Unerlaubte Tonaufnahme: Verstoß gegen Geschäftsordnung (Medien)

RDW ⌂ @, Mittwoch, 11.07.2012, 22:11 (vor 4553 Tagen) @ H. Lamarr

Und ihre beiden Begleiterin links und rechts flüsterten mir beinahe im Chor beschwörend zu: "Sie ist elektrosensibel"! "Ja, aber das ist kein Handy", raunte ich zurück, "nur ein Diktiergerät - sonst nix" (es war wirklich so!).

Wegen diesem Diktiergerät bekam ich im Nachgang zu der Anhörung vom Bayerischen Landtag mitgeteilt, dass ich gegen die Geschäftsordnung des Landtags (PDF) verstoßen habe:

Nun ja, eines haben Sie auf jeden Fall erreicht: Sie machen mit dieser freiwilligen Information sowohl jene glücklich, die selbst gerne schwindeln was das Zeug hält und dafür die Ehrlichkeit anderer für ihre Zwecke ausschlachten, als auch solche, die in Ermangelung eigenen Mutes lieber nur aus dem Hinterhalt zuschlagen wollen.
http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?t=39379&start=20

Es zeigt sich einmal mehr das wahre Gesicht von derartigen Mobilfunkkritikern; selbst würden sie nie eine solche Offenheit an den Tag legen und ohne Not in dieser Form berichten. Was für eine scheinheilige, verkommene Gesellschaft.

RDW

P.S: Wurde die Bildaufnahme in Ihrem Bericht von der Veranstaltung eigentlich nicht beanstandet? So ganz heimlich kann sie ja nicht entstanden sein....

Tags:
Hinterhalt


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