Bundesregierung: klare Absage an Einbetreibernetz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.09.2013, 20:48 (vor 4127 Tagen) @ H. Lamarr

Die Fragen zeugen nicht gerade von der Kompetenz der Fragenden und lassen deutlich die üblichen Desinformationsquellen erkennen. Repräsentativ aus der Einleitung:

"Fest steht, dass insbesondere die sogenannte Mobilfunkstrahlung immer wieder in Zusammenhang mit Krankheiten wie Krebs, Parkinson oder Alzheimer gebracht wird."

Oder Frage 13: Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Forderung „Ein Netz für alle Anbieter“ im Sinne einer technisch machbaren Netzbündelung, um die Strahlenbelastung zu minimieren?

Das ist eine typische Schnapsidee aus der Schnapsbrennerei des Anti-Mobilfunk-Vereins Diagnose Funk. Eigentlich sollte man von Leuten, die sich wie sie seit Jahren mit der Mobilfunktechnik beschäftigen, ein bisschen mehr Verständnis für die technischen Zusammenhänge erwarten können. Die Forderung ist mMn Bauernfängerei, denn ein Netz für alle Anbieter ist mit Blick auf die Emission weder erforderlich, noch würde es eine nennenswerte Verringerung der Emission mit sich bringen.

Die Antwort der Bundesregierung (PDF, 12 Seiten) zu Frage 13 lautet:

Eine Begrenzung auf ein Mobilfunknetz brächte keine wesentliche Verringerung der elektromagnetischen Felder, da diese für den überwiegenden Teil der Bevölkerung hauptsächlich durch die Mobilfunkendgeräte verursacht werden.
Der Anteil elektromagnetischer Felder, welcher von den Mobilfunkbasisstationen ausgeht, würde ebenfalls nicht nennenswert reduziert, da ein Aufbau der Kommunikationsstrecke (und damit des elektromagnetischen Feldes) von dem Kommunikationsbedarf des Endgerätes ausgelöst wird. Darüber hinaus bedürfte ein „Einbetreibernetz" ebenfalls mehrerer Basisstationen für eine Ortsversorgung, um genügend Redundanz und Störsicherheit aufzuweisen.

Kommentar: Was mir bei dieser Antwort noch abgeht ist der Aspekt des Wettbewerbs, der bekanntlich bei Monopolen nicht wettbewerbstauglich ist. Wenn ich mich nicht irre, wurden eigens deshalb bei der erstmaligen Vergabe der GSM-Lizenzen die Lizenznehmer dazu verdonnert, separate Netze mit jeweils eigener Infrastruktur zu errichten. Dies war Bestandteil der Lizenzvergabe und ist mWn der Grund, dass auf manchen Hausdächern die Antennenträger der Wettbewerber dicht gedrängt nebeneinander stehen, weil jeder Betreiber seine eigene Funkzelle über ein Versorgungsgebiet legt, egal ob (oder besser: gerade weil) ein Konkurrent die Fläche bereits abdeckt.

Rechtssicher ist das, was ich da soeben geschrieben habe jedoch nicht. Denn irgendwann muss sich da etwas verändert haben, sonst gäbe es eine Meldung wie diese nicht (O2 beendet Roaming-Vereinbarung mit T-Mobile). Vielleicht stößt "Raylauncher" auf dieses Posting, er kennt sich, meine ich, auch mit Lizenzverpflichtungen gut aus.

Hintergrund
Gemeinsame Nutzung von Funknetzinfrastrukturen und Frequenzen

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Roaming, Bündelung, Bundesregierung, Einbetreibernetz, Monopol, Lizenzvergabe


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