Neues von Richter a. D. Bernd I. Budzinski (Allgemein)
H. Lamarr , München, Samstag, 13.11.2010, 19:13 (vor 5118 Tagen)
Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a. D., hat einen neuen Artikel geschrieben, diesmal in Heft 19/2010 der NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) eine Kritik an den Ergebnissen des DMF: Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm – Ein neues Argument gegen mehr Rücksichtnahme?
Budzinski ist in diesem Forum kein Unbekannter, bereits vor Lesen des Artikels war daher klar: Das Fragezeichen im Titel dürfte vom Verfasser viel eher als Ausrufezeichen gesehen werden.
Und so ist es denn auch, Ex-Richter Budzinski bedient sich der typisch schwammigen Argumentation der Mobilfunkgegner, um seine Bedenken gegenüber der Mobilfunktechnik zum Ausdruck zu bringen, allem Anschein nach stark inspiriert von der Ideologie der sogenannten "Kompetenzinitiative" im benachbarten Saarland. Im Gegensatz zu gewissen Vereinspräsidenten ist der Verwaltungsrechtler jedoch in der Lage, die Schwammigkeit seiner Argumentation sprachlich gepflegt zu verpacken. Hier ein Beispiel:
Der ohnehin bereits bestehende Konsens, in der Nähe von Schulen keine Mobilfunksender zu errichten, wird damit eindrucksvoll gerechtfertigt. Das gilt umso mehr, als die Verbreitung von Kopfschmerzen gerade auch unter Jugendlichen und Kindern mittlerweile so stark angewachsen ist, dass das Robert-Koch-Institut nach der Auswertung von 24000 Fällen im Jahre 2007 seine „Besorgnis“ ausdrückte. Zuvor hatten bereits die Universität Göttingen bei jedem zweiten und die Universität Freiburg bei jedem achten deutschen Kind "Migräne" diagnostiziert, war Vergleichbares auch vom Gesundheitsamt Stuttgart in einer Studie festgestellt worden. Der Zusammenhang mit dem Mobilfunk kann hierbei - gerade auch nach der genannten Studie des DMF [Anm.: gemeint ist diese Studie] - nicht mehr ernsthaft in Zweifel gezogen werden.
Doch, Herr Budzinski, ich ziehe den von Ihnen konstruierten Zusammenhang sehr wohl ernsthaft in Zweifel weil mich Ihre Art zu argumentieren unangenehm an die einer fanatischen Teilnehmerin hier im Forum erinnert: Auch diese Dame neigt dazu, vorhandene durchaus glaubhafte Fakten in unverantwortlich einfachem Kurzschluss in Kausalzusammenhang mit Funkfeldern zu bringen. Ich halte deshalb jede Wette, dass kein seriöser Wissenschaftler Ihre Behauptung bestätigen wird, zwischen der Zunahme von Kopfschmerzen (bei Kindern/Jugendlichen) und Mobilfunk bestünde zweifellos ein Zusammenhang. Wir können gerne einmal gemeinsam auf Spurensuche im www gehen und nach plausiblen Erklärungen Ausschau halten, warum Kopfschmerzen anscheinend Konjunktur haben.
Im Stile des obigen Beispiels geht der Artikel über 2 1/2 Seiten und Ex-Richter Budzinski hat ganz in der Tradition der 1G-Kritiker auch keine Hemmungen, die Vorsorgeempfehlungen des BfS umzuetikettieren, und sie als "Warnung" auszugeben, was bekanntlich für mich schon den Tatbestand der Desinformation erfüllt.
Woher Herr Budzinski seine betrübliche Lageeinschätzung hat ist anhand der spärlichen Quellenangaben nicht klar auszumachen, erfreulicherweise zitiert er dort wenigstens keinen der üblichen Verdächtigen. Mit Wohnsitz in Freiburg ist der Ex-Richter allerdings in einer Region zuhause, die gut und gerne als Desinformationszentrum des Mobilfunks angesehen werden kann. Das beste an Budzinskis Artikeln in der NVwZ ist deshalb mMn, dass diese Artikel nicht frei zugänglich sind.
Wie für viele aus dem Berufsleben Ausgeschiedene ist auch für B. I. Budzinski das Rentnerdasein Anlass, noch einmal richtig Gas zu geben. Er ist deshalb am 13. Januar 2011 in Konstanz zu erleben, wo er den Vortrag hält: Umweltgerechte Gestaltung des Mobilfunks. Und Diagnose-Funk wäre nicht Diagnose-Funk, würde der Ex-Richter nicht so angekündigt, als wäre er noch in Amt und Würden und damit bedeutsam für diejenigen, denen ein akademischer Titel mehr Ehrfurcht einflößt als ein noch so gelungener Vortrag.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Budzinski über Mobilfunk-Grenzwerte
H. Lamarr , München, Samstag, 27.11.2010, 15:48 (vor 5104 Tagen) @ H. Lamarr
Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a. D., hat einen neuen Artikel geschrieben, diesmal in Heft 19/2010 der NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) eine Kritik an den Ergebnissen des DMF: Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm – Ein neues Argument gegen mehr Rücksichtnahme?
Wenn sich ein Ex-Verwaltungsrechtler wie Budzinski privat über Details zur Mobilfunktechnik Gedanken macht, kommt folgendes dabei heraus:
Sind Mobilfunkwellen folglich selbst weit unterhalb der gegenwärtig geltenden Grenzwerte biologisch wirksam, dann fehlt schließlich entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts eine normative Regelung zur Bewältigung des daraus entspringenden aufgezeigten Risikos. Denn derartige athermische Folgen wurden bei der Festsetzung der Grenzwerte nicht nur unzureichend, sondern bewusst - da für inexistent gehalten - überhaupt nicht geregelt. Nur so konnten die Grenzwerte mit einigem Anspruch auf Rationalität überhaupt ungehemmt 10-milliardenfach - und damit insoweit wirkungslos überhöht - über dem so genannten Sendeminimum für funktionierende Funkverbindungen festgesetzt werden, welches als Ausgangspunkt für eine die Risiken ahwägende Festsetzung hätte maßgeblich sein müssen.
