Frankreich: Der "Phonegate-Skandal" (Technik)
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.11.2018, 17:37 (vor 2233 Tagen)
Ein deutsches Messlabor in Saarbrücken hat im Auftrag der französischen Funknetzagentur ANFR im Mai 2017 die SAR-Werte eines Smartphones vom Typ "Orange Hapi 30" gemessen. Dabei stellte sich in der GSM900-Betriebsart eine Grenzwertüberschreitung um 5 Prozent heraus (2,1 W/kg). Dies führte zum Rückruf der Geräte und rief einen geschäftstüchtigen Mediziner auf den Plan, der aus dem Vorfall einen weltweiten "Phonegate-Skandal" entfachen möchte.
Die ANFR hat das von dem französischen Netzbetreiber Orange vertriebene Smartphone, das von dem französischen Unternehmen Mobiwire produziert wird, im Zuge der routinemäßigen Marktbeobachtung auf Einhaltung der Grenzwerte prüfen lassen und die Ergebnisse auf der eigenen Webseite veröffentlicht (angeblich schon am 1. Juni 2017). Für Mobiltelefone, die nach April 2016 in Frankreich in den Handel gekommen sind, gelten strengere Vorgaben für die SAR-Messung: Waren zuvor bis zu 25 Millimeter Abstand zwischen Geräterückseite und Messsonde (Körper) zulässig, sind es seither nur noch 5 Millimeter. Dies ist indirekt mit einer Verschärfung des für Mobiltelefone in Europa zulässigen Grenzwerts von 2 W/kg gleich zu setzen. Das von der ANFR publizierte Messprotokoll des Hapi 30 (Download) hat 36 Seiten Umfang. Die Fehlerbetrachtungen am Ende des Dokuments sind wegen der nur geringen Überschreitung des zulässigen Grenzwerts bemerkenswert. Auf die Schnelle ist es mir allerdings nicht gelungen zu klären, wie fehlerbehaftet der entscheidende Messwert von 2,1 W/kg (siehe Seite 4) nun ist und ob dort der Worst-Case-Wert genannt wird.
Am 22. Januar 2018 forderte die ANFR Mobiwire auf, Maßnahmen gegen den festgestellten Verstoß zu ergreifen. Vier Tage später entschied Orange, das Hapi 30 aus dem Handel zu nehmen und am 26. Februar 2018 begann ein Rückruf für alle verkauften Mobiltelefone dieses Typs.
Soweit der Sachstand, der dem "Phonegate-Skandal" zugrunde liegt. Jetzt kommt die Anti-Mobilfunk-Szene ins Spiel.
Anfang März 2018 gründet in Frankreich der Arzt Dr. Marc Arazi den Verein "Phonegate Alert" (Satzung), der es sich zum Ziel setzt, den angeblichen "Phonegate-Skandal" weltweit mit einer französisch/englischen Website publik zu machen. Woher der Wind weht macht der "Wissenschaftliche Beirat" deutlich, der, angeführt von Devra Davis, neben einigen unbekannten Namen etliche einschlägig Bekannte aus der internationalen Anti-Mobilfunk-Szene auflistet, Deutsche sind nicht dabei. Mit diesem Personal entwertet sich Phonegate Alert – aus meiner Sicht – selbst, und identifiziert sich als ein weiter Versuch organisierter Mobilfunkgegner, die öffentliche Meinung weltweit in ihrem Sinne zurecht zu kneten.
Die SAR-Wert-Tabelle der ANFR listet gegenwärtig die SAR-Werte von 499 Mobiltelefonen, die ab 2012 in Frankreich in den Verkauf gingen. Abgesehen von dem Hapi 30 tragen dort noch sieben weitere Modelle das Kainsmal "Non Conforme". Alle acht Übeltäter haben 2017/2018 den Test mit 5 Millimeter Distanz nicht bestanden, die Grenzwertüberschreitungen reichen von 2,04 W/kg (Alcatel, Pixi 4-6 Zoll, 9001D) bis 2,52 W/kg (TP Link, Neffos X1 TP902A). Doch daraus zu schließen, die 5 Millimeter Messdistanz wären ein gravierendes Problem der Handyhersteller, ist ein Trugschluss, denn den acht Durchgefallenen stehen in der ANFR-SAR-Tabelle 114 Modelle gegenüber, die den 5-Millimeter-Test bestanden haben (Stand heute, die Tabelle wird alle sechs Monate aktualisiert). Aber Vorsicht: Die Tabelle vergibt auch an Modelle, die den 5-Millimeter-Test nicht bestanden haben, das Gütesiegel "Conforme" (Test bestanden). Beispielsweise für das Modell Huawei P9, das in diesem Test auf 3,18 W/kg kam. Dies dürfte daran liegen, dass dieses Smartphone vor dem April 2016 (siehe oben) in den Handel kam und mit dem damals zulässigen Messabstand von 25 Millimeter auf grenzwertkonforme 1,32 W/kg kam. Erwähnenswert ist noch, alle hier genannten SAR-Werte beziehen sich auf das Tragen von Mobiltefonen am Körper. Nur so ist der ungünstige Fall möglich, dass die Geräte mit ihrer Rückseite (dort sind die Antennen) Körperkontakt haben. Beim Telefonieren mit dem Gerät direkt am Ohr zeigt hingegen die Rückseite vom Körper weg. Dieser geringe nur wenige Millimeter messende Unterschied beim Abstand der Antennen, mal zum Körper, mal zum Ohr, bewirkt bereits, dass keines der 499 Mobiltelefone in der ANFR-SAR-Tabelle den zulässigen SAR-Wert beim Gebrauch am Kopf überschreitet (Spalte "DAS Tête (norme NF EN 50360)").
Dr. Arazi genügen die acht Modelle der ANFR-SAR-Tabelle nicht, die bei 5 Millimeter Messdistanz zum Körper durchgefallen sind, er will mehr. Dies schafft er einfach dadurch, indem die Messdistanz weiter auf 0 Millimeter reduziert wird, ein Smartphone mit seiner strahlenden Rückseite also direkten Hautkontakt hat. Bei Frauen, die ihr Smartphone im BH mit sich führen, kann so ein Fall eintreten. Die ANFR-SAR-Tabelle nennt in der Spalte "DAS tronc (au contact)" auch diese Werte, dort greift Arazi beherzt zu, und kommt so auf erschreckend hohe SAR-Werte. Anlässlich der NTP-Peer-Review-Anhörung im März 2018 ließ der Mediziner, es sich nicht nehmen seine Erkenntnisse vorzutragen, ein erstaunlicher Senkrechtstart für einen Neuzugang der Anti-Mobilfunk-Szene. Arazi ist allerdings auch kein schüchterner Dorfarzt aus der Provinz, sondern, wie seiner privaten Website zu entnehmen ist, eher ein erfolgreicher Geschäftsmann mit politischen Ambitionen. Er passt damit bestens zu dem kräftigen Zweig der internationalen Anti-Mobilfunk-Szene, der vor allem materiellen oder immateriellen Profit im Visier hat. Selbstverständlich bittet Arazi um Spenden und auch eine Petition hat er bereits gestartet, die soeben aufgerufen 2935 Unterstützer hat, seit spätestens 3. Juli 2018 läuft und in sechs Sprachen angeboten wird, Deutsch ist auch hier nicht dabei.
Weitere Quellen
- ANFR-Presseinformation vom 6. April 2018
- Von der ANFR kommentiertes SAR-Beispiel-Messprotokoll
[Admin: Zahlenwert 15 mm auf 25 mm berichtigt am 10.01.2019]
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
Tags:
Handy, Frankreich, Petition, Mediziner, Kommerz, Alarm, SAR-Messung, Arazi
SAR-Messung eines Klapp-Handy's im zugeklappten Zustand ?
Kuddel, Sonntag, 11.11.2018, 20:55 (vor 2232 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Sonntag, 11.11.2018, 22:44
Die Praxis-Relevanz dieser Messung erschliesst sich mir nicht.
