Einstweilige Verfügung gegen Diagnose-Funk (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 01.09.2013, 17:59 (vor 4135 Tagen)

[Strang abgetrennt am 03.10.13, 15:50 Uhr; Absprung hier]

Es würde mich nicht wundern, wenn in Kürze Version 2 der Stellungnahme herauskommt, dann lässt sich durch Vergleich erkennen, was geändert wurde.

Dies ist nicht nötig. Der Verein der Elektrosensiblen teilt mit:

01.09.2013 13:58

In der Ausgabe vom 22.08.2013 beschäftigt sich die ZEIT an prominenter Stelle mit dem Thema Elektrosmog und auch Elektrosensibilität. Diagnose-Funk e.V. hat dazu bereits fachlich Stellung genommen.

Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen vom 30.08.2013, erwirkt durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Bardua als Prozessbevollmächtigte von Prof.Dr. A. Lerchl gegen Diagnose-Funk e.V., können wir diese zur Zeit leider nicht zur Verfügung stellen.

Kommentar: Die fachliche Stellungnahme von Diagnose-Funk, wo bitte gibt es die? Ich kenne nur die andere, die mMn unqualifizierte Stellungnahme.

Intelligenterweise wurde die Mitteilung über die Einstweilige Verfügung vom Verein der Elektrosensiblen nicht auf die Seite gestellt, auf der bis heute Mittag noch die Stellungnahme zum Download angeboten wurde, sondern auf eine neue Seite. Links auf die alte Seite gehen damit unverrichteter Dinge ins Leere, ohne dass klar wird, was los ist.

Elektrosmognews ist wieder einmal nicht informiert. Die beanstandete Stellungnahme steht dort auch jetzt noch quietschvergnügt in der Version 1. Wenn das mal kein' Ärger gibt, bei Einstweiligen Verfügungen liegt die Latte bei Zuwiderhandlungen normalerweise sehr tief. Ob es genügt, wenn DF geltend macht, elektrosmognews habe sich die Stellungnahme unautorisiert von der Website der Elektrosensiblen verschafft und in Eigenregie zum Download angeboten, wird sich zeigen.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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Recht, Diagnose-Funk, Streitkultur, Allianz, Unterlassungserklärung, Vereinsmeier, Verbraucherschutz, unterwandert, Landgericht, Lerchl, Laienorganisation, Interessensorientiert, Bismarckstraße, Klageverfahren, einstweilige Verführung

Wortlaut: Einstweilige Verfügung gegen Diagnose-Funk

Alexander Lerchl @, Sonntag, 01.09.2013, 19:23 (vor 4135 Tagen) @ H. Lamarr

Die Einstweilige Verfügung ist hier nachzulesen.

01.09.2013 13:58

In der Ausgabe vom 22.08.2013 beschäftigt sich die ZEIT an prominenter Stelle mit dem Thema Elektrosmog und auch Elektrosensibilität. Diagnose-Funk e.V. hat dazu bereits fachlich Stellung genommen.

Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen vom 30.08.2013, erwirkt durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Bardua als Prozessbevollmächtigte von Prof.Dr. A. Lerchl gegen Diagnose-Funk e.V., können wir diese zur Zeit leider nicht zur Verfügung stellen.

Kommentar: Die fachliche Stellungnahme von Diagnose-Funk, wo bitte gibt es die? Ich kenne nur die andere, die mMn unqualifizierte Stellungnahme.

Intelligenterweise wurde die Mitteilung über die Einstweilige Verfügung vom Verein der Elektrosensiblen nicht auf die Seite gestellt, auf der bis heute Mittag noch die Stellungnahme zum Download angeboten wurde, sondern auf eine neue Seite. Links auf die alte Seite gehen damit unverrichteter Dinge ins Leere, ohne dass klar wird, was los ist.

Elektrosmognews ist wieder einmal nicht informiert. Die beanstandete Stellungnahme steht dort auch jetzt noch quietschvergnügt in der Version 1. Wenn das mal kein' Ärger gibt, bei Einstweiligen Verfügungen liegt die Latte bei Zuwiderhandlungen normalerweise sehr tief. Ob es genügt, wenn DF geltend macht, elektrosmognews habe sich die Stellungnahme unautorisiert von der Website der Elektrosensiblen verschafft und in Eigenregie zum Download angeboten, wird sich zeigen.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

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Wortlaut: Einstweilige Verfügung gegen Diagnose-Funk

kritiker, Montag, 02.09.2013, 09:39 (vor 4134 Tagen) @ Alexander Lerchl

Die Anti-Mobilfunk-Plattform von Herrn Gutbier scheint sich darum aber nicht zu kümmern:

"Kronzeuge für diese Einschätzung ist Prof. Alexander Lerchl, von dem nicht zu leugnen ist, dass er die Gunst von Industrie und Politik in vollem Umfang genießt."

Und auch Diagnose Funk schert sich nicht wirkllich um die Verfügung. Sie verlegt einen Teil der Behauptungen einfach in einen nach wie vor bei elektrosmognews verlinkten Leserbrief an die ZEIT!

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Baubiologe, Schwarmintelligenz, Gutbier, Herrenberg

Einstweilige Verfügung - was ist das eigentlich?

H. Lamarr @, München, Montag, 02.09.2013, 10:31 (vor 4134 Tagen) @ kritiker

Die Anti-Mobilfunk-Plattform von Herrn Gutbier scheint sich darum aber nicht zu kümmern:

"Kronzeuge für diese Einschätzung ist Prof. Alexander Lerchl, von dem nicht zu leugnen ist, dass er die Gunst von Industrie und Politik in vollem Umfang genießt."

Diese Formulierung wird in der Einstweiligen Verfügung allerdings auch nicht untersagt.

Und auch Diagnose Funk schert sich nicht wirkllich um die Verfügung. Sie verlegt einen Teil der Behauptungen einfach in einen nach wie vor bei elektrosmognews verlinkten Leserbrief an die ZEIT!

Immerhin hat auch elektrosmognews heute irgendwann zwischen etwa 9:00 Uhr und 09:30 Uhr die beanstandete Stellungnahme vom Netz genommen, viel später als dies beim Verein der Elektrosensiblen der Fall war und daher vermutlich zähneknirschend.

Was es mit einer Einstweiligen Verfügung auf sich hat, und dass z.B. einem Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung zukommt, das wird auf dieser Seite eines Anwalts auch für Rechtslaien verständlich gemacht.

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Einstweilige Berichtigung für Hans-Ueli

H. Lamarr @, München, Montag, 02.09.2013, 11:12 (vor 4134 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen vom 30.08.2013, erwirkt durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Bardua als Prozessbevollmächtigte von Prof.Dr. A. Lerchl gegen Diagnose-Funk e.V., können wir diese zur Zeit leider nicht zur Verfügung stellen.

Hans-Ueli reitet wieder - allerdings in die falsche Richtung. Er leitet aus der Einstweiligen Verfügung gegen den Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk die abwegige Hoffnung ab, über Sponsoreinnahmen der Jacobs University, Bremen, Auskunft zu bekommen. Für solche Auskünfte ist kein Gericht zuständig, sondern die Leitung der Universität. Einfach mal dort anfragen, schlage ich vor, ob ein Anspruch auf Auskunft besteht, wage ich jedoch zu bezweifeln. Sicherheitshalber würde ich der Anfrage die eigenen Einkommensteuerbescheide der letzten fünf Jahre beilegen, um mit gutem Beispiel voran zu gehen.