Mit seiner Behauptung der Missachtung athermischer Effekte liegt der ehemalige Verwaltungsrechtler wieder einmal falsch. Ein Blick in die ICNIRP-Richtlinie hätte ihm gezeigt, dass athermische Effekte (Muskel-/Nervenreizungen) sehr wohl von den Grenzwerten berücksichtigt werden, diese athemischen Effekte im Frequenzbereich zwischen 100 kHz bis 10 MHz jedoch allmählich in thermische Effekte (Wärmegefühl) übergehen.
Schlimmer ist die zweite Behauptung. Budzinski dokumentiert sein technisches Unverständnis, indem er behauptet, zur Festsetzung der Grenzwerte hätte das Sendeminimum für funktionierende Funkverbindungen angesetzt werden müssen, das 10-milliardenfach unterhalb der momentanen Grenzwerte liegt. Klingelt's? Ex-Verwaltungsrichter Budzinski greift hier eines der schlimmsten K.o.-Argumente der Sendemastegegner in leicht abgewandelter Form auf, demzufolge sich regelmäßig Leute über die vermeintlich absurd hohe Emission von Mobilfunksendern entsetzen (bis zu 10 W/m²), wo doch Handys schon mit weniger als einem 10-Milliardstel davon funktionieren! Warum diese Rechnung eine Milchmädchenrechnung ist, lässt sich hier nachlesen. Da dies aber anscheinend schwierig zu begreifen ist, hier noch ein anderer Erklärungsversuch:
Um eine Straße nachts zu beleuchten könnte man an einem Ende einen leistungsstarken Flakscheinwerfer aufstellen, der bis ans andere Ende leuchtet. Am Scheinwerfer ist es dann viel zu hell, auf halber Strecke etwa optimal und am Ende der Straße schon fast wieder zu dunkel. Um aber überhaupt bis ans Ende der Straße zu leuchten, muss der Scheinwerfer so kräftig sein. Jede Verringerung der Lichtleistung würde sich am Ende der Straße sofort mit unerwünschter Dunkelheit bemerkbar machen. So in etwa ist auch die Situation bei Mobilfunk-Sendemasten: Damit ein Handy auch noch am Rand einer Funkzelle zuverlässig funktionieren, müssen die Sender weitaus stärker senden (bis zu 10-milliardenfach), als wenn das Handy direkt vor dem Mast betrieben werden sollte.
Wie wir alle wissen, werden megastarke Flakscheinwerfer nicht zur Straßenbeleuchtung verwendet, stattdessen stehen in kurzen Abständen schwächer leuchtende Peitschenmasten, die über die gesamte Strecke eine einigermaßen gleichmäßige Ausleuchtung der Straße gewährleisten. Dieses Prinzip wäre auch mit Funkmasten umsetzbar: Statt eines stark strahlenden mehrere schwach strahlende. Mit seinen mMn unqualifizierten Stellungnahmen gegen Sendemasten torpediert der Ex-Verwaltungsrichter aber genau so eine sinnvolle Entwicklung, denn er verbreitet undifferenziert diffuse Ängste vor Sendemasten, egal ob diese stark oder schwach strahlen. Er erschwert damit eine Netzverdichtung. Dabei kann man sich leicht selber ausrechnen, dass eine Netzverdichtung sowohl den Anwohnern von Sendemasten zugute kommt, mehr noch aber den Nutzern von Handys. In beiden Fällen werden Menschen schwächeren Funkfeldern ausgesetzt - und dies ist bis zur endgültigen Klärung, ob überhaupt starke Felder schädlich sind, vorsorglich sinnvoll.
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Lernen unterm Funkmast
Gast, Samstag, 25.12.2010, 11:45 (vor 5077 Tagen) @ H. Lamarr
Ein neuer Telefonsender beunruhigt die Schwenninger Rudolf-Steiner-Schule. Ein Experte sieht die Risiken der Mobilfunkstrahlung unterschätzt
„Wir müssen die Entscheidung respektieren“, sagt Rektor Wolfgang Güntzel gegenüber dieser Zeitung. Die Folgen sind allerdings zu spüren. Inzwischen nehmen manche Eltern ihre Kinder von der Schule, andere melden sie erst gar nicht dort an. „Normalerweise haben wir 40 Schüler in den Klassen,“ sagt Güntzel. Es gebe aber schon Klassen mit 30 Schülern. „Und die nächsten Anmeldungen liegen darunter“.
Rückenwind erhält die Schule jetzt aus Juristenkreisen. In einem Aufsatz für die angesehene „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ warnt der Freiburger Verwaltungsrechts-Experte Bernd Budzinski davor, das Risiko der Mobilfunkstrahlung zu unterschätzen. Er verweist auf die neueren nationalen und internationalen Studien, die inzwischen einen klaren Zusammenhang zwischen der unsichtbaren Strahlung und dem Auftreten von Kopfschmerzen, Gereiztheit, Nervosität, Schwindel, Müdigkeit, Angst und Konzentrationsproblemen sehen.
