Netzausbau soll im "überragenden öffentlichen Interesse" stehen (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 26.07.2024, 15:25 (vor 102 Tagen)

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Am vergangenen Mittwoch [24.07.2024] hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

„Mit diesem Gesetz beschleunigen wir den dringend notwendigen Ausbau unserer digitalen Infrastruktur“, freute sich Digitalminister Volker Wissing (FDP) über die Einigung. Quer gestellt hatte sich zuvorderst Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne), dem Vernehmen nach hatte sie lange für Naturschutzstandards verhandelt.

Der jetzt gefundene Kompromiss bringe „Umweltschutz und die Modernisierung“ des Landes in Einklang, heißt es aus dem federführenden Digitalministerium (BMDV). Künftig liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das heißt, dass der Netzausbau Vorfahrt erhält, wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war. Allerdings gibt es hierbei Einschränkungen.

Befristetes „überragendes“ öffentliches Interesse

So ist die „überragende“ Bedeutung von Infrastrukturprojekten bis ins Jahr 2030 befristet. Ein Kompromiss dieser Art hatte sich bereits abgezeichnet, damit kann auch die Industrie leben. Auf teils heftige Kritik stößt jedoch die Beschränkung auf Mobilfunk in naturschutzrechtlichen Verfahren.

Nach einer weiterhin erforderlichen Abwägung können künftig Landesämter beispielsweise Funkmasten in unterversorgten Naturparks schneller errichten lassen, Festnetz- beziehungsweise Glasfaserleitungen jedoch nicht. Der Branchenverband Breko unterstellt der Regierung deshalb gar, mit ihrem Anspruch für mehr Tempo beim Glasfaser- und Mobilfunkausbau „krachend gescheitert“ zu sein. Tabea Rößner (Grüne) aus dem Digitalausschuss spricht hingegen von einem „ausgewogenen und tragfähigen Kompromiss“.

Wie und ob sich dieser auf den Ausbau auswirkt, soll nach drei Jahren evaluiert werden: „Dabei werden insbesondere die Anzahl, die Dauer und der Ausgang der Genehmigungsverfahren zur Verlegung und Änderung von Telekommunikationslinien sowie deren Umweltauswirkungen betrachtet“, heißt es in einem neu hinzugekommenen Paragrafen. weiter ...

Kommentar: Kein Wort zur Bremswirkung von Mobilfunkgegnern beim Netzausbau! Anscheinend sind nicht sie es, die dem Netzausbau hierzulande am stärksten zu schaffen machen, sondern restriktive Bestimmungen des Naturschutzes.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Telekom: In vier Wochen 96 neue Mobilfunkstandorte errichtet

H. Lamarr @, München, Sonntag, 28.07.2024, 23:18 (vor 100 Tagen) @ H. Lamarr

Kommentar: Kein Wort zur Bremswirkung von Mobilfunkgegnern beim Netzausbau! Anscheinend sind nicht sie es, die dem Netzausbau hierzulande am stärksten zu schaffen machen, sondern restriktive Bestimmungen des Naturschutzes.

Wie zur Bestätigung berichtet golem.de am 23. Juli 2024:

Die Deutsche Telekom hat in den vergangenen vier Wochen die Mobilfunkversorgung an 676 Standorten ausgebaut. Das gab der Netzbetreiber am 23. Juli 2024 bekannt. 96 Standorte wurden neu gebaut und funken jetzt mit 4G- und 5G-Frequenzen.

An 500 bestehenden Antennenstandorten wurde die Mobilfunkkapazität erhöht. An 91 dieser Standorte wurde erstmals 5G in Betrieb genommen.

Auf der leistungsfähigen 3,6-GHz-Frequenz im C-Band funken bundesweit jetzt rund 12.150 einzelne 5G-Antennen der Telekom in rund 920 Städten und Gemeinden. Es gibt insgesamt aber nur rund 4.000 5G-Standorte in dem Frequenzbereich. An einem Mobilfunkstandort versorgen in der Regel drei Antennen eine Funkzelle. [...]

Kommentar: Was ist da los, sind alle Mobilfunkgegner schon im Urlaub?

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Telekom baut pro Arbeitstag fünf neue Mobilfunkstandorte

H. Lamarr @, München, Samstag, 28.09.2024, 21:57 (vor 38 Tagen) @ H. Lamarr

Die Deutsche Telekom hat in den vergangenen vier Wochen die Mobilfunkversorgung an 676 Standorten ausgebaut. Das gab der Netzbetreiber am 23. Juli 2024 bekannt. 96 Standorte wurden neu gebaut und funken jetzt mit 4G- und 5G-Frequenzen.

