Endstand nach Verhandlung ▪ Lerchl 2:1 Diagnose Funk (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 14.10.2013, 23:20 (vor 4091 Tagen) @ H. Lamarr

Nachdem Diagnose Funk gegen die Einstweilige Verfügung vom 30.08.2013 Widerspruch eingelegt hat, kam es am 26. September 2013 in Bremen zur öffentlichen Verhandlung darüber, ob das Landgericht dem Widerspruch folgt, und die drei Verbotsbehauptungen alle oder teilweise wieder zulässt. Persönlich angetreten war für den Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein dessen 1. Vorsitzender Peter Hensinger, der sich als "Sprachwissenschaftler" vorstellte. Er unterlag trotzdem in der Verhandlung Prof. Lerchl in drei Sätzen 2:1.

So bleibt es Diagnose Funk weiterhin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250'000 Euro untersagt, über Prof Lerchl (Antragsteller) die unwahren Behauptungen zu verbreiten ...

Nicht durchsetzen konnte sich Lerchl lediglich bei der dritten Verbotsbehauptung. Diagnose Funk darf deshalb weiterhin verbreiten ...

Lerchl hatte eingewendet, nicht die WHO habe ihn abgelehnt, sondern die IARC (Krebsagentur der WHO). Da das Gericht dieser Argumentation nicht voll folgen wollte, zog der "Bremer Sherlock Holmes" den Verbotsantrag für diese Behauptung in der Verhandlung zurück. Er sei dennoch mit dem Ausgang der Verhandlung zufrieden, sagte Lerchl, der Erfolg bei den beiden anderen Verbotsbehauptungen wiege schwerer.

Seit 26. September 2013 steht also eindeutig fest, welche der ursprünglich drei Verbotsbehauptungen nicht mehr wiedergegeben, nicht mehr geäußert und nicht mehr publiziert werden dürfen. Dennoch waren in den seither vergangenen 18 Tagen weder Elektrosmognews noch der Verein für Elektrosensible in der Lage, auf den Beschluss des Gerichts zu reagieren und die angebotenen PDFs mit den (geschwärzten) Verbotsbehauptungen zu aktualisieren. Dabei heißt es darin explizit: "Die strittigen Aussagen sind bis zur juristischen Klärung unkenntlich gemacht." Offenkundig tun sich die betroffenen Mobilfunkgegner schwer, auf für sie unerfreuliche Gerichtsbeschlüsse zeitnah zu reagieren.

Offen ist noch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das richtig dicke Ende steht Diagnose Funk aber noch bevor. Denn in einer kommenden Hauptverhandlung geht es um Schadenersatzansprüche, die Prof. Lerchl gegenüber Diagnose Funk wegen der Verbreitung der Verbotsbehauptungen geltend gemacht hat.

Sollte irgendwann in der Zukunft auch diese Hauptverhandlung abgearbeitet sein, kehrt noch immer nicht Ruhe ein in die Anti-Mobilfunk-Szene. Denn dem Vernehmen nach bleibt es nicht bei diesem einen Waffengang der Kontrahenten Lerchl vs. Diagnose Funk. Weitere wechselweise angestrengte Klagen sollen bereits gerichtsanhängig oder in Vorbereitung sein. Gut möglich, dass die Liebfrauenmilch-Maske, die die bekannten Pöbler und Hetzer der Anti-Mobilfunk-Szene seit dem Beschluss des Bremer Landgerichts tragen, auch aus diesem Grund aufgesetzt wurde.

Tags:
Stuttgart, Diagnose-Funk, Verbraucherorganisation, Hensinger, Verbotsbehauptung, Unterlassung, Repräsentant, Industrienähe


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