Lieber Hans-Ueli, es geht um etwas ganz anderes. Nein, auch nicht um die ungeklärten Einnahmen von Diagnose-Funk, sondern um Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt der Verein jetzt nicht mit Wortschwall, sondern mit Fakten belegen muss, wenn er keine auf den Deckel kriegen möchte.

Bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt: In Gottes Hand begibt sich, wer auf hoher See oder vor Gericht ist.

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Einstweilige Verfügung - was ist das eigentlich?

Lilith, Montag, 02.09.2013, 14:04 (vor 4134 Tagen) @ H. Lamarr

"Kronzeuge für diese Einschätzung ist Prof. Alexander Lerchl, von dem nicht zu leugnen ist, dass er die Gunst von Industrie und Politik in vollem Umfang genießt."

Diese Formulierung wird in der Einstweiligen Verfügung allerdings auch nicht untersagt.

Meinung kann nicht so einfach untersagt werden, die freie Äußerung derselben gilt als hohes Rechtsgut.

In Bezug auf die Person des Prof. Lerchl kann man aber zu der Überzeugung kommen, dass durch einen identifizierbaren Kreis von Aktivisten eine kontinuierlich und systematisch betriebene Form eines öffentlichen Anprangerns und Stalkings gegenüber der Person betrieben wird.

Man erkennt das z.B. daran, dass die Behauptungen fortlaufend und in nur geringfügiger inhaltlicher Abwandlung wiederholt werden. Ein Erkenntnisgewinn wird der Öffentlichkeit mit derartigen Darstellungen schon lange nicht mehr geboten.

Stalking (Nachstellung) ist ein Straftatbestand, sei hier noch erwähnt.

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Warum ich Lerchls Gegner für Feiglinge halte

H. Lamarr @, München, Montag, 02.09.2013, 23:18 (vor 4134 Tagen) @ Lilith

"Kronzeuge für diese Einschätzung ist Prof. Alexander Lerchl, von dem nicht zu leugnen ist, dass er die Gunst von Industrie und Politik in vollem Umfang genießt."

Diese Formulierung wird in der Einstweiligen Verfügung allerdings auch nicht untersagt.

Meinung kann nicht so einfach untersagt werden, die freie Äußerung derselben gilt als hohes Rechtsgut.

Wieso bringen Sie jetzt Meinung ins Spiel? Die Einstweilige Verfügung wendet sich nicht gegen Meinungsäußerungen, sondern gegen ehrabschneidende Tatsachenbehauptungen.

In Bezug auf die Person des Prof. Lerchl kann man aber zu der Überzeugung kommen, dass durch einen identifizierbaren Kreis von Aktivisten eine kontinuierlich und systematisch betriebene Form eines öffentlichen Anprangerns und Stalkings gegenüber der Person betrieben wird.

Ja, das sehe ich genauso. Eingesetzt hat dies alles nach dem Angriff Lerchls auf die beiden Wiener Reflex-Studien Adlkofers im Frühjahr 2008.

Man erkennt das z.B. daran, dass die Behauptungen fortlaufend und in nur geringfügiger inhaltlicher Abwandlung wiederholt werden. Ein Erkenntnisgewinn wird der Öffentlichkeit mit derartigen Darstellungen schon lange nicht mehr geboten.

Ein Erkenntnisgewinn der Öffentlichkeit war ja auch zu keiner Zeit das Motiv, es ging mMn von Anfang an darum, Lerchls Ruf als Wissenschaftler systematisch zu ruinieren. Der Mann sollte nach allen Regeln der Kunst fertig gemacht werden. Ungewöhnlich ist, die Auseinandersetzung wurde nicht wie üblich im Kreis der Wissenschaft ausgetragen, sondern im Kreis von Laien. Adlkofer sicherte sich die breite Unterstützung von Mobilfunkgegnern und Baubiologen, Lerchl entschied sich nach einem kurzen Ausflug zu Gigaherz fürs IZgMF-Forum. Der wesentliche Unterschied: Adlkofer und Co. schossen aus allen Rohren gegen Lerchl, doch waren das Monologe (Artikel im PDF-Format, Webseiten), unmittelbares Entgegnen der anderen Seite war nicht möglich. Lerchl dagegen war und ist in einem offenen Forum unterwegs. Keiner seiner eher ernst zu nehmenden Gegner (z.B. Adlkofer, Mosgöller, Richter, Gutbier, Hensinger ...) hat sich jedoch getraut, dort die direkte Konfrontation mit ihm zu suchen, und nur ein einziges mal die bekannten Anschuldigungen bei ihm selbst los zu werden. Stattdessen wurde Lerchl lieber aus sicherer Entfernung, im Schutz der Gruppe und nicht selten anonym mit zahllosen Vorwürfen und Unterstellungen übergossen. Kein tapferes Verhalten, meiner Meinung nach. Das konnte ich noch nie leiden, wenn mehrere sich zusammentun, um gemeinsam einen einzelnen zu verprügeln.

Aus meiner Sicht ist es sehr gut, wenn diese Streitsachen jetzt vor Gericht geregelt werden. Die Mobilfunkdebatte hat damit die Chance, auf ihrer vielleicht letzten Etappe in einem halbwegs normalen Umgangston langsam ausklingen zu dürfen.

Stalking (Nachstellung) ist ein Straftatbestand, sei hier noch erwähnt.

Lerchls eher ernst zu nehmende Gegner sehe ich nicht als Stalker. Nachstellen tun ihm mMn andere, z.B. unser Ex-Teilnehmer "wuff" mit seiner lästigen Kaffeesatzleserei, Gigaherz-Jakob, der Lerchl mehrfach bei dessen Chef denunziert hat, und vielleicht unsere "Eva", die es dem Professor (einst Leiter der SSK/NIS, als Privatperson schreibend) einfach nicht verzeihen kann, dass er sie in einer subjektiv empfundenen Notlage sieht.

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Warum ich Lerchls Gegner für Feiglinge halte

KlaKla, Dienstag, 03.09.2013, 17:33 (vor 4133 Tagen) @ H. Lamarr

Ja, das sehe ich genauso. Eingesetzt hat dies alles nach dem Angriff Lerchls auf die beiden Wiener Reflex-Studien Adlkofers im Frühjahr 2008.

Ich denk, da irrst du dich. Es hat mMn schon viel früher angefangen. 2003 hat der Ex-Tabaklobbyist Laien mit den Wiener Teilergebnissen aus dem Reflex-Projekt heiß gemacht. Laien die auf derartige Ergebnisse warten sind leicht zu Instrumentalisieren. 2008 hatte er sie im Sack.

Sie (die Laien) haben keine Ahnung, aber ein hohes Mass an Selbstüberschätzung. Bestätige sie, selbst in "tölpelhaftem" Verhalten und sie fressen dir aus der Hand. Der alte Stratege weiss mMn sehr genau, wie er die Puppen zum tanzen bringt.

Marionetten brauchen einen Puppenspieler der die Fäden zieht und eine Bühne. ;-)

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Wann das Kesseltreiben begann

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.09.2013, 00:21 (vor 4133 Tagen) @ KlaKla

Ja, das sehe ich genauso. Eingesetzt hat dies alles nach dem Angriff Lerchls auf die beiden Wiener Reflex-Studien Adlkofers im Frühjahr 2008.

Ich denk, da irrst du dich.

Mitnichten. Der richtig große Druck auf Lerchl wurde systematisch aufgebaut, nachdem er 2008 seine plausibel begründeten Fälschungsvorwürfe gegen die beiden Wiener Reflex-Studien vorgetragen hat.