Beim HAPI 30 handelt es sich um ein Klapp-Handy-Klon eines Motorola Star Tac , welches man zum Telefonieren aufklappen muss, da Mikrofon, Hörkapsel Display und Tastatur im zugeklappten Zustand unerreichbar sind.
Laut Photos der verschiedenen Messpositionen im Mess-Report auf Seite 32 bis 35 wurden sämtliche SAR-Messungen im zugeklappten Zustand durchgeführt.
Welcher normale Nutzer wird ein Klapp-Handy im zugeklappten Zustand verwenden ?
Er kann weder auf das Display schauen, noch etwas hören oder etwas tippen.
=> Zudem werden normalerweise die Funkverbindungen beim Zuklappen automatisch beendet.
Dass die SAR Messung trotzdem möglich war, liegt vermutlich daran, dass durch Aktivierung des "SAR-Mess-Modus" die Abschaltfunktion beim Zuklappen deaktiviert wird.
Welche Relevanz haben also die Ergebnisse einer Messung, wenn ein Betriebszustand gemessen wird, der in der Praxis nicht vorkommen kann ?
Im zugeklappten Zustand führen lediglich Location Updates oder der Empfang von SMS/MMS zu einer Emission von maximal einigen Sekunden. Diese kurzen Emissionen sind aber ebenfalls irrelevant, weil SAR-Grenzwerte als zeitliche Mittelwerte über mindestens 6 Minuten Expositionsdauer definiert sind.
Was also bezweckt das ANFR mit solchen praxisfremden Messungen ?
K
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Irreführend, SAR-Messung
SAR-Messung eines Klapp-Handy's im zugeklappten Zustand ?
H. Lamarr , München, Montag, 12.11.2018, 13:09 (vor 2232 Tagen) @ Kuddel
Die Praxis-Relevanz dieser Messung erschliesst sich mir nicht.
Wenn nicht Ihnen, "Kuddel", wem dann?
Beim HAPI 30 handelt es sich um ein Klapp-Handy-Klon eines Motorola Star Tac , welches man zum Telefonieren aufklappen muss, da Mikrofon, Hörkapsel Display und Tastatur im zugeklappten Zustand unerreichbar sind.
Laut Photos der verschiedenen Messpositionen im Mess-Report auf Seite 32 bis 35 wurden sämtliche SAR-Messungen im zugeklappten Zustand durchgeführt.
Meine Mutmaßung hilft zwar nicht weiter, vielleicht isses aber so, dass die SAR-Beurteilung am geschlossenen Handy Ergebnisse bringt, die hinreichend genau auch fürs aufgeklappte Handy gelten. Am geschlossenen Gerät wurde dann aus "praktischen Gründen" gemessen.
[...]
Was also bezweckt das ANFR mit solchen praxisfremden Messungen ?
Die ANFR ist der Auftraggeber gewesen, die Details der Durchführung der Messung hat mit Sicherheit die CTC advanced GmbH zu verantworten. Wäre an der Durchführung etwas zu beanstanden gewesen, Orange und der Hersteller hätten sich aller Voraussicht nach gewehrt und nicht so gehandelt, wie sie gehandelt haben. Mal schauen, vielleicht frage ich bei CTC nach, ob die zur Messung am Hapi 30 etwas sagen wollen (sofern sie sich überhaupt äußern dürfen).
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SAR-Messung eines Klapp-Handy's im zugeklappten Zustand ?
Kuddel, Montag, 12.11.2018, 18:23 (vor 2231 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Montag, 12.11.2018, 19:44
Die ANFR ist der Auftraggeber gewesen, die Details der Durchführung der Messung hat mit Sicherheit die CTC advanced GmbH zu verantworten. Wäre an der Durchführung etwas zu beanstanden gewesen, Orange und der Hersteller hätten sich aller Voraussicht nach gewehrt und nicht so gehandelt, wie sie gehandelt haben. Mal schauen, vielleicht frage ich bei CTC nach, ob die zur Messung am Hapi 30 etwas sagen wollen (sofern sie sich überhaupt äußern dürfen).
Eine entsprechende Äusserung gibt es wohl schon:
The model sold in 2017 has a defect: the National Frequencies Agency (ANFR) has detected a SAR level above 2 W/kg during the sending of MMS on the 2G network with the flap closed and against the body of the individual.
According to the letter of the operator, this occurs only “in the case of a rare use: sending an MMS covered by the 2G network, while the flap of the phone is closed and is in contact with the body” ..."This mobile phone presents no health risk”, reassures a spokesperson, insisting on the fact that it meets the emission standards in situations of ordinary use, when the flap is open..
Von einem "Defekt" zu sprechen, wegen einer hypothetischen, maximal 20 Sekunden andauernden Grenzwertüberschreitung von 0,2dB (5%) , gemessen mit einem System das eine Messabweichung von locker 30% haben kann ... halte ich für eine ziemliche Übertreibung.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass irgendein anderes Labor an exakt demselben Gerät z.B. nur 1,9Watt/kG messen würde.
Wenn ich mit meinem Auto in eine Radarfalle tappe, wird mir auch der mögliche Messfehler zugute gerechnet.
Beim Absenden der MMS wird die Klappe sowieso offen sein, da man schliesslich erst einmal irgendwie den "Sende" Knopf drücken muss.
Wer benutzt noch MMS ? => Fast niemand mehr.
Ich vermute, Orange sieht die Sache rein aus PR Gründen recht locker.
Das Hapi 30 ist ein Billigst-Gerät (Typ: "Not-Handy") in unterster Preislage und wenn die Kunden gerne ein teureres (gegen Aufpreis) haben wollen: Bitte schön...
K
SAR-Messung eines Klapp-Handy's im zugeklappten Zustand ?
H. Lamarr , München, Montag, 12.11.2018, 20:02 (vor 2231 Tagen) @ Kuddel
The model sold in 2017 has a defect: the National Frequencies Agency (ANFR) has detected a SAR level above 2 W/kg during the sending of MMS on the 2G network with the flap closed and against the body of the individual.
Von diesem sogenannten Defekt konnte CTC advanced jedoch aller Voraussicht nach nichts wissen, als sie das Gerät im Auftrag der ANFR auf Konformität zum SAR-Grenzwert geprüft haben. Der "Defekt" wurde wohl erst gefunden, nachdem man nach der Ursache der von CTC advanced gefundenen Grenzwertüberschreitung suchte. Ihre Frage, warum am zugeklappten Handy gemessen wurde, statt am aufgeklappten, ist damit noch immer relevant. Ich hoffe wir werden es bald erfahren, denn die diesbezügliche Anfrage an CTC advanced ist schon raus und inzwischen in der zuständigen Fachabteilung ...
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Phonegate-Skandal: Firmware-Updates machten Handys SAR-konform
H. Lamarr , München, Montag, 12.11.2018, 13:45 (vor 2232 Tagen) @ H. Lamarr
Die SAR-Wert-Tabelle der ANFR listet gegenwärtig die SAR-Werte von 499 Mobiltelefonen, die ab 2012 in Frankreich in den Verkauf gingen. Abgesehen von dem Hapi 30 tragen dort noch sieben weitere Modelle das Kainsmal "Non Conforme". Alle acht Übeltäter haben 2017/2018 den Test mit 5 Millimeter Distanz nicht bestanden, die Grenzwertüberschreitungen reichen von 2,04 W/kg (Alcatel, Pixi 4-6 Zoll, 9001D) bis 2,52 W/kg (TP Link, Neffos X1 TP902A).
Interessant finde ich, dass andere Handys beim 5-Millimeter-Test die 2,0-W/kg-Marke deutlich stärker überschritten haben als das Hapi 30, von einem weiteren Rückruf in Frankreich ist jedoch nichts bekannt. Das ist ordentlich Wasser auf die Mühlen der Verschwörungsfans unter den Mobilfunkgegnern.
Denkste!
