Elektrochonder: Gigaherz scheitert mit Beschwerde gegen SRF (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 10.06.2015, 18:45 (vor 3484 Tagen)

Vorgeschichte: Am 23.10.2014 brachte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) in der Reihe 100 Sekunden Wissen die Sendung Elektrochonder. Nachdem er wegen Untätigkeit vom IZgMF ermahnt wurde, reichte Gigaherz-Präsident Jakob am 6.11.2015 Beschwerde gegen die Sendung bei der Ombudsstelle des SRF ein. Diese beschied ihm am 18.12.2014, seine Beanstandungen nicht unterstützen zu können. Am 20. März 2015 verkündete Herr Jakob, er habe gegen den ablehnenden Bescheid der Ombudsstelle bei der UBI (unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen) Beschwerde eingelegt. Die UBI ist eine außerparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern.

Hauptgeschichte: Am 5. Juni 2015 beriet die UBI in öffentlicher Sitzung unter anderem auch über die Beschwerde von Gigaherz (und Unbekannt). Das Ergebnis wurde am 8. Juni verkündet:

Zwei Beschwerden betrafen die Wissenssendung "100 Sekunden" von Radio SRF 2 Kultur zum Thema "Elektrochonder". In den dagegen erhobenen Beschwerden wurde gerügt, der Begriff sei diskriminierend und der Beitrag habe elektrosensible Menschen lächerlich gemacht. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder befand jedoch, dass die bestehenden unterschiedlichen Ansichten zur Elektrosensibilität in sendungsspezifischer Form korrekt dargestellt worden seien. Elektrosensible Personen seien weder diskriminiert noch sei ihre Menschenwürde verletzt worden. Die beiden Beschwerden wurden mit 6:2 Stimmen abgewiesen.

Üblicherweise stimmen neuen Kommissionsmitglieder über Beschwerden ab, bei dieser Abstimmung war ein Mitglied verhindert.

Gigaherz hat auch das zweite Gruppenspiel mit 6:2 deutlich verloren. Letzte Chance für Herrn Jakob, doch noch einen Platz in der Ruhmeshalle zu ergattern, ist die Anfechtung des Entscheids der UBI vor dem schweizerischen Bundesgericht. Im Gegensatz zu den bisherigen Instanzen ist das Verfahren vor dem Bundesgericht für den Beschwerdeführer jedoch nicht mehr kostenlos.

Niederlage Schönreden: Die Pleite vor der UBI zeigt in einer Meldung von Gigaherz-Präsident Jakob wundersame Makeup-Schichten, mit der sich der Chef der bröckelnden Alpenfestung die schmerzhafte Niederlage erträglicher schminkt. Nachfolgend der ungekürzte Original-Wortlaut seiner Meldung in der Tonlage Sopran:

Erst nach kontroverser Diskussion abgelehnt
Am Freitag, 5. Juni lehnte die unabhängige Beschwerdeinstanz UBI die Konzessionsbeschwerde von Gigaherz.ch nach kontroverser Diskussion mit 6:2 Stimmen ab.
https://www.news.admin.ch/message/index ... g-id=57578
Die Kommission verhielt sich dabei völlig widersprüchlich. Eine Mehrheit wollte den berühmt-brüchtigten Notausgang nehmen und einmal mehr Gigaherz gar nicht als beschwerdeberechtigt anerkennen, musste dann aber nach 60 Minuten unnötiger Diskussionen ziemlich zerknirscht zur Kenntnis nehmen, dass ein öffentliches Interesse an der Sache besteht und deswegen die Beschwerde trotzdem behandelt werden muss….
Gigaherz ist mit dem Urteil trotz Ablehnung recht gut zufrieden. Musste doch die Kommission, ob sie wollte oder nicht, zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass die Deutsche Strahlenschutzkommission resp. deren Ausschuss Nichtionisierende Strahlung wegen des kürzlich ergangenen Urteils des Landesgerichts Hamburg gegen ihren langjährigen Vorsitzenden, ihre Glaubwürdigkeit verloren hat. Das ist jenes Gremium hinter welchem sich die Redaktion 100Sekunden Wissen verstecken wollte. Weiter musste die Kommission, vorgetragen durch 2 ihrer Mitglieder zur Kenntnis und zu den Akten nehmen, dass gegen Elektrosensible Menschen zur Zeit eine Mobbing- und Rufmordwelle durch die Medien und das Internet getrieben wird, die jeglicher Menschenwürde spottet…..
Gigaherz wartet jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegrünung [sik!] und vor allem darauf, ob die Namen der Verleumder, vor allem derjenige der Agentur Schall aus München und dessen Star-Professor aus Bremen darin auch genannt werden.
Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss. Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.
Hans-U. Jakob (Präsident von Gigaherz.ch)

