Gigaherz, verstößt gegen das Recht auf Meinungsfreiheit (Allgemein)

Lilith, Sonntag, 17.02.2013, 10:05 (vor 4292 Tagen) @ KlaKla

Er verstößt damit klar gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Er behauptet einfach, dass der Inhalt eine Beleidigung darstellte. Dabei zeigt er wohl eher unfreiwillig, dass er, dass nicht zu beurteilen vermag. Seine Rechtfertigung beinhaltet klar ersichtliche Beleidigungen. Der Verfasser wird als Gangster/Ganove bezeichnet. Auch bestätigt er mMn, die Aussage, er sein Dialog-unfähig. Der Mann ist mMn klar überfordert mit der Aufgabe, ein öffentliches Forum nach den Regeln der Demokratie zu führen. Ihm dagegen steht der Weg offen, sich hier einzubringen. Er muss sich nur anständig artikulieren.

Die letzte Bedingung kann er nicht erfüllen, deswegen wird das wohl nichts.

Gäbe es im Virtuellen das Krankheitsbild "Affektstörung", dürfte man es beim Blick auf die Schweizer Veranstaltung getrost konstatieren.

Die aggressive Selbstverliebtheit des Ritters in Strumpfhosen, immer wieder im Wechsel mit absurden Wutanfällen nach der Art eines Quartalsirren... die ganz eigene, in Wechselwirkung damit entstandene Mikrokultur wird sich dort wohl noch so lange selbst befeuern, bis der Brennstoff denn endlich irgendwann versiegt ist.

Dann aber wird die Magnetwirkung auf die in den letzten Jahren angelandeten Geisterseher, Grillenfänger und Baumretter mit einem Male erlöschen.

Die Armen.

Es wird sich für sie anfühlen wie kalter Entzug.

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Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)


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