Einer Presse-Information der ANFR vom 29. Mai 2018 ist zu entnehmen, dass ein Handy, das den erlaubten SAR-Wert überschreitet, nicht zwingend per Rückruf aus dem Verkehr gezogen werden muss. Die Hersteller TCL, Modelabs Mobile und Huawei haben bei ihren betroffenen Mobiltelefonen mit einem Firmware-Update dafür gesorgt, dass die maximal mögliche Sendeleistung der Geräte nicht mehr voll ausgeschöpft werden kann. Dies reduziert zugleich die vom Nutzer mit seinem Körper maximal absorbierte Energie, also den SAR-Wert. Beispielsweise das Alcatel Pixi 4-6 Zoll 9001D (Hersteller: TCL) wurde so von 2,04 W/kg auf 1,58 W/kg gezähmt.
Der übelste Sünder TP Link mit seinem Neffos X1 (2,52 W/kg) wird allerdings nicht in der Presse-Information erwähnt. Nanu, dann bleibt nur Rückruf! Und tatsächlich, ein detaillierterer Suchbegriff fördert dann doch den Rückruf für dieses Modell vom 31. Mai 2018 zutage. Keine neue Nahrung also für den von Dr. Arazi und Devra Davis herbei gewünschten "Phonegate-Skandal".
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Phonegate-Skandal: keine Produktrückrufe in Deutschland
H. Lamarr , München, Montag, 12.11.2018, 18:16 (vor 2231 Tagen) @ H. Lamarr
Der übelste Sünder TP Link mit seinem Neffos X1 (2,52 W/kg) wird allerdings nicht in der Presse-Information erwähnt. Nanu, dann bleibt nur Rückruf! Und tatsächlich, ein detaillierterer Suchbegriff fördert dann doch den Rückruf für dieses Modell vom 31. Mai 2018 zutage.
In Frankreich hat es also mindestens zwei Produktrückrufe für Handys gegeben. Und in Deutschland? Es ist ja anzunehmen, dass sündige Modelle, die in Frankreich auf den Markt gekommen sind auch hierzulande auf den Markt kamen.
Unglücklicherweise gibt es keine zentrale Website, auf der alle Produktrückrufe nachzuschauen sind, sondern ein Sammelsurium von vier Sites, die aber alle keine Garantie auf Vollständigkeit geben. Als da wären ...
- http://www.produktrueckrufe.de (Deutschland)
- BAuA-Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland"
- Safety Gate (Europa)
- Marktüberwachung ICSMS (Europa)
Mit Suchbegriffen wie "Smartphone", "Handy" und "Mobiltelefon" bin ich dort allerdings auf keinen grünen Zweig gekommen. Bestenfalls findet man gefährliche Ladegeräte für Mobiltelefone jedoch (heute) kein einziges gefährliches Mobiltelefon. Absolut enttäuschend: Nicht einmal das in Frankreich rückgerufene Modell "Neffos X1" ließ sich auf den EU-Sites finden und umständlich/fehleranfällig ist die Suche überdies auch noch.
Hierzulande führt das Bundesamt für Strahlenschutz eine SAR-Wert-Datenbank, ähnlich wie die ANFR in Frankreich. Der gravierende Unterschied ist: Das BfS übernimmt die SAR-Werte von den Geräteherstellern, die ANFR vertraut nicht auf die Herstellerangaben, sondern lässt selber messen. Grenzwertüberschreitungen, wie sie in Frankreich von der ANFR gefunden wurden, kann das BfS somit per se nicht finden. Das ist ein Defizit, an dem sich unsere Mobilfunkgegner noch gar nicht abgearbeitet haben, obwohl es ausnahmsweise einmal objektiv vorhanden ist: Ein nicht SAR-Grenzwert-konformes Mobiltelefon bleibt in Deutschland unentdeckt! Ob sich daraus ein deutscher "Phonegate-Skandal" stricken lässt? Die Frage ist mMn nicht zu beantworten, ohne zu wissen, was SAR-Werte überhaupt bedeuten und wie eine Grenzwertüberschreitung, wie sie in Frankreich beobachtet wurde, einzuordnen ist.
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Phonegate-Skandal: Firmware-Updates machten Handys SAR-konform
H. Lamarr , München, Donnerstag, 28.02.2019, 18:27 (vor 2123 Tagen) @ H. Lamarr
Die französische Funknetzagentur ANFR hat dem Firmware-Update der Firma Xiaomi für die Smartphones Redmi Note 5 und Mi Mix 2S kürzlich ihren Segen gegeben. Beide Mobiltelefone hatten den zulässigen Grenzwert von 2 W/kg weder am Kopf noch am Rumpf eingehalten. Dies war der ANFR im Juli 2018 im Zuge ihrer Marktüberwachung aufgefallen. Unter Berufung auf Artikel L43 II des Post und Telekommunikationsgesetzes wurde der chinesische Hersteller Xiaomi, verantwortlich für das Inverkehrbringen dieser Telefone, aufgefordert, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Grenzwertüberschreitung abzustellen. Xiaomi hat sich daraufhin entschlossen, die Sendeleistung der Telefone mit einem Update der Firmware so weit zu reduzieren, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das Update wird automatisch an die betroffenen Telefone gesendet, sobald diese mit einem Mobilfunknetz oder mit W-Lan verbunden sind. Die ANFR überwachte die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Bei dem Modell Redmi Note 5 fiel die Reduzierung der Sendeleistung besonders stark aus, der SAR-Wert sinkt dadurch von 2,08 W/kg auf 0,356 W/kg. Xiaomi könnte sich dadurch neuen Ärger einhandeln, diesmal vonseiten der Kunden. Denn diese können nach dem Firmware-Update wegen der nun schwachen Sendeleistung plötzlich nicht mehr unter kritischen Empfangssituationen telefonieren (z.B. Telefonat im Innern eines Gebäudekomplexes), die zuvor noch problemlos bewältigt wurden. Andererseits hält jetzt eine Akkuladung länger.
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Phonegate-Skandal: Petition steht bei 4418
H. Lamarr , München, Mittwoch, 09.01.2019, 14:45 (vor 2174 Tagen) @ H. Lamarr
Selbstverständlich bittet Arazi um Spenden und auch eine Petition hat er bereits gestartet, die soeben aufgerufen 2935 Unterstützer hat, seit spätestens 3. Juli 2018 läuft und in sechs Sprachen angeboten wird, Deutsch ist auch hier nicht dabei.
Stand heute, 14:30 Uhr, hat die Petition Arazis 4418 Unterstützer.
Obacht, die Petitionsseite benutzt einen fragwürdigen Trick, um Besuchern tobendes Leben vorzugaukeln: Nach dem Aufruf der Seite purzelt beim Zählerstand der Wert munter nach oben, so als ob momentan einer nach dem anderen die Petition unterstützt. Doch das stimmt nicht. Vielmehr ist es so, dass beim Aufruf der Seite nicht der tatsächliche Zählerstand angezeigt wird, sondern per Software noch vor der Anzeige etwa 20 abgezogen werden, nur um diese dann nach Anzeige des Zählerstandes sichtbar wieder einzeln dazu zu zählen. Man kann sich das Spielchen gut ansehen, indem zur Aktualisierung der Seite Funktionstaste F5 gedrückt wird – dann beginnt es nämlich von Neuem.
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Phonegate-Skandal: Petition versandet
H. Lamarr , München, Samstag, 20.06.2020, 20:37 (vor 1645 Tagen) @ H. Lamarr
Stand heute, 14:30 Uhr, hat die Petition Arazis 4418 Unterstützer.
