Waterloo? (Allgemein)

Trebron, Dienstag, 09.02.2021, 18:54 (vor 1386 Tagen) @ KlaKla

<< Das Waterloo, das Lerchl vom Gericht in Bremen bereitet wurde … >>
Welches Waterloo? „Gefälscht“ (mit Vorsatz und böser Absicht) darf man also nicht behaupten, wenn man das nicht ausreichend belegen kann. Falsch, unrichtig, ungenau, oberflächlich, nicht reproduzierbar wird man die Studie wohl weiter nennen dürfen. Jedenfalls ist das an vielen anderen Stellen seit Jahren so ganz ohne Prozesse veröffentlich worden. Ich verweise mal wieder auf den Klassiker in dieser Sache:
https://www.spiegel.de/spiegel/a-555365.html
Und auch die Wikipedia weiß da ganz gut Bescheid.
Zur Qualität der längst nicht mehr umstrittenen „Studie“ sagt das Hamburger Gericht kein einziges Wort, weil das nicht das Thema war.
Mit Klamauk für das Laienpublikum kann man das Ansehen der Studie nicht nachträglich herstellen …
Da wird der geneigten Leserschaft aber viel Sand in die Augen gestreut.
Kurzform: „Gefälscht“ geht nicht. Ungenügend, da nicht reproduzierbar, hat das Gericht aber nicht bezweifelt.


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