Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT

Helmut Breunig, Freitag, 09.09.2005, 09:27 (vor 7406 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 09.09.2005, 09:54

UMWELTAPARTHEIT

Das Ziel einer Konzentrierung der Antennen auf weniger Standorte bei ungleicher Möglichkeit der Bürger auf die räumliche Verteilung der Masten politisch und rechtlich Einfluss zu nehmen wird die schon heute zu beobachtende Entwicklung fördern, dass politisch weniger einflussreiche Bevölkerungsgruppen die an weniger Standorten massierte Zwangsbestrahlung dulden müssen, mit der die Anbieter die Nachfrage v.a. derjenigen bedienen, die in den "besseren" Wohngegenden wohnen.
Platziert werden sollen die Masten nicht in landschaftlich und städtebaulich privilegierten Wohngebieten. Wer wohnt denn da hauptsächlich?

Helmut Breunig
Feldpost 050909A


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