Geschäftsmodell: Anerkennung von Elektrosensibilität (EHS) (Elektrosensibilität)

KlaKla, Sonntag, 11.07.2010, 10:16 (vor 5079 Tagen) @ Doris

Ich denke, dass Zauberwort lautet Erwerbsminderungsrente.

Da kann sicherlich bei dem ein oder anderen was dran sein, aber pauschalisieren kann man das m.E. nicht. Denn in Ihrem Link steht ganz zu Anfang als Grund für eine Berufsunfähigkeit "Depressionen". Aber die Psychoschiene wollen die EHS ja gerade nicht gehen. Sie wollen eine Anerkennung ihres Leidens und zwar im von ihnen selbst gesehenen Zusammenhang (also HF und NF oder nur das eine oder andere etc.)

Die Beweggründe sind sicher nicht bei allem gleich. Der eine ist auf eine Erwerbsrente aus, der andere belebt sein ansonsten langweiliges Leben und wider an kurbeln damit ihr Geschäft an.

Bekannt ist das EHS sich gegen die Psychoecke wehren. Und daher finde ich das Theater was Fee hier abzieht ziemlich mies. Wer sich auf Funktionsbeeinträchtigung - Behinderung stützt wird an der Ecke mit der Psyche nicht vorbei kommen. Darüber klärt Fee jedoch nicht auf und auf meine Frage dazu hier geht sie besser nicht ein. Statt dessen versucht sie Baubiologe Sch. der Bürgerwelle Schweiz zu verteidigen.


Als Behinderung ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung anzusehen, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht und einen GdB um wenigsten 10 bedingt.
Das Ausmaß der Behinderung wird mit durch Grad der Behinderung (GdB) festgelegt.
Regelwidrig ist derjenige Zustand, der von dem für das Lebensalter typischen abweicht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten.

Definition von körperlichen und psychischen Einschränkungen der Leistung und Störungen der Gesundheit.

(2) GdB und MdE setzen stets eine Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus. Dies gilt für Kinder in gleicher Weise wie für alte Menschen.

Physiologische Veränderungen im Alter sind daher bei der GdB/MdE-Beurteilung nicht zu berücksichtigen. Als solche Veränderungen sind die körperlichen und psychischen Leistungseinschränkungen anzusehen, die sich im Alter regelhaft entwickeln, d.h. für das Alter nach ihrer Art und ihrem Umfang typisch sind.

Hierzu gehören:

* die altersbedingte allgemeine Verminderung der körperlichen Leistungsfähigkeit (weniger Kraft, Ausdauer, Belastbarkeit),
* die allgemeine Verminderung der Leistungsbreite des Herzens und der Lungen durch physiologische Gewebealterung (entsprechend den altersabhängigen Sollwerten der EGKS),
* eine leichte Verminderung der Beweglichkeit der Gliedmaßen und der Wirbelsäule (=geringgradige Abweichungen von den Normwerten der Bewegungsmessungen nach der Neutral-0-Methode,
* das Nachlassen von Libido oder Potenz,
* das altersentsprechende Nachlassen des Gedächtnisses, der geistigen Beweglichkeit und der seelischen Belastbarkeit,
* die altersspezifischen Einschränkungen der Seh- und Hörfähigkeit (Presbyopie=Erschwerung bis Verlust der Nahadaptation, Presbyakusis=altersbegleitender Hochton-Hörverlust).

Demgegenüber sind pathologische Veränderungen, d.h. Gesundheitsstörungen, die nicht regelmäßig und nicht nur im Alter beobachtet werden können, beispielsweise

* Geschwülste,
* Folgen arteriosklerotisch bedingter Organerkrankungen, (Schlaganfall, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz bei koronarer Herzkrankheit, Arterienverschlüsse),
* stärkere, nicht als altersentsprechend beurteilbare Bewegungseinschränkungen durch Arthrosen,
* Schmerzsyndrome bei degenerativen Wirbelsäulenveränderungen (z. B. Schulter-Arm-Syndrom, Lumbalgie) und
* über das Alterstypische wesentlich hinausgehende hirnorganische Abbauerscheinungen (z. B. Demenzen vom Alzheimer-Typ oder bei zerebrovaskulärer Insuffizienz) bei der MdE/GdB-Beurteilung zu berücksichtigen, auch dann, wenn sie erstmalig im höheren Alter auftreten oder als "Alterskrankheiten" (z.B. "Altersdiabetes", "Altersstar") bezeichnet werden.

Und schon scheiden einige alternden EHS aus. :-P

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Meine Meinungsäußerung

Tags:
Gesundheitsstörung, Behindertenstatus, Rente, Beeinträchtigung, Erwerbsminderungsrente


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