Hans-U. Jakob ist mit der Niederlage also recht gut zufrieden. Aber warum eigentlich? Man könnte den Jakob-Text so deuten, dass in der öffentlichen Beratung der UBI über die "Agentur Schall" (wahlweise meine Person oder das IZgMF) und über Prof. Lerchl ordentlich abgeledert wurde, worauf der missgünstige Präsident seine Hoffnung stützt, die Namen seiner Erzfeinde in der noch ausstehenden schriftlichen Begründung des UBI-Entscheid in möglichst schiefem Licht wieder zu finden.

Doch diese Deutung ist falsch. Denn wie ich von der UBI erfahren habe, wurde während der öffentlichen Beratung weder über mich und das IZgMF noch über Prof. Lerchl gesprochen. Aus welchem Finger sich Herr Jakob nun zitterig seine Hoffnung saugt, die Namen seiner Widersacher dennoch in der schriftlichen Begründung des UBI-Entscheids als Übeltäter vorzufinden, bleibt abzuwarten. Sobald die schriftliche Begründung dem IZgMF vorliegt, das kann noch einige Wochen dauern, werde ich diese Geschichte hier weiter erzählen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Hoffnung, Elektrochonder, Rentenschock-Phänomen, Beschwerde

Elektrochonder: Urteilsbegründung der UBI watscht Jakob ab

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.08.2015, 22:09 (vor 3415 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz wartet jetzt gespannt auf die schriftliche Urteilsbegrünung [sik!] und vor allem darauf, ob die Namen der Verleumder, vor allem derjenige der Agentur Schall aus München und dessen Star-Professor aus Bremen darin auch genannt werden.

Die ausführliche Urteilsbegründung der UBI liegt jetzt vor (Download) und wieder geht Gigaherz-Präsident Jakob leer aus. Seine Hoffnungen erfüllen sich nicht, seine Behauptungen, Unterstellungen und Anschuldigungen werden von der UBI in dem 11-seitigen Dokument souverän zurück gewiesen. Ich freue mich über die klaren Worte der Beschwerdeinstanz und darauf, wie Herr Jakob mit dieser Pleite umgehen wird. Noch ist bei Gigaherz alles ruhig :-), vielleicht weiß das tapfere Schneiderlein noch gar nichts von seinem "Glück".

Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss.

Von dieser Ankündigung blieb bislang nur heiße Luft übrig. Dies deutet darauf hin, der scheidende Gigaherz-Präsident nimmt seine Niederlage hin und belästigt mit seinen dilettantischen Einwänden nicht auch noch das Bundesgericht.

Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.

In der ausführlichen Urteilsbegründung, die ich allerdings nur überflogen habe, ist von dem angeblichen "sehr erfreulichen Klartext" aus irgendwelchen Akten nichts zu finden.

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H.-U. Jakob: Gigaherz ist reiner Elektrochonder-Verein

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.08.2015, 22:45 (vor 3415 Tagen) @ H. Lamarr

Die ausführliche Urteilsbegründung der UBI liegt jetzt vor (Download) und wieder geht Gigaherz-Präsident Jakob leer aus.