Kleiner Rückblick
Lerchl wurde im IZgMF-Forum erstmals Mitte 2006 erwähnt. Sein erstes Posting hier schrieb er im November 2007.

Bei Gigaherz gab es die erste noch völlig harmlose Lerchl-Meldung im Oktober 2003. Dann war eine lange Pause. Im Juli 2007 die erste Wertung: In einer Liste angeblich industriefreundlicher Wissenschaftler taucht Lerchl mit auf. Verfasser der Liste ist Teilnehmer "unwichtig", ein ganz besonders strammer Mobilfunkgegner mit kommerziellem Hintergrund (Messungen). Jakob trifft zum ersten mal <hier> auf Lerchl - und bleibt für seine Verhältnisse geradezu freundlich. Von den groben Angriffen sind wir noch meilenweit entfernt, den zugehörigen Einstiegspunkt bei Gigaherz kann jeder selber in Richtung jüngerer Postings suchen (zu sehen sind hier nur die ältesten der momentan 598 Einträge). Ich bin zuversichtlich, dass sich zeigen wird: Die Eiszeit beginnt erst nach Lerchls Angriff auf die Reflex-Nachfolgestudie (UMTS-Studie, Wien).

Zum ersten mal einen unvorsichtigen Mobilfunkgegner verfrühstückt hat Prof. Lerchl im März 2007. Das war damals Dr. Bergmann, der Mist gebaut hatte. Der Spendenaufruf zugunsten des Mediziners liest sich in der Rückschau so, als ob Bergmann gar nix gemacht hätte. Und auch Bergmann selbst sieht sich mehr als Naturbursche, denn als böser Bube. Leider habe ich den beanstandeten Brief von Dr. Bergmann nicht archiviert, die damaligen Entgleisungen bleiben daher im Dunkeln der Geschichte. Seinerzeit erwischte es wie auch jetzt elektrosmognews. Die Hessen mussten im März 2007 den Brief von Bergmann an Hoppe vom Netz nehmen. Die Bereinigung war darüber hinaus so gründlich, dass heute das PDF von Bergmann im www nicht mehr auffindbar ist.

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Einstweilige Verfügung: Kommentar einer dummen Kuh

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.09.2013, 01:22 (vor 4133 Tagen) @ H. Lamarr

Auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bremen vom 30.08.2013, erwirkt durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Bardua als Prozessbevollmächtigte von Prof.Dr. A. Lerchl gegen Diagnose-Funk e.V. ...

Warum wurde die Einstweilige Verfügung erwirkt?

Dazu schreibt "Ella", im Gigaherz-Forum:

Einen anderen Grund als der Versuch einer Machtdemonstration und Einschüchterung ist für mich beim besten Willen nicht erkennbar.

So eine dumme Kuh!

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Stellungnahme Diagnose-Funk: Version 1a herausgekommen

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 04.09.2013, 16:50 (vor 4132 Tagen) @ H. Lamarr

Immerhin hat auch elektrosmognews heute irgendwann zwischen etwa 9:00 Uhr und 09:30 Uhr die beanstandete Stellungnahme vom Netz genommen, viel später als dies beim Verein der Elektrosensiblen der Fall war und daher vermutlich zähneknirschend.

Vor wenigen Minuten hat elektrosmognews die Stellungnahme von Diagnose-Funk modifiziert wieder eingestellt. Deshalb nenne ich diese Version 1a.

Nachdem sich der Anti-Mobilfunk-Verein von dem Schock der Einstweiligen Verfügung erholt hat, wurden die beanstandeten Stellen in der Stellungnahme kurzerhand geschwärzt. Der Begleittext dazu (mit Datum 02.09.13) ist - typisch Diagnose-Funk - mehrdeutig, denn er lautet u.a.:

Die strittigen Aussagen sind bis zur juristischen Klärung unkenntlich gemacht.

Damit ist klar, dass es a) zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, und b) Diagnose-Funk siegessicher ist, nach der gerichtlichen Klärung die Schwärzungen wieder unbesorgt aufheben zu dürfen. Auf die Idee, dass eine "juristische Klärung" auch zum Nachteil von Diagnose-Funk ausgehen könnte, ist bei dem Verein offensichtlich niemand gekommen :no:. Die Kurzsichtigkeit in der Bewertung von Situationen haftet diesen Mobilfunkgegnern nicht nur in Fragen unerwünschter biologischer Nebenwirkungen des Mobilfunks an, sie scheint wie ein Fluch auf ihnen zu liegen.

Das Datum 02.09.13 (im Begleittext) suggeriert, der Text stünde seit Montag auf der Seite von elektrosmognews. Dies ist falsch, eingestellt wurde das PDF soeben erst. Auch der Verein der Elektrosensiblen hat die neue Version 1a jetzt auf seiner Site, wann er diese dort eingestellt hat, ist mir nicht bekannt, angezeigt wird 03.09.2013 20:42 Uhr.

Nun, wir werden es ja demnächst sehen, wie diese Geschichte ausgehen wird [Nachtrag: Ergebnis der Verhandlung vom 26.09.13]. Diagnose-Funk ist mMn gut beraten, vorsorglich schon einmal Version 2 der Stellungnahme in Angriff zu nehmen.

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Brief Dr. Bergmann an Prof. Hoppe

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 05.09.2013, 22:30 (vor 4131 Tagen) @ H. Lamarr

Die Bereinigung war darüber hinaus so gründlich, dass heute das PDF von Bergmann im www nicht mehr auffindbar ist.

Denkste!

Heute bin ich bei den besorgten Bürgern von Hohenpeißenberg doch tatsächlich über diesen alten Brief von Dr. Bergmann an Prof. Hoppe gestolpert (PDF, 3 Seiten).

Vermutlich muss sich jetzt Dr. Bergmann in Bewegung setzen, um den Besorgten den Download seines Briefes schleunigst auszureden. So wie es aussieht, hat der Brief sich in diesem bayerischen EMF-Web-Biotop seit 8. Dezember 2008 versteckt gehalten und ist so der vorangegangenen Putzaktion von Dr. Bergmann entgangen.

Den Brief nachträglich (wieder) ins Netz einzustellen ist von den Besorgten Dr. Bergmann gegenüber ziemlich unfair, denn zuerst ist er derjenige, der deshalb Ärger bekommt.

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Brief Dr. Bergmann an Prof. Hoppe

H. Lamarr @, München, Freitag, 06.09.2013, 12:09 (vor 4130 Tagen) @ H. Lamarr

Die Bereinigung war darüber hinaus so gründlich, dass heute das PDF von Bergmann im www nicht mehr auffindbar ist.

Denkste!

Heute bin ich bei den besorgten Bürgern von Hohenpeißenberg doch tatsächlich über diesen alten Brief von Dr. Bergmann an Prof. Hoppe gestolpert (PDF, 3 Seiten).

Denkste!

Alles zurück an den Start.

Dieser gefundene Brief vom 08.12.2008 ist zwar ebenfalls an Prof. Hoppe adressiert, jedoch nicht identisch mit dem beanstandeten Brief Bergmanns vom Januar 2007. Die seit 2009 unbesorgten Bürger von Hohenpeißenberg haben daher (in dieser Sache) nichts verbockt und nichts zu befürchten.

