5G-Beamforming: AfD stellt Bundesregierung 22 Fragen (II) (Allgemein)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Schließt die Bundesregierung jegliche neuen gesundheitlichen Gefährdungen und neue Risiken durch 5G-Beamforming-Technik für Mensch und Tiere aus?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
2. Muss nach Ansicht der Bundesregierung das Mobilfunk-Strahlen-Risiko bei 5G durch den Einsatz von adaptiven Antennen neu bewertet werden?
a) Wenn ja, mit welcher Begründung?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
3. Erfordert die Technik der adaptiven Antennen, dass für 5G neue Strahlenschutz-Grenzwerte festgelegt werden müssen?
a) Wenn nein, mit welcher Begründung?
b) Wenn ja, welche Grenzwerte müssen die aktuell live geschalteten 5G-Antennen einhalten (und bitte das Verfahren der Grenzwertsetzung erläutern, ab wann dieses gilt)?
4. Können sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den für Mobilfunk verwendeten Frequenzen durch Reflektionen an Gebäuden, respektive Stahl, Beton, Glas und anderen geeigneten Flächen, stehende Wellen ausbilden?
a) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen sich durch Mobilfunksendeanlagen im öffentlichen Raum oder in Gebäuden stehende Wellen gebildet haben?
b) Könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Technik der adaptiven Antennen die Häufigkeit der Bildung von stehenden Wellen beeinflussen?
c) Könnte nach Kenntnis der Bundesregierung die Technik der adaptiven Antennen die Intensität der gebildeten stehenden Wellen beeinflussen?
d) Wenn Frage 4 mit ja beantwortet wird, wie wird dies bei der Prüfung und Bewilligung von Antennenstandorten beachtet?
5. Wie viele Maxima und Nebenmaxima entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn eine adaptive Sendeanlage 64 Signale parallel aussendet und so steuert, dass bei einem Empfangsgerät positive Interferenz entsteht?
6. Wie viele Strahlenkeulen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzlich zur gewünschten Strahlenkeule, wenn eine adaptive Sendeanlage 64 Signale parallel aussendet und so steuert, dass das Empfangsgerät im Wirkungsbereich der primären Strahlenkeule liegt?
7. Welche Strahlungswerte treten nach Kenntnis der Bundesregierung an den Maxima und Nebenmaxima auf (bitte gruppieren nach prozentualen Werten des Grenzwertes in 10 Prozent Schritten)?
8. Welche Strahlungswerte treten nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der primären Strahlenkeule und weiteren Strahlenkeulen auf?
9. Welche räumliche Ausdehnung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Maxima und Nebenmaxima (in Kubikzentimeter)?
10. Welche Raumfläche wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die primäre Strahlenkeule bestrahlt (in Kubikmeter, bitte angeben für verschiedene Szenarien) wenn sich das
a) Empfangsgerät nah an der 5G-Sendeanlage,
b) Empfangsgerät in mittlerer Entfernung zur 5G-Sendeanlage,
c) Empfangsgerät in maximaler Entfernung zur 5G-Sendeanlage befindet?
11. Welche Raumfläche wird nach Kenntnis der Bundesregierung durch die weiteren Strahlenkeulen bestrahlt (in Kubikmeter, bitte angeben für verschiedene Szenarien) wenn sich das
a) Empfangsgerät nah an der 5G-Sendeanlage,
b) Empfangsgerät in mittlerer Entfernung zur 5G-Sendeanlage,
c) Empfangsgerät in maximaler Entfernung zur 5G-Sendeanlage befindet?
12. Welche Strahlenbelastung tritt nach Kenntnis der Bundesregierung während aktivem Datenaustausch mit der 5G-Sendeanlage direkt am Empfangsgerät, durch die Abstrahlleistung des Empfangsgeräts, auf, wenn sich dieses
a) nah an der 5G-Sendeanlage,
b) in mittlerer Entfernung zur 5G-Sendeanlage,
c) in maximaler Entfernung zur 5G-Sendeanlage befindet?