Zwei Monate später, Duplizität der Ereignisse. Am 26. September 2024 lässt die Telekom die Presse wissen:

Die Telekom hat in den vergangenen vier Wochen die Mobilfunkversorgung an 535 Standorten ausgebaut. 96 Standorte wurden dafür neu gebaut und funken jetzt, je nach individuellem Versorgungsziel, mit 4G- und 5G-Frequenzen. Das sind pro Arbeitstag fast fünf neue Standorte. An 439 bestehenden Standorten wurde die Mobilfunk-Kapazität erhöht. An 89 dieser Standorte wurde erstmals 5G in Betrieb genommen. Auf der besonders schnellen 3,6 GHz-Frequenz funken bundesweit jetzt mehr als 12'800 5G-Antennen in 950 Städten und Gemeinden – mit Download-Geschwindigkeiten bis zu 1 Gigabit pro Sekunde. [...]

Kommentar: Wie sich in Deutschland die Medienmeldungen zum Netzausbau doch verändert haben. Früher dominierten aus meiner Sicht Meldungen über Weiler und Dörfer, in denen Bürgerinitiativen gegen die Errichtung eines Funkmasts rebellierten. Solche Meldungen sind heute eher die Ausnahme, sie werden erdrückt von Erfolgsmeldungen der Mobilfunknetzbetreiber im Netzausbau. Ein cleverer Schachzug der Branche. In der öffentlichen Wahrnehmung ist der Status der Anti-Mobilfunk-Bürgerinitiativen von wilden Rebellen auf weltfremde Exoten gesunken.

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Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz heute im Bundesrat

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 11:07 (vor 39 Tagen) @ H. Lamarr

Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.

Zumindest die erste Hürde ist nun genommen: Am vergangenen Mittwoch [24.07.2024] hat das Bundeskabinett einen Entwurf des Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (TK-Nabeg) beschlossen. Damit kann das lange erwartete Gesetz in die weitere Behandlung durch Bundestag und Bundesrat gehen.

Mit dem Regierungsentwurf des Wortmonsters "Telekommunikation-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz" befasst sich heute (Top 53) der Bundesrat in Berlin auf seiner 1047. Sitzung. Diagnose-Funk fleht die kleine Kammer des deutschen Parlaments an, den Entwurf abzulehnen. Wird der Verein diesmal Erfolg haben oder wie üblich scheitern? Angekündigt sind drei Reden von Landespolitikerinnen, darunter auch eine von Schall :-). Wer live mit dabei sein möchte, bitte hier entlang. Bis in der Marathonsitzung Top 53 an der Reihe ist, wird es aber wohl schon Nachmittag oder Abend sein (Obacht, die Tops werden nicht in aufsteigender Reihenfolge behandelt, die Tagesordnung gibt einen Anhaltspunkt zum richtigen Zeitpunkt).

Nachtrag 13:30 Uhr: Das geht schneller als gedacht, momentan ist Top 47 an der Reihe. Danach kommt Top 49 und dann schon Top 53. In schätzungsweise zehn oder 15 Minuten könnte es schon soweit sein ...

[Admin: Dem Wort "Regierungsentwurf" wurde heute um 18:05 Uhr der Link zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hinterlegt]

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Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz heute im Bundesrat

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 14:23 (vor 39 Tagen) @ H. Lamarr

Nachtrag 13:30 Uhr: Das geht schneller als gedacht, momentan ist Top 47 an der Reihe. Danach kommt Top 49 und dann schon Top 53. In schätzungsweise zehn oder 15 Minuten könnte es schon soweit sein ...

Keine der drei Rednerinnen stellte das "überragende öffentliche Interesse" in dem Gesetzesentwurf infrage, Kritik gab es z.B. an der Vernachlässigung des Glasfaserausbaus, der Entmachtung des Bundesrates bei der Mitbestimmung und an der Ausführung der Baumaßnahmen. Die Hoffnungen von Diagnose-Funk haben sich damit nicht erfüllt. Die Kritik der Länder an dem Gesetzesentwurf äußert sich in Änderungsanträgen, die ab 13:45 Uhr zur Abstimmung kamen (Antrag des Landes Schleswig-Holstein und die Ausschussempfehlungen des Bundesrates). Was die Abstimmungsergebnisse bedeuten, muss man in den Anträgen nachschlagen. Da der Sitzungsleiter beim Verlesen der einzelnen Abstimmungspunkte ins Schleudern kam und ich nicht so schnell mit meinen Notizen hinterherkam, sind die folgenden Abstimmungsergebnisse unverbindlich:

