Antwort Dr. Hartmann an elektrosmognews (Allgemein)

Doris @, Donnerstag, 24.01.2008, 17:02 (vor 6182 Tagen) @ H. Lamarr

Eine ausführlichere Antwort von Franz Hartmann ging am 22.01.08 bei elektrosmognews ein:


....die Dr. Schmidt nicht unwidersprochen hinnimmt!


Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.

Dr.-Ing. Hans Schmidt

1. Vorsitzender

Gebhardtstr. 2d WOR, den 22.01.08

82515 Wolfratshausen

Tel: 08171/29751 (privat) 089/7445-3555 (Büro) Fax: 08171/911035

An die mobilfunkkritischen Bürgerinitiativen

Mobilfunk: Staatsregierung zwingt Gesundheitsämter zu gesetzeswidrigem Verhalten

Die Erwiderung des Leiters des Gesundheitsamtes, Dr. Hartmann, auf meine Presseerklärung vom 18.01.08 und die Bitte von elektrosmognews um eine Stellungnahme:

"ein Verbot der Bayerischen Staatsregierung im Bezug auf Aktivitäten im Bereich Mobilfunk ist mir nicht bekannt.

Es besteht aber Übereinstimmung in der Gesundheitsverwaltung, dass der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs bezüglich des Auftretens von Gesundheitsstörungen und EMF unterhalb des gesetzlichen Vorsorgewertes derzeit nicht geführt werden kann. Amtsärztliche Gutachten bzw Untersuchungen können daher zu keinen vernüftigen Ergebnissen führen."

Meine Kommentare:

"ein Verbot der Bayerischen Staatsregierung im Bezug auf Aktivitäten im Bereich Mobilfunk ist mir nicht bekannt."

Ich habe nicht von einem "Verbot der Bayerischen Staatsregierung in Bezug auf Aktivitäten im Bereich Mobilfunk" geschrieben, sondern: "Es sei ihnen von der Staatsregierung verboten worden, amtsärztliche Gutachten zu erstellen."

- Was wohl einen großen Unterschied macht, da er von allen Aktivitäten der Gesundheitsämter redet.

"Es besteht aber Übereinstimmung in der Gesundheitsverwaltung, …"

Sie wissen, was die Formulierung "es besteht Übereinstimmung in der Gesundheitsverwaltung" bedeutet: Nämlich dass diese Übereinstimmung von der Leitung der Gesundheitsverwaltung, dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, angeordnet wurde. Wie sonst könnte bei allen Behörden der Gesundheitsverwaltung "Übereinstimmung" herrschen? Dr. Hartmann bestätigt also indirekt mein Zitat.

"… unterhalb des gesetzlichen Vorsorgewertes …"

Als verantwortlicher Leiter eines Gesundheitsamtes sollte Dr. Hartmann wissen, dass die 26. BImSchV keine "gesetzlichen Vorsorgewerte" enthält, sondern "Grenzwerte".

"Amtsärztliche Gutachten bzw Untersuchungen können daher zu keinen vernüftigen Ergebnissen führen."

Wie soll denn nach Meinung der Staatsregierung herausgefunden werden, ob Mobilfunk im Umkreis von Mobilfunkanlagen oder DECT-Schnurlostelefonen und WLAN gesundheitlich bedenklich ist, wenn nicht durch ärztliche Beobachtungen und Untersuchungen, zu denen das Gesundheitsamt per Gesetz verpflichtet ist? Wann endet das "derzeit nicht geführt werden kann", wenn solche Untersuchungen nicht unternommen werden?

Die Argumentation von Dr. Hartmann geht übrigens an unserem Antrag völlig vorbei:

Wir haben um individuelle amtsärztliche Untersuchungen gebeten, um spätere Abschirmmaßnahmen steuerlich geltend machen zu können. Wir wollten also keine Studien, sondern ein einfaches amtsärztliches Attest über unseren derzeitigen Gesundheitszustand - und später, einige Monate nach Inbetriebnahme des geplanten

Senders, ein zweites Attest über unseren Gesundheitszustand.

Für meine Formulierungen habe ich 22 Zeugen, die alle den Atem angehalten haben ob der ungeheuren Aussagen von Dr. Hartmann, und sich diese gut gemerkt haben.

Hans Schmidt

Tags:
Gesundheitsstörung, Gutachten, Klarstellung, Deutungshoheit


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