Verlängerung trotz Veränderungssperre ??? (Allgemein)

KlaKla, Sonntag, 27.12.2009, 20:39 (vor 5440 Tagen) @ Raylauncher
bearbeitet von KlaKla, Sonntag, 27.12.2009, 21:21

Danke, anhand der Standortbescheinigung kann ich nicht ableiten, wie lange der Standort bestand hat. Somit ist es Quatsch, hier von einer Verlängerung zu schreiben.

Aber eine neue Standortbescheinigung wird nur erteilt wenn sich was ändert an der Anlage. Soweit ich verstanden habe, dürfen die Betreiber während einer Veränderungssperre keine Änderungen an den Anlagen vornehmen. Muss man da evtl. differenzieren? An der Optik darf nichts verändert werden z.B. keine neuen/weiteren Sektoren aber an der Steuerungstechnik hingegen darf man Veränderungen vornehmen?

Müssen die Betreiber Veränderungen nur an die BNetzA melden und/oder auch an die zuständige Gemeinde?

Merkwürdig ist für mich dass man im August 2006 ein ziemliches Geschiß um die Anlage in der Aubinger Straße machte. Für mich stellte sich die Frage, hat die Gemeinde Gräfelfing für den Standort Nr. 2 im Oktober 2006 eine Ausnahme erteilt? Was wurde an der Anlage verändert? Wie lange läuft für Standort Nr. 1 und Nr. 2 der Vertrag und ist die Gemeinde Vertragspartner? Leider findet man auf der Webseite der Gemeinde Gräfelfing zu dem Thema fast nichts mehr. Und die einst aktiven haben sich wohl auch verabschiedet denn sie betrifft es ja nicht mehr. :wink:

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