Wie bei Mobilfunkgegnern der ersten Generation üblich, gibt es allerdings ein Rätsel um die Brief Bergmanns aus dem Jahr 2007. Da ich den nicht hatte, haben ihn mir freundliche Mitleser des Forum gleich 2-mal geschickt. Dabei stellte sich heraus, es gibt von diesem Brief zwei Version, eine datiert auf den 04.01.2007, die andere auf den 21.01.2007. Den Unterschied habe ich nicht gesucht, es kräht sowieso kein Hahn mehr danach. Ein Brief in zwei Versionen ist jedoch wieder einmal Futter für mein Misstrauen gegenüber fanatischen Mobilfunkgegnern.

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Wortlaut: Einstweilige Verfügung aus der Sicht von "wuff"

Alexander Lerchl @, Freitag, 06.09.2013, 20:18 (vor 4130 Tagen) @ Alexander Lerchl

Die Einstweilige Verfügung ist hier nachzulesen.

Großkritiker "wuff" erhebt sich über die deutsche Justiz und sieht mich als Zauberer:

"Die Tatsachenbehauptungen von Diagnose-Funk sind der Text von Diagnose Funk - nichts anderes. Die Paraphrasierung von Lerchl, seinen Anwälten und von Ihnen sind nicht Tatsachenbehauptungen von Diagnose-Funk, sondern eben bloss Paraphrasierungen von Lerchl. Mit der Paraphrasierung verfolgte Lerchl zunächst erfolgreich den einzigen Zweck, einen oberflächlich-flüchtigen Richter zu einer nicht gerechtfertigten einstweiligen Verfügung zu veranlassen, um die Kritiker zum Schweigen zu bringen. Mit der gleichen faulen Paraphrasierungs-Masche hat er es schon bei einem anderen Kritiker versucht, aber letztlich erfolglos." (Hervorhebung von mir)

Eieiei, ich würde mich so etwas nicht trauen, das ist hart an der Grenze zu strafrechtlich durchaus relevanten Äußerungen.

Was er mit dem letzten Satz wohl meint? Etwa Lerchl ./. W.K.? Ich kann das nur mutmaßen.

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(Hof)Narren

RDW ⌂ @, Freitag, 06.09.2013, 22:09 (vor 4130 Tagen) @ Alexander Lerchl

Eieiei, ich würde mich so etwas nicht trauen, das ist hart an der Grenze zu strafrechtlich durchaus relevanten Äußerungen.

Nun ja, ich sehe es so, daß Kritiker wie er und eine Reihe von anderen längst den Bezug zur Wirklichkeit und dem verloren haben, was man unter dem Begriff "Anstand" zusammenfassen kann. Sie leben in einer anderen Welt mit eigenen Wertvorstellungen und selbstgeschaffenen "Wahrheiten".

Es ist dann nur noch eine Frage der persönlichen Entscheidung, ob man solcherart Entgleiste als ignorierbare Spinner betrachtet oder etwas gegen sie unternehmen möchte.
Wobei natürlich bei der empfehlenswerten Entscheidung zu Ersterem auch alles seine Grenzen hat; auch die Hofnarren früherer Zeiten haben ab und zu einen Tritt in den Hintern bekommen, wenn sie es zu wild getrieben haben.

RDW

P.S.: In manchen Fällen haben schlichte Leute von damals die Hofnarren angesichts deren bunten Gewänder für die Fürsten gehalten - bis sie irgendwann eines Besseren belehrt wurden....

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Buchner & Richter risikoscheu: Es lebe der Monolog!

H. Lamarr @, München, Dienstag, 10.09.2013, 01:44 (vor 4127 Tagen) @ H. Lamarr

Adlkofer und Co. schossen aus allen Rohren gegen Lerchl, doch waren das Monologe (Artikel im PDF-Format, Webseiten), unmittelbares Entgegnen der anderen Seite war nicht möglich.

Und auch jetzt wieder melden sich bekannte Frontleute der Mobilfunkgegnerei so zu Wort, dass sie keine Angst haben müssen, in eine Diskussion mit einem Skeptiker verwickelt zu werden.

Wie aber kann ich meinen Senf zu dem "Zeit"-Artikel los werden, ohne dass ein Skeptiker kommt und mir nachweist, satt Senf Ketchup aufgetragen zu haben?

Die Lösung: Meide den Dialog, schreibe deshalb keinen Kommentar unter die Online-Version des "Zeit"-Artikels, sondern schreibe einen Leserbrief an die Redaktion der "Zeit"!

Ja, aber ... wenn die dann meinen Leserbrief nicht bringen, dann war die ganze Mühe vergebens. Nein, das gefällt mir absolut nicht. Kein Problem, Klaus, auch das kriegen wir hin, weiß Karl. Wir haben unter unseren "nützlichen Idioten" doch diesen ergebenen "Mahner" mit seinen vielen weiteren Pseudonymen. Dem lassen wir vorab unsere Leserbriefe zukommen, damit er sie zum Ruhme von uns in einem Forum der Szene zum besten gibt. Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: a) verbreiten sich unsere Leserbriefe auch dann, wenn sie von der "Zeit" verschmäht werden und b) brauchen wir mit niemandem diskutieren, weil ja dieser "Mahner" die Briefe einstellt, und wie ein Strohkopf, ähhh Strohmann, zwischen uns und den lästigen Skeptikern mit ihren unangenehm bohrenden Fragen steht.

Der reale Hintergrund dieser fiktiven Geschichte sind die Leserbriefe von ...

Drs. Klaus Buchner und Karl Richter
Dr. Franz Adlkofer (ob daraus ein Leserbrief für die "Zeit" wurde, ist noch ungewiss)

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Buchner & Richter risikoscheu: Es lebe der Monolog!

KlaKla, Dienstag, 10.09.2013, 07:05 (vor 4126 Tagen) @ H. Lamarr

Die Lösung: Meide den Dialog, schreibe deshalb keinen Kommentar unter die Online-Version des "Zeit"-Artikels, sondern schreibe einen Leserbrief an die Redaktion der "Zeit"!

Ja, aber ... wenn die dann meinen Leserbrief nicht bringen, dann war die ganze Mühe vergebens. Nein, das gefällt mir absolut nicht. Kein Problem, Klaus, auch das kriegen wir hin, weiß Karl. Wir haben unter unseren "nützlichen Idioten" doch diesen ergebenen "Mahner" mit seinen vielen weiteren Pseudonymen. Dem lassen wir vorab unsere Leserbriefe zukommen, damit er sie zum Ruhme von uns in einem Forum der Szene zum besten gibt. Damit schlagen wir zwei Fliegen mit einer Klappe: a) verbreiten sich unsere Leserbriefe auch dann, wenn sie von der "Zeit" verschmäht werden und b) brauchen wir mit niemandem diskutieren, weil ja dieser "Mahner" die Briefe einstellt, und wie ein Strohkopf, ähhh Strohmann, zwischen uns und den lästigen Skeptikern mit ihren unangenehm bohrenden Fragen steht.

So verschaukelt man die lieben Mitstreiter und kann später die üblichen Verschwörungstheorien weiter spinnen wenn die angeblichen Leserbriefe nicht in den Leitmedien veröffentlicht werden.

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Meine Meinungsäußerung

Elektrosensible löschen Hinweis auf Einstweilige Verfügung

H. Lamarr @, München, Samstag, 12.10.2013, 23:08 (vor 4094 Tagen) @ H. Lamarr

Dies ist nicht nötig. Der Verein der Elektrosensiblen teilt mit:

Denkste!

