Erfolg ? Mobilfunkgegner blenden BGH-Richter (Allgemein)

Trebron, Samstag, 25.01.2014, 08:45 (vor 3736 Tagen) @ H. Lamarr

Darf man das auch anders lesen?
Alle drei Instanzen legen die Messlatte höher bei der Frage, ob auch bei geringfügigen baulichen Veränderungen an Gemeinschaftsbesitz die Mehrheit der Miteigentümer die Minderheit zum Mitmachen, Dulden und ev. auch Zahlen zwingen kann. Es wurde ein Fall der „konkurrierenden Gesetzgebung“ geklärt.

„Nachbarschaftsrecht des BGB überlagert Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer nicht.“

Die Richter am BGH haben sich auch nicht vom Getöse der Mobilfunkgegner blenden lassen und sich beiläufig und äußerst vorsichtig (eigentlich gar nicht) zur Frage des Wertverlustes von Immobilien geäußert. Der Mast auf dem Dach als Aufhänger ist gewissermaßen nur ein Beispiel.
Der gleiche Prozess hätte auch wegen eines Taubenschlages auf dem Dach oder einem Fahrradständer vor der Haustür zum identischen Ergebnis geführt. Und ebenfalls die geforderte erhöhte Rechtssicherheit geschaffen.
Da der Fehler im Kopf des Lesers entsteht, wird die einschlägige Szene jetzt trotzdem in wildes Jubelgeschrei ausbrechen, vermute ich mal. Vorschlag für eine Überschrift, z.B. bei einer Verbraucherschutzorganisation: „BGH bestätigt Wertverlust bei Immobilien durch Mobilfunkmast“.

Tags:
Wertverlust, Immobilien, Fehler im Kopf


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