Risiko-Informationen, Produktsicherheitsgesetz, etc. (Allgemein)

M.K., Montag, 01.12.2003, 21:36 (vor 7473 Tagen)

Ob so etwas dem Verbraucherschutz-Ministerium bekannt ist oder ob man dorthin auch mal E-Mails schicken sollte?

"Es wird als staatliche Aufgabe betrachtet, die Verbraucher vor den Gefahren durch gesundheitsschäliche Produkte zu schützen. Dies findet seinen Ausdruck in den nachfolgend erläuterten Vorschriften, die ein Verbot des Inverkehrbringens riskanter Produkte zum Inhalt haben, verbunden mit den Befugnissen der zuständigen Behörden sowie Bußgeld- oder Strafvorschriften.

1. Risiko-Informationen
Zu den erwähnten behördlichen Befugnissen gehört auch, dass Behörden kraft ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung berechtigt sind, die Öffentlichkeit konkret unter Nennung von Produkt und Hersteller über Produktrisiken zu informieren. (§§8 ProdSG, 6 GSG, 69 Abs. 4 AMG),
....
Verfassungsrechtlich von Bedeutung sind das Vorliegen einer staatlichen Aufgabe und die Einhaltung der Zuständigkeitsordnung (...) sowie die Beachtung der Anforderung an die Richtigkeit und Sachlichkeit von Informationen.
Von der Staatsleitung (...) wird nicht nur die Aufgabe erfasst, durch rechtzeitige öffentliche Information die Bewältigung von Konflikten in Staat und Gesellschaft zu erleichtern, sondern auch, auf diese Weise neuen, oft kurzfristig auftretenden Herausforderungen entgegenzutreten, auf Krisen schnell und sachgerecht zu reagieren sowie den Bürgern zu Orientierungen zu verhelfen. ...

2. Produktsicherheitsgesetz, Gerätesicherheitsgesetz
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) soll nach dessen § 1 "bewirken, 1. daß Hersteller und Händler dem Verbraucher nur sichere Produkte zur privaten Nutzung überlassen, ...
... Sicher ist nach § 6 Abs. 1 ProdSG ein Produkt, wenn es "bei bestimmungsgemäßer oder zu erwartender Verwendung unter Einbeziehung der üblichen oder zu erwartenden Gebrauchsdauer keine (...) erhebliche, mit der Art der Verwendung nicht zu vereinbarende und (...) bei Wahrung der jeweils anerkannten Regeln der Technik nicht hinnehmbare Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen verursacht. .... "
(aus: Günter Borchert, Verbraucherschutzrecht, 2. Aufl. 2003, S. 12 ff.)

Ob der Juristin Renate Künast so etwas bekannt ist?
Aber man hört es doch schon trapsen, wenn das Wirtschaftministerium es wichtig genug findet, den richtigen Gebrauch von Mobilfunk(geräten) einmal grundlegend festzuschreiben. Da steckt doch natürlich viel mehr dahinter! Aber halt das Schlimmste vermeiden: nur nicht auch noch eine Massen-Panik auslösen, - das gilt ja bei allen Katastrophen-Szenarien.
M.K.

Übrigens die vielen Links zu u.a. Verbraucherinformationen in dem neuen Artikel über die "Alcopops" sind Klasse!

Tags:
Politik, Risikobewertung, Produktsicherheitsgesetz


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