Dort wird nichts mitgeteilt, denn die (oben) verlinkte Seite existiert nicht mehr! Übrig geblieben ist an anderer Stelle nur noch ein kümmerlicher Rest, der die Sprachrohrrolle der "Elektrosensiblen" für Diagnose-Funk aufs Neue bestätigt.

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Elektrosensible löschen Hinweis auf Einstweilige Verfügung

H. Lamarr @, München, Sonntag, 13.10.2013, 11:53 (vor 4093 Tagen) @ H. Lamarr

Dies ist nicht nötig. Der Verein der Elektrosensiblen teilt mit:

Denkste!

Dort wird nichts mitgeteilt, denn die (oben) verlinkte Seite existiert nicht mehr!

Dieses (selektive) Löschen von Seiten, die eine unerquickliche Entwicklung dokumentieren, wird von einer Klausel im Haftungsausschluss der Elektrosensiblen-Website gedeckt: Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

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Transparenz, Vehikel, EHS-Verein, VEM

Endstand nach Verhandlung ▪ Lerchl 2:1 Diagnose Funk

H. Lamarr @, München, Montag, 14.10.2013, 23:20 (vor 4092 Tagen) @ H. Lamarr

Nachdem Diagnose Funk gegen die Einstweilige Verfügung vom 30.08.2013 Widerspruch eingelegt hat, kam es am 26. September 2013 in Bremen zur öffentlichen Verhandlung darüber, ob das Landgericht dem Widerspruch folgt, und die drei Verbotsbehauptungen alle oder teilweise wieder zulässt. Persönlich angetreten war für den Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein dessen 1. Vorsitzender Peter Hensinger, der sich als "Sprachwissenschaftler" vorstellte. Er unterlag trotzdem in der Verhandlung Prof. Lerchl in drei Sätzen 2:1.

So bleibt es Diagnose Funk weiterhin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250'000 Euro untersagt, über Prof Lerchl (Antragsteller) die unwahren Behauptungen zu verbreiten ...

  • Der Antragsteller ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das
    Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden.
  • Der Antragsteller war und ist weder unabhängig noch kritisch, sondern ein Vertreter von Bundesregierung und Industrie, der zur Belohnung mit hohen Posten und einer Menge Forschungsaufträgen ausgestattet wurde.

Nicht durchsetzen konnte sich Lerchl lediglich bei der dritten Verbotsbehauptung. Diagnose Funk darf deshalb weiterhin verbreiten ...

  • Der Antragsteller ist von der WHO als Gutachter abgelehnt worden.

Lerchl hatte eingewendet, nicht die WHO habe ihn abgelehnt, sondern die IARC (Krebsagentur der WHO). Da das Gericht dieser Argumentation nicht voll folgen wollte, zog der "Bremer Sherlock Holmes" den Verbotsantrag für diese Behauptung in der Verhandlung zurück. Er sei dennoch mit dem Ausgang der Verhandlung zufrieden, sagte Lerchl, der Erfolg bei den beiden anderen Verbotsbehauptungen wiege schwerer.

Seit 26. September 2013 steht also eindeutig fest, welche der ursprünglich drei Verbotsbehauptungen nicht mehr wiedergegeben, nicht mehr geäußert und nicht mehr publiziert werden dürfen. Dennoch waren in den seither vergangenen 18 Tagen weder Elektrosmognews noch der Verein für Elektrosensible in der Lage, auf den Beschluss des Gerichts zu reagieren und die angebotenen PDFs mit den (geschwärzten) Verbotsbehauptungen zu aktualisieren. Dabei heißt es darin explizit: "Die strittigen Aussagen sind bis zur juristischen Klärung unkenntlich gemacht." Offenkundig tun sich die betroffenen Mobilfunkgegner schwer, auf für sie unerfreuliche Gerichtsbeschlüsse zeitnah zu reagieren.

Offen ist noch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das richtig dicke Ende steht Diagnose Funk aber noch bevor. Denn in einer kommenden Hauptverhandlung geht es um Schadenersatzansprüche, die Prof. Lerchl gegenüber Diagnose Funk wegen der Verbreitung der Verbotsbehauptungen geltend gemacht hat.

Sollte irgendwann in der Zukunft auch diese Hauptverhandlung abgearbeitet sein, kehrt noch immer nicht Ruhe ein in die Anti-Mobilfunk-Szene. Denn dem Vernehmen nach bleibt es nicht bei diesem einen Waffengang der Kontrahenten Lerchl vs. Diagnose Funk. Weitere wechselweise angestrengte Klagen sollen bereits gerichtsanhängig oder in Vorbereitung sein. Gut möglich, dass die Liebfrauenmilch-Maske, die die bekannten Pöbler und Hetzer der Anti-Mobilfunk-Szene seit dem Beschluss des Bremer Landgerichts tragen, auch aus diesem Grund aufgesetzt wurde.

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Stuttgart, Diagnose-Funk, Verbraucherorganisation, Hensinger, Verbotsbehauptung, Unterlassung, Repräsentant, Industrienähe

Endstand nach Verhandlung ▪ Lerchl 2:1 Diagnose Funk

KlaKla, Dienstag, 15.10.2013, 16:02 (vor 4091 Tagen) @ H. Lamarr

> Nachdem Diagnose Funk gegen die Einstweilige Verfügung vom 30.08.2013 Widerspruch eingelegt hat, kam es am 26. September 2013 in Bremen zur öffentlichen Verhandlung darüber, ob das Landgericht dem Widerspruch folgt, und die drei Verbotsbehauptungen alle oder teilweise wieder zulässt. Persönlich angetreten war für den Stuttgarter Anti-Mobilfunk-Verein dessen 1. Vorsitzender Peter Hensinger, der sich als "Sprachwissenschaftler" vorstellte.

„Sprachwissenschaftler“ is ja cool.

Ausgerechnet einem Sprachwissenschaftler wird gerichtlich untersagt, diese ... Aussage/Behauptung darfst du nicht aufrecht halten. Damit hat sich mMn der Sprachwissenschaftler auch noch eine Klatsche abgeholt, bzgl. seiner Fachkompetenz (Sprachwissenschaft). :clap: Gratulation. :ok:
Ich als dein Anwalt hätte dir (Hensinger) geraten, bleib beim Drucker, ist weniger peinlich. :rotfl:

Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir es jetzt mit einem Rechtskräftig verurteilten Sprachwissenschaftler zu tun haben? Oder wäre das nur Sprachpanscherei? :wink: :rotfl:

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BUND, Stuttgart, Hensinger, Senioren, Vereinsmeier, Sprachpanscher, Selbstbefruchtung, Personalunion

Mutter Theresa von den Heiligen Wassern

H. Lamarr @, München, Dienstag, 15.10.2013, 20:12 (vor 4091 Tagen) @ KlaKla

Gehe ich Recht in der Annahme, dass wir es jetzt mit einem Rechtskräftig verurteilten Sprachwissenschaftler zu tun haben? Oder wäre das nur Sprachpanscherei? :wink: :rotfl:

Mensch Klaus, jetzt wo die Anti-Mobilfunk-Szene plötzlich so fromm geworden ist wie Mutter Theresa von den Heiligen Wassern, sollten sich mMn auch die angriffslustigen IZgMFler in defensiver Zurückhaltung üben. Und zwar solange, bis anstelle von Mutter Theresa wieder Medusa zum Vorschein gekommen ist.

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Konsequenz aus dem Endstand

KlaKla, Mittwoch, 16.10.2013, 10:25 (vor 4090 Tagen) @ H. Lamarr

So bleibt es Diagnose Funk weiterhin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250'000 Euro untersagt, über Prof Lerchl (Antragsteller) die unwahren Behauptungen zu verbreiten ...

