Temperaturerhöhungen (Allgemein)

RDW ⌂ @, Montag, 31.05.2010, 17:23 (vor 5121 Tagen) @ H. Lamarr

Die berühmt/berüchtigten 0,08 W/kg, also der Ganzkörper-Grenzwert, den auch LvK bemüht, bewirken also nicht einen Temperaturanstieg von 1 °C, wie es immer wieder beschrieben wird, sondern erst eine 50-mal höhere SAR von 4 W/kg. Die 1 °C Körpertemperaturerhöhung und den zulässigen Grenzwert 0,08 W/kg trennt also der Sicherheitsfaktor 50! Den Zusammenhang zwischen einem Teilkörper-Grenzwert von 2 W/kg und 0,5 °C Temperaturanstieg kann ich jedoch nicht nachvollziehen.

Diese Temperaturerhöhung ist keine klar definierte Größe, sondern eine Abschätzung, ausgehend von 1° bei einem SAR-Wert von 4 W/kg. Es würde mich interessieren, mit welchen Winkelzügen und Verdrehungen LvK zu dem von ihm behaupteten Wert von 0,5° beim Grenzwert der 26. BImSchV kommt, der einem SAR-Wert von 0,08W/kg entspricht.

Natürlich gibt es (von Mobilfunkkritikern ignorierte) Untersuchungen, die sich mit der Temperaturerhöhung bei einem SAR-Wert von 0,08 W/kg befasst haben. Z. B. diese hier oder diese da.
In der erstgenannten findet man im Abstract eine genannte Temperaturerhöhung von 0,03° bei einem Kind und 0,046° bei einer erwachsenen Frau, in der zweiten ist im Text der Wert von 0,06° erwähnt.
Auf jeden Fall sind diese Werte weit von den unfundierten Angaben unqualifizierter "Experten" entfernt oder gar solchem Unfug wie dass dieser Grenzwert "nur vor Verbrennungen schütze" und ähnlichem Blödsinn.

RDW

Tags:
Teilkörper-Grenzwert


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