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Richter sind fachliche Laien
Kuddel, Samstag, 27.11.2010, 16:50 (vor 5104 Tagen) @ H. Lamarr
Richter sind per Definition in fachlichen Belangen als Laien anzusehen und daher auf Gutachter angewiesen:
Zitat aus einem Merkblatt der IHK (PDF)
"Merkblatt für die öffentliche Bestellung
und Vereidigung von Sachverständigen"
Zur besonderen Sachkunde gehört insbesondere die Fähigkeit, das Fachwissen in Gutachtenform so darzustellen, dass die Ergebnisse und Überlegungen nachvollziehbar sind. Nachvollziehbarkeit bedeutet, das Gutachten so aufzubauen und zu begründen, dass ein fachlicher Laie (z. B. Richter) dieses verstehen und auf seine Plausibilität im Einzelnen überprüfen kann.
Wenn es mit rechten Dingen zugeht, müßte Herr Budzinski zunächst mal offenlegen, auf welche vereidigten Sachverständigten er seine Aussagen stützt.
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Richter sind fachliche Laien
H. Lamarr , München, Samstag, 27.11.2010, 18:27 (vor 5104 Tagen) @ Kuddel
Wenn es mit rechten Dingen zugeht, müßte Herr Budzinski zunächst mal offenlegen, auf welche vereidigten Sachverständigten er seine Aussagen stützt.
Meiner Meinung nach saugt er sich das Zeugs aus dem www zusammen, um es dann in seiner Sprache hoch transformiert, an normalerweise für Märchenerzähler unerreichbarer Stelle, weiter zu veräußern - ein zweiter "wuff".
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Budzinski über Waldmenschen und Kellerschläfer
H. Lamarr , München, Samstag, 27.11.2010, 17:16 (vor 5104 Tagen) @ H. Lamarr
Bernd Irmfrid Budzinski, Richter am VG a. D., hat einen neuen Artikel geschrieben, diesmal in Heft 19/2010 der NVwZ (Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) eine Kritik an den Ergebnissen des DMF: Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm – Ein neues Argument gegen mehr Rücksichtnahme?
In seinem Artikel lässt der Ex-Richter nichts aus, was in der Szene an unbelegten Gerüchten gehandelt wird:
Für die Richtigkeit dieser Laborergebnisse mag weiter sprechen, dass nach einer Studie des Bundesamts für Strahlenschutz bereits 25000 Menschen auf der "Flucht vor den Sendern" außer Haus oder im Keller schlafen und sich nach Meinung der baden-württembergischen Gesundheitsministerin 1,5% der Bevölkerung - also 1,2 Mio. Menschen - durch den Mobilfunk nachweislich krank fühlen; nach einer weiteren Studie sind es sogar 9%, wie das Bundesamt 2006 feststellte und "unabweisbar" Vorsorgcmaflnahmen forderte.
Dies alles schreibt der Ruheständler, ohne eine einzige Quelle zu nennen. Wie er auf die 25'000 Waldmenschen und Kellerschläfer kommt ist daher fraglich. Es gibt aber eine Spur. Schon 2009 hat nämlich die ehemalige EU-Parlamentarierin Hiltrud Breyer in einer Anfrage an die EU-Kommission ähnliches behauptet:
"Laut einer internen Erhebung des Bundesamtes für Strahlenschutz sind in Deutschland mehrere Tausend elektrosensible Menschen auf der Flucht vor elektromagnetischen Strahlen..."
Die Antwort der EU-Kommission vom 19. Juni 2009 scheint Ex-Richter Budzinski indes nur peripher zu tangieren, er verbreitet das Gerücht auch ein Jahr später noch öffentlich weiter. Nunja, die EU ist ja auch nicht das BfS, mag er jetzt vielleicht zu seiner Verteidigung einwenden, und damit läge er nicht mal so falsch, wobei es bei europaweit hunderttausenden gejahten EMF-Emigranten höchst unplausibel wäre, wüsste die EU davon nichts. Um nichts unversucht zu lassen werde ich auf Nummer sicher gehen und versuchen, vom BfS eine Stellungnahme zu Budzinskis Behauptung von den 25'000 zu bekommen.
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Budzinski und die Sekundärquellen
H. Lamarr , München, Samstag, 27.11.2010, 18:16 (vor 5104 Tagen) @ H. Lamarr
Dies alles schreibt der Ruheständler, ohne eine einzige Quelle zu nennen.
Dieser Ex-Richter macht mir wirklich Spaß! Seine Behauptung von den 25'000 EMF-Gejagten hatte er bereits 2009 in einem Artikel für die Zeitschrift Natur und Recht zum besten gegeben. Und dort nennt er Quellen, gleich zwei sogar, nicht ohne den beunruhigenden Satz anzufügen:
Die Studie [des BfS, Autor] blieb bisher unveröffentlicht.
Überzeugte Mobilfunkgegner gehen auf solche Sätze ab wie Schmitts Katze!
Aber schauen wir uns mal die beiden Quellen an, die uns der 2009 noch in Dienst gestandene Verwaltungsrichter freundlicherweise zukommen lässt. Bitte anschnallen.
Erste Quelle: Financial Times Deutschland
http://www.ftd.de/lifestyle/outofoffice/:strahlungsopfer-ein-leben-im-funkloch/393254.html - Hierbei handelt es sich um einen unentgeltlich nicht mehr erreichbaren Artikel "Ein Leben im Funkloch" des Autors Marco Lauer. Schade, an dieser Stelle kommen wir nicht weiter, aber das macht nichts ...
Zweite Quelle: Der Standard
http://derstandard.at/1577836824337/Bitte-nicht-strahlen-Zu-Besuch-bei-Handygegnern?asp=2&pid=11237524 - Hierbei handelt es sich um den in voller Länge erhaltenen Artikel vom 9. Oktober 2008 "Bitte nicht strahlen: Zu Besuch bei Handygegnern", ebenfalls von Marco Lauer.
So, und jetzt wird es spannend! Was steht in dem Artikel von Lauer?
Sehen Sie selbst ...
