Meinungsäußerung/Tatsachenbehaubtung (Allgemein)

Ditche, Mittwoch, 21.07.2010, 02:59 (vor 5234 Tagen) @ H. Lamarr

Sie haben ausdrücklich bestätigt, dass ich eine Hetzerin bin.

Es ist ziemlich offensichtlich, worauf Sie hinaus wollen, Frau Weber.

Mmh, könnten Sie, spatenpauli, mal den Umstehenden (mir) erklären, was denn da so "ziemlich offensichtlich" drann ist worauf Frau W. hinaus will?

Sie meinen doch jetzt nicht das großgeschriebene "Sie" am Satzanfang und dessen Uneindeutigkeit? Für mich sind außschließlich Sie in der Antwort von Frau W. gemeint, da sie (Frau W.) die Antwort mit: "Sehr geehrter Spatenpauli" einleitet.

Die Provokation besteht darin, dass ich ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht habe, warum Sie für mich eine Hetzerin sind. Sie verwandeln dennoch meine Meinungsäußerung in eine Tatsachenbehauptung und das, obwohl seit einigen Tagen im Forum immer wieder mal explizit die Wichtigkeit einer Trennung von Meinung und Tatsachenbehauptung Ihnen gegenüber reklamiert wurde. (...)

Darf ich denn da mal fragen wo der Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehaubtung liegt? Wenn ich schreibe: "spatenpauli, meiner Meinung nach sind Sie ein Depp", wird diese Behaubtung dann zu einer Tatsachenbehaubtung wenn ich Zeugen herbeischleppe die diese meine behaubtete Meinung bestätigen?

Sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht für sich gepachtet, es steht jedem zu. Einen Straftatbestand kann ich im Gebrauch des Begriffs Hetzerin nicht erkennen.

Nee, einen Straftatbestand eigentlich nicht aber eine emotional (unglücklich) auffassbare Wertung. Oder was würden Sie empfinden wenn ich Sie als "Hetzer" bezeichne, der sich "stoisch weigert" z.B. die Arbeiten von Dr. Warnke in deren Tiefe zur Kentniss zu nehemn?

Ich schreibe Ihnen deshalb so, da Sie meiner Meinung nach (hier: http://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=41013 ) durchaus noch (differenzierend) Fehler korrigieren können ... ;-)


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