Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT
Das Ziel einer Konzentrierung der Antennen auf weniger Standorte ... wird die schon heute zu beobachtende Entwicklung fördern, dass politisch weniger einflussreiche Bevölkerungsgruppen die ... Zwangsbestrahlung dulden müssen ...
So weit so gut. Da können Sie trotz völlig gegensätzlicher Motive also ausnahmsweise mal mit Schutti eine Allianz bilden: Auch er lehnt die Handymastensteuer (in NÖ) rundweg ab. Nur eines passt meiner Meinung nach nicht in Ihre Argumentation:
Wenn die Betreiber die Antennenkonzentration wollten (um z. B. auf Kosten der Unterprivilegierten die Privilegierten ungestört mit MF zu versorgen), dann dürfte doch nicht das passieren, was sich derzeit in Österreich abspielt: Dort wehren sich die Betreiber allem Anschein nach mit Händen & Füßen gegen die Handymastensteuer. Und wenn schon nicht die Betreiber die Konzentration wollen, dann vielleicht die "Politik". Aber aus welchem plausiblen Motiv heraus sollte sie das wollen?
Feldpost
Nanu, wo liegen Sie denn in Stellung?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
08.09.2005, 22:46
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Helmut Breunig,
09.09.2005, 09:27
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H. Lamarr,
09.09.2005, 23:22
- Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT - Helmut Breunig, 15.09.2005, 20:57
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Helmut Breunig,
09.09.2005, 09:27