"Einer internen Studie des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zufolge sind in Deutschland mittlerweile etwa 25.000 Elektrosensible wie Sohmer unterwegs quer durch die Republik. Für Österreich existieren keine verlässlichen Zahlen, Experten gehen aber davon aus, dass etwa fünf Prozent der Bevölkerung als elektrosensibel gelten."
[Nachtrag vom 06.08.2015: Das BfS dementierte am 6. August 2015 diesen Zeitungsbericht]
Nein, mehr sprudelt nicht aus meinem DSL-Anschluss, echt stark, was für eine Quelle! Da schreibt also einer vom anderen ab, in der Hoffnung, dass sich niemand die Mühe macht, die sperrigen Quellenangaben Zeichen für Zeichen abzutippen.
Marco Lauer hat seinen Artikel übrigens noch ein drittes mal verkaufen können, am 7. September 2008 erschien er unter dem Titel "Sie hat ein Problem mit Ihrem Telefon" in der Berliner Morgenpost.
Hinweis: Wer genau aufgepasst hat, wird bemerkt haben, dass die beiden hier in Budzinskis Artikel erkennbaren Links nicht mit denen identisch sind, die ich nenne. Kein Grund für Verschwörungsthesen: Die Originallinks werden lediglich von den Zeitschriften intern weiter geleitet und dabei verändert. Wer's nicht glaubt kann gerne die Originallinks eintippen, er landet dann am selben Ziel.
[Admin: Toten Link auf "Natur und Recht" wiederbelebt am 01.08.2015]
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Budzinski und die Sekundärquellen
Kuddel, Samstag, 27.11.2010, 20:37 (vor 5104 Tagen) @ H. Lamarr
Ich wußte noch gar nicht, daß Mobilfunkbetreiber Fortbildungskurse für Ärzte anbieten...
Berliner Morgenpost:
Elektrosensibilität ist eine körperliche Krankheit." Die viele Ärzte ignorierten, weil viele Ärzte bei Mobilfunkbetreibern Fortbildungskurse machen,
Gibt es da Quellen, z.B. ein Link auf ein solches "Seminarangebot" ?
Budzinski und die Sekundärquellen
H. Lamarr , München, Samstag, 27.11.2010, 20:45 (vor 5104 Tagen) @ Kuddel
Ich wußte noch gar nicht, daß Mobilfunkbetreiber Fortbildungskurse für Ärzte anbieten...
Wenn Sie für "Mobilfunkbetreiber" deren Aggregatszustand IZMF nehmen, dann passt es wieder .
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Budzinski und die Sekundärquellen
Kuddel, Samstag, 27.11.2010, 21:32 (vor 5104 Tagen) @ H. Lamarr
...weil viele Ärzte bei Mobilfunkbetreibern Fortbildungskurse machen,
Ich wußte noch gar nicht, daß Mobilfunkbetreiber Fortbildungskurse für Ärzte anbieten...
Wenn Sie für "Mobilfunkbetreiber" deren Aggregatszustand IZMF nehmen, dann passt es wieder .
Oh, das war mir neu...
Allerdings hätte ich unter einem "Kurs" eigentlich mehr erwartet, als eine Abendveranstaltung.
Und Suzanne schrieb in dem Morgenpost-Artikel "weil viele Ärzte bei Mobilfunkbetreibern Fortbildungskurse machen", während ich auf der Seite von Elektrosmognews gerade gelesen habe "Die Zahl der anwesenden Ärzte war eher gering".
Vortrag Bernd I. Budzinski
Gast, Dienstag, 07.12.2010, 16:20 (vor 5094 Tagen) @ H. Lamarr
An der Volkshochschule Konstanz hält Bernd Irmfrid Budzinski im Januar 2011 einen Vortrag über Mobilfunk. "Menschenrecht - Technischer k.o. oder Kompromiss?" Kursgebühr 5,- Euro
Einen Monat später kommt Dr. Mutter und referiert über "gesundheitliche Risiken des Mobilfunk.
Fälschlicher Weise wird Dr. Mutter als Umweltmediziner der Universität Freiburg angepriesen.
ElektrosmogReport gibt als Quelle Diagnose Funk an.
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Bestrahlung der Wohnung "illegal"
H. Lamarr , München, Samstag, 15.01.2011, 14:16 (vor 5055 Tagen) @ Gast
An der Volkshochschule Konstanz hält Bernd Irmfrid Budzinski im Januar 2011 einen Vortrag über Mobilfunk. "Menschenrecht - Technischer k.o. oder Kompromiss?" Kursgebühr 5,- Euro
Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus.
Der ehemalige Richter am Verwaltungsgericht Freiburg hält die Praxis für „illegal“. Er betrachtet sie als Verstoß gegen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte. Vor rund 100 Gästen in der Volkshochschule Konstanz sagte er, aus dem Grundgesetz lasse sich ein Auftrag für die Grundversorgung im Freien ableiten, nicht aber für die Wohnung. Dafür fehlten die gesetzlichen Grundlagen. Der ehemalige Richter spricht deshalb von der „illegalen Indoorversorgung“.
[...]
Der ehemalige Richter führt eine Meldung über Nokia als Beweis dafür an, wie stark die Belastung ist: Das Unternehmen erwäge, den Elektrosmog zum Wiederaufladen des Handys zu nutzen. Als das Publikum dies hört, geht ein Raunen durch den Saal. [Anm. spatenpauli: *seufz*]
Kommentar: Bei solchen Äußerungen könnte einem der Gedanke kommen, Herr Budzinski arbeite - ohne es zu wissen - als neue Marketing-Speerspitze eines Baubiologen-Verbandes in der Abteilung für Geschäftsanbahnung. Denn wenn er das, was ihn draußen im Freien als tolerierbar erscheint, drinnen als rechtswidrig ansieht, dann hilft der freundliche BB von nebenan nur zu gerne mit einer Schirmung, damit es drinnen so ist, wie Herr Budzinski glaubt, dass es sein muss.