  • Der Antragsteller ist von der Teilnahme im IARC-Ausschuss der WHO, der das
    Krebsrisiko beurteilt, wegen seiner einseitigen Industrienähe ausgeschlossen worden.

Darf die KO-INI (Kompetenzinitiative) nach diesen Beschluss folgendes problemlos weiter behaupten:

"… dass er von der Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) mit dem Hinweis auf seine Befangenheit nicht zur Teilnahme an einer Arbeitstagung der Organisation im Mai 2011 zugelassen wurde"? Quelle: Heft 8/Seite 16


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Kostenaufteilung ▪ Lerchl 1:2 Diagnose Funk

H. Lamarr @, München, Sonntag, 20.10.2013, 00:57 (vor 4087 Tagen) @ H. Lamarr

Offen ist noch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Bremer Landgericht teilt mit: Diagnose Funk trägt 2/3 der Kosten, Prof. Lerchl 1/3. Oder wie Mobilfunkgegner dies ausdrücken würden: Diagnose Funk muss nur bescheidene 2/3 zahlen, Lerchl dagegen stolze 21762498/65287496.

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Ex-Teilnehmer "wuff": Ein "Drecksack", wie er im Buche steht

H. Lamarr @, München, Dienstag, 22.10.2013, 17:39 (vor 4084 Tagen) @ Alexander Lerchl

Die Einstweilige Verfügung ist hier nachzulesen.

Großkritiker "wuff" erhebt sich über die deutsche Justiz und sieht mich als Zauberer ...

Es kommt noch viel schlimmer.

Wer sich dieses Posting von "wuff" ansieht und dieses, der wird feststellen:

Unser geschasster Ex-Teilnehmer bringt weiterhin die beiden Verbotsbehauptungen, drechselt nur den üblichen Schwulst darum herum, ohne den es bei ihm nicht geht.

Beim Lesen reagierte zuerst mein Bauch und signalisierte, dass da etwas Grundlegendes nicht in Ordnung ist mit "wuff". Aber was war das, was den Brechreiz auslöste? Es dauerte eine zeitlang, bis ich es artikulieren konnte:

Ein deutsches Gericht hat drei Behauptungen von Diagnose-Funk über Prof. Lerchl für unrechtmäßig befunden und deshalb mit einer Einstweiligen Verfügung verboten. In der Verhandlung vom 26. September 2013 wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich mit den Streitparteien erörtert, woraufhin noch in der Verhandlung Lerchl einen seiner drei Anträge aufgab, und der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk seinen Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung zurückzog. Im Klartext: Diagnose-Funk hat es bereits am 26. September akzeptiert, die beiden verbliebenen Verbotsbehauptungen künftig zu unterlassen.

Den kleinen Wadlbeißer in der Schweiz aber juckt dies nicht. In der Tradition von Winkeladvokaten suchte er nach Mittel und Wegen, die Verbotsbehauptungen weiter verbreiten zu können, natürlich ohne Verantwortung dafür übernehmen zu müssen. Die Lösung, die "wuff" für sich gefunden hat, ist in den beiden oben verlinkten hinterfotzigen Postings zu sehen. Vermutlich wähnt unser Dauernögler sich einmal mehr in dem Glauben, schlauer zu sein.

Ich bin der Meinung, "wuff" hat damit die Grenzen des Anstands unerträglich weit überschritten, ich schäme mich in Grund und Boden, mit ihm bis 2009 zusammen gearbeitet zu haben. Dass der Ton in der Mobilfunkdebatte rau ist, und die gegnerischen Lager sich hart beharken, ist hinlänglich bekannt. Die Bösartigkeit und Verschlagenheit, mit der "wuff" die Gerichtsentscheidung umgeht und die Verbotsbehauptungen weiter verbreitet - nur um aus offenkundig niedrigen Beweggründen den Imageschaden für Lerchl zu mehren -, und damit auch Schritte gegen Gigaherz als Verbreitungsplattform in Kauf nimmt, sind beispiellos. An diese Entgleisung reicht vielleicht noch die Häme heran, mit der ein Poster bei Gigaherz im Juli 2013 den Tod des Swisscom-Chefs Carsten Schloter feierte. Immerhin war Gigaherz damals so fair, diese üble Entgleisung aufgrund der scharfen Proteste im IZgMF-Forum nachträglich zu löschen.

Hintergrund
Drecksack

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Warum Lerchl von der IARC ausgeschlossen wurde

H. Lamarr @, München, Dienstag, 22.10.2013, 19:40 (vor 4084 Tagen) @ H. Lamarr

"Wenn nicht wegen einseitiger Industrienähe, warum ist er denn sonst ausgeschlossen worden?"

... hinterfragt "wuff" scheinheilig den Ausschluss von Lerchl durch die IARC.

Dafür fallen mir spontan einige spekulative Gründe ein:

  • Es gab im Sitzungssaal der IARC in Lyon nicht genug Sitzplätze.
  • Dr. Baan, bei der IARC für die Auswahl der Sitzungsteilnehmer mitverantwortlich und zugleich Herausgeber der berühmt-berüchtigten "Reflex"-Studie (Diem et al., 2005), hatte noch eine Rechnung mit Lerchl offen, weil dieser mit seiner Dauerkritik an der Studie Baans Magazin "Mutation Research - Genetic Toxicology and Environmental Mutagenesis" nicht sonderlich gut aussehen lässt.
  • Die IARC wollte verhindern, dass EMF als völlig unbedenklich eingestuft werden, denn damit würde einem ganzen Forschungszweig die Finanzierung flöten gehen.
  • Lerchl wurde von Jakob heimlich bei der IARC angeschwärzt, so wie er es z.B. mit einem Physiker im Dienste des deutschen Staates gemacht hat.
  • Lerchl wurde von Adlkofer heimlich bei der IARC angeschwärzt.
  • Lerchl hat zu wenig Studien publiziert, vorausgesetzt die Anzahl war Kriterium.
  • Lerchl hat zu viele Studien als fehlerhaft entlarvt und steigt damit in die Fußstapfen des Guido Strack.
  • Der Head-Hair-Index (HHI) von Lerchl liegt unter 20.

--
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Entwertung, Reflex, Rufmord, Mutation Research, Stalker, Baan, Missstände

Diagnose-Funk braucht Spenden

KlaKla, Samstag, 22.02.2014, 07:20 (vor 3961 Tagen) @ H. Lamarr

Offen ist noch, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Bremer Landgericht teilt mit: Diagnose Funk trägt 2/3 der Kosten, Prof. Lerchl 1/3. Oder wie Mobilfunkgegner dies ausdrücken würden: Diagnose Funk muss nur bescheidene 2/3 zahlen, Lerchl dagegen stolze 21762498/65287496.

Diagnose-Funk verbreitet das hier ...

... Nach einer Beratungspause bot Diagnose-Funk e.V. eine Einigung an. Rechtsanwalt Gaudlitz betonte, dass in einer nächsten Instanz Diagnose-Funk e.V. vollumfänglich Recht bekäme, er aber den Wunsch von Diagnose-Funk nach Beendigung des Rechtsstreits an dieser Stelle akzeptiere und er insbesondere Herrn Lerchl auffordere, seine dauernden Schmähungen von Mobilfunkkritikern im Internet zu unterlassen.

