Zitatfälschungen: AZK greift auf Prof. A. Volger zurück (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.05.2014, 02:40 (vor 3858 Tagen)

In dem jüngsten Video-Machwerk der AZK, das 2013 auf YouTube hochgeladen wurde (siehe auch hier), wird ab Minute 10:42 ein Prof. Alexander Volger von der Technischen Hochschule Aachen zitiert.

Schon 2001 soll der Mann Dramatisches gesagt haben:

"Die Behauptung einer Schutzwirkung der Grenzwerte ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."

Als Quelle des Zitats wird kurz eingeblendet (http://www.funkfrei.net/berichte/bericht15a.htm), das ist die seit 2009 im Netz stehende Website des Mobilfunkgegners Jochen Diefenthaler aus Memmingen. Der Notarfachangestellte kandidierte 2014 bei der Stadtratswahl in Memmingen für die Grünen, er findet die AZK gut, die AZZ (Anti-Zensur-Zeitung) dagegen schlecht.

Auf Diefenthalers Website lautet das Zitat, es steht dort in einem Text des Mobilfunkgegners Werner Funk vom 2. Februar 2004, allerdings anders als bei der AZK:

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, RWTH Aachen, im April 2000: "Die Standortbescheinigung auf der Grundlage der 26. BImSchV von 1996 bietet keine Schutzwirkung. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden). Der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein. Die Bevölkerung ist kein Versuchsfeld, weder technisch-biologisch noch wirtschaftspolitisch (Mobilfunkbetreiber-Umsätze gegen Gesundheitskosten)."

Die Tiefenbohrung ist damit jedoch noch nicht am Ziel. Der Mobilfunkgegner Walter Sönning griff schon 2001 in einem blauäugigen Brief an den damaligen Bundeskanzler Schröder auf Volgers Äußerung zurück, veröffentlicht im BW-Newsletter vom 18. November 2001. Und wieder tut sich eine neue Version des Zitats auf:

"Die öffentlich verbreitete Behauptung, daß die Schutzwirkung gegeben sei, ist von den zuständigen Behörden (inkl. Strahlenschutzkommision) aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden). Der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung mit ein. Die Forderung nach hieb- und stichfesten Schadensbeweisen Geschädigter oder Gefährdeter ist gegenüber der Beweispflicht der Betreiber als Versuch der Beweislastverschiebung anzusehen. Eine Duldung oder evtl. Durchführung dieser Verschiebung durch staatliche Stellen muß als grobe Pflichtverletzung und Rechtsbeugung beklagt werden."

Ein Original des Zitats des heute 81-jährigen Prof. Volger ist im www nicht zu finden, möglicherweise ist dies eine Erklärung dafür, dass die Kopien alle ungestraft unterschiedlich ausfallen konnten.

Doch wer ist dieser Mann, der dem deutschen Strahlenschutz schon so früh beinahe kriminelle Absichten unterstellte. Es muss ein exorbitant dicht am Strahlenschutz-Geschehen operierender Experte sein, wenn er sich so aus dem Fenster lehnt.

Weit gefehlt! Die RWTH Aachen gab 2003 folgende Auskunft:

"Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger ist Honorarprofessor der RWTH, von 1977 bis 2001 hatte er einen Lehrauftrag für „Technik der Datenverarbeitung im Bauwesen". Er ist unter anderem seit 1987 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, besonders im Gebiet Konstruktion, Fertigung und Bautechnik."

Das markige Zitat, so es überhaupt je gefallen ist, geht also auf einen Experten im Bauwesen zurück. Sollte dies wahr sein, ist es wieder ein Beleg für die typische Anmaßung und Selbstüberschätzung, die bei öffentlich wahrgenommenen Mobilfunkgegnern fast schon gespenstisch häufig als unangenehmer Charakterzug auffällt. Erschreckend: Die AZK schreibt das Zitat bei Diefenthaler/Funk ab, Funk wiederum bediente sich bei W. Sönning, und wo der das Zitat her hat, das verrät er nicht. Normalerweise wird "Stille Post" von Kindern gespielt.

