Lerchl hat Adlkofer in der Zwickmühle (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 05.12.2015, 18:34 (vor 3274 Tagen) @ Alexander Lerchl

Ich habe ihm auch noch was als Kommentar geschrieben, und zwar das mit dem Gutachten ("reine Erfindungen").

Im ersten Moment hat mir Ihr PDF einen ordentlichen Schrecken eingejagt und ich habe Herrn Romatka schon an unserer Tür kratzen gehört.

Aber dann habe ich bei Profil Ihr folgendes Posting von gestern gelesen (Fr, 04. Dez. 2015 15:55), mit dem Sie auf den Nachtrag von Herrn Lingens reagieren:

Sehr geehrter Herr Lingens, Sie machen mir ja Spaß (Ihre Anmerkung)! Ich behaupte und kann dies mehrfach gutachterlich belegen, dass die Wahrscheinlichkeit für die Nicht-Fälschung der REFLEX-Daten aus Wien geringer ist als dass ein Spieler an 6 Samstagen hintereinander 6 Richtige im Lotto hat. Da ist es letztlich egal, wer gefälscht hat!

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, steckt Ihr Widersacher aus Berlin jetzt in einer Zwickmühle.

Ich versuche das mal herzuleiten:

Sie dürfen – gerichtlich befunden – nicht behaupten, Frau K. hätte bei den Wiener Reflex-Studien gefälscht.

Sie dürfen jedoch behaupten, die Wiener Reflex-Studien seien gefälscht, von wem auch immer. Begründen tun Sie Ihre Tatsachenbehauptung der Fälschung mit mehreren statistischen Gutachten, die unisono den Schluss zulassen: Daten wurden bei den fraglichen Studien nicht ermittelt, sondern frei erfunden. Mit anderen Worten: Reflex-Studien wurden gefälscht.

Wenn nun Ihr Widersacher, der ehemalige Tabaklobbyist und Reflex-Koordinator Franz Adlkofer, Sie wegen dieser unerhörten Tatsachenbehauptung abermals gerichtlich erfolgreich belangen möchte, muss er die statistischen Gutachten widerlegen. Doch wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann er dies nicht glaubhaft, da mathematische Algorithmen sich nur an naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten orientieren, und nicht an Beziehungen, Interpretationen und anderen Unwägbarkeiten.

Andererseits muss Herr Adlkofer Sie verklagen, denn tut er es nicht, bleibt Ihre Tatsachenbehauptung, Reflex-Studien wurden gefälscht, von ihm unwidersprochen im Raum stehen. Das aber kann er nicht zulassen, denn zuvor hat er auf Ihre Tatsachenbehauptung, Frau K. hätte bei Reflex gefälscht, unverzüglich reagiert und Klage gegen Sie angestrengt.

Tut er dies jetzt nicht, ist darin sein zähneknirschendes Eingeständnis zu sehen, der Tatsachenbehauptung "Reflex ist gefälscht, der Täter oder die Täterin sind unbekannt", nichts Substanzielles entgegensetzen zu können. Frau K. ist als Täterin nachrangig zu sehen, da ihr die Täterschaft nicht gerichtsfest nachgewiesen werden konnte. Was nicht bedeutet, dass sie es nicht doch gewesen sein könnte. Es könnte aber auch jeder andere der Reflex-Arbeitsgruppe gewesen sein, der dazu imstande war.

Ich bin gespannt, wie Adlkofer, der alte Fuchs, aus dieser Nummer herauskommen will.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Reflex, Qualitätsmängel, Wissenschaftliches Fehlverhalten, Wien, Tatsachenbehauptung, Ex-Tabaklobbyist, Hamburg, Mängel


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