Schwächeanfall eines "EHS" als Arbeitsunfall anerkannt (Elektrosensibilität)
In Frankreich hat ein Schiedsgericht für Streitfragen im Sozialversicherungswesen den Schwächeanfall eines "elektrosensiblen" Kundendienstmitarbeiters während der Arbeit als Arbeitsunfall anerkannt. Es verurteilte am 27. September 2018 die Krankenkasse des Mannes zur Zahlung von 1600 Euro Entschädigung und zur Erstattung von 2000 Euro Prozesskosten. Laut Anwalt des Klägers ist es das erste mal, dass in Frankreich ein Arbeitsunfall erfolgreich mit "Elektrosensibilität" in Verbindung gebracht werden konnte.
Der Mann, Mitarbeiter eines Unternehmens der Telekommunikation, erlitt den Schwächeanfall am 6. November 2013 angeblich unter der Einwirkung elektromagnetischer Felder. Zuvor war der Techniker, der sich für "elektrosensibel" hält, bei der Arbeitssicherheit seines Unternehmens vorstellig geworden. Vorschläge der Arbeitssicherheit, den Mann auf einen weniger exponierten Arbeitsplatz zu versetzen, wurden jedoch nicht befolgt.
Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung darauf, dass a) eine betriebsfremde Ursache des Schwächeanfalls nicht erkennbar sei und b) ein medizinisches Gutachten vorläge, dass die Symptome des Mannes mit einer Überempfindlichkeit gegen elektromagnetische Wellen erkläre. Verworfen wurde ein zweites medizinisches Gutachten, dass dem Mitarbeiter eine Angststörung gegenüber EMF bescheinigt.
In Frankreich hat die Gerichtsentscheidung ein lebhaftes Medienecho ausgelöst, praktisch alle Berichte beruhen auf einer Meldung der französischen Nachrichtenagentur AFP (10. Oktober), die ihrerseits vom Anwalt des Klägers informiert wurde. Da François Lafforgue zugleich Anwalt des Anti-Mobilfunk-Vereins Priartem ist, sollte die AFP-Meldung und ihre Klone zurückhaltend aufgenommen werden. Unabhängige Bestätigungen der Meldung konnte ich nicht ausfindig machen, der Prozessgegner schweigt und auch das Urteil des Gerichts (tribunal des affaires de sécurité sociale; Tass) ist heute im www für mich unauffindbar gewesen.
Der Verein für Elektrosensible, München, wies zuerst auf das Urteil in Frankreich hin.
Quellen
- Yvelines: un homme reconnu victime d'accident du travail en raison de son électrosensibilité
- Electrosensibilité : un homme reconnu victime d'accident du travail pour la première fois
- L'électrosensibilité reconnue pour la première fois comme accident du travail
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- Schwächeanfall eines "EHS" als Arbeitsunfall anerkannt -
H. Lamarr,
05.11.2018, 19:10
- Schwächeanfall eines "EHS" als Arbeitsunfall anerkannt -
KlaKla,
06.11.2018, 08:06
- Schlau eingefädelte PR-Aktion für den Anwalt und Priartem - H. Lamarr, 06.11.2018, 10:11
- Schwächeanfall eines "EHS" als Arbeitsunfall anerkannt -
KlaKla,
06.11.2018, 08:06