Menschliche Kommunikation (Allgemein)

caro, Samstag, 10.05.2008, 13:58 (vor 6234 Tagen) @ AnKa

Rechtlich gesehen ist die Formulierung "möglicherweise illegal" keine üble Nachrede, presserechtlich ebenfalls nicht.

Rechtlich gesehen ist auch die Formulierung "möglicherweise ist Teilnehmerin caro dem Mobilfunkwahn verfallen" keine üble Nachrede, presserechtlich ebenfalls nicht.

Passen Sie Mal auf, dass Sie nicht dem Verfolgungswahn anheim fallen. Überall psychotische Mobilfunk-Gegner! Hilfe, ich bin umzingelt!
Im Übrigen versuchen Sie gerade wieder, die Kommunikationsebene zu wechseln. Sie haben doch Watzlawick gelesen, nicht wahr?

Tags:
Emotion


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