Stand heute, 20:12 Uhr, hat die Petition 7182 Unterstützer. Das ist ein Zugewinn von 2764 in 528 Tagen, macht im Mittel pro Tag 5,23 Unterstützer. Für eine Petition, die in sieben Sprachen angeboten wird, ist dies eher bescheiden. Geradezu ärgerlich ist, dass völlig blödsinnige Anti-5G-Petitionen weitaus mehr Unterstützung erfahren (Beispiel). Die Weltöffentlichkeit scheint ob des Phonegate-Skandals nicht sonderlich beunruhigt zu sein, sie lässt die Petition versanden. Wollte Arazi z.B. allein die rd. 62 Mio. Wahlberechtigten in Deutschland einsammeln, müsste seine Petition beim gegenwärtigen Tempo rd. 32'448 Jahre laufen .
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Phonegate-Skandal: Petition versandet (II)
H. Lamarr , München, Dienstag, 14.09.2021, 00:59 (vor 1195 Tagen) @ H. Lamarr
Stand heute, 14:30 Uhr, hat die Petition Arazis 4418 Unterstützer.
Stand heute, 20:12 Uhr, hat die Petition 7182 Unterstützer. Das ist ein Zugewinn von 2764 in 528 Tagen, macht im Mittel pro Tag 5,23 Unterstützer. Für eine Petition, die in sieben Sprachen angeboten wird, ist dies eher bescheiden.
Stand heute, 00:26 Uhr, hat die Petition von Marc Arazi 7950 Unterstützer. Das ist ein Zugewinn gegenüber der vorangegangenen Abfrage von 768 in 451 Tagen, macht im Mittel pro Tag 1,70 Unterstützer.
Auch Arazi konnte es nicht lassen, Fantasiezahlen über "Elektrosensible" in die Welt zu setzen. In seiner Petition behauptet er frech wie Oskar:
More than 3 million people are suffering from electrohypersensitivity in France, 300 million worldwide (source: ANSES).
Die Realität in Frankreich sieht hingegen so aus. Zahlen für die weltweite Verbreitung von EHS gibt es nicht, wahrscheinlich hat Arazi sich diesen Wert anhand irgendeiner Umfrage aus den Fingern gesogen oder die berühmt-berüchtigte Fehlprognose von Oberfeld & Hallberg zurecht geknetet. Anses (für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz zuständige Behörde in Frankreich) hat solche Fantasiezahlen mit Sicherheit nicht in die Welt gesetzt, denn wie hier ersichtlich, vertritt Anses seriöse Standpunkte zum Thema EHS.
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Phonegate-Skandal: Petition blüht auf (III)
H. Lamarr , München, Sonntag, 11.12.2022, 21:10 (vor 741 Tagen) @ H. Lamarr
Stand heute, 14:30 Uhr, hat die Petition Arazis 4418 Unterstützer.
Stand heute, 20:12 Uhr, hat die Petition 7182 Unterstützer. Das ist ein Zugewinn von 2764 in 528 Tagen, macht im Mittel pro Tag 5,23 Unterstützer. Für eine Petition, die in sieben Sprachen angeboten wird, ist dies eher bescheiden.
Stand heute, 00:26 Uhr, hat die Petition von Marc Arazi 7950 Unterstützer. Das ist ein Zugewinn gegenüber der vorangegangenen Abfrage von 768 in 451 Tagen, macht im Mittel pro Tag 1,70 Unterstützer.
Stand heute hat die Petition 15'890 Unterstützer, das ist ein Zugewinn gegenüber der vorangegangenen Abfrage von 7940, macht im Mittel pro Tag 17,5 Unterstützer.
Wo kommen die vielen Unterstützer plötzlich her? Aus Frankreich sicher nicht, denn das Land ist bei der Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) "Stop 5G" weit abgeschlagen auf Platz 19 von 27 EU-Staaten. Frankreich ist kein gutes Pflaster für Mobilfunkgegner.
Schauen wir uns mal die sieben Sprachen an, in denen die Petition angeboten wird:
- Spanisch
- Kroatisch
- Französisch
- Italienisch
- Hebräisch
- Griechisch
- Arabisch
Und jetzt in absteigender Reihenfolge die Sprachen der sieben EU-Staaten, welche die EBI "Stop 5G" zahlenmäßig am stärksten unterstützen (Tabelle 2 am Linkziel oben):
- Deutsch
- Spanisch
- Niederländisch
- Italienisch
- Slowakisch
- Dänisch
- Rumänisch
Mit Spanisch und Italienisch lag Arazi also richtig, mit den fünf anderen Sprachen inkl. seiner Muttersprache Französisch leistete er sich wahrscheinlich einen Griff ins Klo. Unverständlich, warum Arazi ausgerechnet Deutsch mit einem Potential von etwa 100 Mio. Adressaten ignoriert. Englisch wird nicht ignoriert, es ist die Standardsprache der Petition.
Für den jüngsten Höhenflug von Arazis anscheinend nicht enden wollender Petition sind mutmaßlich die Spanier verantwortlich, die sich, auch das ist bei dem verlinkten Zwischenstand zu der EBI "Stop 5G" ersichtlich, gerne und in relativ hoher Zahl für Anti-Mobilfunk-Aktionen mobilisieren lassen. Spanien ist in der EU das bevölkerungsreiche Land, in dem die Elektrosmog-Paranoia stärker grassiert als in allen anderen bevölkerungsreichen Ländern der EU (Tabelle 3 am Linkziel oben).
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Phonegate-Skandal: Petition welkt wieder (IV)
H. Lamarr , München, Freitag, 10.03.2023, 22:43 (vor 652 Tagen) @ H. Lamarr
Stand heute hat die Petition 15'890 Unterstützer, das ist ein Zugewinn gegenüber der vorangegangenen Abfrage von 7940, macht im Mittel pro Tag 17,5 Unterstützer.
89 Tage später. Konnte die Endlos-Petition den Spurt durchhalten? 89 x 17,5 + 15'890 ergäbe für heute rd. 17'447 Unterstützer. Tatsächlich sind es heute zum Abfragezeitpunkt vor wenigen Minuten jedoch 15'929 gewesen. Statt mit einem Zugewinn von rd. 1558 muss sich Arazi mit einem Zuwachs von 39 zufrieden geben. Merkwürdig. War der Höhenflug etwa das Werk fleißiger Stopfgänse, die auf einer Trollfarm in Käfigen gehalten werden und tun müssen, was der Capo ihnen anschafft?
Macht aber nichts. Die Petition hat inzwischen zwar schon mindestens 4 Jahre + 8 Monate + 1 Woche auf dem Buckel (1711 Tage), Arazi lässt sie aber anscheinend solange laufen, bis er eine eindrucksvolle Zahl melden kann. Mit 25'000 Unterschriften wäre die Petition angeblich eine der meist gezeichneten Petitionen auf Change.org. Wer fragt dann schon danach, ob Arazi für die 25'000 Unterschriften zwanzig Jahre gebraucht hat, dreißig oder, wenn er das gegenwärtige Tempo beibehält, 62 Jahre?
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Phonegate-Petition: Stand 2024 – 16'034 Unterstützer
H. Lamarr , München, Montag, 11.03.2024, 21:26 (vor 285 Tagen) @ H. Lamarr
Vor einem Jahr stand die Phonegate-Petition bei 15'929 Unterstützern, jetzt sind es 16'034, macht einen Zugewinn von 105 Unterstützern.
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"Phonegate-Skandal" in der Schweiz angekommen
H. Lamarr , München, Dienstag, 19.02.2019, 21:05 (vor 2132 Tagen) @ H. Lamarr
Ein deutsches Messlabor in Saarbrücken hat im Auftrag der französischen Funknetzagentur ANFR im Mai 2017 die SAR-Werte eines Smartphones vom Typ "Orange Hapi 30" gemessen. Dabei stellte sich in der GSM900-Betriebsart eine Grenzwertüberschreitung um 5 Prozent heraus (2,1 W/kg). Dies führte zum Rückruf der Geräte und rief einen geschäftstüchtigen Mediziner auf den Plan, der aus dem Vorfall einen weltweiten "Phonegate-Skandal" entfachen möchte.
