Europäischer Gerichtshof billigt Handymastensteuer
Eine Abgabe auf Handymasten in Belgien verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht gegen EU-Recht. Wie das Gericht heute, Donnerstag, mitteilte, handle es sich bei der Regelung um keine Verletzung der im EU-Vertrag garantierten Dienstleistungsfreiheit. Voraussetzung sei allerdings, dass die Abgabe unterschiedslos für in- und ausländische Anbieter gelte.
Quelle: http://www.computerwelt.at/detailArticle.asp?a=96561&n=1
Schutti, was sagen Sie nun?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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H. Lamarr,
08.09.2005, 22:46
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Helmut Breunig,
09.09.2005, 09:27
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H. Lamarr,
09.09.2005, 23:22
- Europäischer Gerichtshof billigt UMWELTAPARTHEIT - Helmut Breunig, 15.09.2005, 20:57
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H. Lamarr,
09.09.2005, 23:22
- Europäischer Gerichtshof billigt Handymastensteuer - Schutti, 09.09.2005, 10:59
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Helmut Breunig,
09.09.2005, 09:27