Ergebnis:
Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten. Diagnose Funk e.V. beantragte, dass die Gerichtskosten von der Gegenseite übernommen werden, weil sie eine außergerichtliche Einigung durch Formfehler verhindert hatte. Die Gerichtskostenfrage wurde mit Beschluss vom 10.10.2013, welcher Diagnose-Funk am 20.10.2013 zugegangen ist, mit 2/3 zu Lasten Diagnose-Funk festgelegt. Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen.


und bittet um weitere Spenden.

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Lügt Diagnose-Funk?

hans, Samstag, 22.02.2014, 13:37 (vor 3961 Tagen) @ KlaKla

... Nach einer Beratungspause bot Diagnose-Funk e.V. eine Einigung an. Rechtsanwalt Gaudlitz betonte, dass in einer nächsten Instanz Diagnose-Funk e.V. vollumfänglich Recht bekäme, er aber den Wunsch von Diagnose-Funk nach Beendigung des Rechtsstreits an dieser Stelle akzeptiere und er insbesondere Herrn Lerchl auffordere, seine dauernden Schmähungen von Mobilfunkkritikern im Internet zu unterlassen....

und Bittet um weitere Spenden.

Wie wo was warum? Wenn man in der nächsten Instanz "vollumfänglich Recht bekommt" wird doch die Kostenaufteilung auch neu gemischelt. Dann besteht doch doch Chance, dass "man" von den Kosten befreit wird. Oder versteh ich da was falsch? Geht es da um zwei verschiedene Sachen? Oder macht es Diagnose-Funk e.V. gleich wie Gigaherz's Herr Jakob? Lügen die auch ihre Mitglieder an?

Diagnose-Funk braucht Spenden

Alexander Lerchl @, Samstag, 22.02.2014, 16:31 (vor 3961 Tagen) @ KlaKla

Ergebnis:
Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten. Diagnose Funk e.V. beantragte, dass die Gerichtskosten von der Gegenseite übernommen werden, weil sie eine außergerichtliche Einigung durch Formfehler verhindert hatte. Die Gerichtskostenfrage wurde mit Beschluss vom 10.10.2013, welcher Diagnose-Funk am 20.10.2013 zugegangen ist, mit 2/3 zu Lasten Diagnose-Funk festgelegt. Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen.


und bittet um weitere Spenden.

"Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten." Das stimmt nicht. Die Anwaltskosten werden, wie auch die Gerichtskosten, geteilt: 2/3 muss DF übernehmen, 1/3 ich.

"Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen." Davon ist mir nichts bekannt.

--
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Diagnose-Funk mauschelt bei Prozesskostenspenden

H. Lamarr @, München, Samstag, 22.02.2014, 23:46 (vor 3961 Tagen) @ KlaKla

Diagnose-Funk verbreitet das hier ...
[...]
und Bittet um weitere Spenden.

Dazu gibt es wieder einmal eine nette Geschichte zu erzählen. Eine Geschichte über einen Fehler von Diagnose-Funk, der klammheimlich berichtigt wurde. Das zeigt einmal mehr: Dieser Anti-Mobilfunk-Verein, der so gerne in der 1. Liga als seriöser Gesprächspartner wahrgenommen werden möchte, kämpft noch immer mit kurzen Hosen und Sand in den Strümpfen.

Die Geschichte beginnt am 22. August 2013. An diesem Donnerstag erscheint in der "Zeit" ein Beitrag über sogenannte Mobilfunkgegner und Elektrosensible. Der Beitrag zeichnet ein wenig schmeichelhaftes Bild, erwartungsgemäß kocht die Szene vor Wut. Diagnose-Funk schwingt sich zum Wortführer auf und veröffentlicht am 26. August einen 8-seitigen Gegenangriff unter dem knöchern-schwulstigen Titel: Über die suggestive Wirkung des relativierenden Journalismus der ZEIT (PDF). Und weil der Verein es sich seit langem leistet, bei allen sich bietenden Gelegenheiten auf üble Weise gegen Prof. Lerchl zu treten, tritt er auch jetzt zu und lässt einige abfällige Bemerkungen über den Professor fallen.

Doch diesmal hat sich Diagnose-Funk verrechnet: Der Angegriffene wehrt sich und erwirkt am 30. August eine Einstweilige Verfügung gegen Diagnose-Funk. Vor Gericht verhandelt wird diese am 26. September und Diagnose-Funk unterliegt Lerchl mit 2:1. Das tat weh, der Verein müht sich deshalb umständlich und wortreich ab, die Niederlage als Sieg darzustellen. Schlimmer noch für den Verein: Am 20. Oktober teilt das Bremer Landgericht mit, Diagnose-Funk muss 2/3 der Kosten tragen, Prof. Lerchl 1/3.

Jetzt hat der Anti-Mobilfunk-Verein die Hosen voll, denn an Gerichts- und Anwaltskosten kommen schnell mal ein paar tausend Euro zusammen. Da Diagnose-Funk sich das alles mit ein paar unnötig dummen Bemerkungen über Lerchl ganz allein selber eingebrockt hat, sollte man meinen, steht der Verein für diese Niederlage auch selbst gerade. Doch das tut er nicht. Am 30. Oktober veröffentlicht er auf seiner Website einen Spendenaufruf für die Prozesskosten. In der Anti-Mobilfunk-Szene haben Spendenaufrufe nach Niederlagen eine lange Tradition: Fehler der Frontleute werden dadurch gelindert, dass die Gemeinschaft der "lieben Mitstreiter" mit Spenden einspringen soll. Auch Diagnose-Funk hält ungeniert die Hand auf und verfügt als Stichwort auf dem Überweisungsträger "Prozesskosten" (Bild links). Ein Fehler, wie sich bald herausstellen sollte.

Diagnose-Funk-Seite am 30. Oktober 2013XXXXXXXxxxDiagnose-Funk-Seite seit mind. 25. Januar 2014

[image]XXX[image]

Irgendwann zwischen dem 30. Oktober 2013 und dem 25. Januar 2014 muss Diagnose-Funk das Licht aufgegangen sein, dass das Stichwort "Prozesskosten" aus den eingehenden Spenden zweckgebundene Spenden macht. Das Geld darf einzig und allein zur Deckung von Prozesskosten verwendet werden, zu nichts anderem sonst. Diese Zweckbindung geht sogar so weit, dass Spenden zurück erstattet werden müssen, wenn eine zeitnahe zweckgebundene Verwendung nicht möglich ist. Für Diagnose-Funk ein Horrorszenario, denn der Verein ist scharf auf Geld.

Die Lösung des Problems ist typisch Diagnose-Funk: Die Zweckbindung "Prozesskosten" wurde klammheimlich gegen das unverfängliche Stichwort "Spende" ersetzt (Bild rechts). Und oben auf der Seite wurde der Untertitel "Spendenaufruf für die Prozesskosten" diskret verkürzt und lautet jetzt "Spendenaufruf". Ersetzt wurde auch die fette Textpassage unmittelbar über der Kontonummer. Den aktuellen Text kann sich jeder auf der Seite ansehen, ursprünglich stand dort der jetzt verschwundene Text:

Die Diagnose-Funk e.V. aufgezwungene Verhandlung ist mit großen Kosten verbunden. Deshalb bitten wir Sie, für die Begleichung unserer Rechtsanwalts - und ev. Gerichtskosten zu spenden - jeder Betrag ist willkommen. Wir werden diese Spenden in einem Fonds "Rechtshilfe" anlegen, auch um für weitere Auseinandersetzungen gewappnet zu sein.

