Elektrosmog-Report mit falscher Wortwahl (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 01.09.2014, 22:27 (vor 3735 Tagen) @ H. Lamarr

Ist eine Beschwerde begründet, kann
1. ein Hinweis
2. eine Missbilligung
3. eine Rüge
ausgesprochen werden. Der Beschwerdeausschuss kann trotz begründeter Beschwerde im Einzelfall auf eine Maßnahme verzichten.

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse.

Mal wieder typisch Elektrosmog-Report: In seiner Vorschau auf die September-Ausgabe schreibt der sogenannte Fachinformationsdienst:

Presserat rügt Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung

Nein, genau das hat der Presserat eben nicht gemacht: Er hat die SZ nicht gerügt, sondern ihr lediglich mit erhobenem Zeigefinger einen Hinweis zukommen lassen, der schwächste Tadel, zu dem der Presserat fähig ist

Die Lust am Hochjubeln von Belanglosigkeiten, sie ist mMn der ständige Lackschaden des Anti-Elektrosmog-Blättchens.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Gerücht, Falschmeldung, Elektrosmog-Report, SZ, Fachinformationsdienst


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum