W.K.: Das Opfer soll gefälligst seine Unschuld beweisen (Allgemein)

Doris @, Samstag, 21.02.2009, 20:17 (vor 5783 Tagen) @ AnKa

Sind Sie eigentlich der Gänswein des Professors?

Ich frage mich, ob es noch dreister geht. Ob sich das noch steigern lässt. Was für eine Auffassung von gegenseitigem Respekt einen umtreiben mag, der nicht einmal bereit ist, eine herbeigelogene Tatsachenbehauptung (um eine solche handelt es sich hier) über eine ihm fremde Person in dem gebotenen Anstand zu widerrufen.

Er hat's ja jetzt getan.
Reicht denn Ihnen der "gebotene Anstand" oder wollen Sie Level 2? ;-)


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