Ansonsten blieb die Seite "Prof. Lerchl im Rechtsstreit mit Diagnose-Funk e.V." unverändert, auch das Datum (30. Oktober 2013) wurde nicht aktualisiert oder irgendwie anderweitig auf die Änderung am Seiteninhalt hingewiesen.

Und was ist daran jetzt so schlimm? Das Motiv für dieses Manöver ist zweifellos Geld. Der Verein positioniert sich mit der fraglichen Webseite als Prozessgegner von Prof. Lerchl. Zuvor hat der Verein jahrelang aktiv daran mitgearbeitet, dass Prof. Lerchl von den weniger Intelligenten unter den Mobilfunkgegnern als Hassfigur wahrgenommen wird. Aus meiner Sicht betreibt der Verein dieses Kesseltreiben gegen den Bremer Sherlock Holmes, um einem Ex-Tabaklobbyisten zu gefallen. Aufgrund dieser systematischen Vorarbeit kann sich Diagnose-Funk gewiss sein, als Prozessgegner Lerchls in der Szene auf regen Zuspruch zu stoßen. Durch Aufgabe der Zweckbindung kann der Verein nun die Gunst der Stunde beliebig lang nutzen und mit Lerchl als Feindbild-Aushängeschild Geld abschöpfen, das für völlig andere Zwecke verwendet werden kann als dafür, Lerchl vor Gericht klein zu kriegen. Anders gesagt: Die Webseite "Prof. Lerchl im Rechtsstreit mit Diagnose-Funk e.V." täuscht auch dann noch Bedarf an Spenden zur Prozesskostendeckung vor, wenn dieser Bedarf längst gedeckt ist.

Wäre Diagnose-Funk ein seriöser Verein, er hätte die geschilderten Zusammenhänge transparent dargelegt und die Zweckbindung nicht heimlich zu seinem Vorteil aufgegeben. Der Verein aber hat es vorgezogen zu mauscheln, und dies wird natürlich keine personellen Konsequenzen haben. Mit dem gegenwärtigen Personal gehört der Verein daher mMn nicht in die 1. Liga, sondern in den - Sandkasten.

--
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Diagnose-Funk mauschelt bei Prozesskostenspenden

Lilith, Sonntag, 23.02.2014, 09:06 (vor 3960 Tagen) @ H. Lamarr

Wäre Diagnose-Funk ein seriöser Verein, er hätte die geschilderten Zusammenhänge transparent dargelegt und die Zweckbindung nicht heimlich zu seinem Vorteil aufgegeben. Der Verein aber hat es vorgezogen zu mauscheln, und dies wird natürlich keine personellen Konsequenzen haben. Mit dem gegenwärtigen Personal gehört der Verein daher mMn nicht in die 1. Liga, sondern in den - Sandkasten.

Ob sie wohl steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausgegeben haben?

--
Meine Beiträge sind als Meinungsäußerungen aufzufassen. Die Meinungsäußerungsfreiheit ist ein in allen zivilisierten Ländern gesetzlich geschütztes Grundrecht.

"Wer die Dummbatzen gegen sich hat, verdient Vertrauen." (frei nach J.-P. Sartre)

Keine Spenden für Diagnose-Funk

KlaKla, Sonntag, 23.02.2014, 11:48 (vor 3960 Tagen) @ H. Lamarr

Wäre Diagnose-Funk ein seriöser Verein, er hätte die geschilderten Zusammenhänge transparent dargelegt und die Zweckbindung nicht heimlich zu seinem Vorteil aufgegeben. Der Verein aber hat es vorgezogen zu mauscheln, und dies wird natürlich keine personellen Konsequenzen haben. Mit dem gegenwärtigen Personal gehört der Verein daher mMn nicht in die 1. Liga, sondern in den - Sandkasten.

Kleine Sandkastenrocker lügen und verdrehen um auf sich aufmerksam zu machen.

Bei Diagnose-Funk, sind mMn bauernschlaue Verführer am Werk mit kommerziellen Absichten.

Scheinheilige Gutmenschen, wie man am peinlichem Agieren um die Rezensionen zum Buch von Dr. Werner Thiede sieht. Kommerz und Egoismus. Wo ist nur Ihre Ethik Herr Pfarrer?

Diesen Verein sowie seine lieben Mitstreiter sollte man nicht unterstützten.

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Diagnose-Funk mauschelt bei Prozesskostenspenden

H. Lamarr @, München, Montag, 24.02.2014, 01:01 (vor 3960 Tagen) @ Lilith

Ob sie wohl steuerlich absetzbare Spendenquittungen ausgegeben haben?

Ich könnte mir gut vorstellen, es hat da einen Großspender gegeben (z.B. Franz A. oder Eva W.). Dank dessen Spende wurde das Stichwort "Prozesskosten" unerwartet schnell zum Störfaktor und musste schleunigst geändert werden. Damit bei einer Buchprüfung nichts anbrennt und eingenommene Spenden wegen zweckentfremdeter Verwendung nicht nachträglich zurück erstattet werden müssen.

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Diagnose-Funk: Keine Beschwerde

Alexander Lerchl @, Montag, 24.02.2014, 10:05 (vor 3959 Tagen) @ Alexander Lerchl

Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten. Diagnose Funk e.V. beantragte, dass die Gerichtskosten von der Gegenseite übernommen werden, weil sie eine außergerichtliche Einigung durch Formfehler verhindert hatte. Die Gerichtskostenfrage wurde mit Beschluss vom 10.10.2013, welcher Diagnose-Funk am 20.10.2013 zugegangen ist, mit 2/3 zu Lasten Diagnose-Funk festgelegt. Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen.


und bittet um weitere Spenden.

"Jede Seite übernimmt die eigenen Anwaltskosten." Das stimmt nicht. Die Anwaltskosten werden, wie auch die Gerichtskosten, geteilt: 2/3 muss DF übernehmen, 1/3 ich.

"Hiergegen wird Diagnose-Funk Beschwerde einlegen." Davon ist mir nichts bekannt.

Nachtrag: Diagnose Funk hat die Teilung der Kosten endgültig akzeptiert, hat also keine Beschwerde eingelegt.

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Diagnose Funk: zahlt nicht

Alexander Lerchl @, Mittwoch, 07.05.2014, 20:46 (vor 3887 Tagen) @ H. Lamarr

Nur zur Information: Trotz des Kostenfeststellungsbeschlusses des Landgerichts Bremen vom 21.3.14 hat Diagnose Funk bzw. Peter Hensinger den ausstehenden Betrag (knapp 1000 Euro) nicht bezahlt. Deshalb wurde im vergangenen Monat Zwangsvollstreckung beantragt.

Nachtrag vom 16. Mai 2014, 10 Uhr 34: am 14. Mai ging der Betrag von 960,46 € auf das Konto meines Anwaltes ein. Die Zwangsvollstreckung wurde durch den Gerichtsvollzieher bei dem Verein, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten vom Vorsitzenden Peter Hensinger durchgeführt.

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Diagnose Funk: zahlt nicht

KlaKla, Donnerstag, 08.05.2014, 06:35 (vor 3886 Tagen) @ Alexander Lerchl

Nur zur Information: Trotz des Kostenfeststellungsbeschlusses des Landgerichts Bremen vom 21.3.14 hat Diagnose Funk bzw. Peter Hensinger den ausstehenden Betrag (knapp 1000 Euro) nicht bezahlt. Deshalb wurde im vergangenen Monat Zwangsvollstreckung beantragt.

Dann war ihr Spendenaufruf für die Deckung der Prozesskosten erfolglos?

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