Das Schweizer Magazin "Beobachter" hat den "Phonegate-Skandal" entdeckt und macht daraus einen skandalösen Skandal:
«Handynutzer wurden wissentlich getäuscht»
Handyhersteller wiesen jahrelang zu tiefe Werte aus. Kritiker sprechen von einem Skandal.
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Phonegate-Skandal: Schweizer Nationalrätin will es wissen
H. Lamarr , München, Mittwoch, 27.03.2019, 23:27 (vor 2096 Tagen) @ H. Lamarr
Mit ihrer Interpellation (Anfrage) 19.3180 vom 20. März 2019 an die Schweizer Regierung bringt Nationalrätin Silva Semadeni den Phongate-"Skandal" ins Schweizer Parlament. Allerdings hat die Rätin den Sachverhalt, der dem vermeintlichen Skandal zugrunde liegt, gründlich missverstanden (siehe dieser Strang). Dies dürfte maßgeblich daran liegen, dass Chefredakteur Bürki (Beobachter) den "Skandal" aus meiner Sicht unzutreffend dargestellt hat. Leider hat er die in den Kommentaren zu seinem Artikel begonnene Diskussion nicht fortgesetzt.
Semadeni schreibt: "Inzwischen sollen sich die Hersteller mit den zuständigen Behörden auf einen Kompromiss von 5 mm Messabstand zwischen Handy und Kopf geeinigt haben. Dieser Abstand entspricht immer noch nicht der gängigen Nutzungsdistanz von 0 mm." Diese Darstellung hat mit der Realität nichts zu tun, erst recht nichts mit 5G . Richtig ist, auf Drängen Frankreichs seit 2014 hat die EU-Kommission mit einem Durchführungsbeschluss vom 5. April 2016 den Messabstand von 25 mm auf "wenige Millimeter" (5 mm) verringert. Verbindlich gültig für die EU wurde dieser Beschluss bereits am 25. April 2016. Und natürlich bezieht sich der Abstand nicht auf den Kopf, wie Frau Semadeni glaubt, dort sorgen bereits die Ohren für Abstand, sondern aufs Tragen am Körper (z.B. Hemd-/Hosentasche). Die 0 mm gelten weder für Kopf noch Rumpf, sondern für die Gliedmaßen, schließlich werden seit jeher Mobiltelefone (ohne Abstandshalter) in die Hand genommen. Doch für die Hände (und Beine) ist ein doppelt so hoher SAR-Wert zulässig wie für Kopf/Rumpf. Da auch die übrigen Ausführungen Semandinis auf mehr oder weniger falschen Annahmen beruhen (die man mMn durch eigene Recherchen im Internet hätte vorab beseitigen können) ist der Bundesrat wieder einmal nicht zu beneiden, auf Anfragen aus dem Parlament geduldig Antwort geben zu müssen. Semadenis Fragen, sie werden von 26 Ratskollegen unterstützt, lauten:
Die flachen Smartphones sind zu ständigen Begleitern geworden. Oft werden sie am Körper in der Hosentasche getragen, beim Telefonieren meistens direkt am Ohr. In Frankreich wurde 2018 bekannt, dass die deklarierten SAR-Werte von vielen der verkauften Handy-Modelle zu tief sind. Kundinnen und Kunden wurden jahrelang getäuscht ("Phonegate").
Am 13. Februar 2019 geben im "Beobachter" Experten zur Auskunft, dass die SAR-Werte von Handys mit einem zu grossen Abstand zum Körper ermittelt werden. Das führt zu wesentlich niedrigeren SAR-Werten, die nicht der Realität entsprechen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikoforschung und Rechtsprechung im benachbarten Ausland, sind die Gesundheitsrisiken von Handy-Nutzern höher als angenommen. Inzwischen sollen sich die Hersteller mit den zuständigen Behörden auf einen Kompromiss von 5 mm Messabstand zwischen Handy und Kopf geeinigt haben. Dieser Abstand entspricht immer noch nicht der gängigen Nutzungsdistanz von 0 mm. Die Handy-Nutzer werden weiter getäuscht. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung der Mobilfunkgeneration 5G ist Aufklärung dringend nötig.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Wann wurde der Bundesrat über die unzulänglichen Grenzwerte orientiert und welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Handy-Nutzer korrekt zu informieren?
2. Wie haben sich die Bundesbehörden in die Verhandlungen um den Kompromiss des realitätsfremden Abstandes von 5 mm zwischen Handy und Kopf eingebracht? Wurde dabei das Vorsorgeprinzip berücksichtigt?
3. Welche Hinweise aus der Forschung wurden von der BERENIS-Gruppe zur Problematik eingebracht? Wurde der im Beobachter-Artikel erwähnte Professor Niels Kuster (ETH Zürich) konsultiert, um klärende Hinweise zu den irreführenden SAR-Werten zu erhalten?
4. Professor Kuster hat in einer Forschungsarbeit dargelegt, dass die Grenzwertrichtlinien der Industrie nicht vor dauerhafter, schädigender Erhitzung von Körpergewebe schützen. Er empfiehlt, die unzulänglichen Grenzwerte dringend anzupassen, insbesondere im Hinblick auf 5G. Wie berücksichtigt der Bundesrat diese Empfehlung?
5. Zukünftige Handys für 5G-Mobilfunk werden mit extrem kurzwelligen Frequenzen im Millimeterbereich arbeiten. Wie und wann gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit darüber zu informieren?
6. Wie fördert der Bundesrat die industrieunabhängige Risikoforschung betr. 5G-Mobilfunkstrahlung?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Schweiz, Beobachter, Nachhilfe, Kuster, BERENIS, Nationalrat, Semadeni, Risikoforschung
Phonegate-Skandal: Schweizer Bundesrat antwortet Semadeni
H. Lamarr , München, Montag, 03.06.2019, 14:38 (vor 2029 Tagen) @ H. Lamarr
Am 29.05.2019 antwortete der Bundesrat auf die Fragen von Semadeni:
1. Wann wurde der Bundesrat über die unzulänglichen Grenzwerte orientiert und welche Massnahmen wurden ergriffen, um die Handy-Nutzer korrekt zu informieren?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert die Bevölkerung seit Jahren mit einem ausführlichen Faktenblatt über den strahlungsarmen Umgang mit Mobiltelefonen. Um vorsorglich unnötige Expositionen am Kopf zu vermeiden, empfiehlt das BAG, Kopfhörer und eine drahtlose Freisprecheinrichtung mit einem schwachen Bluetoothsender zu verwenden.
2. Wie haben sich die Bundesbehörden in die Verhandlungen um den Kompromiss des realitätsfremden Abstandes von 5 mm zwischen Handy und Kopf eingebracht? Wurde dabei das Vorsorgeprinzip berücksichtigt?
Mobiltelefone sollen aufgrund der Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) einen SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) von 2 Watt pro Kilogramm für das Telefonieren mit dem Handy am Ohr nicht überschreiten. Die Grenzwerte verhindern, dass sich der Körper als Folge der Belastung mit hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung so erwärmt, dass gesundheitliche Effekte auftreten können. Die Grenzwerte setzen die gesicherten Erkenntnisse zu diesen Effekten mit einem Sicherheitsfaktor von 50 um. Sie decken damit keine Wirkungen von kurz- und langzeitlichen Belastungen ab, die unter diesem Grenzwert auftreten könnten und noch mit Unsicherheiten behaftet sind.
In Europa wurde diese ICNIRP-Empfehlung zuerst in die auch in der Schweiz anzuwendende Europäische Produkte-Norm EN 50361:2002 übernommen, welche den Herstellern einerseits Vorgaben und andererseits eine Vermutungswirkung der Konformität dieser Handys gab. Mit der nachfolgend erschienenen Norm EN 62209-1 "Telefonieren mit dem Handy am Ohr" und EN 62209-2 "Tragen des Handys am Körper" wurden die Vorgaben betreffend Prüfung, Bewertung und Deklaration verbessert und insbesondere die Unklarheiten über den Messvorgang präzisiert. Dabei wurde der vorgegebene Abstand zum Ohr während des Messvorgangs von 15 bis 25 Millimeter reduziert und ab 2017 einheitlich auf 5 Millimeter festgelegt.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass im Produktesicherheitsbereich dieses Konzept des new and global approach gilt. Die Hersteller tragen eine sehr grosse Verantwortung, indem sie in erster Linie die Einhaltung der in der Produktenorm festgelegten Grenzwerte sicherstellen müssen.
