Arzneimittelgesetz wg. Contergan und welche Gesetze wg. MF ? (Allgemein)
Nur noch ein Zitat aus Günter Borchert (er beschäftigt sich sehr mit dem Arzneimittelgesetz, aber wie wär's mit Parallelen zum Mobilfunk, - wo die speziellen Mobilfunkgesetze noch fehlen; nur die Massen-Quälerei gibt's schon voll und ganz..M.K.), S. 2-3:
"Es gibt verschiedene rechtspolitische Gesichtspunkte, welche dafür sprechen, Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern zu erlassen. Ohne Vollständigkeit anzustreben, nenne ich folgende:
- Die Volksgesundheit ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut, welches der Staat zu wahren und zu schützen hat. Dies legt es nahe, Verbraucher auch mit rechtlichen Mitteln davor zu schützen, dass sie durch den Konsum von Waren oder Dienstleistungen gesundheitliche Schäden erleiden.
- Die marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung erfordert, wenn sie nach den ihr zugrundeliegenden ordnungspolitischen Vorstellungen funktionieren soll, möglichst viele Verbraucher, welche sich dem Leitbild des so genannten "mündigen Verbrauchers" zuordnen lassen. Dies legt es nahe, mit rechtlichen Mitteln einer Irreführung von Verbrauchern entgegenzuwirken und zur Markttransparenz, etwa durch Vorschriften, über ein Minimum an sachlichen Produktinformationen beizutragen.
- Schließlich gibt es sozialpolitische Gründe für eine Verbraucherschutzgebung: Wo Verbraucher geschädigt oder ausgebeutet werden, entstehen leicht soziale Notlagen, was ein sozialer Rechtsstaat nicht unbegrenzt hinnehmen kann.
Dies sind Interessensgesichtspunkte, die mit den Zielen der Anbieterseite nicht immer vereinbar sind; auch weitere gegenläufige Interessen zum Verbraucherinteresse lassen sich identifizieren: Konsum ist nicht umweltfördernd; kritischer Konsum ist nicht immer gut für wirtschaftliches Wachstum, an welchem dem Staat aus fiskalischen Gründen gelegen ist. ...
Im politischen Prozess benötigen Verbraucherinteressen zur Durchsetzung manchmal gleich gerichtete anderweitige Interessen, Interessenvertreter der Verbraucher brauchen manchmal Koalitionen - offen oder verdeckt - mit Vertretern anderer Interessen.
So kann bei manchen verbraucherpolitisch begründeten Gesetzgebungsvorhaben vermutet werden, dass bestimmte Anbietergruppen, welche neben den Verbrauchern Vorteile aus den Rechtsvorschriften ziehen, den wortführenden Akteuren in der Legislative oder der gesetzesvorbereitenden Exekutive nicht gerade fern stehen. Ein Beispiel: Das heutige Arzneimittelrecht ist, ..., geschaffen worden, weil im Interesse der Arzneimittelkonsumenten Lehren aus der Contergan-Katastrophe gezogen werden sollten; den starken Kräften in der Arzneimittelwirtschaft, insbesondere den forschenden Großunternehmen der chemischen Industrie, welche auf den wichtigen Exportmärkten Einbußen zu befürchten hatten, ... kam das Arzneimittelesetz von 1976 aber sehr recht, ...
© 2003 Verlag C.H.Beck oHG
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- Risiko-Informationen, Produktsicherheitsgesetz, etc. -
M.K.,
01.12.2003, 21:36
- Bundesinstitut für Risikobewertung + Kanzler Schröder -
M.K.,
02.12.2003, 10:54
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H. Lamarr,
02.12.2003, 15:34
- jede Menge Betroffene - aber als Probanden ja unerwünscht -
M.K.,
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- M.K.: Geschwafel -
D.S.,
02.12.2003, 20:05
- "D.S." -
M.K.,
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D.S.,
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- diskriminierender Beitrag -
M.K.,
02.12.2003, 21:38
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H. Lamarr,
03.12.2003, 13:09
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H. Lamarr,
03.12.2003, 13:09
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H. Lamarr,
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06.12.2003, 16:30
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M.K.,
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- SZ:Geld aus der Pharmaindustrie gefährdet die Unabhängigkei -
M.K.,
03.12.2003, 10:47
- SZ:Geld aus der Pharmaindustrie gefährdet die Unabhängigkei - M.K., 03.12.2003, 10:58
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