Antrag Schleswig-Holstein
Mehrheit

Ausschussempfehlungen
Ziffer 1 und 2: Minderheit
Ziffer 7: Mehrheit
Ziffer 15: Minderheit
Ziffer 22: Mehrheit
Ziffer 24 und 25: Mehrheit
Ziffer 26: Minderheit
Ziffer 27: Mehrheit
Ziffer 30: Mehrheit
Ziffer 33 bis 36: Mehrheit
Ziffer 38: Minderheit

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Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz heute im Bundesrat

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 14:31 (vor 39 Tagen) @ H. Lamarr

[...] Da der Sitzungsleiter beim Verlesen der einzelnen Abstimmungspunkte ins Schleudern kam und ich nicht so schnell mit meinen Notizen hinterherkam, sind die folgenden Abstimmungsergebnisse unverbindlich:

Die Reden und die Abstimmung kann man in aller Ruhe in der Mediathek des Bundesrates Revue passieren lassen.

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Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz: Änderungsvorschläge

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 17:53 (vor 39 Tagen) @ H. Lamarr

Antrag Schleswig-Holstein
Mehrheit

Die Zustimmung des Bundesrates zum Antrag aus Schleswig-Holstein ist gut nachvollziehbar, schaut man sich den Antrag an. Denn dort wird schlüssig argumentiert, dass ein Auslaufen des überragenden öffentlichen Interesses nicht an einen willkürlich festgesetzten Termin gebunden sein sollte (31.12.2030), sondern an den Fortschritt beim Schließen von Funklöchern. Außerdem wird beantragt, exklusiv Nationalparks, dort gilt im Gegensatz zu anderen Naturschutzgebieten strenger Naturschutz, weiterhin von Mobilfunkinfrastrukturbauten frei zu halten, da diese nur 0,6 Prozent der Fläche Deutschlands einnehmen, sodass auf 99,4 Prozent der Fläche das überragende öffentliche Interesse gelten würde. Aus meiner Sicht sind das vernünftige Änderungsvorschläge am Gesetzentwurf, auf die sich die Bundesregierung gut einlassen kann: Das Bessere ist des Guten Feind.

Hier die entsprechenden Originalpassagen aus dem Antrag der Norddeutschen:

[...] Die im Gesetzentwurf vorgesehene Befristung wirft Fragen auf. Wieso die Schließung eines Funklochs am 31. Dezember 2030 in einem überragenden öffentlichen Interesse stünde, am 1. Januar 2031 nicht mehr, erschiene der Öffentlichkeit kaum vermittelbar. Auch die Errichtung von Ersatzbauten nach 2030 wäre mindestens teilweise nicht mehr zulässig. Die Befristung garantiert daher das Entstehen neuer Versorgungslücken. Die Befristung wird daher bei realistischer Betrachtung ohnehin verlängert oder aufgehoben werden müssen. Eine natürliche Befristung durch Beschränkung auf Versorgungslücken schafft hingegen bereits jetzt eine nachhaltige, praxistaugliche, rechtssichere Regelung, die den Interessenkonflikt löst, nicht aufschiebt.

Zu betonen ist, dass die Telekommunikationsunternehmen sowie ihre Auftragnehmer nicht von der Rücksichtnahme auf Umwelt und Natur entbunden werden. Zusätzlich ist es erforderlich, ohne das generelle Beschleunigungsanliegen behindern zu wollen, bestimmte besonders streng geschützte Gebiete unabhängig vom aktuellen Telekommunikations-Versorgungsgrad aus dem überragenden öffentlichen Interesse herauszulassen, damit es im Rahmen der Zulassung bei einer ausgewogenen Abwägung der Belange der Versorgung mit Telekommunikation mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes kommt. Die vollständige Herausnahme des Europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sowie der nationalen Schutzgebietskategorien Nationalpark, Nationales Naturmonument, Naturschutzgebiet, Naturdenkmal und Landschaftsschutzgebiet erscheint vor dem Hintergrund des Flächenanteils an der Bundesfläche sowie auf Grund der großräumig angestrebten Beschleunigungswirkung nicht zustimmungsfähig. Deshalb soll eine Konzentration auf die Nationalparke erfolgen. [...]

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Kommende Stationen des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.09.2024, 23:40 (vor 39 Tagen) @ H. Lamarr

Die KI "Copilot" gibt Auskunft, wie es nach der Behandlung des Entwurfs des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetzes durch den Bundesrat nun weitergeht. Das geschilderte Prozedere kann einige Monate bis hin zu einem Jahr in Anspruch nehmen:

Nachdem ein Gesetzentwurf im Bundesrat beraten wurde und Änderungsanträge Mehrheiten gefunden haben, geht der Prozess wie folgt weiter:

Rückmeldung an den Bundestag: Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme und die Änderungsanträge an den Bundestag weiter.
Beratung im Bundestag: Der Bundestag berät erneut über den Gesetzentwurf, einschließlich der Änderungsanträge des Bundesrates. Dies kann zu weiteren Änderungen führen.
Vermittlungsausschuss: Falls der Bundestag den Änderungsanträgen des Bundesrates nicht zustimmt, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dieser Ausschuss besteht aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates und versucht, einen Kompromiss zu finden.
Erneute Abstimmung: Die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses müssen sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bestätigt werden.
Abschluss: Nach erfolgreicher Abstimmung wird das Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.