3. Welche Hinweise aus der Forschung wurden von der BERENIS-Gruppe zur Problematik eingebracht? Wurde der im Beobachter-Artikel erwähnte Professor Niels Kuster (ETH Zürich) konsultiert, um klärende Hinweise zu den irreführenden SAR-Werten zu erhalten?
Die beratende Expertengruppe NIS (BERENIS) sichtet im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) die neu publizierten wissenschaftlichen Arbeiten zu den Auswirkungen von nichtionisierender Strahlung und wählt diejenigen zur detaillierten Bewertung aus, die aus ihrer Sicht für den Schutz des Menschen von Bedeutung sind oder sein könnten. Die Ergebnisse der Evaluation werden vierteljährlich in Form eines Newsletters auf der Website des BAFU publiziert. BERENIS hat indes kein Mandat, sich mit technischen Normen auseinanderzusetzen.
4. Professor Kuster hat in einer Forschungsarbeit dargelegt, dass die Grenzwertrichtlinien der Industrie nicht vor dauerhafter, schädigender Erhitzung von Körpergewebe schützen. Er empfiehlt, die unzulänglichen Grenzwerte dringend anzupassen, insbesondere im Hinblick auf 5G. Wie berücksichtigt der Bundesrat diese Empfehlung?
Siehe Antwort zu Frage 2.
5. Zukünftige Handys für 5G-Mobilfunk werden mit extrem kurzwelligen Frequenzen im Millimeterbereich arbeiten. Wie und wann gedenkt der Bundesrat die Öffentlichkeit darüber zu informieren?
Die zurzeit laufende Einführung von 5G erfolgt in Frequenzbereichen, wie sie bereits jetzt für den Mobilfunk und für WLAN verwendet werden. Längerfristig soll 5G auch in einem höheren Frequenzbereich zur Anwendung gelangen, man spricht hier auch von "Millimeterwellen". Bei der Einwirkung solcher Strahlung auf den Menschen bestehen aus wissenschaftlicher Sicht noch Unklarheiten und es besteht Forschungsbedarf. Ein Zeitplan, wann in der Schweiz Millimeterwellen zur Anwendung gelangen könnten, liegt noch nicht vor.
6. Wie fördert der Bundesrat die industrieunabhängige Risikoforschung betr. 5G-Mobilfunkstrahlung?[/b][/i][/color]
Siehe Antwort zu Frage 5.
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Phonegate-Skandal: Semadeni-Postulat erledigt
H. Lamarr , München, Dienstag, 29.09.2020, 19:14 (vor 1544 Tagen) @ H. Lamarr
Das Postulat von Nationalrätin Semadeni wurde zwei Jahre lang im Nationalrat nicht beraten und deshalb am 25. September 2020 sang und klanglos abgeschrieben.
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"Phonegate-Skandal": erschreckend hohe SAR-Werte
H. Lamarr , München, Donnerstag, 28.02.2019, 16:56 (vor 2124 Tagen) @ H. Lamarr
Dr. Arazi genügen die acht Modelle der ANFR-SAR-Tabelle nicht, die bei 5 Millimeter Messdistanz zum Körper durchgefallen sind, er will mehr. Dies schafft er einfach dadurch, indem die Messdistanz weiter auf 0 Millimeter reduziert wird, ein Smartphone mit seiner strahlenden Rückseite also direkten Hautkontakt hat. Bei Frauen, die ihr Smartphone im BH mit sich führen, kann so ein Fall eintreten. Die ANFR-SAR-Tabelle nennt in der Spalte "DAS tronc (au contact)" auch diese Werte, dort greift Arazi beherzt zu, und kommt so auf erschreckend hohe SAR-Werte.
Die erschreckend hohen SAR-Werte bei 0 Millimeter Messdistanz bedürfen der Erklärung. Denn es stellt sich die Frage, wieso die ANFR überhaupt diese Werte nennt, ist doch die gegenwärtig gültige Messdistanz zum Körper (nicht zum Ohr!) in Europa auf 5 Millimeter festgesetzt. Die Erklärung ist simpel: Da auf Erden auch Smartphones der Gravitation unterliegen, müssen sie irgendwie festgehalten werden. Üblicherweise hält man ein Smartphone dazu in der Hand, ohne 5 Millimeter Abstand zum Gehäuse einzuhalten, sondern man packt zu und hält es mit 0 Millimeter Abstand. Dies dürfte unstreitig sein. Doch für diese Gebrauchssituation gilt ein anderer Grenzwert, als der allseits bekannte Grenzwerte für Kopf und Rumpf von maximal 2 W/kg. Bei Direktkontakt mit den Gliedmaßen sind maximal 4 W/kg zulässig (aber 20 W/kg bei beruflicher Nutzung!). Aus diesem Grund stuft die SAR-Wert-Tabelle der ANFR Mobiltelefone auch dann als regelkonform ein (conforme), wenn in der Spalte "DAS tronc au contact" Werte deutlich über 2 W/kg erkennbar sind. Wegen des doppelt so hohen zulässigen SAR-Werts für Gliedmaßen sind die von Dr. Arazi gemeldeten erschreckend hohen SAR-Werte bei 0 Millimeter Messdistanz allerdings auch nur halb so erschreckend wie er es gerne hätte.
Dummerweise ist die Spalte "DAS tronc au contact" in der Online-Darstellung der ANFR-Tabelle nicht zu finden. Zu lesen ist dort wegen der zu geringen Spaltenbreite nur "DAS tronc". Zur Orientierung: Die Spalte befindet sich unmittelbar rechts von der Spalte "DAS tronc (à 5mm)".
Exportiert man die SAR-Wert-Tabelle in eine Tabellenkalkulation und sortiert sie neu nach dem höchsten SAR-Werten bei 0 Millimeter Messdistanz, wird deutlich: 46 meist ältere Mobiltelefonmodelle überschreiten den zulässigen SAR-Wert von 4 W/kg. Spitzenreiter ist das 2013 geprüfte Modell POLAROID PRO 881A, das im GSM1800-Modus betrieben auf 7,42 W/kg kam, wogegen es im GSM900-Modus den zulässigen Grenzwert mühelos einhielt. Warum sogar dieses Modell, wie auch die 45 anderen Grenzwertsünder, in der ANFR-Tabelle als regelkonform eingestuft wird, kann ich momentan nicht erklären. Meines Wissens durfte auch 2013 schon der Grenzwert für Gliedmaßen nicht überschritten werden. Eine Messdistanz > Null (siehe Testprotokoll) würde zwar zur Einhaltung des Grenzwerts führen, wäre für Gliedmaßen aber reichlich realitätsfremd gewesen.
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"Phonegate-Skandal": Michèle patzte im EU-Parlament
H. Lamarr , München, Samstag, 20.06.2020, 23:38 (vor 1645 Tagen) @ H. Lamarr
Die erschreckend hohen SAR-Werte bei 0 Millimeter Messdistanz bedürfen der Erklärung. Denn es stellt sich die Frage, wieso die ANFR überhaupt diese Werte nennt, ist doch die gegenwärtig gültige Messdistanz zum Körper (nicht zum Ohr!) in Europa auf 5 Millimeter festgesetzt. Die Erklärung ist simpel: Da auf Erden auch Smartphones der Gravitation unterliegen, müssen sie irgendwie festgehalten werden. Üblicherweise hält man ein Smartphone dazu in der Hand, ohne 5 Millimeter Abstand zum Gehäuse einzuhalten, sondern man packt zu und hält es mit 0 Millimeter Abstand. Dies dürfte unstreitig sein. Doch für diese Gebrauchssituation gilt ein anderer Grenzwert, als der allseits bekannte Grenzwerte für Kopf und Rumpf von maximal 2 W/kg. Bei Direktkontakt mit den Gliedmaßen sind maximal 4 W/kg zulässig (aber 20 W/kg bei beruflicher Nutzung!).
