Programmbeschwerde (II) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 12.10.2009, 10:05 (vor 5311 Tagen) @ Fee

Es geht doch vor allem darum, dass vor Gericht immer beide Parteien angehört werden sollten. Und dass die Verantwortlichen nicht einseitig einen evt. Rüffel erhalten, wenn das andere Menschen anders beurteilen.

Das, worüber ich mich beschwere, lässt sich mMn nicht anders beurteilen, denn es ist indiskutabel. Ob dies zutrifft, wir werden es an der Reaktion erkennen können. Nichts ist unmöglich. Das Wichtigste ist mir allerdings die "positive" Reaktion nicht, ich muss nicht unbedingt Recht bekommen, es wäre schön, wichtiger aber ist mir, dass überhaupt das Signal gesendet wird: So nicht liebe Leute, wir lassen uns - auch nicht um 0:30 Uhr - so krass für blöd verkaufen.

Dass möglicherweise schon die Ankündigung einer Programmbeschwerde bewirkt, dem NDR noch schnell nachträglich mit begeisterten Zuschriften über die Tollheit der Sendung "Wenn das Telefon krank macht" den Rücken zu stärken, finde ich putzig. Ich werde die Gelegenheit dazu nutzen, mich als Wahrsager aufzuspielen, der dem NDR sogar blind die Namen der Begeisterten nennen kann. Danke für den Tipp!

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Programmbeschwerde


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