13. In welchem Ausmaß steigt die Strahlenbelastung einer Gruppe nach Kenntnis der Bundesregierung an, wenn sie sich im Bereich mehrerer primärer Strahlenkeulen benachbarter Frequenzbänder aufhält?
14. Wird die Strahlungsbelastung von Mobilfunkantennen durch die Regierung regelmäßig überprüft?
a) Wie viele Prüfungen fanden in den Jahren 2019 bis 2015 statt (bitte nach Jahren gruppieren)?
b) Bei wie vielen Prüfungen ergaben sich Überschreitungen der Grenzwerte? (bitte nach Jahren für die Jahre 2019 bis 2015 gruppieren)?
c) Wie werden die Prüfungen durchgeführt?
d) Muss das Prüfverfahren für adaptive Antennen abgeändert werden (wenn ja, bitte darlegen, welche Änderungen geplant sind)?
15. Wie berechnet die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der Bundesregierung bei adaptiven Antennen, ob und in welchem Abstand der gesetzlich festgelegte Grenzwert erreicht wird?
16. Gelten bei adaptiven Antennen nach Kenntnis der Bundesregierung Sonderregelungen, die Überschreitungen der Grenzwerte erlauben, wenn die Grenzwerte im Durchschnitt des Sendebetriebs eingehalten werden?
a) Wenn nein, sind solche Sonderregelungen geplant?
b) Wird bei dieser Berechnung die bereits vorliegende örtliche Belastung berücksichtigt?
c) Wird bei diesen Berechnungen von laborähnlichen Bedingungen ausgegangen?
17. Ist bei Umwidmung eines Mobilfunkstandorts von einer älteren Generation des verwendeten Mobilfunkstandards (2G, 3G, 4G) auf 5G nach Kenntnis der Bundesregierung eine Neubewertung des Standorts nötig?
a) Welche Schritte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, die bei einer Umwidmung abgearbeitet werden müssen?
b) Wird eine Umwidmung behandelt wie eine Neuzulassung?
c) Ist ein neues Immissionsgutachten nötig?
d) Wird eine Neuberechnung der Strahlenbelastung durch die Bundesnetzagentur vorgenommen?
18. Gedenkt die Bundesregierung, die Handlungsempfehlungen zur Handynutzung auf adaptive Antennen anzupassen?
Wenn ja, inwiefern?
19. Ist die Technik der adaptiven Antennen, die bei 5G eingesetzt wird, nach Ansicht der Bundesregierung eine neue Technik?
20. Welche Konsequenzen würden sich nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben, wenn die Technik der adaptiven Antennen als neue Technik aufgefasst wird
a) für Strahlungs-Grenzwerte,
b) für Regularien,
c) für die Wirtschaftlichkeit von 5G in der industriellen Anwendung,
d) für die Wirtschaftlichkeit von 5G im Endnutzer-Bereich,
e) für die Genehmigung der Masten und Bauvorschriften,
f) für Versicherungsprämien der Mobilfunkbetreiber, die 5G-Technik an-bieten,
g) für weitere, nicht unter a-f gelistete Aspekte?
21. In welchen anderen Bereichen wird die Technik der adaptiven Antennen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eingesetzt?
22. Welchen Studien zu adaptiven Antennen liegen der Bundesregierung vor?
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Hintergrund
AfD im IZgMF-Forum
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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- 5G-Beamforming: AfD stellt Bundesregierung 22 Fragen (I) -
H. Lamarr,
14.03.2020, 15:18
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H. Lamarr,
14.03.2020, 15:18
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14.03.2020, 19:18
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- AfD stellt Bundesregierung selbst-disqualifizierende Fragen -
Kuddel,
14.03.2020, 19:18
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23.04.2020, 12:41
- Fragen der AfD beantwortet - H. Lamarr, 23.04.2020, 22:40
- 5G-Beamforming: AfD stellt Bundesregierung 22 Fragen (II) -
H. Lamarr,
14.03.2020, 15:18