Neuen Tetra-Standort erstritten: Verfahren zahlt Steuerzahler (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 09.08.2013, 19:19 (vor 4118 Tagen) @ H. Lamarr

In Mauern (Bayern) sollte ein Tetra-Funkmast errichtet werden. Dagegen legte die Gemeinde Einspruch am Verwaltungsgericht München ein und gewann. Der Merkur berichtet dazu am 7. August 2013:

Die Standortuntersuchung sei „nicht nachvollziehbar“ gewesen, so das Gericht. Die vom Freistaat beauftragte Firma „telent“ hatte neben dem Gandorfer Berg auch andere Standorte geprüft, diese aber verworfen. Es sei nicht ersichtlich, weshalb die alternativen Bauorte nicht geeignet seien, sagte der Vorsitzende Richter Harald Geiger während der Verhandlung.

Konfrontiert mit soviel Misstrauen erklärten sich die Vertreter des Freistaats nach einer kurzen Besprechung bereit, den Bescheid zurück zu ziehen. Der Ausgang des Verfahrens war nach dieser Erklärung wenig überraschend: Gebaut wird, zumindest vorerst, nichts. Die Verfahrenskosten trägt der Freistaat.

„Wir sind mit der Entscheidung zufrieden“, sagte Mauerns Bürgermeister Alfons Kipfelsberger nach der Verhandlung. „Wir sind nicht gegen Tetrafunk, wir wollen nur einen anderen Standort.“

Zu den Verfahrenskosten weiß gemäß dieser Seite die Moosburger Zeitung: [...] die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 30 000 Euro gegenüber der Gemeinde und 7500 Euro je Privatperson gehen zu Lasten des Freistaates.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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