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Richter liest zuviele Esoterik-Blättchen
Kuddel, Samstag, 15.01.2011, 18:13 (vor 5055 Tagen) @ H. Lamarr
bearbeitet von Kuddel, Samstag, 15.01.2011, 19:03
Der ehemalige Richter führt eine Meldung über Nokia als Beweis dafür an, wie stark die Belastung ist: Das Unternehmen erwäge, den Elektrosmog zum Wiederaufladen des Handys zu nutzen. Als das Publikum dies hört, geht ein Raunen durch den Saal. [Anm. spatenpauli: *seufz*]
Der Richter hat offenbar einen Hang zu gewissen Esoterik-Magazinen a la "PM".
Das führt dazu, daß er sein Publikum mit solchen Ammenmärchen beeindruckt.
Fakt ist, daß in 99,9% der Fälle der von Mobilfunkmasten ins Haus eindringende "Elektrosmog" nicht einmal ausreichen dürfte, um bei einem Mobiltelefon die Selbstentladung des Akkus aufzuhalten.
Wenn ein Gerätehersteller solcherlei erwägt, dann höchstens im Zusammenhang mit induktiven Ladegeräten, welche einen leistungstarken Sender beinhalten und ausreichend "Elektrosmog" erzeugen, damit das Telefon damit aufgeladen werden kann, wenn es in unmittelbarer Nähe (einige cm) zu diesem "Sender" liegt.
Selbst mit geringen Schulphysikkentnissen kann man sich ausrechnen, daß die Energie von Mobilfunkmasten nicht zum Laden von Handy-Akkus ausreicht.
Beispiel
Ein Akku hat eine Kapazität von ca 3 Wattstunden und kann ein Handy damit ca 300 Stunden im "standby" versorgen (ohne daß telefoniert wird).
Daraus folgt, die Standby Leistungsaufnahme liegt bei 0,01 Watt (10 Milliwatt).
Ein Wohnung befinde sich nahe an einem Sendemasten und es dringe die relativ hohe Leistungsflußdichte von 0,01W/m² ins Haus ein.
Das Mobiltelefon hat eine aktive Antennenfläche von maximal 0,003m²
Daraus folgt, das Mobiltelefon kann dem Funkfeld maximal 30uW Leistung entnehmen.
Nun besteht aber das Problem, daß die hochfrequente Energie erst in eine Gleichspannung umgewandelt (gleichgerichtet) werden muß. Der Wirkungsgrad solcher Gleichrichter ist bei Frequenzen um 1GHz aber extrem schlecht, so daß nur geschätzte 3% der Leistung als Nutzleistung zur Verfügung stehen.
Summa Summarum kann das Mobiltelefon also mit maximal 1uW Leistung (0,000001Watt) aus dem Elektrosmog der Basisstation "geladen" werden. Die Selbstentladung eines 3Wh LiIo Akkus beträgt aber bereits etwa 0,0001W, also ca 100-mal mehr, als "Elektrosmog- Ladestrom" zur Verfügung steht.
Noch schlechter sieht die Bilanz aus, wenn weniger als 10mW/m² ins Haus eindringen...
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Richter liest zuviele Esoterik-Blättchen
H. Lamarr , München, Samstag, 15.01.2011, 19:12 (vor 5055 Tagen) @ Kuddel
Der Richter hat offenbar einen Hang zu gewissen Esoterik-Magazinen a la "PM".
Das führt dazu, daß er sein Publikum mit solchen Ammenmärchen beeindruckt.
Fakt ist, daß in 99,9% der Fälle der von Mobilfunkmasten ins Haus eindringende "Elektrosmog" nicht einmal ausreichen dürfte, um bei einem Mobiltelefon die Selbstentladung des Akkus aufzuhalten.
Ich vermute allerdings eher, dass der Ex-Richter mit den üblichen Verdächtigen schlechte Berater hat, die ihm die Fehler in seinen technischen Bewertungen nicht zeigen können oder nicht zeigen wollen. In dieser Hinsicht ist der Verwaltungsrechtler i.R. eine ebenso tragische Figur wie etwa der Mediziner Prof. K. Hecht, für den z.B. UMTS, wie mir einer erzählte, der mit ihm zusammen arbeitete, ein chinesische Götterspeise ist. Beide mögen in ihren Fachgebieten was auf dem Kasten haben, in der Mobilfunkdebatte sind sie technische Laien - reden aber dennoch öffentlich darüber.
Hier noch ein paar zum Thema passende Links auf ältere Diskussionen:
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=thread&id=31839
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=38880
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=39340
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=26859
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=12815
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=40772
http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=13707
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Sachverstand
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
Doris , Samstag, 22.01.2011, 15:25 (vor 5048 Tagen) @ H. Lamarr
aus dem Bericht:
Dabei, so sagt Budzinski, gäbe es technische Alternativen für den Empfang in den Wohnräumen. Jeder Bewohner könnte ihn ähnlich wie beim Fernsehen mit eigenen kleinen Funkzellen (Femtozellen) ermöglichen. Die Empfangsqualitäten würden dabei nicht schlechter, sondern besser, bei steigender Wohnqualität. Mobilfunkbetreiber könnten auch viel Strom sparen. Zudem müssten Anlieger nicht mehr um die Wertminderung ihrer Immobilie fürchten, weil ein Nachbarhaus eine große Mobilfunkantenne auf dem Dach hat. Für Budzinski gibt es keine Gründe, an der bisherigen Vollbestrahlung festzuhalten.