Obwohl sich die EU-Abgeordnete Michèle Rivasi seit vielen Jahren mit dem "Risiko Mobilfunk" beschäftigt, leistete sie sich, angestiftet von Marc Arazi, im Zuge ihrer Phonegate-Mission im Europaparlament in einer Pressemitteilung einen kleinen Patzer. Am 29. Oktober 2019 ließ sie, immer auf Alarm gebürstet, die Presse wissen:
[...] In my written question at the beginning of October, I reminded the Commission that when 95 mobile phones were tested in France in 2015, the Specific Absorption Rate (SAR) of 85 of them (89% of phones) was above the limit value (2 W/kg) when the phones were tested in contact with the body. [...]
Den für die gängige 0-mm-Gebrauchssituation (siehe zitiertes Textfragment) gültigen Grenzwert von 4 W/kg ließ die Französin elegant unter den Tisch fallen.
Gedankenexperiment: Wenn verstörte Mobilfunkgegner eine Verdichtung der Mobilfunknetze nicht weiter behindern, erreichen wir im Jahr 20xx eine ausreichend hohe Senderdichte, um die maximale Sendeleistung von Smartphones noch stärker als bisher begrenzen zu können. Dann könnte auch die 5-mm-Messvorschrift zur 0-mm-Messvorschrift werden, ohne dass dies erhebliche Nachteile für eine gute Verbindung zwischen Smartphone und Basisstation hätte. Mädels könnten dann ihr Smartphone endlich unbesorgt im BH aufbewahren, ohne sich über ein Brustkrebsrisiko Gedanken machen zu müssen. Das ginge schon jetzt, wüsste man nur, wo genau die Antenne in einem Smartphone versteckt ist.
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Frankreich: ANFR-SAR-Testbilanz für 2. HJ 2018
H. Lamarr , München, Dienstag, 26.03.2019, 17:31 (vor 2098 Tagen) @ H. Lamarr
Die französische Funknetzagentur ANFR hat die Testbilanz ihrer SAR-Wert-Kontrollmessungen im 2. Halbjahr 2018 bekannt gegeben: Von 19 im Handel gekauften Mobiltelefonen waren 18 ohne Beanstandung, das Modell "Archos Access 50" aber bewirkte statt des erlaubten SAR-Werts von maximal 2,0 W/kg den unzulässigen Wert von maximal 3,01 W/kg. Im Dezember 2018 hatte die Agentur den Hersteller des Telefons aufgefordert, den Mangel zu beseitigen. Dies ist inzwischen mit einem automatisch auf die betroffenen Geräte eingespielten Firmware-Update geschehen, das Telefon bewirkt jetzt eine SAR von maximal 1,36 W/kg.
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Chicago Tribune: "Phonegate-Skandal" in den USA entfacht
H. Lamarr , München, Freitag, 06.09.2019, 14:05 (vor 1934 Tagen) @ H. Lamarr
Der "Phonegate-Skandal" hat die USA erreicht. Eine US-Zeitung hat den SAR-Wert mehrere Smartphones prüfen lassen, laut dem Bericht vom 21. August 2019 werden die Teilkörpergrenzwerte teils deutlich überschritten. Dummerweise ist der Bericht gegenwärtig in vielen europäischen Ländern wegen Geoblocking nicht abrufbar, um ihn dennoch sehen zu können, ist die Nutzung eines US-Proxy-Servers eine unkomplizierte Lösung.
Ob die Zeitung nach geltender Norm korrekt gemessen hat, muss sich erst noch zeigen. Hat sie es nicht, ist die Aufregung künstlich. SAR-Messungen sind außerordentlich aufwendig und kompliziert, ihre Reproduzierbarkeit daher eine wackelige Angelegenheit. Und als ob dies nicht schon verwirrend genug wäre, kommt es sogar noch schlimmer: Denn die Regel, je größer der Abstand zum Körper, desto kleiner der gemessene SAR-Wert, stimmt zwar häufig, aber nicht immer. Es kann auch passieren, dass der SAR-Wert sinkt, wenn das Mobiltelefon ein paar Millimeter näher am Körper betrieben wird. Dieser Effekt ist nicht neu, sondern schon lange bekannt. Mehr dazu später ...
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SAR-Sünder im 1. Halbjahr 2019: ANFR greift in Frankreich durch
H. Lamarr , München, Sonntag, 06.10.2019, 20:42 (vor 1903 Tagen) @ H. Lamarr
Die SAR-Wert-Tabelle der ANFR listet gegenwärtig die SAR-Werte von 499 Mobiltelefonen, die ab 2012 in Frankreich in den Verkauf gingen. Abgesehen von dem Hapi 30 tragen dort noch sieben weitere Modelle das Kainsmal "Non Conforme". Alle acht Übeltäter haben 2017/2018 den Test mit 5 Millimeter Distanz nicht bestanden, die Grenzwertüberschreitungen reichen von 2,04 W/kg (Alcatel, Pixi 4-6 Zoll, 9001D) bis 2,52 W/kg (TP Link, Neffos X1 TP902A).
Im 1. Halbjahr 2019 hat die französische Funknetzagentur ANFR, die als Vollzugsbehörde auch für die Marktüberwachung zuständig ist, 46 Mobiltelefone auf Einhaltung der vorgeschriebenen SAR-Werte geprüft. Grenzwertkonform waren davon 38 Geräte (SAR-Werte < 2 W/kg), bei acht Modellen aber wurden zum Teil beträchtliche SAR-Wert-Überschreitungen gefunden, das sind beunruhigend hohe 17,4 Prozent der im 1. Halbjahr genommenen Stichproben.
Bei den konformen Geräten lag der Mittelwert der SAR, gemessen am Körper, bei 1,07 W/kg (Wertebereich von 0,596 W/kg bis 1,88 W/kg). Gemessen am Kopf lag der Mittelwert bei 0,32 W/kg (Wertebereich von 0,24 W/kg bis 0,456 W/kg.
Bei den acht nicht-konformen Geräten lag der SAR-Wert gemessen in 5 Millimeter Abstand vom Körper bei sieben Modellen zwischen 2,24 W/kg und 4,6 W/kg, gemessen am Kopf überschritt nur ein Modell (Xiaomi Redmi note 5) mit 2,08 W/kg das gesetzlich erlaubte Limit von 2 W/kg knapp. Die Modellbezeichnungen der acht Sünder lauten:
Logicom M BOT 60
Xiaomi Mi Mix 2S
Nokia 5
Nokia 3
Nokia 6.1
Leagoo S8
Allview X4 Soul Mini S
Xiaomi Redmi note 5
Von den acht nicht-konformen Geräten konnte bei sechs die Einhaltung des Grenzwerts nach einem Firmwareupdate erreicht werden. Bei zwei Geräten (Leagoo S8 und Allview X4 Soul Mini S) aber war eine ministerielle Anordnung erforderlich, die Geräte vom Markt zu nehmen.
Die ANFR hatte die beiden Anbieter der beanstandeten Modelle zunächst aufgefordert, die Grenzwertüberschreitung unverzüglich durch geeignete Maßnahmen abzustellen. Da die Hersteller darauf nicht reagierten und die Telefone weder ein Firmwareupdate erhielten noch aus dem Handel genommen wurden, griff die ANFR durch und erwirkte am 12. Juli 2019 vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Finanzen eine am 20. Juli 2019 im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlicht Verordnung, die den weiteren Vertrieb der beiden beanstandeten Smartphones in Frankreich verbietet. Zusätzlich brummte ANFR der Firma Modelabs Mobiles eine Verwaltungsstrafe von 7'500 Euro auf, denn diese hatte ihre Zusage nicht eingehalten, das Modell Allview X4 Soul Mini S mit einem Firmwareupdate grenzwertkonform zu machen.