In dem Dokument wird eine erstaunliche Behauptung Jakobs gebracht, die er sich in dieser Weise in der Öffentlichkeit bislang verkniffen hat:

Gigaherz.ch verweist hinsichtlich ihrer Beschwerdebefugnis auf Art. 3 der Vereinsstatuten. Demnach bestehe der Vereinszweck auch in der Unterstützung von elektrosensiblen Menschen in rechtlicher Hinsicht. Sie sei mit Abstand die grösste Vereinigung der Schweiz, die ausschliesslich aus den in der beanstandeten Sendung als „Elektrochonder“ verspotteten Personen bestehe.

Tatsächlich, so berichtete es einmal Gigaherz-Vorstand Frau Buchs, seien bei Gigaherz lediglich um die 30 überzeugte Elektrosensible organisiert. Weiß Herr Jakob nicht mehr, wen er vertritt? Und hat Gigaherz wirklich nur etwa 30 Vereinsmitglieder? Wir werden es nicht erfahren.

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Gigaherz verzichtet auf Popularbeschwerde

H. Lamarr @, München, Dienstag, 18.08.2015, 22:58 (vor 3415 Tagen) @ H. Lamarr

Die ausführliche Urteilsbegründung der UBI liegt jetzt vor (Download) und wieder geht Gigaherz-Präsident Jakob leer aus.

Die UBI macht in ihrer Urteilsbegründung deutlich, Gigaherz (Beschwerdeführer b. 704) hat die angebotene Chance für eine Popularbeschwerde nicht genutzt:

In ständiger Praxis räumt die UBI bei unvollständigen Laienbeschwerden den beschwerdeführenden Personen Gelegenheit zur Nachbesserung ein (Art. 52 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren [SR 172.021]). Sie hat diese Möglichkeit auch den beiden Beschwerdeführern zugestanden und sie eingeladen, mindestens 20 Unterschriften und die notwendigen Angaben von die Beschwerde unterstützenden und legitimierten Personen nachzureichen, um damit die Voraussetzungen für eine Popularbeschwerde (Art. 94 Abs. 2 und 3 RTVG) zu erfüllen. Die Beschwerdeführer b. 704 und b. 705 haben von dieser Gelegenheit aber keinen Gebrauch gemacht.

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Elektrochonder: Urteilsbegründung der UBI watscht Jakob ab

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 19.08.2015, 01:41 (vor 3415 Tagen) @ H. Lamarr

Immerhin haben 2 Kommissionsmitglieder ganz unerwartet, sehr erfreulichen Klartext gesprochen, welcher jetzt für alle Zeiten in den Akten bleiben müsste.

In der ausführlichen Urteilsbegründung, die ich allerdings nur überflogen habe, ist von dem angeblichen "sehr erfreulichen Klartext" aus irgendwelchen Akten nichts zu finden.

Auch nach gründlichem Lesen bleibt der aus Sicht des Herrn Jakob "sehr erfreuliche Klartext" für alle Zeiten in den Akten, in der Urteilsbegründung der UBI hingegen fehlt davon jede Spur :waving:.

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Gigaherz verzichtet auf Popularbeschwerde

Kuddel, Mittwoch, 19.08.2015, 20:18 (vor 3414 Tagen) @ H. Lamarr

Möglicherweise hat Gigaherz die notwendigen 20 Unterschriften nicht zusammen bekommen.

K

Gigaherz verzichtet auf Popularbeschwerde: Begründung

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 20.08.2015, 21:08 (vor 3413 Tagen) @ Kuddel

Möglicherweise hat Gigaherz die notwendigen 20 Unterschriften nicht zusammen bekommen.

Ja, aber in Jakob-Sprech lautet das dann leicht anders, nämlich so :-).

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Elektrochonder: Gigaherz bläst Klage vor Bundesgericht ab

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 20.08.2015, 21:15 (vor 3413 Tagen) @ H. Lamarr

Gigaherz wird sich an der nächsten Vorstandssitzung entscheiden, ob das schriftliche UBI-Urteil genügend auf die Verleumdungsaktionen gegen Elektrosensible und deren Schutzorganisationen eingeht, oder ob sich damit noch das Bundesgericht befassen muss.