Dazu ein Leserkommentar unter dem Zeitungsbericht:
Oh Herr lass Hirn regnen (II)
von spixx (122 Beiträge) 15.01.2011 18:45
Desweiteren: wie blöd ist das denn: um die Ausstrahlung von elektromagnetischen Wellen zu verhindern, soll jeder eine kleine Strahlungsquelle direkt in die Wohnung stellen? Und woher bitte erhält diese das zum Versenden notwendige Mobilfunksignal? Aus einem Kabel - bullshit. Es wird ja nicht zu jedem ein Kabel in die Wohnung vom Mobilfunkbetreiber gelegt werden. Das Signal käme über Verteilerstationen 1:n direkt auf den eigenen Accesspoint oder aber es muss über einen (Luft-) Übertragungskanal von einer Femtozelle zur anderen weiter gegeben werden. Was das für notwendige Bandbreiten bedeutet und damit dauernde Strahlenbelastung für jeden Einzelnen ist dem Herrn Verwaltungsrichter wohl nicht klar. Aber Hauptsache Blödsinn verzapft.
Der naturwissenschaftliche Nullblicker sollte sich die technische Gegebenheiten mal wirklich erklären lassen und nicht die ganzen Ammenmärchen nachbeten. Unglaublich, und so einer darf bei der VHS auftreten - wollen die die Leute blöder machen?
Da solche Vorschläge ja auf große Begeisterung stoßen und die Machbarkeit nicht hinterfragt wird (--> http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=33123 )
würde ich eine kompetente Auseinandersetzung zu der tatsächlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung bei der Umsetzung des Vorschlags von Richter Budzinski begrüßen.
Selbst mir, als technisch nicht sonderlich bewandert, fällt da einiges ein, warum der Vorschlag von Richter Budzinski eher naiv als kompetent ist.
Aber wir haben gute Leute hier, die das anschaulich aufzeigen können.
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Kompetenzdefizit, Bullshit, Leserkommentar, VHS, Femtozellen, Funkzelle, Budzinski
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
helmut , Nürnberg, Samstag, 22.01.2011, 16:05 (vor 5048 Tagen) @ Doris
Mich wundert überhaupt nichts mehr!
War hier im Forum nicht vor kurzer Zeit mal ein Richter eines Verwaltungsgerichtes?
Mich wundert überhaupt nichts mehr!
MfG
Helmut
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In der Mobilfunk-BI und
"In der Abendsonne kann selbst ein kleiner Zwerg große Schatten werfen" (frei nach Volker Pispers)
Meine Kommentare sind stets als persönliche Meinungsäußerung aufzufassen
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
Kuddel, Samstag, 22.01.2011, 17:06 (vor 5048 Tagen) @ Doris
bearbeitet von Kuddel, Samstag, 22.01.2011, 17:58
Rundfunk- und Fernsehsender "durchstrahlen" auch die Wände...
Ebenso durchdringt Straßen- und Flugzeuglärm ungewollt Wände und Fenster....
Wikipedia: In der 16. Verkehrslärmschutzverordnung sind Immissionsgrenzwerte (kurz IGW) festgelegt, die zum Schutz der Bevölkerung beim Neubau oder wesentlichen Ausbau von Straßen nicht überschritten werden dürfen (derzeit in Wohngebieten 49 dB(A) in den Nachtstunden und 59 dB(A) tagsüber).
Schon der Vergleich dieser Angaben mit der Realität zeigt, dass ein großer Anteil der Anwohner von Fernstraßen mit einer Lärmbelastung oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte leben muss.
Und wer hiermit nicht einverstanden ist, kann sein Haus ja besser schallisolieren, selbstverständlich auf eigene Kosten....
Richter Budzinski könnte ja schonmal mit gutem Beispiel vorangehen und auf die Verwendung von motorisierten Geräten (Auto,Bus, Bahn, Rasenmäher, Staubsauger) verzichten, da diese ja seiner eigenen Ansicht nach "illegal" gesundheitsschädigende Schallstrahlung ungewollt durch Wände in fremde Häuser einstrahlen.
Der Richter betreibt nicht etwa eine Brennstätte mit fossilen Energieträgern (Auto, Zentralheizung, Kamin etc ) ?
Dann emittiert er möglicherweise "illegal" gesundheitsschädlichen Feinstaub in fremde Häuser.
Wenn ins Haus eindringende Rundfunkstrahlung, Straßenlärm und Feinstaub nahe oder sogar oberhalb geltender Grenzwerte nicht "illegal" sind, dann stellt sich die Frage, warum Mobilfunkimissionen "illegal" sein sollten ?
K
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
RDW , Samstag, 22.01.2011, 18:17 (vor 5048 Tagen) @ Doris
Da solche Vorschläge ja auf große Begeisterung stoßen und die Machbarkeit nicht hinterfragt wird (--> http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=33123 )
würde ich eine kompetente Auseinandersetzung zu der tatsächlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung bei der Umsetzung des Vorschlags von Richter
Budzinski begrüßen.
Selbst mir, als technisch nicht sonderlich bewandert, fällt da einiges ein, warum der Vorschlag von Richter Budzinski eher naiv als kompetent ist.Aber wir haben gute Leute hier, die das anschaulich aufzeigen können.
Es ist eigentlich ganz egal, womit man seine Argumentation gegen die Ansichten dieses ehemaligen Richters beginnt, es kommt nur Eines dabei heraus:
Ich empfinde diese Ansichten als nicht nur naiv, sondern als regelrecht albern und nicht im Mindesten mehr als über Kindergartenniveau hinaus durchdacht. Meiner Ansicht nach ist das der Tiefpunkt der Selbstdarstellung eines Menschen, der einst über andere urteilen durfte. Absolut bedenklich, wie ich finde und zudem leider keine Ausnahme.
Mögliche Ansatzpunkte einer solchen Argumentation wären:
- Wie soll (Mobil-)Funk denn je funktionieren, wenn bereits der allernächste Nachbar eines Senders Anspruch darauf hätte, dass sozusagen "nichts" davon bei ihm in der Wohnung ankommt?
- Weshalb nur Mobilfunk und nicht z. B. auch Radio- und Fernsehsender?
- Weshalb nicht jede beliebige andere Quelle vermeintlich schädlicher Immissionen beliebiger Art?
- Wo würde man denn eine Grenze legen? Bei Null?
Aber es ist wirklich nicht der Mühe wert und man muss nicht jeden Leichtgläubigen oder Verirrten vor seinen eigenen Fehlern und deren Konsequenzen beschützen.
RDW
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
Fee , Samstag, 22.01.2011, 18:36 (vor 5048 Tagen) @ RDW
Es würde schon enorm viel bringen, wenn DECT, W-Lan, Powerline ua. bei Nichtgebrauch automatisch abschalten würden. Wie können nur Menschen und darunter manchmal sogar antennenkritische sich selbst (und andere) freiwillig so verstrahlen. Man stellt schliesslich auch den Automotor ab, schaltet das Licht aus ua. Da kann man wirklich nur noch sagen: Herr lass Hirn regnen!
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
Doris , Samstag, 22.01.2011, 22:16 (vor 5048 Tagen) @ Fee
bearbeitet von Doris, Samstag, 22.01.2011, 22:45
Es würde schon enorm viel bringen, wenn DECT, W-Lan, Powerline ua. bei Nichtgebrauch automatisch abschalten würden.
Da spricht sicherlich manches dafür, aber das ist hier nicht die Frage. Es geht darum, dass ein Richter a.d., von der "normalen" Bevölkerung sicherlich als kompetent angesehen, eine Idee verbreitet, die ideologisch und einfach nicht machbar ist. Egal, ob fachlich nicht kompetent, als Richter müsste er sich zumindest seiner Verantwortung bewusst sein, was er den Leuten für nicht machbare Ideen mit auf den Weg gibt.
Wie können nur Menschen und darunter manchmal sogar antennenkritische sich selbst (und andere) freiwillig so verstrahlen.
Die meisten Menschen tun sich freiwillig sehr vieles an, was manch anderer so nicht sieht, weil es ihn nicht interessiert.
Für mich persönlich die herbeste Enttäuschung ist, dass in Anbetracht der eindeutig erwiesenen Gesundheitsgefahren durch Rauchen sich meiner Beobachtung nach die Menschen recht tolerant gegenüber dem Rauchen verhalten.
Aus aktuellem Anlass wegen beginnender Faschingszeit. Während sich enorm viel verändert hat bezüglich Ausweiskontrolle, Alkoholausgabe an Jugendliche unter 18 Jahren, Verlassen einer Veranstaltung um Mitternacht, steht man den jugendlichen Rauchern nach wie vor relativ großzügig gegenüber. Obwohl das Alter für das Rauchen auf 18 Jahre angehoben wurde, sind da die Kontrollen mehr als nachlässig.
Für mich, der sich mit dem Rauchen und seinen Folgen sehr intensiv beschäftigt, ist es auffallend, dass diese eindeutigen gesundheitlichen Gefahren sowohl für sich selber als auch für andere nicht unbedingt so gesehen werden, wie sie nach Faktenlage gesehen werden müssten.
Bürgerwehrmacht
H. Lamarr , München, Samstag, 22.01.2011, 23:59 (vor 5048 Tagen) @ Doris
Für mich, der sich mit dem Rauchen und seinen Folgen sehr intensiv beschäftigt, ist es auffallend, dass diese eindeutigen gesundheitlichen Gefahren sowohl für sich selber als auch für andere nicht unbedingt so gesehen werden, wie sie nach Faktenlage gesehen werden müssten.
"Gesehen werden müssten" ...
... nach all diesen Aufklärungskampagnen, nach all diesen Verboten, nach allen den inzwischen drastischen Hinweisen auf den Zigarettenschachteln und nach all diesem enormen finanziellen Aufwand.
Und jetzt kommen wir. Mit unserem klitzekleinen Forum und einer Problematik, die aus Sicht der Bürger noch längst nicht so klar ist wie heute beim Tabakkonsum.
Soll heißen: Es gibt mMn noch viel und lange was zu tun, um auch den hartnäckigsten Sendemastengegner von der Hirnrissigkeit seines Tuns zu überzeugen. Der Aufwand ist in etwa vergleichbar dem, die Bevölkerung und die Ärzteschaft von der Hirnrissigkeit der Homöopathie zu überzeugen. Und weil hier wie dort hübsche Sümmchen im Spiel sind, Homöopathie ist inzwischen ein Milliardengeschäft, gibt da keiner kampflos seine Pfründe auf, sondern arbeitet mit allen Mitteln dagegen, besonders gerne mit Bauernheeren, einer mittelalterlichen Frühform der Bürgerinitiativen . Die lassen sich heute mMn bequem vom Wohnzimmer aus via Internet instrumentalisieren, und - für die Strippenzieher völlig risikolos - verheizen. Die Opfer sind egal, Hauptsache es gelingt irgendwie Zweifel zu säen, und dafür sind inbrünstig kämpfende und (fern-)steuerbare Bauernheere wie geschaffen.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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Homöopathie, Instrumentalisierung
Bürgerwehrmacht
RDW , Sonntag, 23.01.2011, 08:11 (vor 5048 Tagen) @ H. Lamarr
Soll heißen: Es gibt mMn noch viel und lange was zu tun, um auch den hartnäckigsten Sendemastengegner von der Hirnrissigkeit seines Tuns zu überzeugen. Der Aufwand ist in etwa vergleichbar dem, die Bevölkerung und die Ärzteschaft von der Hirnrissigkeit der Homöopathie zu überzeugen. Und weil hier wie dort hübsche Sümmchen im Spiel sind, Homöopathie ist inzwischen ein Milliardengeschäft, gibt da keiner kampflos seine Pfründe auf, sondern arbeitet mit allen Mitteln dagegen, besonders gerne mit Bauernheeren, einer mittelalterlichen Frühform der Bürgerinitiativen . Die lassen sich heute mMn bequem vom Wohnzimmer aus via Internet instrumentalisieren, und - für die Strippenzieher völlig risikolos - verheizen. Die Opfer sind egal, Hauptsache es gelingt irgendwie Zweifel zu säen, und dafür sind inbrünstig kämpfende und (fern-)steuerbare Bauernheere wie geschaffen.
