreite) ohne Grenzwertverletzungen einzuführen (zum Vergleich: in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern gilt im genannten Frequenzbereich der Grenzwert 61 V/m). Deshalb schlägt BIPT eine Grenzwertanhebung auf 14,5 V/m bis 41,5 V/m vor, je höher desto besser. Einen anderen Ausweg böte die zeitliche Mittelung der Exposition, da smarte 5G-Richtantennen im Gegensatz zu herkömmlichen Mobilfunkantennen in ihrem Versorgungssektor eine zeitlich und räumlich stark schwankende Immission verursachen, die sich mit einer angemessenen Mittelung auf grenzwertkonforme Werte reduzieren ließe. Die dazu erforderliche gesetzliche Regelung gibt es für Brüssel derzeit jedoch (noch) nicht.
Quellen
► BIPT grants temporary 5G user rights to five operators
► Study of 12 September 2018 on the impact of the radiation standards in Brussels on the deployment of mobile networks
Hintergrund
Grenzwerte: Warum LTE (4G) in Brüssel so schwierig ist
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
04.08.2020, 18:41
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