Hintergrund
Vita von Prof. Dr.-Ing. A. H. Volger bei hese
Leserbrief von A. H. Volger zu einem Beitrag von Silny et. al. über "Elektrosensibilität" inkl. Erwiderung der Autoren.
Wichtigtuerische Stellungnahme des inzwischen aufgelösten „Hessischer Landesverband mobilfunksenderfreie Wohngebiete“ zu dem künstlichen "Skandal" um den Volger-Leserbrief.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Zitatfälschungen: AZK greift auf Prof. A. Volger zurück

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.05.2014, 14:32 (vor 3857 Tagen) @ H. Lamarr

"Die Behauptung einer Schutzwirkung der Grenzwerte ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs und schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."

Als Quelle des Zitats wird kurz eingeblendet (http://www.funkfrei.net/berichte/bericht15a.htm), das ist die seit 2009 im Netz stehende Website des Mobilfunkgegners Jochen Diefenthaler aus Memmingen.

Mal wieder: Dr. Wolf Bergmann
Das aalglatte AZK-Video ist die filmische Version des unsäglichen Heftchens gleichen Titels von Klaus Weber. Folglich taucht das Volger-Zitat auch in diesem Heftchen auf und diese Version ist denn auch identisch mit der Version im AZK-Video. Als Quelle nennt Weber jedoch nicht die Website von Diefenthaler, wie dies die AZK tut, sondern ein Pamphlet von Dr. Wolf Bergmann, Freiburg, aus dem Jahr 2008, das von der Website mobilfunk-buergerforum.de feilgeboten wird.

2010 stellte die Odenwälder Interessengemeinschaft für gesundes Leben Dr. med. Wolf Bergmann als Referent wie folgt vor: Facharzt für Allgemeinmedizin. Nach Studium und Klinik allgemeinmedizinische Praxis in München (1978 bis 1991). Seit 1991 in Freiburg, klassische Einzelmittelhomöopathie in Kassenpraxis. Dozent für Homöopathie in der Ärzteausbildung. Lehrauftrag an der Universität Freiburg (Naturheilwesen). Mitglied der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW). Langjährige Beschäftigung mit Fragen der Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit. Intensive Beschäftigung mit Auswirkungen von Mobilfunkfrequenzen auf biologische Regelkreise seit 1998. Mitinitiator des Freiburger Appells.

Bergmann, er dürfte inzwischen auch schon über 70 sein, ist ein überzeugter Mobilfunkgegner der ersten Generation, das heißt, er verbreitet bevorzugt ungeprüft und ohne Quellennennung jedweden Quatsch über Mobilfunk, einziges Selektionskriterium: es muss alarmierend sein. Der Homöopath hat es damit im IZgMF-Forum zu etlichen Einträgen gebracht.

Spur verläuft im Sand
Auch diese Spur zum Original des Volger-Zitats endet im Pamphlet von Bergmann abeupt, denn er hält es nicht für nötig, die Quelle seiner Behauptung zu nennen (wahrscheinlich hat er bei W. Sönning abgeschrieben). Als das IZgMF 2002 in die Anti-Mobilfunk-Szene eingestrahlt wurde, war dieses Behaupten ohne nachvollziehbare Quellenangaben dort gang und gäbe - und für uns von Anfang an ein großes Ärgernis. Die 2003 entstandene IZgMF-Website war deshalb die erste Anti-Mobilfunk-Website, die mit dieser Tradition brach und konsequent Quellen nannte. Heute sind Quellenangaben auch auf Hetzseiten zum Standard geworden. Die oben geschilderten Hintergründe des Volger-Zitats zeigen jedoch, Quellenangaben sind noch lange keine Garantie für Seriosität. Alle Quellenangaben zum Volger-Zitat verlaufen spätestens 2001 im Sand. Ob Prof. Volger die Aussage je getroffen hat und wenn ja wann und wo ist im www an keiner Stelle dokumentiert.