Solange es
- Geschäftemacher,
- sich selbst gerne im Licht der Aufmerksamkeit sehende Wichtigtuer,
- in die Bedeutungslosigkeit abrutschende Ruheständler
- und charakterlich bedingt unehrliche Menschen gibt,
die mit ihrem Tun statt der angebrachten Nichtbeachtung sogar gesellschaftliche Akzeptanz bis hin zum Lob erfahren, wird es auch auf Mobilfunk fixierte Kritiker geben.
Nach meiner inzwischen zehnjährigen Wahrnehmung der Szene ist so gut wie ausnahmslos jeder der mehr als nur kurzfristigen Sendemastengegner einer diesen Gruppen zuzuordnen, wobei mir besonders die letzte Gruppe fast schon wie ein gemeinsames Merkmal der lauten Vertreter dieser Zeitgenossen erscheint.
RDW
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Scheinriesen
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
Doris , Samstag, 22.01.2011, 22:39 (vor 5048 Tagen) @ RDW
Es ist eigentlich ganz egal, womit man seine Argumentation gegen die Ansichten dieses ehemaligen Richters beginnt, es kommt nur Eines dabei heraus:
Ich empfinde diese Ansichten als nicht nur naiv, sondern als regelrecht albern und nicht im Mindesten mehr als über Kindergartenniveau hinaus durchdacht. Meiner Ansicht nach ist das der Tiefpunkt der Selbstdarstellung eines Menschen, der einst über andere urteilen durfte. Absolut bedenklich, wie ich finde und zudem leider keine Ausnahme.
Ich stimme Ihnen in allen Punkten zu. Es ist bedauerlich, dass sich Menschen, die in ihrem Leben eine bedeutende Position hatten, sich lächerlich machen, indem sie Kompetenz bei fachfremden Themen zeigen wollen und ihr Wissen offensichtlich aus mehr als zwielichten Quellen beziehen.
Aber es ist wirklich nicht der Mühe wert und man muss nicht jeden Leichtgläubigen oder Verirrten vor seinen eigenen Fehlern und deren Konsequenzen beschützen.
Sie und all diejenigen, die bei diesem Thema, zumindest was die technischen Aspekte betrifft, sattelfest sind, müsst euch trotzdem bewusst sein, dass der technische Laie, der sich nie mit diesem Thema beschäftigt hat, anfänglich völlig überfordert ist.
Aufgrund meiner veränderten Haltung und das (spärliche) Benutzen eines Mobiltelefons komme ich nun natürlich regelmäßig - auch mit durchaus intelligenten Menschen - die meinen Werdegang verfolgt haben, ins Gespräch darüber. Ich kapituliere oft davor, dass die Relation Handy und Mobilfunkmasten nicht für jeden so schnell begreifbar ist, wie diese mir nach all den Jahren geworden ist und wie ich dann meine, es für die anderen sofort auch so sein müsste.
Und Tatsache ist, die Leute, die sich so einen Vortrag anhören, gehen mit solchen Erkenntnissen, wie sie von den Referenten verbreitet werden, nachhause und das ungute Gefühl bleibt. Auch wenn das Thema Elektrosmog angeblich "ausgelutscht" sein soll, wenn Antennen installiert werden, stehen bei Bedarf in den meisten Fällen die "Antennenangstschürer" auf der Matte, so wie die Scientologen in Krisengebieten.
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
KlaKla, Samstag, 22.01.2011, 20:01 (vor 5048 Tagen) @ Doris
Dabei, so sagt Budzinski, gäbe es technische Alternativen für den Empfang in den Wohnräumen. Jeder Bewohner könnte ihn ähnlich wie beim Fernsehen mit eigenen kleinen Funkzellen (Femtozellen) ermöglichen. Die Empfangsqualitäten würden dabei nicht schlechter, sondern besser, bei steigender Wohnqualität. Mobilfunkbetreiber könnten auch viel Strom sparen. Zudem müssten Anlieger nicht mehr um die Wertminderung ihrer Immobilie fürchten, weil ein Nachbarhaus eine große Mobilfunkantenne auf dem Dach hat. Für Budzinski gibt es keine Gründe, an der bisherigen Vollbestrahlung festzuhalten.
Illegale Bestrahlung ist nur eine Angst schürende Propagandaparole.
Was soll der Quark, der Richter vertritt seine persönliche Meinung. Er ist fachlich Inkompetent und bis heute gibt es keinen EHS der seine aufgestellten Behauptungen unter kontrollierten Bedingungen beweisen konnte. Die Grenzwerte werden bei weitem unterschritten und wer sich schützen will, der kann dies auf eigene Kosten tun. EHS schauen auch Digitalfernsehen.
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Meine Meinungsäußerung
Tags:
DVB-T, Propaganda, Checkliste, Inkompetent, Mottenkiste, Femto
Bestrahlung der Wohnung "illegal"
H. Lamarr , München, Samstag, 22.01.2011, 23:18 (vor 5048 Tagen) @ KlaKla
EHS schauen auch Digitalfernsehen.
Du meinst wohl:
"Auch EHS schauen Digitalfernsehen."
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –