Bundesinstitut für Risikobewertung + Kanzler Schröder (Allgemein)

M.K., Dienstag, 02.12.2003, 10:54 (vor 7445 Tagen) @ M.K.

Das ist ja schon die Höhe! Das Bundesinstitut für Risikobewertung fühlt sich also nicht zuständig und das Ganze läge als Entscheidung wieder einmal für Herrn Schröder in seiner Entscheidung als Kanzleramtsinhaber! (siehe neuer Beitrag auf der Leitseite hier). Als "Auto-Kanzler" hat er ja gleich begonnen, - ist ja klar: als "Handy-Kanzler" geht's weiter (konnte er bei Amtantritt noch nicht wissen).

Übrigens bezieht sich Uni-Prof. Dr.iur. Günter Borchert in seinem - neu überarbeiteten - Buch 'Verbraucherschutzrecht' in dem o.g. Fall im Konkreten auf den ehem. "Weinpanscher-Skandal": "Das Bundesgesundheitsministerium hatte eine Liste von Weinen, denen unerlaubterweise der möglicherweise (!!!) gesundheitlich bedenkliche Stoff Diethylenglykol beigemengt worden war, unter Nennung der Anbieter veröffentlicht. Hiergegen richteten sich Verfassungsbeschwerden der betroffenen Anbieter." (ebd. S. 12)

Das waren noch Zeiten, als ein paar Trinker wegen ein paar eventuell schädigender Tropfen Frostschutzmittel im Wein gleich von der staatlichen Gesundheitsbehörde alarmiert wurden!

M.K.

Die E-mail-Adresse von Herrn Dr. Günter Borchert in dem - für Jura-Studenten verfassten Buch - ist angegeben als:
borchert@uni-wuppertal.de

Mit Mobilfunk beschäftigt auch er sich in dem Buch (noch) nicht.

Tags:
Analogie, Verfassungsbeschwerde


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