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Frankreich, SAR-Wert, ANFR, Modelabs Mobiles
Phonegate: Anses legt Studienreview für SAR > 2 W/kg vor
H. Lamarr , München, Mittwoch, 23.10.2019, 12:18 (vor 1887 Tagen) @ H. Lamarr
Anses, die nationale französische Gesundheitsagentur für Lebensmittel-, Umwelt- und Arbeitssicherheit, erhielt im Oktober 2017 u.a. von der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des französischen Gesundheitsministeriums den Auftrag zu prüfen, inwieweit SAR-Werte oberhalb des zulässigen Teilkörpergrenzwerts von 2 W/kg gesundheitsschädlich sind. Anlass waren Meldungen der französischen Funknetzagentur ANFR, die bei geringem Messabstand zwischen Mobiltelefon und Körper (0 mm bis 5 mm) etliche Modelle fand, die SAR-Werte bis zu 7 W/kg verursachten. Früher war es den Geräteherstellern noch erlaubt, Messabstände zwischen 5 mm und 25 mm zu wählen, die meisten entschieden sich für 15 mm. Inzwischen ist es mit dieser Wahlfreiheit vorbei, seit spätestens 12. Juni 2017 müssen Hersteller die SAR, bezogen fürs Tragen am Körper, bei maximal 5 mm Abstand zum Körper messen. Dies verlangt die EU-Richtline 2014/53/EU vom 16. April 2014 (bekannt als "Red"-Richtline; Radio Equipment Directive). Die EU-Staaten waren gehalten, diese Richtlinie bis 13. Juni 2016 in nationales Recht umzusetzen, die daran anschließende Übergangsfrist dauerte 1 Jahr.
Da Mobiltelefone von ihren Besitzern durchschnittlich drei bis fünf Jahre benutzt werden, ist jedoch zu erwarten, dass noch viele Altgeräte in Gebrauch sind, die nach heutigen Maßstäben unzulässig hohe SAR-Werte im Körper bewirken. Vor diesem Hintergrund ist der Auftrag an Anses zu sehen.
Im Juli 2019 legte Anses das Ergebnis der Prüfung vor und jetzt ist der 16 Seiten umfassende Bericht auch in englischer Übersetzung zu haben.
Einen von Mobilfunkgegnern erhofften lauten Alarm oder die von der Mobilfunkbranche erhoffte klare Entwarnung gibt der Bericht indes nicht her. Denn die geprüfte Studienlage ist zu widersprüchlich, um eindeutige Aussagen treffen zu können. So gibt es durchaus einige Studien, die bei SAR-Werten oberhalb von 2 W/kg Effekte gefunden haben. Dennoch löst Anses keinen Alarm aus, weil eine dauerhafte Einwirkung hoher SAR-Werte, wie dies in den Studien praktiziert wurde, im Alltag nicht vorkommt. Vorgebracht wird auch der Einwand, dass eine Ganzkörperbefeldung, die SAR-Werte über 2 W/kg und damit verbundene Organerkrankungen verursacht (Beispiel NTP-Studie), in der realen Welt nicht gegeben ist, da die maximal zulässige Ganzkörper-SAR auf 0,08 W/kg begrenzt ist. Aus diesem Grund sind Mobilfunksendemasten weitab von der Schusslinie, die Studienreview bezieht sich allein auf körpernah betriebene Funktechnik.
Wie bei so einer verschwommenen Faktenlage, die weder Mobilfunkgegner noch Mobilfunkindustrie glücklich macht, üblich, wählt Anses den goldenen Mittelweg und rät zur vorsorglichen Immissionsbegrenzung bei allem, was körpernah nennenswerte Funksignale aussendet, also nicht nur bei Mobiltelefonen, sondern z.B. auch bei Tablets und Kinderspielzeug. Den Gerätenutzern empfiehlt Anses, vorsorglich die in Gebrauchsanleitungen empfohlenen Sicherheitsabstände zu beachten. Den Herstellern von Mobiltelefonen rät Anses, Altgeräte, die gemäß aktueller Messvorschrift weit über dem zulässigen Limit sind, entweder mit Firmware-Updates die maximale Sendeleistung grenzwertkonform zu drosseln oder, wenn dies nicht möglich ist, die betroffenen Geräte mit Rückrufaktionen vorsorglich aus dem Markt zu nehmen.
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"Phonegate-Skandal": EU-Kommission meldet sich zu Wort
H. Lamarr , München, Samstag, 20.06.2020, 21:24 (vor 1645 Tagen) @ H. Lamarr
Am 9. Oktober 2019 trug die Europaabgeordnete Michèle Rivasi den Phongate-Skandal der EU-Kommission vor und wollte wissen, was die Kommission gedenke zu tun.
Für die Kommission antwortete am 21. Januar 2020 Binnenmarktkommissar Thierry Breton:
Die Richtlinie 2014/53/EU(1) (im Folgenden RED) hob die Richtlinie 1999/5/EG mit Wirkung zum 13. Juni 2016 auf und ersetzte sie.(2)
Im Jahr 2015, als die Richtlinie 1999/5/EG noch anwendbar war, reichte die französische nationale Frequenzbehörde (ANFR) bei der Kommission einen formellen Einspruch gegen die harmonisierte Norm EN 50566(3) ein, die sich auf die Methoden zur Messung der spezifischen Absorptionsrate (SAR) von Mobiltelefonen bezog. Im Anschluss an diesen Einspruch wurde die Durchführungsentscheidung (EU) 2016/537(4) der Kommission angenommen, mit der die Anwendbarkeit bestimmter Klauseln dieser Norm eingeschränkt wurde. Strengere Messmethoden wurden dann in die neueste Fassung der EN 50566(5) eingefügt.
Wie jede Angelegenheit, die die Umsetzung der oben genannten Richtlinien betrifft, wurde auch diese Frage in der entsprechenden Expertengruppe, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und Interessengruppen zusammensetzt, erörtert. Die Verbraucherverbände nahmen aktiv an diesen Diskussionen teil.
RED hat die Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen und die Schutzverfahren der Richtlinie 1999/5/EG verstärkt. Die Kommission hat seit dem 13. Juni 2016 keine Benachrichtigung in dieser Angelegenheit gemäß Artikel 40 und 42 erhalten.
Die nationalen Marktüberwachungsbehörden (MSA) sind in erster Linie dafür zuständig, zu prüfen, ob die Produkte die geltenden Anforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ergreifen die MSA angemessene Korrekturmaßnahmen. Die MSA verfügen über eine spezielle Koordinierungsgruppe, die sich in kohärenter und harmonisierter Weise mit verschiedenen Problemen befasst. Und sie organisieren regelmäßig koordinierte Kampagnen zu Produkten, deren Ergebnisse auf der Website der Kommission veröffentlicht werden(6).
Dienststellen der Kommissions organisieren und leiten die Expertengruppe und nehmen an den Sitzungen der MSA teil.
(1) Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 62).
(2) Sie sah einen Übergangszeitraum von einem Jahr vor (der am 12. Juni 2017 endete).
(3) Fassung: 2013.
(4) Durchführungsbestimmung (EU) 2016/537 der Kommission vom 5. April 2016 über die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 50566:2013 über Anforderungen zum Nachweis der Übereinstimmung der Funkfrequenzfelder von handgehaltenen und am Körper getragenen drahtlosen Kommunikationsgeräten für die breite Öffentlichkeit (30 MHz - 6 GHz) mit der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 89 vom 6.4.2016, S. 17) mit einer Einschränkung im Amtsblatt der Europäischen Union.
(5) Fassung: 2017.
(6) https://ec.europa.eu/growth/single-market/goods/building-blocks/market-surveillance/organisation/administrative-cooperation-groups_en
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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –