Schlechte Sitten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Samstag, 07.01.2006, 01:56 (vor 6925 Tagen) @ H. Lamarr

Wir sind dann am Wochenende die Website der Walliser Kantonsregierung rauf und runter marschiert, um irgendeinen Hinweis auf den spektakulären Entscheid, der ja schon vor gut 1 Monat getroffen wurde, zu finden. Das Ergebnis war erstaunlicherweise leider 0,0. Wir haben deshalb ganz artig und offiziell in Sitten angefragt, was es mit dem Entscheid/Urteil auf sich hat, und warten nun, ob und was dabei herauskommt.

Also, wir haben zweimal artig beim Pressesprecher der Regierung in Sitten angefragt (information@admin.vs.ch), einmal am 20.11.05 und dann am 14.12.05, was es denn nun mit dem sensationellen Entscheid auf sich hat. Hier unser Fragenkatalog:

1) Ist es zutreffend, dass der Walliser Staatsrat am 5. Oktober 2005 eine Entscheidung getroffen hat, die auf ein Stoppen des UMTS-Ausbaus im Wallis hinausläuft?

2) Können Sie uns den Entscheid des Walliser Staatsrates in irgendeiner Form via Internet zugänglich machen (PDF, Link ...)?

3) In Publikationen wird der Entscheid des Staatsrates übereinstimmend als Urteil" bezeichnet, ein Begriff, der in Deutschland eher der Judikative vorbehalten ist. Wie ist dies in der Schweiz? Wie kann ein Staatsrat (entsprechend einer Landesregierung in Deutschland) ein Urteil sprechen?

4) Inwieweit ist der Entscheid des Staatsrates für UMTS-Netzbetreiber im Wallis bindend, kann man sagen, dass seit 5. Oktober 2005 keine UMTS-Antenne im Wallis neu montiert werden darf?

Leider hat es der Pressesprecher vorgezogen, keine unserer Fragen zu beantworten oder sonstwie ein Lebenszeichen von sich zu geben. Vielleicht kann ja jemand in der Schweiz die Fragen aufgreifen und sozusagen unter Landsleuten probieren, den Pressesprecher in Sitten endlich zum Sprechen zu bringen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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