Von dieser Ankündigung blieb bislang nur heiße Luft übrig. Dies deutet darauf hin, der scheidende Gigaherz-Präsident nimmt seine Niederlage hin und belästigt mit seinen dilettantischen Einwänden nicht auch noch das Bundesgericht.

Stimmt, er tut es nicht.

Der Gigaherz-Präsident bestätigte heute:

Anlässlich der letzten Vorstandssitzung des Vereins Gigaherz wurde auf einen Weiterzug an das Bundesgericht verzichtet.

Dass der ansonsten so vollmundige Herr Jakob diesen Beschluss erst dann einräumt, wenn er muss, finde ich bemerkenswert.

Begrüßenswert finde ich, dass Herr Jakob von der "letzten Vorstandssitzung" des Vereins Gigaherz spricht. Wir, das Bundeskanzleramt, das Weiße Haus und die UNO dürfen sich also berechtigte Hoffnungen machen, dass dieser unsägliche Verein endlich aufgelöst und das Vereinsvermögen voll Reue dem armen IZgMF gespendet wird.

Hintergrund
UBI et Hans-Ueli: Warum Gigaherz-Präsident Jakob jetzt kneift

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Elektrochonder: Hans-U. Langstrumpf

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 20.08.2015, 21:37 (vor 3413 Tagen) @ H. Lamarr

Ich freue mich über die klaren Worte der Beschwerdeinstanz und darauf, wie Herr Jakob mit dieser Pleite umgehen wird.

Herr Jakob brauchte viele Worte, um letztendlich dann doch einzugestehen:

Anlässlich der letzten Vorstandssitzung des Vereins Gigaherz wurde auf einen Weiterzug an das Bundesgericht verzichtet.

Wie in solchen Fällen nicht nur bei Herrn Jakob üblich, wird die Pleite den verstörten Mitgliedern des Vereins Gigaherz mit einem Überzug aus Zuckerglasur dargeboten. Der schönste Schönsprech ist mMn die folgende Begründung für den Verzicht auf die Klage vor dem Bundesgericht (zum mMn dämlichsten Schönsprech geht es hier lang):

Begründung: Das rechtliche Gehör wurde uns gewährt. Die Unausgewogenheit der beanstandeten Sendung wurde bestätigt. Die Glaubwürdigkeit der Deutschen Strahlenschutzkommission, resp. deren Ausschuss für Nichtionisierende Strahlung wurde in Frage gestellt.
Des Weiteren hat sich die Kommission mit der Mobbing- und Rufmordwelle befassen müssen, die zur Zeit gegen Elektrosmog-Betroffene und deren Schutzorganisationen, inszeniert und finanziert von der interessierten Industrie, durch die Medien, vor allem durch das Internet geistert. Ein öffentliches Interesse an der Sache wurde bestätigt, Kosten wurden keine erhoben. 2 Kommissionsmitglieder haben unsere Beschwerde gutgeheissen, 6 haben sich (noch) nicht getraut. Es dämmert langsam.

Hans-U. Jakob muss mMn einer von diesen Langstrümpfen sein:

2 x 3 macht 4 - widdewiddewitt und 3 macht 9e!
Ich mach' mir die Welt - widdewidde - wie sie mir gefällt ...
Hey - Pippi Langstrumpf hollahi-hollaho-holla-hopsasa
Hey - Pippi Langstrumpf - die macht, was ihr gefällt.

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Elektrochonder: Wie Herr Jakob seine Anhänger blendet

H. Lamarr @, München, Samstag, 22.08.2015, 15:08 (vor 3411 Tagen) @ H. Lamarr

Die Unausgewogenheit der beanstandeten Sendung wurde bestätigt. Die Glaubwürdigkeit der Deutschen Strahlenschutzkommission, resp. deren Ausschuss für Nichtionisierende Strahlung wurde in Frage gestellt.

Ich fürchte, Gigaherz-Präsident Jakob glaub selber an die Geschichten, die er anderen erzählt. Der Trick, mit dem er sich und andere übers Ohr haut ist immerzu der gleiche: Verdrehen von Tatsachen durch Selektives zitieren.

Beispiel: In diesem Posting fischt sich Herr Jakob aus dem UBI-Urteil das heraus, was er brauchen kann, nämlich dies hier:

8.1 Die Beschwerdeführer rügen zusätzlich die Einseitigkeit der Sendung. Es sei einzig die Auffassung der deutschen Strahlenschutzkommission zitiert und diese als Mehrheitsmeinung dargestellt worden. Diese sei allerdings umstritten. Die Beschwerdeführer verweisen auf Vorfälle (gerichtliche Verurteilung) um ein langjähriges Mitglied des Ausschusses für nichtionisierende Strahlung, das teilweise auch Vorsitzender gewesen sei. Andere Ansichten zur Elektrosensibilität wie diejenige der Europäischen Umweltagentur, der Bioinitiative oder der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz der Schweiz hätten nicht Eingang gefunden.

8.2 Den Beschwerdeführern ist zwar beizupflichten, dass die beanstandete Sendung nicht ganz ausgewogen war, indem die Redaktion einzig die deutsche Strahlenschutzkommission zitierte und keine Studien mit anderen Schlussfolgerungen berücksichtigte.

Einen Link zum Original lässt Jakob weg, so dass sein Täuschen nicht so schnell bemerkt werden kann.

Den Punkt 8.1 aufzulisten ist belanglos, denn die UBI gibt an dieser Stelle lediglich Einwände von Gigaherz wieder, Herr Jakob zitiert sich damit selbst.

Schlimmer steht es um Punkt 8.2, den der Gigaherz-Präsident im Gegensatz zu Punkt 8.1 nur teilweise und ohne Auslassungsmarkierung zitiert, ein deutlicher Hinweis auf seinen festen Willen zur Manipulation.

Fügt man die Weglassung aus Punkt 8.2 hinzu, wendet sich das Blatt schnell:

[...] Es trifft überdies zu, dass die in der Sendung korrekt zitierte Auffassung der deutschen Strahlenschutzkommission vom 13. Mai 2008 die herrschende offizielle Meinung zu Elektrosensibilität auch in der Schweiz repräsentiert. Der Bundesrat hat in seiner bereits erwähnten Stellungnahme vom 20. November 2013 zu einer Motion über die Wirkung von nichtionisierenden Strahlungen auf den Bericht „Elektromagnetische Hypersensibilität“ des Bundesamts für Umwelt verwiesen, welches im Rahmen einer Bewertung von wissenschaftlichen Studien grundsätzlich zum gleichen Ergebnis wie die deutsche Strahlenschutzkommission gekommen ist [...].

Noch Zweifel? Kein Problem, unter Punkt 8.3, den Herr Jakob wohlweislich unterschlägt, wird sein kindisches Genörgel an "einem langjährigen Mitglied des Ausschusses für nichtionisierende Strahlung" schön deutlich abgestraft:

Irrelevant sind die Vorbringen und Vorbehalte der Beschwerdeführer gegenüber einem früheren langjährigen Mitglied des zuständigen Ausschusses der deutschen Strahlen-schutzkommission. Die Aussagekraft der in der Sendung zitierten und im Übrigen nicht apodiktisch formulierten Stellungnahme der Kommission („mit grosser Wahrscheinlichkeit“) wurde dadurch nicht relativiert. Im Rahmen der sehr kurzen Sendezeit war es im Übrigen nicht möglich, das komplexe Thema der Elektrosensibilität vertieft darzustellen [...].

So zieht sich das durch das gesamte Urteil der UBI. Wer sich also ordentlich informieren möchte, darf nicht nur die gefilterten Wahrnehmungen des Herrn Jakob lesen, sondern muss sich das Original-Urteil ansehen. Lohn der Mühe: Der Ex-Elektriker aus Schwarzenburg wird auf diese Weise nachdrücklich als Blender entlarvt.

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Tags:
Blendwerk, Narrenhaus, Querulant, Geltungssucht, Scheinriese, Bedeutungslos

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