Entscheidung VG Koblenz ▼ (Allgemein)

caro, Montag, 18.08.2008, 12:22 (vor 5974 Tagen)

Koblenz (epd). Von Mobilfunkanlagen geht nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Koblenz keine umweltschädliche Wirkung aus. Nach aktuellem Stand von Forschung und Technik sei auch die menschliche Gesundheit durch die geltenden Grenzwerte ausreichend geschützt, hieß es in einer am Montag veröffentlichten Eilentscheidung. Deshalb dürfe eine vom Landkreis Mayen-Koblenz genehmigte Mobilfunkanlage trotz Einspruch eines Nachbars gebaut werden (AZ: 1 L 847/08.KO-). Der Nachbar hatte gesundheitliche Schäden befürchtet, weil der geplante Standort nur etwa 100 Meter von seinem Wohnhaus entfernt ist. Wie die Richter mitteilten, habe die Bundesnetzagentur den Standort überprüft und festgestellt, dass die Grenzwerte des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht überschritten würden. Die Wirkung elektromagnetischer Felder von Mobilfunksendeanlagen werde weiter erforscht und etwaige Gesundheitsgefährdungen könnten nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden, hieß es. Das «Deutsche Mobilfunk Forschungsprogramm> habe indes frühere Hinweise auf gesundheitsrelevante Wirkungen nicht bestätigt. Die geplante Anlage verstoße deshalb nicht gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Gegen diese Entscheidung ist Beschwerde am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.
Internet: www.vgko.justiz.rlp.de (18.08.08-03)
epd-rps/mag koc
181158 Aug 08

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Tags:
Recht, Verwaltungsgericht, Rechtsstreit, Rechtssprechung


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