Menschenrechtsklagen sind nicht teuer (Elektrosensibilität)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 21.03.2018, 16:36 (vor 2200 Tagen) @ H. Lamarr

Teuer sind Klagen vor dem EGMR insofern nicht, da Gerichtskosten weder für Kläger noch für Beklagte anfallen. Bevor ein Verfahren vor dem EGMR verhandelt wird, muss es allerdings den innerstaatlichen Instanzenweg vollständig durchlaufen haben.

Auszug aus Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist kostenfrei. Derjenige, der die Beschwerde einlegt, trägt nur seine eigenen Kosten, wie z.B. die Anwaltskosten und die eventuell durch Schriftverkehr oder Nachforschungen entstandene Kosten. Dafür kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Auch wenn vom Gerichtshof entschieden wird, eine Verletzung der Menschenrechtskonvention liegt nicht vor, hat der Beschwerdeführer mit keinen zusätzlichen Kosten zu rechnen. Der beklagte Staat kann keine Kosten geltend machen.

Zwar muss vor einem zulässigen Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte der innerstaatliche Instanzenweg vollständig durchlaufen und ausgeschöpft worden sein, aber dennoch ist der Gerichtshof keine Art “Berufungsinstanz”. Das Urteil eines innerstaatlichen Gerichts kann weder aufgehoben, abgeändert oder auch nur wieder aufgerollt werden. Der Gerichtshof ist einzig und allein für Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention zuständig, auf die er nationale Urteile hin untersuchen kann.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Menschenrechte, Luginbühl, Menschenrechtskonvention


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