Nur eine einzige Fundstelle mit Originaltext von Volger
Den einzigen angeblich von Prof. Volger selbst stammenden Text zur Sache habe ich in diesem PDF gefunden. Das PDF wurde 2009 angefertigt, es enthält eine Stellungnahme Volgers aus dem Jahr 2000 zu den "Grenzwerten für Sendeleistungen im Mobilfunk". Von Sachkunde zeugt der Text jedoch nicht und das besagte Zitat findet sich auch dort nicht. Mit Phantasie und Skrupellosigkeit ausgestattet kann man aus dem PDF jedoch Begriffe extrahieren und das plakative Zitat daraus zusammen stückeln. Mobilfunkgegner wie ich sie kennen gelernt habe zögern keine Sekunde, diese verwerfliche Methode der Zitatgewinnung im Dienst "der guten Sache" zu praktizieren.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Zitatfälschungen: AZK greift auf Prof. A. Volger zurück

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 01.05.2014, 17:03 (vor 3857 Tagen) @ H. Lamarr

Den einzigen angeblich von Prof. Volger selbst stammenden Text zur Sache habe ich in diesem PDF gefunden. Das PDF wurde 2009 angefertigt, es enthält eine Stellungnahme Volgers aus dem Jahr 2000 zu den "Grenzwerten für Sendeleistungen im Mobilfunk".

Auszug aus diesem Dokument:

Im VFR-Bulletin (gültig ab 20.11.98) der deutschen Flugsicherung wird vor Überfliegen von Sendemasten wegen der Gefahr für Pilot, Passagiere und Gerät gewarnt.

Google findet zum Suchbegriff "Überfliegen von Sendemasten" gerade einmal zwei Treffer. Der eine ist das PDF mit dem Text Volgers, der andere ist eine Spiegel-Nachricht über den Absturz eines "Tornado"-Kampfflugzeugs am 6. Juli 1984 bei Holzkirchen. Die Briten hätten 1984, schon vor dem Unfall, die deutsche Luftwaffenführung vor dem Überfliegen von Sendemasten gewarnt, da die ausgestrahlten elektromagnetischen Felder die hochempfindliche Elektronik stören könnten.

So weit so gut. Nur was hat diese Warnung im Text von Prof. Volger zu suchen?

Der starke US-Sender bei Holzkirchen hatte bis zu 250 kW Sendeleistung. Dass die daraus resultierende Strahlungsleistung Flugzeugelektronik stören könnte ist nachvollziehbar. Dies gilt jedoch nicht für ländliche Mobilfunksender mit ihren 30 W bis 50 W Sendeleistung. Die Bürgerinitiative gegen den Sender bei Holzkirchen sprach seinerzeit sogar davon, der US-Sender wäre so stark wie 20'000 Mobilfunksender. Das ist zwar maßlos übertrieben, es ist jedoch absurd, das EMV-Risiko starker KW/MW-Sender auf schwache Mobilfunksender zu übertragen. Doch genau dies hat Prof. Volger getan.

Der Professor war zur fraglichen Zeit am Ende seiner beruflichen Laufbahn angekommen. Er hatte danach noch einige Auftritte, die Stellungnahme zu Mobilfunk-Grenzwerten aus dem Jahr 2000 sollte jedoch seine einzige zu dem Reizthema bleiben. Niemand würde heute noch darüber schreiben, hätten Mobilfunkgegner und das hese-Projekt Prof. Volger nicht instrumentalisiert. So lebt die unqualifizierte Stellungnahme fort in diversen Zitaten, die alle nur dem Zweck dienen, Ängste gegenüber Mobilfunk zu schüren und Misstrauen gegenüber dem staatlichen Strahlenschutz zu säen. Mit dem Professortitel Volgers wollen die Zitatsammler Eindruck schinden, dass Volger als Bausachverständiger keine Expertise in Mobilfunktechnik und Biologie vorzeigen kann, verschweigen sie alle.

So wie heute alte Müllhalden nach teuer gewordenen Rohstoffen durchwühlt werden, haben die AZK/Klaus Weber im Antiquariat der Elektrosmog-Alarmmeldungen tief unten nach Brauchbarem gesucht, das durch Neuverpackung wieder nach oben geholt werden kann. Sie müssen dies tun, denn in der Neuzeit versiegt der Nachschub an akademisch prämierten Alarmmeldungen zusehens, spontan fallen mir nur noch der Literaturprofessor Richter und der Mathematikprofessor Buchner ein, die beide jedoch das Ende ihrer Restlaufzeit als öffentlich aktive Mobilfunkgegner schon in Sichtweite haben.

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