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TK-NaBeG im Bundestag: Erste Lesung 11. Oktober 2024 live

H. Lamarr @, München, Freitag, 11.10.2024, 01:42 (vor 26 Tagen) @ H. Lamarr

Beratung im Bundestag: Der Bundestag berät erneut über den Gesetzentwurf, einschließlich der Änderungsanträge des Bundesrates. Dies kann zu weiteren Änderungen führen.

Die Erste Lesung des TK-NaBeG im Bundestag wird am 11. Oktober 2024 ab 9:00 Uhr bis voraussichtlich 10:20 Uhr live übertragen.

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TK-NaBeG im Bundestag: Erste Lesung (Videos der Reden)

H. Lamarr @, München, Samstag, 12.10.2024, 00:28 (vor 25 Tagen) @ H. Lamarr

Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.

Die Wortmeldungen von 14 Abgeordneten kann man sich hier wahlweise ansehen oder den Extrakt lesen.

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TK-NaBeG im Bundestag: Diagnose-Funk erwägt Verbandsklage

H. Lamarr @, München, Samstag, 02.11.2024, 18:40 (vor 3 Tagen) @ H. Lamarr

Der Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen“ (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz, 20/13171) ist am Freitag, 11. Oktober 2024, erstmals im Plenum beraten worden. Nach der Debatte überwiesen die Abgeordneten die Vorlage an die Ausschüsse. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Ausschuss für Digitales die Federführung.

Die Wortmeldungen von 14 Abgeordneten kann man sich hier wahlweise ansehen oder den Extrakt lesen.

Diagnose-Funk hatte sich richtig Mühe gegeben und versucht, anlässlich der ersten Lesung des TK-NaBeG einen Fuß in die Tür zum Deutschen Bundestag zu bekommen. Doch wieder scheiterte der Verein. Seine Argumente tauchten in keiner der Reden auf und eine Briefaktion an Abgeordnete des Bundestags zeigte keinerlei sichtbare Wirkung. Nun überlegt der Verein, ob er sein Recht zu einer Verbandsklage gegen das TK-NaBeG nutzen soll. In Anbetracht der erdrückenden Argumentationsstärke von Diagnose-Funk sehe ich die Stuttgarter geradezu in der Pflicht, sich im Interesse der Allgemeinheit für eine Klage und gegen die Verstrahlung des Osmoderma Eremita, besser bekannt als Juchtenkäfer, auszusprechen :-).

Hintergrund
Diagnose-Funk jetzt zu Umweltverbandsklagen berechtigt

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TK-NabeG im Bundesrat: Zusammenfassung der Beschlüsse

H. Lamarr @, München, Samstag, 05.10.2024, 22:34 (vor 31 Tagen) @ H. Lamarr

[...] Was die Abstimmungsergebnisse bedeuten, muss man in den Anträgen nachschlagen.

Schneller geht's mit einer Analyse der Beschlüsse (vom Freitag, dem 27. September 2024) im Tagesspiegel, deren Zusammenfassung lautet:

Am Freitag hat der Bundesrat erstmals den Entwurf des TK-NabeG beraten und fordert entscheidende Änderungen. Die Länder einigten sich, dass der TK-Ausbau unbefristet im überragenden öffentlichen Interesse stehen soll – mit Ausnahme von Nationalparken. Außerdem soll auch der Festnetzausbau von der Formulierung profitieren.

Kommentar: Nationalparke – was für ein geschwollen-scheußlicher Plural. Dessen Scheußlichkeit wird mMn nur noch übertroffen von Bedarfe, dem scheußlichen Plural von Bedarf (... die Bedarfe der Bundeswehr ...). Der geschmeidige und ebenfalls zulässige Plural Nationalparks hätte in der verbalen Kommunikation zudem den Vorteil, das Missverständnis national Parken (statt international?) gar nicht erst aufkommen zu lassen. Und wenn es nach meiner unmaßgeblichen Meinung ginge, könnte der Plural von Bedarf ersatzlos abgeschafft werden, weil der Bedeutungsinhalt von Bedarf sowohl Singular als auch Plural zufriedenstellend gut abdeckt, zumindest für mindestens durchschnittlich verständige Menschen.

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